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Versuchter Autodiebstahl / kurz nach Haftpflichtschaden!!!

Themenstarteram 12. März 2020 um 9:04

Hallo Liebe Forumgemeinde,

 

ich würde mich über den einen oder anderen Ratschlag von euch freuen.

Ich hab ein Gutachten eines Haftpflichtschaden (mehrere Wochen her, unverschuldet) bereits meinem Anwalt übergeben, der es vor paar Tagen an die gegnerische Versicherung weitergeleitet hat (fiktive Abrechnung).

So, als ich dann heute bei meinem Auto war, habe ich eine Polizeimitteilung aufgefunden und direkt dort angerufen. Es wurde wohl (in der Nacht wahrscheinlich) an vielen Auto in der Straße versucht, diese aufzubrechen... Vor mir war ebenfalls ein Auto eines Nachbarns geparkt, ebenfalls mit einer Polizeimitteilung.

Ich muss mich also aktuell mit 2 Schadensegulierungen befassen.

Ich bin teilkaskoversichert.

Wie soll ich mich nun konkret verhalten, da ich es ja diesmal über meine eigene Versicherung laufen wird.

Heute direkt melden? Und dann Werkstatt oder doch Gutachten ( vom eigenen Versicherer oder freie Gutachterwahl?) Ich hab KEINE Werkstattbindung in der Teilkasko.

Sollte ich doch vielleicht erstmal paar Tage warten, bis die Versicherung vom Unfall meinen Schaden ausbezahlt. Wird aber dann doch eher glaub ich länger dauern..

 

Vielen Dank

Euer Ben

Beste Antwort im Thema

Was jedoch im Falle einer Rep. irrelevant ist. Da bekommt der TE am Ende genau seinen Schaden ersetzt, da 1:1 aberechnet wird. Ist das Gutachten zu gering, also stellt sich während der Rep. eine Schadenerweiterung dar, muss eben nachbegutachtet werden.

setzt der Gutachter falsche AW oder falsche Stundensätze an, muss er das ebenfalls substanziert darlegen, oder die Werkstatt, die sich der TE aussucht ist wirklich teurer, als ortsüblich und vertretbar.

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Was jedoch im Falle einer Rep. irrelevant ist. Da bekommt der TE am Ende genau seinen Schaden ersetzt, da 1:1 aberechnet wird. Ist das Gutachten zu gering, also stellt sich während der Rep. eine Schadenerweiterung dar, muss eben nachbegutachtet werden.

setzt der Gutachter falsche AW oder falsche Stundensätze an, muss er das ebenfalls substanziert darlegen, oder die Werkstatt, die sich der TE aussucht ist wirklich teurer, als ortsüblich und vertretbar.

Beim Kaskoschaden (egal ob TK oder VK) darf die Versicherung den Gutachter schicken (und bezahlen). Eigenen Gutachter zu nehmen kostet daher auch das eigene Geld.

Themenstarteram 12. März 2020 um 21:12

Weiß jemand eigentlich ob ich dem zweiten Gutachter das erste (noch sehr aktuelle Gutachten) vom Unfall aushändigen muss. Da wurde ja u.a. ein Restwert etc. festgelegt.

Und falls ich (wenn das möglich ist?) wieder fiktiv abrechnen möchte, da ich das Auto los werden will, wird dann dieser Restwert genommen oder der im neuen Gutachten vom Versicherer.

Versteht mich nicht falsch, ich möchte nur nicht, dass mir dann Versicherungsbetrug etc. am Ende vorgeworfen wird, weil ich das erste Gutachten nicht ausgehändigt habe.

Aushändigen musst du das 1. Gutachten nicht. Du musst den Vorschaden nur angeben.

 

Der Restwert aus dem ersten Gutachten ist für das zweite irrelevant. Da zählt dann der Wiederbeschaffungswert (inkl. Schaden 1) und ein neu zu ermittelnder Restwert mit Schaden 1 und 2, sowie entspr. Repkosten, Wertminderung, etc.

Themenstarteram 13. März 2020 um 7:21

Zitat:

@guruhu schrieb am 13. März 2020 um 08:14:14 Uhr:

Aushändigen musst du das 1. Gutachten nicht. Du musst den Vorschaden nur angeben.

Der Restwert aus dem ersten Gutachten ist für das zweite irrelevant. Da zählt dann der Wiederbeschaffungswert (inkl. Schaden 1) und ein neu zu ermittelnder Restwert mit Schaden 1 und 2, sowie entspr. Repkosten, Wertminderung, etc.

Vielen Dank!!! Natürlich gebe ich alle Vorschäden auch an.

Möglich, das weiß ich gerade nicht, das wäre mehr eine Rechtsfrage, dass du auch die Höhe der Schäden, wenn bekannt angeben müsstest. Jedenfalls darfst du, solltest du explizit gefragt werden nicht lügen, also 1000€ Unterschlagen, den Restwert verdoppeln o.Ä.

 

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