Vertragsstrafe Privatparkplatz - Überwachungsfirma

Ich habe viel zu hohe Strafen (50 Euro!) erhalten für Überschreiten der Höchstparkdauer (2 Stunden Tageskontignent) von Parkdepot. Es handelt sich um einen Supermarktparkplatz und ich war lange einkaufen. Kassenbon wurde abgelehnt (zu geringer Betrag). Ich habe vor, das einfach zu ignorieren. Mahnung wird kommen, klar. Aber gehen die dann weiter, wegen so einem kleinen Betrag? Was kann mir schon passieren?

Wer kennt sich mit diesen privaten Überwachungsfirmen aus? Schon mal normale Knöllchen verjähren lassen? ;-)

124 Antworten

Erlaubte Parkzeit war 2 Stunden am Tag. Ich habs auf 4 Stunden 18min gebracht, da abends nochmal befahren. Überall Schilder, nur ich hab Parkuhr reingelegt. Erneuerung/ Kamera und neue Schilder nicht bemerkt, nicht gelesen. Kassenbon nur paar Euro.

Ich bin in dem Markt sehr oft, lasse da viel Geld, Parkplatz nur halb voll. Ich finds unverschämt mit einem Privatparkplatz vor einem Supermarkt soviel Geld zu machen.

Hab noch 2 Briefe bekommen, insgesamt 3. Bei einem Brief (35 Euro) wollte Supermarkt vermitteln aber der Überwacher hat das abgelehnt, Betrag zu gering und 47min drüber (Einkaufswert 12,47€). Des Weiteren macht der Vermieter scheinbar Druck, will noch mehr rausholen aus dem Parkplatz.

Das sind ja mal hinterverschissene Einstellbedingungen. Das könnte so überraschend sein, dass es gar unwirksam sein könnte. Aber ob es lohnt den Kampf gegen Windmühlen aufzunehmen? ....

Sich einfach an die Parkzeit halten und du hast den bösen, bösen Geschäftemachern ein Schnippchen geschlagen... 😎
Gruß jaro

Zitat:

@werkelmann schrieb am 18. Februar 2025 um 14:43:20 Uhr:


Ich habe viel zu hohe Strafen (50 Euro!) erhalten für Überschreiten der Höchstparkdauer (2 Stunden Tageskontignent) von Parkdepot. Es handelt sich um einen Supermarktparkplatz und ich war lange einkaufen. Kassenbon wurde abgelehnt (zu geringer Betrag). Ich habe vor, das einfach zu ignorieren. Mahnung wird kommen, klar. Aber gehen die dann weiter, wegen so einem kleinen Betrag? Was kann mir schon passieren?

Wer kennt sich mit diesen privaten Überwachungsfirmen aus? Schon mal normale Knöllchen verjähren lassen? ;-)

Was heißt Kassenbon zu geringer Betrag?
Warst du einkaufen und hast dem Händler oder Supermarkt- Parkplatz benutzt? Oder doch noch mal in der Umgebungen für Stunden unterwegs gewesen ?

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Zitat:

@werkelmann schrieb am 18. Februar 2025 um 18:50:20 Uhr:


Ich bin in dem Markt sehr oft, lasse da viel Geld, Parkplatz nur halb voll. Ich finds unverschämt mit einem Privatparkplatz vor einem Supermarkt soviel Geld zu machen.

Mit dem reinem Kunden, der sicherlich keine 2 Stunden am Stück im Supermarkt, verweilt kann man kein Geld machen. Ich denke auch nicht indem man dort 2x am tag Kunde ist.

Aber mit all denen die in der Muckibude, Kino, Polyklinik, Mitbewerber, Schwimbda etc. über 2 Stunden am Stück abhängen und dann ein Lolly kaufen, kann man "Kasse" machen.

Ich sag's mal so. Zur weil das Kino leer ist, lässt mich keienr für Lau rein und den Film gucken. Muß man akzeptieren, wehrt die Anfänge, denn wenn zu Einkaufsstoßzeiten die pappenheimer an den mißrbauch gewöhnt sind, ist das defintiv nachteilug für den Supermarkt.

Zitat:

@werkelmann schrieb am 18. Februar 2025 um 14:43:20 Uhr:


Ich habe viel zu hohe Strafen (50 Euro!) erhalten für Überschreiten der Höchstparkdauer (2 Stunden Tageskontignent) von Parkdepot.

Warum hast du die Parkzeit überschritten, obwohl dir die Höhe der Vertragsstrafe beim Abschluß des Vertrags bereits bekannt war?

Vielen Dank für deine Ehrlichkeit - aber es ist wie es halt immer ist - es geht so lange gut - bis etwas passiert - ich wenn meinen örtlcihen Lidl anschaue immer voll - der laden leer!
ihc warte drauf dass die Schilder die draußen aufgestellt wurden durchgezogen werden.

in Deinem Fall vielleicht etwas hart - aber wie gesagt

MfG

Zitat:

@werkelmann schrieb am 18. Februar 2025 um 18:50:20 Uhr:


Erneuerung/ Kamera und neue Schilder nicht bemerkt, nicht gelesen.

Das ist dann ein

Eigenverschulden

, welches du nicht dem Parkraumbewirtschafter anlasten kannst.

Zitat:

@werkelmann schrieb am 18. Februar 2025 um 18:50:20 Uhr:


Erlaubte Parkzeit war 2 Stunden am Tag. Ich habs auf 4 Stunden 18min gebracht, da abends nochmal befahren.

Ich bin in dem Markt sehr oft, lasse da viel Geld, Parkplatz nur halb voll. Ich finds unverschämt mit einem Privatparkplatz vor einem Supermarkt soviel Geld zu machen.

