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Verteidigung im eigenen Fahrzeug

Themenstarteram 1. Oktober 2010 um 0:35

Ab und zu liest man es in den Medien:"Fahrzeug bei angeblichen Unfall angehalten und ausgeraubt" oder man verursacht einen Unfall und wird vom Betroffenen traktiert.

Habt ihr im eigenen Fahrzeug Maßnahmen zur eigenen Sicherheit getroffen? Sind solche Maßnahmen sinnvoll oder überzogen?

Ich führe zu meiner eigenen Sicherheit zur Notwehr immer ein klappbares Kampfmesser in Griffnähe mit. Bisher mußte ich es nicht ziehen.

Weiteren Meinungen sehe ich gerne entgegen.

Beste Antwort im Thema

Nutz doch mal die Möglichkeit zu einem Gespräch mit einem Psychologen.

Dafür kommt die Krankenkasse idR auf. Gibt auch gute Tabletten gegen vorherrschende Ängste.

Vieleicht ist das die bessere Wahl im Vergleich zum bewaffneten Autofahren.

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am 1. Oktober 2010 um 5:11

Wenn man ein Handy an Board hat, sollte man aber nicht erst warten, bis man das 20 km entfernte Örtchen erreicht.

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ

Wenn man ein Handy an Board hat, sollte man aber nicht erst warten, bis man das 20 km entfernte Örtchen erreicht.

Zustimmung!

Es gibt noch Leute, die keines haben. Unglaublich aber wahr!

am 1. Oktober 2010 um 5:15

Die sind meist aber auch nicht mehr in der Lage ein Fahrzeug im Strassenverkehr zuführen :D

Ich wäre da mal ganz vorsichtig. Nachher verklagt der Halunke dich noch auf Schmerzensgeld und bekommt garantiert " Recht " ( was in der Ralität schon vorgekommen ist :rolleyes: ) .

Stichwort, Verhältnismäßigkeit der Mittel und wenn der Räuber sagt er gibt auf, darf man auch nicht mehr drauf hauen - das ist dann nicht mehr mit den Jedermansrechten vereinbar

Ein wenig Paranoid mag ja noch ganz lustig sein, aber sich mit Messern und Knüppeln zu bewaffnen, dafür muss man schon ziemlich einen an der Waffel haben.

Wie viele Leute sind jeden Tag unterwegs und wie viele werden in solcher Situation tatsächlich überfallen, also nicht nur "verfolgt", weil der Hintermann die letzten 5 Minuten nur den gleichen Weg hatte.

Läuft hier einer mit einem selbst gebauten Helm aus Alufolie herum, um sich gegen Beamen zu schützen? Es gibt mehr Ufo-Sichtungen als fahrzeugbezogene Überfälle.

Wie sieht die Notwehrsituation aus, wenn man bei missverständlicher oder auch eindeutiger Situation mit einem Messer in der Hand aus dem Wagen aussteigt - da ist sehr schnell nichts mehr mit Notwehr. Schon mal davon gehört, dass bei Hooligan-Auseinandersetzungen eine Gruppe in Notwehr oder Nothilfe gehandelt hat?

Bei "Notwehr" sollte man nicht das Wort kennen, sondern dessen Bedeutung und Wirksamkeit - und ab wann es keine mehr ist und man selber zu Täter wird.

Eine prophylaktischen Bewaffnung wird darüber nicht legalisiert, auch die Nutzung einer derartigen Waffe in einer tatsächlichen Angriffssituation ist dann auch nicht durch "Notwehr" abgedeckt.

Man darf sich gegen einen Angriff wehren, aber eine reine Bedrohung ist kein Angriff - keine Notwehrsituation

Besteht die Möglichkeit zur Flucht, existiert keine Notwehrsituation.

Die Verhältnismäßigkeit der Mittel muss gewahrt bleiben - geht es nur um materielle Werte, also Geld oder das Fahrzeug, darf der Täter nicht gleich tranchiert werden. Das ist über Notwehr nicht abgedeckt.

Die "Zumutbarkeit" muss beachtet werden. Ist der Angreifer deutlich körperlich unterlegen, also zB. körperlich oder geistig behindert, Kind, volltrunken darf nicht aktiv angegriffen werden, sondern ist uU. zumutbar auszuweichen. Einen um sich tretenden 10jährigen oder Volltrunkenen, der sich kaum noch auf den Beinen halten kann, allein nur gegen das Knie zu treten, ist schon keine Notwehr mehr.

