Vertragsrücktritt nach Preiserhöhung von Allane abgelehnt
Hallo zusammen,
ich habe im März 2022 einen Leasingvertrag bei Sixt abgeschlossen für einen BMW i4 eDrive 40 mit M-Paket. Es gab von Anfang an keine offizielle Wartezeit, gewünscht war allerdings die Auslieferung im Juli 2023.
Das Fahrzeug wurde im März mit einer Rate von 770,38€ bestellt, damals noch mit Full-Service-Paket zu extra 14,28€ oben drauf. Daraufhin gab es die ein oder andere kleine Preisanpassung bis im Herbst dann durch das neue Modelljahr die Konfiguration seitens BMW umgestellt wurde. Daraufhin habe ich selbst zwei Anpassungen an der Konfiguration vorgenommen (Entfall einer Ausstattung dafür Ergänzung einer anderen), sodass sich am 13.12.2022 folgende Rate mit der neuen Ausstattung ergeben hat: 759,02€ pro Monat. Das Full-Service-Paket hatte ich bereits zuvor rausgeworfen.
Seit diesem Zeitpunkt gab es keinerlei Konfigurationsanpassungen mehr, jedoch gab es mehrere Preisanpassungen. Zuerst wurde die Rate im Januar sogar nochmal reduziert auf 756,02€ pro Monat, anschließend wurde die Rate dann aber in zwei Schritten und zuletzt vor 2 Wochen auf 797,65€ pro Monat erhöht. Im Vergleich zu den Raten im Dezember 2022 sowie Januar 2023 ergeben sich damit relative Preiserhöhungen um 5,1% bzw. sogar 5,5%. Die Preise davor sind ja aufgrund der angepassten Ausstattung irrelevant und die vorherigen Preisanpassungen fallen entsprechend unter den Punkt 6.3 in den AGB.
Da ich mit dieser Preiserhöhung nicht einverstanden war, schrieb ich meiner Kundenberaterin, die mir dann mitteile, dass ich laut AGB alle Preiserhöhungen bis 5% zu akzeptieren habe:
Zitat:
Gerne möchten wir Sie an dieser Stelle auch auf die dem Vertrag unterliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Stand August 2021, Ziffer 6.1 hinweisen, wonach der Hersteller nach Vertragsabschluss eine Erhöhung der Leasingrate von maximal 5 % erheben kann.
Wie bei vielen Herstellern üblich, gibt es auch bei Sixt eine 5%-Klausel in den AGB:
https://www.sixt-neuwagen.de/.../...GB_Vario-Leasing-22-07-2021_01.pdfDort steht:
Zitat:
Ergibt sich [durch die Anpassung der monatlichen Leasingentgelte] eine Erhöhung der Leasingrate um mehr als 5%, kann der Leasingnehmer durch Erklärung in Textform binnen 3 Wochen ab Eingang der Mitteilung über die Erhöhung vom Vertrag zurücktreten.
Da eben diese 5% überschritten sind, habe ich also meinen Rücktritt vom Leasingvertrag per Einschreiben an Allane eingereicht, mit einer Frist von 2 Wochen ab Eingang zur Bestätigung des Rücktritts sowie zur Rückzahlung der Anzahlung. Das Schreiben ging vor 1,5 Wochen bei Allane ein.
Gestern am Telefon wurde mir dann gesagt, dass der Rücktritt nun eingeleitet sei und man mit dem Partnerhändler Kontakt aufnimmt, heute habe ich jedoch die schriftliche Antwort per Mail bekommen, dass die kostenfreie Stornierung nicht möglich sei:
Zitat:
Wir bitten um Verständnis, dass wir den Vorgaben des Herstellers unterliegen. Leider haben wir auf die herstellerseitige Anpassung keinerlei Einfluss, auch steht diese nicht in unserem Verantwortungsbereich. Wir haben die Bestellung vertragsgerecht und kostenpflichtig bei dem ausliefernden Händler platziert, daher ist keine kostenfeie Stornierung möglich.
Kein Verweis auf die AGB, keine Begründung, nichts. Man schreibt sozusagen: "Wir haben keinen Fehler gemacht, also kannst du auch nicht zurücktreten".
Ich habe Allane jetzt erstmal darauf hingewiesen, dass ich diese Annahme nicht akzeptiere und die von mir gesetzte Frist, die nächsten Mittwoch abläuft, weiterhin gilt. Und sollten sie sich nicht an diese Frist halten, ich mir weitere Schritte wie Anwalt, Verbraucherschutz und in letzter Instanz die Öffentlichkeit vorbehalte. In meinen Augen sind die AGB hier eindeutig und lassen keinen Interpretationsspielraum zu: erhöht sich die Leasingrate um mehr als 5%, kann ich zurücktreten. Es gibt keine Rahmenbedingungen, wie einen Zeitraum für die Erhöhung oder Einschränkungen, was nicht reinzählen würde.
