Vertragsrücktritt nach Preiserhöhung von Allane abgelehnt
Hallo zusammen,
ich habe im März 2022 einen Leasingvertrag bei Sixt abgeschlossen für einen BMW i4 eDrive 40 mit M-Paket. Es gab von Anfang an keine offizielle Wartezeit, gewünscht war allerdings die Auslieferung im Juli 2023.
Das Fahrzeug wurde im März mit einer Rate von 770,38€ bestellt, damals noch mit Full-Service-Paket zu extra 14,28€ oben drauf. Daraufhin gab es die ein oder andere kleine Preisanpassung bis im Herbst dann durch das neue Modelljahr die Konfiguration seitens BMW umgestellt wurde. Daraufhin habe ich selbst zwei Anpassungen an der Konfiguration vorgenommen (Entfall einer Ausstattung dafür Ergänzung einer anderen), sodass sich am 13.12.2022 folgende Rate mit der neuen Ausstattung ergeben hat: 759,02€ pro Monat. Das Full-Service-Paket hatte ich bereits zuvor rausgeworfen.
Seit diesem Zeitpunkt gab es keinerlei Konfigurationsanpassungen mehr, jedoch gab es mehrere Preisanpassungen. Zuerst wurde die Rate im Januar sogar nochmal reduziert auf 756,02€ pro Monat, anschließend wurde die Rate dann aber in zwei Schritten und zuletzt vor 2 Wochen auf 797,65€ pro Monat erhöht. Im Vergleich zu den Raten im Dezember 2022 sowie Januar 2023 ergeben sich damit relative Preiserhöhungen um 5,1% bzw. sogar 5,5%. Die Preise davor sind ja aufgrund der angepassten Ausstattung irrelevant und die vorherigen Preisanpassungen fallen entsprechend unter den Punkt 6.3 in den AGB.
Da ich mit dieser Preiserhöhung nicht einverstanden war, schrieb ich meiner Kundenberaterin, die mir dann mitteile, dass ich laut AGB alle Preiserhöhungen bis 5% zu akzeptieren habe:
Zitat:
Gerne möchten wir Sie an dieser Stelle auch auf die dem Vertrag unterliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Stand August 2021, Ziffer 6.1 hinweisen, wonach der Hersteller nach Vertragsabschluss eine Erhöhung der Leasingrate von maximal 5 % erheben kann.
Wie bei vielen Herstellern üblich, gibt es auch bei Sixt eine 5%-Klausel in den AGB:
https://www.sixt-neuwagen.de/.../...GB_Vario-Leasing-22-07-2021_01.pdfDort steht:
Zitat:
Ergibt sich [durch die Anpassung der monatlichen Leasingentgelte] eine Erhöhung der Leasingrate um mehr als 5%, kann der Leasingnehmer durch Erklärung in Textform binnen 3 Wochen ab Eingang der Mitteilung über die Erhöhung vom Vertrag zurücktreten.
Da eben diese 5% überschritten sind, habe ich also meinen Rücktritt vom Leasingvertrag per Einschreiben an Allane eingereicht, mit einer Frist von 2 Wochen ab Eingang zur Bestätigung des Rücktritts sowie zur Rückzahlung der Anzahlung. Das Schreiben ging vor 1,5 Wochen bei Allane ein.
Gestern am Telefon wurde mir dann gesagt, dass der Rücktritt nun eingeleitet sei und man mit dem Partnerhändler Kontakt aufnimmt, heute habe ich jedoch die schriftliche Antwort per Mail bekommen, dass die kostenfreie Stornierung nicht möglich sei:
Zitat:
Wir bitten um Verständnis, dass wir den Vorgaben des Herstellers unterliegen. Leider haben wir auf die herstellerseitige Anpassung keinerlei Einfluss, auch steht diese nicht in unserem Verantwortungsbereich. Wir haben die Bestellung vertragsgerecht und kostenpflichtig bei dem ausliefernden Händler platziert, daher ist keine kostenfeie Stornierung möglich.
