vertrag gültig?
Hallo,
weiß vielleicht jemand rat?
wir waren bei einen vw-händler und haben noch einen vc-vertrag der eigentlich auf namen eines verkäufers war bekommen.
am 9.08. haben wir die bestellung unterschrieben.
am 8.09 rief der verkäufer an und sagte vw hätte die herstellung abgelehnt mit der begründung die vcs wären auf 12000 limitiert.haben aber hinterher gemerkt das er jedesmal was anderes erzählt. (man sollte sich schon merken was man erzählt!!!)
er hätte aber noch einen anderen vc auftreiben können wo auch schon die bestätigung da war (kunde war zwischenzeitlich verstorben).
hat uns dann versprochen das wir innerhalb von 5 tagen die bestätigung hätten.
nach 7 atgen haben wir telefonisch angemahnt und nach 6 tagen sind wir nochmal vorbei und haben den verkäufer daran erinnert.
inzwischen sind wieder 6 tage vergangen. verkäufer hat heut frei.
wir würden am liebsten vom vertrag zurück treten.
für den 2. vc haben wir nichts unterschrieben.
die 1. bestellung müsste doch eigentlich ungültig sein, oder?
sind wir durch unsere mündliche zustimmung verpflichtet den vc abzunehmen.
was würdet ihr machen???
tschau snoopy
31 Antworten
Hallo snoopy4,
ein einmal unterschriebener Vertrag ist natürlich gültig. Deine Bestellung wird aber erst rechtsverbindlich, wenn Dein Händler die Bestellung eines Nutzfahrzeugs innerhalb von 6 Wochen schriftlich bestätigt. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, ist dies bis heute nicht geschehen. Dein Händler hätte also formell Deine Bestellung nicht akzeptiert.
Aber Dein Händler scheint auch etwas unbeholfen vorgegangen zu sein. Die Bestellung, die er Dir zukommen lassen wollte, hätte er schon auf den Namen des verstorbenen Kunden weiterlaufen lassen müssen und wenn der Volkscaddy da ist, dann eben an Dich verkaufen.
Ich habe heute morgen meine Bestellung zugunsten eines sofort verfügbaren Touran storniert und mein freundlicher Verkäufer war so ehrlich mir dies so zu bestätigen.
Schreibe ihn doch einfach per Einschreiben mit Rückschein an und bitte um verbindliche schriftliche Stellungnahme. Setze ihn eine Frist mit einem festen Datum. Rechtsverbindlich ist leider nur, was man schriftlich hat.
tek178
hallo tek178
die erste bestellung wurde ja abgelehnt von vw.
und der 2. war nur mündlich.
sind wir daran gebunden?
noch was,
wir wollten eigentlich auch einen touran, aber gebraucht war und ist da momentan nichts und neu ist der zu teuer.
1. es gab keine Begrenzung auf 12.000 Autos
2. muss er das Fahrzeug von VW auf normale Life Konditionen abnehmen und hat damit kein Interresse auf einen Schlag 3.000 Euro miese zu machen.
3.
Ist kein Vertrag zwischen euch zustandegekommen, daß es keine Auftragsbestätigung gibt. Und nur diese ist verbindlich.
4. haben viele Händler VC auf Scheinkunden bestellt. VWN weiß davon und hat demenstprechend entschieden.
Wir das Fahrzeug nicht auf den Besteller aus der Aktion zugelassen, s0 wird dem Händler der normale Caddy Life berechnet.
Eine Änderung wurde nur akzeptiert, wenn sie innerhalb der Aktion gemacht wurde.
Ich habe auch den Vertrag von einem "Abgesprungenen" übernommen. Danach lief aber alles auf meinen Namen und ich habe erst am 06.07 bestellt. Und ich habe meinen Caddy schon aus Hanover abgeholt. Bestelldatum am 09.06.05 laut AB.
hallo opataker,
das heißt also wir können unsere anzahlung zurück fordern und sind aus dem schneider? oder?
natürlich kannst du deine Anzahlung sofort zurückverlangen
Wo gibt es sowas eigentlich noch beim Markenhändler.
Es gibt doch nur eine Zahlung bei Auslieferung bzw. einen Tag vorher
@snoopy
sei froh das du ihn so bekommen hast.
Das erwachen hat dann der Händler und nicht du
wir haben ja bis jetzt nichts in den händen, keine ab oder so weil dieser verkäufer absolut unzuverlässig ist.
Hallo snoopy4,
mündliche Verträge haben im Prinzip schon Gültigkeit. Nur man muss sie beweisen und da liegt das Problem. Wenn ein Vetragspartner nun sagt, das habe er so und so nicht gesagt, haben beide ein Problem.
Rechtliche Auseinandersetzungen auf mündliche Aussetzungen scheuen die meisten.
Bringe Deinen Händler dazu sich schriftlich zu äußern, alles andere bringt leider nichts.
Normalerweise wäre mir ein Touran auch zu teuer gewesen, aber für 18000 EUR incl. Klima, 8 LS, Dachreling, Perleffektlakierung, ABS, ESP, CD-Radio usw. war das schon eine Alternative. Das sind immerhin 22% Nachlass. Dafür das der Wagen im August 2005 einen Tag zugelassen war, aber nie gefahren wurde, nicht schlecht.
tek178
das Problem ist, daß die meisten Verkäufer keine Verträge machen dürfen, da sie nicht unterschriftsberechtigt sind.
Lediglich Geschäftsführer mit Prokura dürfen die Verträge gegenzeichnen.