Hat denn jemand schon Erfahrungen, wie man in so einem Fall am besten und vor Allem schnellsten ein Ergebnis erzielt? Anwalt wäre natürlich eine Option, dafür würde ich aber gerne zuvor meine eigenen Mittel ausschöpfen. In der Vergangenheit habe ich eigentlich immer bereits mit dem Verbraucherschutz mein Ziel erreicht. Vielleicht hat ja jemand dasselbe auch schon bei Sixt gemacht.
Fakt ist für mich, dass ich die Preiserhöhung nicht akzeptieren werde und das Fahrzeug definitiv nicht mehr nehmen werde.
Vielen Dank!
36 Antworten
Ich glaub das geht nur, wenn du das Fahrzeug aus deiner Signatur rauslöscht - dann wird es akzeptiert 😁
Spass beiseite da sieht man mal wieder wie willkürlich das alles ausgelegt und man als Kunde erstmal verarscht wird - zumindest versucht man es.
Ich würde mich da proaktiv an den Konsumentenschutz wenden, letztlich zahlt das ja jeder mit seinen steuerlichen Abgaben (zumindest in Ö ist das so). Ist immer gut, wenn man auf eine etwaige Antwort gleich mal ein Gegenschreiben parat hat.
Viel Erfolg bei der Aktion, wird wohl etwas an Nerven kosten.
Besser? 😁
Ja, ich denke auch, dass man es einfach mal probieren will. Der Partnerhändler ist wohl nicht bereit, die Bestellung seitens BMW zu stornieren, also legt man es einfach mal drauf an, weil kostet ja nichts. Nehme ich das hin hat man Glück und spart sich, ein Auto loswerden zu müssen. Und wenn nicht, ist man ja am selben Punkt wir vorher.
In Deutschland heißt das ja Verbraucherschutz und damit hab ich bisher gute Erfahrungen gemacht, auch wenn ich mit denen nur ein Telefonat geführt hatte. Damals ging es auch um einen Rücktritt eines aktiven Telefonvertrags bei Vodafone. Bis zum Einschalten das Verbraucherschutzes wurde ich umhergereicht, hatte keinen Ansprechpartner und nichts. Als ich den Verbraucherschutz in CC genommen habe, kam innerhalb kürzester Zeit ein Anruf von Vodafone: "Haben Sie schon einen Fall eröffnet beim Verbraucherschutz? Nein? Ok, ich bin jetzt Ihr Ansprechpartner und kümmere mich persönlich darum, dass alles klappt". Danach hat es dann nur noch ein paar Stunden gedauert bis der Rücktritt durch war. Laut ihr ist es wohl wirklich ein großes Ding, wenn son Fall mal beim Verbraucherschutz eröffnet ist. Als ein paar Tage später der Verbraucherschutz dann angerufen hat, hab ich denen mitgeteilt, dass sich das Problem magischerweise selbst gelöst hat 😉
Mich nervt nichtmal das Streiten jetzt am meisten, sondern dass ich den perfekten i3 gefunden hatte zu aktuell ziemlich guten Konditionen, den aber jetzt wegen dem Thema nicht nehmen kann, weil ichs nicht riskieren kann, am Ende zwei Autos zu haben.
Sowas ist einer der vielen Gründe warum ich niemals ein Leasing bei SIXT und Co. abschließen würde! Oder anders gesagt: Nirgends außer beim Hersteller selbst. Spätestens bei der Fahrzeugrückgabe gibt es dann den nächsten Ärger und daraus resultieren dann die vielen Leasing Vorurteile...
Wie auch immer: Zu deiner Problematik kann ich leider wenig beitragen, wünsche Dir aber viel Glück!
@Klez Hatte ja nie vor, ihn zurückzugeben, daher Vario-Leasing mit Kaufoption 😉 Preisunterschied beim Leasing wären 200-500€ pro Monat gewesen, je nach Händler / NDL. Da nimmt man etwas Action in Kauf 😁
Man muss ja dazu sagen, dass die Preiserhöhung seitens BMW kam und nicht von Sixt. Nur die Abwicklung jetzt ist natürlich Sixt, aber ob da der BMW-Händler anders reagiert hätte weiß man auch nicht.
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Mal eine Frage für mein Verständnis: Wurde im Dezember -mit der Konfigurationsänderung- ein neuer Leasingvertrag abgeschlossen oder der bis dahin bestehende an die neue Konfiguration angepasst? Ich frage deshalb, ob SIXT eine Chance auf die Basis von 770,38 aus dem März sieht.