Kein Verweis auf die AGB, keine Begründung, nichts. Man schreibt sozusagen: "Wir haben keinen Fehler gemacht, also kannst du auch nicht zurücktreten".
Ich habe Allane jetzt erstmal darauf hingewiesen, dass ich diese Annahme nicht akzeptiere und die von mir gesetzte Frist, die nächsten Mittwoch abläuft, weiterhin gilt. Und sollten sie sich nicht an diese Frist halten, ich mir weitere Schritte wie Anwalt, Verbraucherschutz und in letzter Instanz die Öffentlichkeit vorbehalte. In meinen Augen sind die AGB hier eindeutig und lassen keinen Interpretationsspielraum zu: erhöht sich die Leasingrate um mehr als 5%, kann ich zurücktreten. Es gibt keine Rahmenbedingungen, wie einen Zeitraum für die Erhöhung oder Einschränkungen, was nicht reinzählen würde.
Hat denn jemand schon Erfahrungen, wie man in so einem Fall am besten und vor Allem schnellsten ein Ergebnis erzielt? Anwalt wäre natürlich eine Option, dafür würde ich aber gerne zuvor meine eigenen Mittel ausschöpfen. In der Vergangenheit habe ich eigentlich immer bereits mit dem Verbraucherschutz mein Ziel erreicht. Vielleicht hat ja jemand dasselbe auch schon bei Sixt gemacht.
Fakt ist für mich, dass ich die Preiserhöhung nicht akzeptieren werde und das Fahrzeug definitiv nicht mehr nehmen werde.
Vielen Dank!
36 Antworten
... das sollte doch im 21. Jahrhundert keine Problem mehr sein, dass der Computer, bevor das Erhöhungsschreiben rausgeht eine Meldung bringt "Achtung die Erhöhung liegt über 5% damit hat der Kunde ein Rücktrittsrecht". Dann kann immer noch einer drüberschauen.
Zitat:
@phchecker17 schrieb am 25. August 2023 um 13:34:19 Uhr:
@Klez Hatte ja nie vor, ihn zurückzugeben, daher Vario-Leasing mit Kaufoption 😉 Preisunterschied beim Leasing wären 200-500€ pro Monat gewesen, je nach Händler / NDL. Da nimmt man etwas Action in Kauf 😁Man muss ja dazu sagen, dass die Preiserhöhung seitens BMW kam und nicht von Sixt. Nur die Abwicklung jetzt ist natürlich Sixt, aber ob da der BMW-Händler anders reagiert hätte weiß man auch nicht.
Das ist, wie Du ja gerade selbst erlebst, eine Milchmädchenrechnung. Kleine Anekdote dazu: Jemand aus meiner Verwandtschaft hat eine Firma und darüber haben sie vermeintlich günstig einen Mercedes bei SIXT geleast... Bei der Rückgabe kam die Überraschung: Durch einen minimalen Auffahrunfall, der aber komplett repariert wurde, wollte SIXT bei Rückgabe über 5000€ Wertverlust haben und sind davon auch nicht abgewichen. Das muss so nicht laufen, höre ich bei SIXT Leasings aber immer und immer wieder.
Ich habe bei BMW Leasing, außer 1x 100€ wegen Service, bei Rückgabe noch nie irgendwas nachzahlen müssen. SIXT hat einfach keinerlei Interesse daran dich als Kunden zu behalten und im Zweifel schieben sie die Schuld auf BMW. Sowas wie oben geschildert, würde ein BMW Händler nur einmal mit Dir machen, dann würdest Du dort nie mehr ein Auto bestellen.
Vario-Leasing ist auch lediglich ein Werbe-Zusatz. Die Option das Auto nach Leasing-Ende zu übernehmen hatte ich bisher immer, auch ohne "Vario-Leasing mit Kaufoption". Zumal mir Deine Rate nicht mal günstig vorkommt.
