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Versuchter Autodiebstahl / kurz nach Haftpflichtschaden!!!

Themenstarteram 12. März 2020 um 9:04

Hallo Liebe Forumgemeinde,

 

ich würde mich über den einen oder anderen Ratschlag von euch freuen.

Ich hab ein Gutachten eines Haftpflichtschaden (mehrere Wochen her, unverschuldet) bereits meinem Anwalt übergeben, der es vor paar Tagen an die gegnerische Versicherung weitergeleitet hat (fiktive Abrechnung).

So, als ich dann heute bei meinem Auto war, habe ich eine Polizeimitteilung aufgefunden und direkt dort angerufen. Es wurde wohl (in der Nacht wahrscheinlich) an vielen Auto in der Straße versucht, diese aufzubrechen... Vor mir war ebenfalls ein Auto eines Nachbarns geparkt, ebenfalls mit einer Polizeimitteilung.

Ich muss mich also aktuell mit 2 Schadensegulierungen befassen.

Ich bin teilkaskoversichert.

Wie soll ich mich nun konkret verhalten, da ich es ja diesmal über meine eigene Versicherung laufen wird.

Heute direkt melden? Und dann Werkstatt oder doch Gutachten ( vom eigenen Versicherer oder freie Gutachterwahl?) Ich hab KEINE Werkstattbindung in der Teilkasko.

Sollte ich doch vielleicht erstmal paar Tage warten, bis die Versicherung vom Unfall meinen Schaden ausbezahlt. Wird aber dann doch eher glaub ich länger dauern..

 

Vielen Dank

Euer Ben

Beste Antwort im Thema

Was jedoch im Falle einer Rep. irrelevant ist. Da bekommt der TE am Ende genau seinen Schaden ersetzt, da 1:1 aberechnet wird. Ist das Gutachten zu gering, also stellt sich während der Rep. eine Schadenerweiterung dar, muss eben nachbegutachtet werden.

setzt der Gutachter falsche AW oder falsche Stundensätze an, muss er das ebenfalls substanziert darlegen, oder die Werkstatt, die sich der TE aussucht ist wirklich teurer, als ortsüblich und vertretbar.

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Der TK solltest du den Diebstahlschaden ganz normal direkt/zeitnah melden.

Den HP-Schaden aber nicht verschweigen, wenn die Schäden ineinander übergehen.

Was wurde denn gestohlen?

Themenstarteram 12. März 2020 um 9:13

Zitat:

@Datschi0825 schrieb am 12. März 2020 um 10:11:14 Uhr:

Was wurde denn gestohlen?

Sorry, hätte ich besser formulieren müssen. Die haben es gar nicht geschafft einzudringen. An den Türen (beidseitig) sind aber deutliche Lackschäden vorhanden.

Überlagern sich denn die Schäden?

Themenstarteram 12. März 2020 um 9:39

Zitat:

@GerhHue schrieb am 12. März 2020 um 10:28:29 Uhr:

Überlagern sich denn die Schäden?

Nein.

Themenstarteram 12. März 2020 um 9:39

Mir wäre wichtig zu wissen, auf was ich mich bei meiner Versicherung einlassen muss. Die werden wahrscheinlich den Schaden klein reden wollen. Also erstmal anrufen und dann?

Warum gehst Du von vornherein davon aus, dass Deine Versicherung den Schaden kleinreden will? Das ist meistens nicht so, zumindest nach meiner Erfahrung. Einfach den Schaden melden und mit denen absprechen, wie Du die Reparatur abwickeln möchtest. Du kannst z.B bei Deiner Werkstatt eine Abtretungserklärung unterschreiben, dann rechnen die mit der Versicherung ab.

Themenstarteram 12. März 2020 um 10:09

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 12. März 2020 um 11:03:01 Uhr:

Warum gehst Du von vornherein davon aus, dass Deine Versicherung den Schaden kleinreden will? Das ist meistens nicht so, zumindest nach meiner Erfahrung. Einfach den Schaden melden und mit denen absprechen, wie Du die Reparatur abwickeln möchtest. Du kannst z.B bei Deiner Werkstatt eine Abtretungserklärung unterschreiben, dann rechnen die mit der Versicherung ab.

Kann sein, dass ich ein bisschen zu voreingenommenen bin ;). Ich rufe mal heute an, Danke dir!

Das fällt aber unter die Vollkasko da es ein versuchter Einbruchschaden war und nix geklaut wurde

Sehe es wie bommel, ist eher ein Vandalismus-Schaden

Themenstarteram 12. März 2020 um 10:36

Davon bin ich auch erstmal ausgegangen, doch hab mal in den Versicherungsbedingungen nachgelesen. (Zum Glück) deckt diese auch Schäden bei versuchtem Einbruch ab. Ist von Versicherung zu Versicherung wahrscheinlich abhängig.

Dürfen wir das Ergebnis Deines Anrufes bei der Versicherung erfahren?

Themenstarteram 12. März 2020 um 13:53

Zitat:

@Datschi0825 schrieb am 12. März 2020 um 14:03:23 Uhr:

Dürfen wir das Ergebnis Deines Anrufes bei der Versicherung erfahren?

Ja. Also ich soll mir eine Werkstatt aussuchen. Mir wurde aber vorgeschlagen, erstmal bei dem hausinternen Gutachter (Gutachten Schnell Service "Dekra", welcher zu gewissen Tagen bei der Versicherung im Hause ist) eine Schadenshöhe beziffern zu lassen.

am 12. März 2020 um 14:25

Also da hast du Glück gehabt, wie oben geschrieben zahlen die meisten tk vers. Erst wenn etwas gestohlen wurde.

Ich kann auch nur wiedergeben was mir mein anwalt gesagt hat: wenn es nicht sein muss(also vk Schaden z. B. Musst du glaub ich den gutachter deiner vers. Nehmen), soll man sich einen eigenen gutachter nehmen.

Der gutachter der vers. Soll die kosten so gering wie möglich halten, also ist da auch nicht unwahrscheinlich das der Schaden geringer ausfällt als wenn du dir einen eigenen suchst.

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