Unverschämt ist eher das du doppelt so lange dort geparkt hast als erlaubt . Wenn jeder das machen würde, würde es kein Parkplatz mehr für die Kunden geben.

Aber ist wahrscheinlich wie die Leute , die die Blitzer , als abzocke abstempeln aber sich nicht an die eigene Nase fassen. Den kann man nichtvzur Einsicht bringen

Normalerweise hilft es in solchen Fällen, mit dem Parkplatzbetreiber zu sprechen.
Einen solchen Fall hatte ich mal bei einem mörtlichen Restaurant, dem ständig Fremdparker den Parkplatz zugeparkt hatten, weshalb man dann eben die Überwachung eingeführt hat.

Ich war sogar als "Freiparker" mit meinem Kennzeichen dort hinterlegt, nutzte am fraglichen Tag aber ein anderes Fahrzeug.
Das Ticket wurde annuliert.

Wenn ich das hier allerdings richtig verstanden habe, hat nicht der Supermarkt als Pächter, sondern der Grundstückseigentümer überwacht und dann das Ticket ausstellen lassen.
Mit diesem kann man natürlich nicht reden, denn der überwacht, weil seine Mieter, also z.B. der Supermarkt, ihn darum gebeten haben. Aus eigenem Antrieb heraus macht das keiner. Denn das ganze technische Equipment ist sehr teuer und die paar Tickets decken die Kosten für Installation, Wartung, Auswertung und Vandalismus nicht.
Da wären dann individuelle Gespräche und Annulierungen viel zu aufwändig.

Als Parkplatzeigner würde ich mir allerdings trotzdem sehr genau überlegen, wen ich verfolge bzw. verfolgen lasse.
Es wäre kein Problem, 2h freizugeben, aber "Ersttäter" erst nach 3-4h abzukassieren. Entsprechende Listen lassen sich ja leicht hinten herum führen.
Einen Drittanbieter sturheil jeden 10-minütigen Verstoß sanktionieren zu lassen, kann auf Dauer durchaus geschäftsschädigend für die Pächter werden.

Ein Beispiel dazu: eines der örtlichen Einkaufszentren, großes Geschäftsgebäude mit 2 Supermärkten, mehreren Ärzten, Drogeriemarkt u.w. wird inzwischen von uns Locals eben wegen der gnadenlosen Abkassiererei gemieden. Die Ärzte sind stinksauer, weil ihre Patienten nicht mehr an der Praxis parken können. 2 Stunden sind schnell überschritten.

Ich fahre dort seit dem Ticket meiner Frau konsequent nicht mehr hin, sie auch nicht. Es gibt nahe meiner Arbeitsstelle eine Alternative ohne Parkraumbewirtschaftung und sogar mit TG. Fahre ich eben dort hin.
Und ich bin da nicht alleine.

Das ist letztendendlich ein gesellschaftliches Problem und passt für mich in die Zeit. Kein Respekt vor dem Besitz bzw. Eigentum anderer einerseits, der Holzhammer andererseits.
Wer meint, so auf Dauer weiterzukommen, muss halt auch mit den Konsequenzen leben.

Zitat:

@harzmazda schrieb am 18. Februar 2025 um 19:40:09 Uhr:


Was heißt Kassenbon zu geringer Betrag?

Das wird wohl bedeuten, dass ein Großeinkauf mit mittlerem dreistelligem Endbetrag eher vermuten lässt dass der Einkauf etwas länger gedauert haben könnte und eine Überziehung der Parkzeit "rechtfertigt" als ein Einkauf über 12,47 EUR den sogar Omma Hilde mit ihrem Rollator in 10 min schafft.

Soll heißen: Wenn man sich schon Ausreden ausdenkt dann doch mindestens solche, die nicht komplett lächerlich sind.

Nachdem der TE seine Eigenschaft als Fahrer durch diese Sinnlos - Diskussionen schon preisgegeben hat und er somit als Vertragspartner feststeht, bleibt sowieso nur noch das Zahlen übrig.

Entweder gleich die noch geforderten 50 EUR, oder viele Briefe und ein gerichtliches Mahnverfahren später an die Inkasso 5 monatliche Raten von 50 Euro.

Zitat:

@werkelmann schrieb am 18. Februar 2025 um 18:50:20 Uhr:


Erlaubte Parkzeit war 2 Stunden am Tag. Ich habs auf 4 Stunden 18min gebracht, da abends nochmal befahren.

Verstehe ich das richtig, dass der Betreiber beide Parkzeiten zusammengerechnet hat?

offenbar ja ...

Würde ja bedeuten, dass ich am Tag nur 1x dort einkaufen darf wenn ich mit diesem die max Parkdauer erreicht habe.

Zitat:

@ktown schrieb am 19. Februar 2025 um 07:44:10 Uhr:


Verstehe ich das richtig, dass der Betreiber beide Parkzeiten zusammengerechnet hat?

Ja.

Sowas hab ich auch noch nirgends gesehen. Oder ist mir nicht aufgefallen.

Wobei das Verständnis nun auch kein Hexenwerk ist: zwei Stunden / Tag sind halt nicht 2 x zwei Stunden / Tag.

Zitat:

@ktown schrieb am 19. Februar 2025 um 07:57:54 Uhr:


Würde ja bedeuten, dass ich am Tag nur 1x dort einkaufen darf wenn ich mit diesem die max Parkdauer erreicht habe.

Dann möchte man dich als Kunde da nicht mehr haben. Eigentlich völlig bekl*ppt.

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