Zitat:
@XF-Coupe schrieb am 25. August 2023 um 17:17:39 Uhr:
... das sollte doch im 21. Jahrhundert keine Problem mehr sein, dass der Computer, bevor das Erhöhungsschreiben rausgeht eine Meldung bringt "Achtung die Erhöhung liegt über 5% damit hat der Kunde ein Rücktrittsrecht". Dann kann immer noch einer drüberschauen.
Interessiert auf der untersten Ebene aber doch niemanden. In kleinen Unternehmen sind die Hierarchieebenen da hinreichend flach / gering und die Entscheidungskompetenzen entsprechend; im großen Unternehmen dank Kostensenkung kein Problem. Eskaliert wird maximal, wenn es zur Beeinträchtigung des Standards kommt. Manchmal nichtmal dann. Insofern wundert es mich überhaupt nicht, dass sich da niemand an den 0,09% zuviel gestoßen hat.
@XF-Coupe @asycium Ganz so einfach ist es nach meinem Verständnis nicht. Durch die letzte Preiserhöhung entstand sozusagen ein Fenster von 3 Wochen, in denen ich zurücktreten kann (laut AGB), ungeachtet dessen, ob der Preis danach wieder gesenkt wird. Das war auch der Grund, warum ich direkt zurückgetreten bin und nicht erst mit dem Rücktritt gedroht habe, nachdem mir die Verpflichtung zur Unterschrift mitgeteilt wurde, da ich sonst genau das erwartet hätte, und dann evtl. mein Rücktrittsrecht wieder verwirkt gewesen wäre. Ich habe mir einfach nur bestätigen lassen, dass die Preiserhöhung final ist, auch wenn ich damit nicht einverstanden bin. Ich bin dahingehend aber auch nur Laie.
@lyasGenau den Gedankengang hatte ich vorhin im Auto. In der Vergangenheit musste ich die Anpassungen immer unterschreiben, dieses Mal steht nur das:
Zitat:
Bitte überprüfen Sie alle Angaben umgehend, insbesondere den Bestellumfang, und geben Sie uns eventuelle Abweichungen innerhalb einer Woche bekannt. Nach Ablauf von 8 Tagen ohne schriftliche Mitteilung Ihrerseits gilt die Fahrzeugspezifikation als verbindlich.
Nichtsdestotrotz dürfte diese Preisanpassung mit meinem Widerspruch nicht wirksam sein. Lastschriftmandat hatte ich ja direkt mit dem Rücktritt widerrufen, insofern können bzw. dürfen sie auch nichts abbuchen. Am Ende müssten Sie also meine Zustimmung bzw. die Zahlung gerichtlich erwirken, besonders dann, wenn sie nicht mal darlegen können, warum der Rücktritt nicht rechtens sein soll.
Aber auch hier bleibt natürlich die Frage, wie weit ich das treibe, also ob ich dann wirklich im November die Abholung platzen lassen würde, wenn es soweit kommt 😉 Muss natürlich hier auch ein wenig aufpassen, was ich schreibe, da man ja nie weiß, wer was wo mitliest. Aber momentan halte ich mir alle Möglichkeiten offen und könnte mir einen Anwalt dafür auf jeden Fall leisten, wenn ich mich dazu entscheiden sollte.
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@Klez Glaub mir, ich hab das damals mit diversen Excel-Tabellen alles durchgerechnet 😁 Der Zinssatz war sehr gut, der Nachlass auch. Dazu ein fairer Restwert. Am Ende musste ich ja das Auto eh voll bezahlen. Unterschied zur klassischen Finanzierung wären ca. 2.000-3.000€ zugunsten der Finanzierung zum damaligen Zinssatz und Rabatt gewesen. Bei heutigen Zinsen würde ich umgekehrt deutlich mehr für eine Finanzierung zahlen. Und bei der Übernahme gibt es keine Restwertkalkulation 😉 Tatsächlich hatte ich damals bei der Abwägung den Gedankengang "Was, wenn die Zinsen steigen bis ich das Auto kriege oder ich dann keine Finanzierung bekomme", daher hab ich die Mehrkosten fürs Leasing in Kauf genommen.