Das Grundproblem scheint wohl zu sein, dass sich die Leasingrate durch eine Verringerung der Prämie des Herstellers von 3.000 auf 1.500 € entsprechend erhöht.
Diese Prämie war aber mit dem Zusatz (bis auf Widerruf) versehen.
Ich zitiere mal aus dem i4-Thread
Zitat:
@phchecker17 schrieb am 13. August 2023 um 21:46:35 Uhr:
Ja genau, unter „Konfiguration und Sonderausstattung“ steht ganz unten der Punkt: „abzüglich vom Hersteller gewährte Sonderprämie (bis auf Widerruf)“ bevor dann die Gesamtsumme dran steht.
Gerade dieser Widerrufsvermerk könnte sich IMHO zum "Problem" entwickeln.
Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Dann würde ich im Vorfeld schon mal ein Beratungsgespräch führen.
Auf jeden Fall eine besch...eidene Situation. Erst freut man sich ewig auf das Auto, dann wird einem das vermiest und dann hat man eine Alternative, wo man nicht zugreifen kann, solange das Ganze noch in der Schwebe ist.
Der Avatar passt nicht mehr...
Und ja, die Frage wäre, ob durch Zusendung einer neuen AB ein neuer KV geschlossen wurde oder der alte abgeändert wurde. Im schlimmsten Fall beziehen sich die 5% auf Änderung zu Änderung und nicht auf 5% von erster zu letzter AB.
@asycium Der Vertrag ist immer derselbe, allerdings ist der Preis mit dem Anfang nicht vergleichbar, da sich ja die Ausstattung geändert hat. Umgekehrt könnte man ja sonst ein Paket dazu buchen und dann zurücktreten 🙂
Effektiv hatte der Wagen zu Beginn mehr Ausstattung, als ich ihn jetzt am Ende bekommen würde. Daher als Basis der Preis bei der letzten Konfigurationsanpassung meinerseits.
@XF-Coupe Die Rechtsschutz wollte ich abschließen, hat sich aber erledigt, als ich festgestellt habe, dass immer das Datum der Unterschrift zählt, und da war der Vertrag schon unterschrieben 🙂 Hatte bis hierher gehofft, dass ich es nicht bereue 😁
Aber ein "Problem" sollte der Vermerk eigentlich nicht machen, denn in 19.5 in den AGB steht ja klar: "Nebenabreden bestehen nicht". D.h. eine andere Grundlage für die Preiserhöhung als den Absatz 6 gibt es ja nicht, insofern kann der Herstelleranteil natürlich widerrufen werden, die 5%-Klausel gilt damit aber trotzdem, da sich ja die Rate erhöht. Grundsätzlich aber natürlich nochmal wichtig der Hinweis, dass der Herstelleranteil in der Bestellung mit "bis auf Widerruf" gekennzeichnet ist.
@hydrou Jedes Dokument hat die gleiche Vertragsnummer, auch handelt es sich immer um "Bestellanpassungen". Davon abgesehen ist in den AGB nicht genauer definiert, unter welchen Bedingungen sich die LR um 5% erhöhen muss, sondern nur, dass sie es muss. Witzigerweise schrieb meine Kundenberaterin in ihrer letzten Mail, dass sich die Rate seit Vertragsbeginn nicht um mehr als 5% erhöhen darf, was natürlich angesichts der Schreibweise auch eine interessante Interpretation ist.
Zitat:
@XF-Coupe schrieb am 25. August 2023 um 14:56:32 Uhr:
Gerade dieser Widerrufsvermerk könnte sich IMHO zum "Problem" entwickeln.
Sehe ich auch so... zudem noch ein mögliches Problem mit dem Runden?
Ich würde tippen, dass die Basis für die 5% Klausel die letzte durch dich verursachte & akzeptierte Anpassung der Leasingrate ist, also hier 759,02€.
Ansonsten könnte ja jede Seite die 5% Erhöhung künstlich erzwingen. Du könntest z.B. Mehrausstattung >5% wählen bzw. Sixt könnte eine Erhöhung von mehr als 5% einfach staffeln in mehrere kleinere Änderungen.
Mit der neuen Rate 797,65€ wäre es damit eine Erhöhung von 5,09%.
Da die 5% nicht als 5,0% in den AGB angegeben sind, könnte das wegen Runden ohne Dezimalstelle in die Hose gehen... denn dann wären "mehr als 5%" erst 6%, und deine 5,09% würden zu 5% abgerundet?