 

Auch das sogenannte "Angsthasen-Privileg" aus §33 StGB - Wenn der Verteidiger aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken zu weit geht und die Grenzen der Notwehr überschreitet, wird er nicht bestraft - kommt hier eher kaum zur Anwendung.

Das bezieht sich ausschließlich für die Situation, wenn man während der Notwehrhandlung "übertreibt" und nicht mit bekommt, dass es bereits ausgereicht hat und "nun gut ist".

Aktiv mit einem Messer in der Hand sich der Situation stellen, hat nichts mit Angsthase zu tun, sondern mit einer nicht mehr ausreichenden Anzahl von Latten am Zaun.

 

Eine aktive Bewaffnung als "vorbereitende Notwehrmaßnahme" wird selbst bei einem Einsatz in tatsächlicher Notwehr ganz sicher nicht folgenlos für das "Opfer" bleiben. Da hat dann sehr schnell der Täter auch noch Schadensersatzansprüche, weil es keine "gebotene" Notwehrhandlung mehr war.

Ich bin nur froh, daß bei MB alle Fahrzeuge beim losfahren automatisch verriegeln. Da kann ich mir solche Aktionen sparen. Ist nur im offenen 129er schlecht :rolleyes: . Jedenfalls kann ich jedem nur raten, von irgendwelchen " Heldentaten " Abstand zu nehmen, nicht wegen der oben erwähnten Schadenersatzforderungen sondern auf Rücksicht auf das eigene Leben. Besser die Brieftasche weg als tot oder ein lebenlang im Rollstuhl. Denn niemand weiß, wie diese Typen bei Gegenwehr reagieren.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

... - das ist dann nicht mehr mit den Jedermansrechten vereinbar

Notwehr ist kein "Jedermannsrecht"

Unter "Jedermannsrecht" fällt eine Handlung, die anstelle der zuständigen Strafverfolgungsorgane im Interesse der Allgemeinheit ausgeführt wird.

Eine Prügelstrafe als Möglichkeit der Strafverfolgungsbehörde haben wird nicht. Nicht mal im Interesse der Allgemeinheit ist das.

Oder will hier einer statt einem Knöllchen jedes mal lieber kräftig eine aufs Maul oder mit dem Messer in den Oberarm bekommen.

so war das auch nicht gemeint, und natürlich hat jeder das Recht zur Notwehr, wenn nötig.

Wird umgangssprachlich mit den Jedermannsrechten zusammen erwähnt

Das Problem ist, dass Du mit jeder "Bewaffung" damit rechnen musst, dass dein Gegner besser "bewaffnet" ist. Dabei reicht es schon, wenn er in der Überzahl ist.

Messer, Pfefferspray, Maglite & Co. haben das Problem der Reichweite, d.h. Du musst deinen "Gegner" zu nahe an Dich heranlassen, um die Waffe einsetzen zu können. Und Schreckschusswaffen (mit Gasladung) darfst Du im Fahrzeug nicht schussbereit mitführen. Hinzu kommt, dass "professionelle" Räuber/Banden i.d.R. vorzüglich bewaffnet sind, d.h. im Gegensatz zu deiner Knarre ist deren Knarre echt.

Von daher ist meiner Ansicht nach Deeskalation das Mittel der Wahl. D.h. wenn Du überfallen wirst, versuchst Du entweder zu fliehen oder gibst dem Räuber das, was er will (materielle Dinge sind im Gegensatz zum eigenen Leben ersetzlich).

Hier bietet es sich auch an, mit "Ködern" zu arbeiten. In den Großstädten Brasiliens (wo Überfälle im Auto zum Alltag gehören) legen sich findige Autofahrer einen alten Geldbeutel griffbereit ins Auto. Darin etwas (nicht zu wenig!) Geld sowie abgelaufene Ausweise und Kreditkarten. Diesen kann man dann bei einem Überfall gefahrlos "abgeben", denn der Räuber nimmt sich nicht die Zeit, die Gültigkeit der ganzen Karten zu prüfen. Ihn interessiert nur das Geld (deshalb muss es genug sein, damit er "zufrieden" ist).

