Vertragsbruch durch Reifen?

Guten abend,
ich habe folgendes Problem und zwar habe ich vor einiger Zeit mir einen neuen PKW angeschaft für 15.000 Euro (für mich eine große Summe) und konnte noch Winterreifen raushandeln. Die hab ich bis heute nicht erhalten und immer wenn ich anrufe werde ich entweder abgewimmelt oder sie nehmen gar nicht erst ab! So ein kindergartenverein!
Ich frage mich ob ich jetzt nicht einfach hin gehen kann und einfach mein Geld zurückfordern kann aufgrund von Vertragsbruch. Auf dem Kaufvertrag steht "Es gilt was Besprochen wurde" Nun ich hab 2 Zeugen die mit mir beim Kauf waren und bezeugen können das mir reifen versprochen wurden sind! Wie sieht das rechtlich aus? geht das nur wegen den Reifen? Ich bin stinksauer auf dieses unseriöse "Autohaus"

Liebe Grüße
P. Becker

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Zitat:

Der Händler wird Händlerkollegen haben, die vor Gericht ebenfalls als Zeugen aussagen werden, gegen Dich! (Die natürlich niemals anwesend waren).

naja vor Gericht Aussagen zu tätigen, obwohl man garnicht anwesend war geht schon, nur macht man sich vor Gericht da auch strafbar und man muss da schon sehr hart sein um dies durch zu ziehen. Ob ein Händler dann Händlerkollegen findet die dazu bereit sind.....

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Schreibe dem AH einen Brief in dem du eine Frist von 14 Tagen setzt. Ansonsten, teilst du ihnen mit, gibst du die Sache an deinen RA ab, dessen Kosten und alle Weiteren das AH dann tragen muss. Natürlich machst du das nur, wenn du dann auch bereit bist zum RA zu gehen ;-)

Sorry ist nicht böse gemeint, aber wie dumm muss mein sein wenn man sich auf so einen Satz im Kaufvertrag einlässt, was sagt der denn aus, gar nichts. Der kann genauso gut aussagen dass Dir
ein Eiskratzer für den Winte versprochen wurde.

Denke damit hast Du selbst über einen Anwalt schlechte Karten

Zitat:

Original geschrieben von Paulbecker


Auf dem Kaufvertrag steht "Es gilt was Besprochen wurde"

Hallole ...

War das so ein " Fähnchen - Händler " an der Ecke 😕

" ... müssens mir sagen und beweisen , was i hab versprochen " 😉

Ganz schöne Wachs - weiche Formulierung in deinem Vertrag 😰

... Da mit deinen nicht erhaltenen Winterreifen kein technisches Problem vorliegt , denke bist du hier im " Reifen / Felgen - Bereich " mit deinem Problem eigentlich falsch am Platz .

Eine Rechtsberatung wird hier allgemein auch nicht gerne gesehen ... von dem her solltest du dich lieber direkt bei einem Anwalt kundig machen .

Interessant wäre vielleicht noch den ca. Streitwert deiner Reifen / kompl. Räder ( neu / gebraucht ... mit Markenreifen oder nur billige " China - Böller " 😕 ) anzugeben .

Gruß
Hermy

Hat er denn auch gesagt bis wann er die Reifen liefern will?

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Zitat:

Original geschrieben von GTITyp


Sorry ist nicht böse gemeint, aber wie dumm muss mein sein wenn man sich auf so einen Satz im Kaufvertrag einlässt, was sagt der denn aus, gar nichts. Der kann genauso gut aussagen dass Dir
ein Eiskratzer für den Winte versprochen wurde.

Denke damit hast Du selbst über einen Anwalt schlechte Karten

Zitat:

Original geschrieben von GTITyp



Zitat:

Original geschrieben von Paulbecker


Auf dem Kaufvertrag steht "Es gilt was Besprochen wurde"

Warum hat er schlechte Karten ? Er hat zwei Zeugen und einen mündlichen Vertrag.

... du warst letzte Woche da mit Kumpel , und hast geholt deine Reifen für Auto.
Nix Zeit und nix unterschrieben Lieferschein ...
Hab i au 2x Zeuge ...

Zitat:

Original geschrieben von Hermy66


... du warst letzte Woche da mit Kumpel , und hast geholt deine Reifen für Auto.
Nix Zeit und nix unterschrieben Lieferschein ...
Hab i au 2x Zeuge ...

Dann entscheidet der Richter, wem er mehr glaubt. Davon abgesehen, macht man sowas, vor Gericht nicht oft 😉

Hallole ...

Aber das mit dem Richter kann bestimmt dauern , dann ist bestimmt schon wieder SR - Saison . 😉

Gruß
Hermy

Danke für die vielen Antworten.
Es ist sogar ein sehr bekanntes Autohaus welches 4 Automarken und 3 Niederlassungen hier im Umfeld hat, also kein Fähnchen Händler. (Wobei er sich so wie einer verhält!)

Das Gespräch wurde Protokolliert, dass heißt Datum, Uhrzeit, Person und worum es ging. (und ja das ist vor dem Gericht rechtskräftig)
Ein mündlicher Vertrag ist ebenfalls ein Vertrag an den man sich zu halten hat!

Es sollten Winterreifen auf Alufelgen sein. Wert insgesamt ca. 1000€!
Ich hab nämlich ein paar Kratzer auf den alten hingenommen aufgrund der Versprochenen neuen alu's.

Hallole ...

@ Paulbecker

Jetzt haben wir ein paar gute Infos mehr zum Problem / Sachlage von dir .

Derzeit kannst du nur das machen , was weiter oben bereits von User ST 220 als 1. Antwort gegeben wurde .

Netten Brief per Einschreiben mit Bestätigung an die Geschäftsleitung deines AH's mit einer Fristsetzung .

Und dann heißt es einfach mal abwarten ...

Gruß
Hermy

Dann bedanke ich mich recht herzlich an dieser Stelle und entschuldige mich natürlich dafür, dass ich das ins Falsche Forum schrieb, ich wusste in meiner Wut nicht wohin. 😉
Das mit der Frist kommt super, aber ich hoffe trotzdem das es nicht zum Gerichtsverfahren bzw. Anwalt kommt.

Gruß
Paul Becker

Schreibe dem Geschäftsführer das alles doch ausführlich in einer Mail. Und bitte ihn mit 2tagesfrist um Rückantwort. Nett und höflich. Kann doch sein, da hat ein niedriger Scherge Scheiße gebaut. Weise ihn auf deine Zeugen hin und das du es als eindeutigen Vertragsbestandteil betrachtest und gewillt bis das auch durchzusetzen. Wenn er nicht total bekloppt ist oder es stur drauf anlegt, wird sich schon was tun. Ist ja doch ein respektabler Streitwert. Nur Mut. Hast du eine RS-Versicherung?

Hallole ...

Hast du keinen guten " Kaufmann " im persönlichen Umfeld der dich etwas direkter & besser beraten kann , als wir MT - User hier .

Good Luck

Gruß
Hermy

Ich wäre da etwas vorsichtig, denn ich mag kaum glauben, daß das Autohaus die Kosten für den RA übernehmen muß. 😉

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