P.S. Ich konnte außerdem bisher keines meiner geleasten Fahrzeuge (2 mal VW-Bank) übernehmen, auch bei Sixt wäre das mit dem normalen Leasing nicht gegangen.
Laut einem User hier kann man auch bei VW Fahrzeuge nach dem Leasing übernehmen. Das war in 2023
Man muss sich nur rechtzeitig vor Ablauf ,mit der Absicht zu kaufen, an VW Leasing wenden.Dann erhält man ein Angebot welches sogar eine einjährige Garantie beinhaltet. Händler fragen macht keinen Sinn.
Ob der Preis interessant ist muss man sehen...
Ich werde das aber die Tage selber bei VW Leasing nachfragen. Eilt aber nicht da wir den Wagen morgen erst abholen
Ich hatte von Allane auch ein Leasing-Angebot für den 40er I4.Allerdings über autohaus24.Das war besser wie das von sixt. LF 0,917 im Vario Leasing, April 2022,48 Monate, 15000tkm,Anzahl 5000.-
Ich konnte mich aber dann mit diesen ganzen Teilzahlungen nicht anfreunden...
Zudem konnte man mir nicht sagen wann geliefert wird.
Das Angebot war deutlich besser wie bei BMW. Teilweise gab es da nicht mal Rabatt.
Jein, beim Leon damals konnte ich ihn definitiv nicht übernehmen. Das hatte ich schon rechtzeitig (ca. 1 Jahr vor Rückgabe) angefragt. Beim GTE hätte ich 3 Monate vor Auslauf einen Antrag stellen können, der dann vielleicht genehmigt worden wäre, das aber dann zum aktuellen Restwert, d.h. der wäre halt einfach extrem teuer gewesen. Leasingverlängerung wäre auch gegangen, allerdings dann fast so teuer wie der i4 geworden wäre (600-700€). Zu dem Zeitpunkt waren auch die Lieferzeiten schon bei allen Herstellern bei über einem Jahr, insofern konnte ich das Risiko dahingehend auch nicht eingehen, weshalb ich den GTE dann einfach (in perfektem Zustand) zurückgegeben habe.
Beim Vario-Leasing habe ich hingegen einen festgelegten Kaufpreis am Ende der Laufzeit, der ist auch garantiert, d.h. in diesem Fall entfällt eben jegliche Art von Abrechnung, also Kilometer, Fahrzeugzustand, Versäumniszuschläge (Service überzogen), etc.
Auf jeden Fall wünsche ich Dir @phchecker17 gute Nerven.
Ich habe einmal einen Händler auf Rücknahme des Fahrzeugs verklagt (ich war mindestens einmal in jeder Woche in der Werkstatt, beim Neuwagen). Nach über 3 Jahren gab es dann den Schlußstrich und das für mich gute Ende. Da waren einige graue Haare dazu gekommen.
Ich kann dich in deiner Haltung auch verstehen, evtl. würde ich ähnlich reagieren. Manchmal ist ein Tropfen zuviel.
Beim Leasing ist das ja einfach. Du kündigst und dann müssten die ja auf Vertragserfüllung klagen. Also du läufst nicht hinter denen her sondern umgekehrt😉
Ja, könnte ich natürlich machen. Der Punkt ist aber der, dass ich das ohne vorherige anwaltliche Prüfung definitiv nicht machen würde und auch niemandem empfehlen würde.
Da gibt es so viele Fallstricke, über die man stolpern kann um am Ende dann tatsächlich zu verlieren, und der Schaden wäre in dem Fall wohl ziemlich hoch:
Übernahme der Gerichts- und Anwaltskosten, Nachzahlung der Raten, möglicherweise Erstattung eines entstandenen finanziellen Schadens, usw.
