Vertragsbruch durch Reifen?

Guten abend,
ich habe folgendes Problem und zwar habe ich vor einiger Zeit mir einen neuen PKW angeschaft für 15.000 Euro (für mich eine große Summe) und konnte noch Winterreifen raushandeln. Die hab ich bis heute nicht erhalten und immer wenn ich anrufe werde ich entweder abgewimmelt oder sie nehmen gar nicht erst ab! So ein kindergartenverein!
Ich frage mich ob ich jetzt nicht einfach hin gehen kann und einfach mein Geld zurückfordern kann aufgrund von Vertragsbruch. Auf dem Kaufvertrag steht "Es gilt was Besprochen wurde" Nun ich hab 2 Zeugen die mit mir beim Kauf waren und bezeugen können das mir reifen versprochen wurden sind! Wie sieht das rechtlich aus? geht das nur wegen den Reifen? Ich bin stinksauer auf dieses unseriöse "Autohaus"

Liebe Grüße
P. Becker

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Zitat:

Der Händler wird Händlerkollegen haben, die vor Gericht ebenfalls als Zeugen aussagen werden, gegen Dich! (Die natürlich niemals anwesend waren).

naja vor Gericht Aussagen zu tätigen, obwohl man garnicht anwesend war geht schon, nur macht man sich vor Gericht da auch strafbar und man muss da schon sehr hart sein um dies durch zu ziehen. Ob ein Händler dann Händlerkollegen findet die dazu bereit sind.....

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Zitat:

Original geschrieben von wvn


Ich wäre da etwas vorsichtig, denn ich mag kaum glauben, daß das Autohaus die Kosten für den RA übernehmen muß. 😉

Wenn man einen Vertrag hat an sich ein Partner trotz angemessener Fristsetzung nicht hält, würde ich schon sagen das der dann die Folgekosten tragen muss.

Wenn es ein Markenhändler ist wäre es auch nicht verkehrt das Mutterhaus über den Vorgang in Kenntniss zu netzen.
Ansonsten ADAC Rechtsberatung wenn du Mitglied dort bist, wäre meine erste Wahl.
Geht wohl ganz einfach auch telefonisch.

Zitat:

Original geschrieben von st220



Zitat:

Original geschrieben von wvn


Ich wäre da etwas vorsichtig, denn ich mag kaum glauben, daß das Autohaus die Kosten für den RA übernehmen muß. 😉
Wenn man einen Vertrag hat an sich ein Partner trotz angemessener Fristsetzung nicht hält, würde ich schon sagen das der dann die Folgekosten tragen muss.

Ja, man müßte genau wissen was in dem Protokoll steht.

http://www.iww.de/.../...ch-angefallener-rechtsanwaltsgebuehren-f47034

Wie schon geschrieben sind auch mündliche Absprachen ein Vertrag. Nur steht bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung meistens Aussage gegen Aussage, Zeugen sind dort gern gesehen.

Ich verstehe in dem Fall nicht, warum die Winterräder nicht im Kaufvertrag fixiert wurde 🙄

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Natürlich kann ich als nicht betroffener leicht reden...

Kauf Dir die Winterreifen selbst neu und mache beim nächsten Kauf keine mündlichen Absprachen. Nur schriftlich.

Du gehst zum RA. Das ganze geht vor Gericht. Wie lange dauert das? Ein Jahr, eineinhalb, zwei Jahre? Was kostet das ganze an Geld, Zeit, Nerven? Wieviele Termine? Möglicherweise besteht dann der Händler gar nicht mehr.

Der Händler wird Händlerkollegen haben, die vor Gericht ebenfalls als Zeugen aussagen werden, gegen Dich! (Die natürlich niemals anwesend waren).

Ich kann gut verstehen, daß dies schmerzhaft ist, aber selbst wenn der Händler "einknickt", was sind das für Winterreifen? Irgendwelche, die er von einem Unfallwagen ziemlich abgefahren an Dich weiterreicht.

Jetzt ist eine sehr gute Zeit für WRkauf oder Kompletträder. Vernünftige Preise und volle Auswahl.

Dich wegen kaputten Hunzen so aufzureiben, das ist es nicht wert.

Gruß Daniel

@ Paulbecker
Nachdem Dein Zorn jetzt hoffentlich verflogen ist, würde ich das Gespräch mit dem Geschäftsführer suchen - persönlich oder fernmündlich. 

Hilfreich ist es sicher, vorher ein paar Erkundigungen über den Laden, in Erfahrung zu bringen. Vielleicht hast Du jemanden im Bekannten- oder Freundeskreis, der Zugriff auf die Daten der "Creditreform" hat. 

Auch die Verbraucherzentrale und die Rechtsabteilung des ADAC könntest Du mit ins Boot nehmen. 

Durchlassen würde ich die Spitzbuben damit nicht. Du kannst ja nur gewinnen. Sehe es sportlich, das bekommst Du hin!

Zitat:

Original geschrieben von Paulbecker


und konnte noch Winterreifen raushandeln. Die hab ich bis heute nicht erhalten und immer wenn ich anrufe werde ich entweder abgewimmelt
mit welcher Begründung wirst Du denn abgewimmelt 😕

Zitat:

oder sie nehmen gar nicht erst ab!

und Du meinst, weil Sie Deine Tel.Nr. auf dem Display erkennen 😕

Fahr´doch endlich mal hin und konfrontier´den Unterzeichner des Vertrag´s
mit der Zusage...
und laß Dir die zugesagten Winterreifen ( neue, runderneuerte, gebrauchte 😕)
aushändigen.

Zitat:

Der Händler wird Händlerkollegen haben, die vor Gericht ebenfalls als Zeugen aussagen werden, gegen Dich! (Die natürlich niemals anwesend waren).

naja vor Gericht Aussagen zu tätigen, obwohl man garnicht anwesend war geht schon, nur macht man sich vor Gericht da auch strafbar und man muss da schon sehr hart sein um dies durch zu ziehen. Ob ein Händler dann Händlerkollegen findet die dazu bereit sind.....

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