Ansonsten würde ich auch über den Wechsel meines Wohnorts nachdenken, wenn ich mir tatsächlich darüber Gedanken machen muss, auf alltäglichen Strecken überfallen zu werden...

blöd nur dass auch auf abgelaufenen Ausweisen und Karten der Name und teils die Anschrift steht.- da kann danach schon noch mal ein unfreundlicher Besuch folgen

Ich finde, sowas gehört eigentlich nicht in ein Auto-Forum. Verteidigung IM Auto wär für mich ne Schutzklassifizierung der Karre mit VG-Scheiben etc, wie sie beispielsweise beim 5er BMW als Extra angeboten wird. Da kommt dann keiner so schnell an Dich ran, auch wenn der mit nem Basi aufs Auto drischt. Für alles weitere (Handfeuerwaffen, Automatik, Handgranate) gibts entsprechend Sonderumbauten. Aber mal ehrlich: ich bin nicht Bill Gates und wenn tatsächlich mich unbedingt einer überfallen will, dann hat der vermutlich tendenziell auch mehr Waffe am Mann, als ich je legal kriegen würde. Das ist dann halt Schicksal. Mir kann auch nen Baum aufs Auto fallen.

Da finden wir uns dann aber eigentlich auch schon in globalgesellschaftlichen Diskussionen wieder. Was, wenn mein Kind auf dem Schulweg reegelmäßig "abgezogen" wird, was ist mit angetrunkenen Schlägertypen in der Fußgängerzone etc.

Ist ein Problem, ja, aber keines was man mit nem Messer in der Tasche lösen wird. Weil: irgendeiner hat immer nen größeren ;) ...und gehört eigentlich wie gesagt auch nicht in einen spezifischen "Motor-Talk".

Sobald ich selber aussteige und anfange mit dem zu diskutieren (hab ich übrigens auch schon mal gemacht, aber wirlklich nur DISKUTIERT!), hab ich ja selbst ein gewisses Aggressionspotenzial, und dann ist man irgendwo auch selber schuld, wenns auf die Glocke gibt.

Und Car-jacking - naja wären wir in Südafrika, säh ich darin nen heißes Thema, aber hier.... Da kannste Dir auch ne Raketenabschussanlage aufs Auto basteln, weil fundamentalistische Flugzeugentführer mit ner 767 Dir aufs Dach fallen könnten, das ist wohl in etwa genauso wahrscheinlich - wenn man nicht gerade durch Marzahn fährt ;)

am 1. Oktober 2010 um 7:34

Ich empfehle sich einfach nur ein passendes Fahrzeug zu kaufen

 

http://www.google.com/imgres?...

am 1. Oktober 2010 um 7:35

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

 

Besteht die Möglichkeit zur Flucht, existiert keine Notwehrsituation.

Das ist so pauschal Quatsch. Recht braucht Unrecht nicht zu weichen! Verhältnismäßigkeit der Mittel gibt es in der Notwehr gar nicht. Eine zierliche Frau darf sich auch mit tödlicher Gewalt (Messer) gegen einen Vergewaltiger (nichttödlicher Angriff) wehren obwohl das bei Abwägung der Güter unverhältnissmäßig wäre. Aber erfahrungsgemäß bringt so eine Diskussion eh nichts und im Internet schon gar nicht. Zuviele selbsternannte Experten :rolleyes:

Ich stimme aber mit der Meinung der Allgemeintheit zur Frage "Messer als SV-Mittel" grundsätzlich überein: Nicht optimal! Zumal derjenige der sich ein Messer als SV-Mittel ins Auto legt ohne sich mal wirklich mit der Materie auseinandergesetzt zu haben, es im Ernstfall ohnehin nicht einsetzen wird. Dafür wird die Situation einfach zu überaschend eintreten und der STress wird zu groß für koordinierte Handlungen ;)

am 1. Oktober 2010 um 7:38

Aus dem Auto heraus, womöglich noch angeschnallt, ist eine vernünftige Verteidigung doch ohnehin nicht möglich. Wenn Zeit bleibt auszusteigen und Verteidigungsmittel auszupacken sollte auch die Zeit zum Wegfahren da sein.

Wie schon geschrieben, Fahrzeug zahlt die Teilkasko, um den Verlust größerer Bargeldbestände oder wichtiger Unterlagen oder Karten vorzubeugen kann man ggf, ja noch ein "Überfallportmonnaie" mit 30€ und dem Führerschein mitführen.

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