Das würde ich definitiv nur machen, wenn ich zu 100% sicher bin, dass ich im Recht bin, und dann lässt es die Gegenseite normalerweise nicht so weit kommen.
In Deinem Fall habt ihr doch noch nicht mal Eure juristischen Argumente ausgetauscht, meinst Du das geht jetzt gleich vor Gericht? Die werden Dir doch erstmal ihre Auslegung der AGB und Rechtslage erklären, da sie auch nicht unbedingt klagen wollen. Dann kannst Du das ja in Ruhe Deine Chancen nochmal neu einschätzen.
Sobald der Fall nicht eindeutig ist, kann der Kläger nicht damit rechnen, dass die Gegenseite die Anwaltskosten übernehmen muss. Ich mein, wir reden hier von einem Streitwert von 30k (?), meinst Du da wird bis zum Urteil durchgestritten? Sixt kann hier niemals hoffen, mit einer Klage mehr Geld rauszubekommen.
Aber wenn Dein Brief von Dir selbst kommt und nicht von einem Anwalt, ist das immer ein bisschen das Zeichen dafür, dass man Rechtskosten vermeiden will und bei Klagedrohung potentiell einknicken würde. Von daher kann es trotzdem sinnvoll sein, für den netten Brief zum Anwalt zu gehen.
PS: Bin absoluter Laie. Glaub mir nix.
Ach was, erstmal geht da gar nichts vor Gericht. Momentan entsteht ja auch erstmal nur zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Aber es ging ja darum, das Fahrzeug nicht zu holen und die Lastschriften zurückgehen zu lassen bzw. die Rechnungen nicht zu bezahlen mit Verweis auf den Rücktritt.
Durch das Nichtabholen alleine würde man direkt mehrfach gegen die AGB verstoßen, insofern müsste man sich an dem Punkt eben sicher sein, dass man das vor Gericht bringen will. Und den Schritt würde ich niemandem empfehlen, der sich nicht ausgiebig damit auseinander gesetzt hat und zumindest mal anwaltlichen Rat eingeholt hat 😉 Und bevor ich diesen Schritt gehen würde, würde ich auch genau das machen.
Dass ein Brief von einem Anwalt mehr Gewicht hat, ist auch klar. Aber momentan hab ich ja erstmal eine Frist gesetzt und danach sehen wir weiter. Die Frist ist ja gültig, egal ob von einem Anwalt oder nicht. Der Anwalt kann ja dann im nächsten oder übernächsten Schritt folgen 🙂
Wenn ich das richtig lese, dann ist keine kostenfreie Stornierung möglich. Eine Stornierung dem Grunde nach wird doch nicht ausgeschlossen. Oder habe ich etwas falsch verstanden?
So in etwa 🙂
Habe inzwischen die Info bekommen, dass es sich beim Herstelleranteil der Prämie nicht um eine Verkaufspreisänderung des Herstellers handle, entsprechend greife Absatz 6.1 nicht. Der Einschätzung folge ich grundsätzlich. Eine Stornierung wäre dadurch nicht kostenlos möglich sondern nur zu einer Gebühr von 15% des Kaufpreises, also ca. 10.000€, was den normalen Stornierungsgebühren entspricht.
Habe jetzt nett darauf hingewiesen, dass, wenn 6.1 nicht greift, sie gar keine Grundlage für die Erhöhung der Leasingrate haben und diese dadurch komplett hinfällig ist. Das heißt aber auf jeden Fall, dass die Stornierung vom Tisch ist und wir uns nun um die Ratenerhöhung streiten werden, da diese eben nicht zulässig ist.
Es bleibt weiter spannend.
Das gute ist ja, dass du im Worst Case immer noch ein schönes Auto bekommst mit einer etwas höheren Rate als geplant.