Es bleibt spannend... Respekt für Deine Nerven (auch wegen i3) 😉
@mcbrw In den AGB steht ja eindeutig "um mehr als 5%", und 5,089% (habs auch genau ausgerechnet 😁) sind definitiv mehr als 5%, runden hin oder her. Mehr ist ja mathematisch ganz klar definiert, im Gegensatz zu "über 5%", da könnte ich mir das mit dem Runden eher vorstellen.
Aber beim Rest seh ich das auch so, Basis sollte eben immer die letzte Konfigurationsänderung meinerseits sein. Wenn sich in der Preisliste ein Paket ändert und es dadurch teurer wird, ist das ja im Endeffekt auch eine Preiserhöhung.
Ja den i3 hab ich vorhin abgesagt ... hilft ja nichts. NDL hat mir viel Erfolg gewünscht und hat noch eine Anspielung drauf gemacht, dass das mit der BMW Bank sicher nicht passiert wäre. Aber was solls, mit etwas Glück gehts schnell, mit weniger Glück weniger schnell, und im schlimmsten Fall fahr ich das Auto, während das ganze dann irgendwann vor Gericht geht. Wobei ich nicht weiß, ob ich ohne Rechtsschutz so weit gehen würde. Das Risiko insgesamt ist ja kalkulierbar für mich, Hotel, Mietwagen und Abholung steht ja alles noch, aber bis dahin hab ich meinen "Spaß" mit Sixt / Allane. Wir haben ja zum Glück noch ein zweites Fahrzeug und genügend Fahrzeuge in der Familie.
Mir ist übrigens aufgefallen, dass in der Ablehnung gleich mehrere Fehler drin sind:
1. Spricht die Kundenbetreuung dort von Änderungen, die die Auslieferung in 2024 betreffen (meiner kommt ja in 23)
2. Steht dort, dass der Herstelleranteil von 2.500€ auf 1.500€ reduziert wurde, er betrug aber zuvor 2.950€
Also arg viel Mühe haben sie sich damit auch nicht gegeben, gerade in Anbetracht der möglichen rechtlichen Relevanz der Ablehnung später-
Der Herstelleranteil ist immer netto, zuzügl. MWSt.
Somit wirkt sich ein Herstelleranteil von 2.500 € mit 2.975 € auf den Bruttopreis aus.
Zudem war zum Zeitpunkt Deiner Bestellung der Herstelleranteil eben diese 2.500 € netto und damit die Hälfte der staatlichen Förderung.
Nachdem die staatliche Förderung ja in 2023 in der Preiskategorie auf 3.000 € reduziert wurde hat sich auch der Herstelleranteil auf 1.500 € reduziert.
Allerdings verstehe ich nicht, warum die Leute so doof sind. Die Erhöhung der Leasingrate ist gerade mal 0,09% zu hoch. Wenn die da um 0,1% runtergehen, entfällt Dein Kündigungsrecht. Das sind 80 Cent im Monat oder 38,40 € auf die 48 Monate Leasingdauer. Die Kosten die für die Bearbeitung Deiner Stornierung auflaufen, dürften höher sein.
Wozu brauchst Du jetzt eine Rechtsschutzversicherung? Kannst Du nicht einfach zurückschreiben, dass nach Deinem Rechtsverständnis der Fall eindeutig ist (mit Deiner Argumentation von oben), Du den Wagen nicht abholst und nichts bezahlst?
Den Schritt vor Gericht müsste dann Sixt gehen, mit allem Risiko. Sowas endet typischerweise in einem Vergleich, so dass Sixt definitiv auf mehr Kosten sitzen bleiben würde, als wenn sie den Rücktritt akzeptieren.
Da würde auch vorher nochmal Post von deren Rechtsabteilung kommen, die Dir ihre Rechtsauffassung darlegt (und mit Gericht droht), auf Basis derer kannst Du ja immer noch Deine Chancen einschätzen und neu entscheiden, ohne bis dahin irgendwelche Kosten zu haben.
Sicher, dass es 5 Prozent der Leasingrate sind und nicht 5 Prozent des Listenpreises? Oder ist dies auch der Fall?
Zitat:
@XF-Coupe schrieb am 25. August 2023 um 15:44:31 Uhr:
Allerdings verstehe ich nicht, warum die Leute so doof sind. Die Erhöhung der Leasingrate ist gerade mal 0,09% zu hoch. Wenn die da um 0,1% runtergehen, entfällt Dein Kündigungsrecht. Das sind 80 Cent im Monat oder 38,40 € auf die 48 Monate Leasingdauer. Die Kosten die für die Bearbeitung Deiner Stornierung auflaufen, dürften höher sein.
Ich hätte es etwas anders formuliert, aber in der Sache stimme ich zu. Ich hätte dort ebenfalls ein Kulanzangebot, in dem SIXT auf 1 EUR verzichtet, erwartet.