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Verstoß gegen StVO oder nicht ?!

Themenstarteram 30. Januar 2006 um 14:31

Hi,

also, meine Mutter ist neulich folgende sache passiert: Sie fährt auf einer Autobahn und kommt in eine Baustelle, wo wie in den meisten Baustellen 80Km/h vorgeschrieben sind. Nach einigen Kilometern hört die Baustelle auf und sie kommt auf einen neuen 3-spurigen Teil, da sie nicht drauf geachtet hat ob die 80Km/h aufgelöst wurden fährt sie für einige Kilometer weiterhin 80 bi sihr das irgendwann zu blöd wird, und weil ja offensichtlich kein Grund mehr besteht 80 zu fahren passt sie sich dem verkehrsfluß an und ruck zuck wird sie mit 135 in der doch noch bestehenden 80er Zone geblitzt.

jetzt meine Frage: Kann man so etwas einklagen? ich meine noch etwas aus meinem schon etwas länger zurück liegenden Fahrschulunterricht zu wissen das es eine Regel gibt die besagt das wenn auf Grund einer Baustelle eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ist diese Begrenzung aufgehoben sobald die Baustelle offensichtlich aufhört.

naja, ich hoffe uns kann da jemand helfen, ich finde es nämlich ne echte sauerei....

besten dank,

philip

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17 Antworten
am 31. Januar 2006 um 20:07

Angeblich werden mit dem Leitsystem Staus vermieden bzw. reduziert. Hab leider keinen Vergleich zu früher ohne Leitsystem und kann daher nicht sagen obs stimmt...

Zitat:

Original geschrieben von oink

Angeblich werden mit dem Leitsystem Staus vermieden bzw. reduziert. Hab leider keinen Vergleich zu früher ohne Leitsystem und kann daher nicht sagen obs stimmt...

Ich will in manchen Situationen glatt das Gegenteil behaupten.... zB A3 zw. Köln und Leverkusen, wenn manchmal da 80 steht, klemmen die Auto´s so aneinander und es bleiben viele große Lücken, mit einem höhren Tempolimit konnte sich das ganz verzerren und die Lücken auffüllen! Sieht man immer, wenn sich ein paar nicht an die 80km/h halten und zack wieder was Platz ist...

Zitat:

Original geschrieben von oink

Soweit ich informiert bin, bedeutet eine ausgeschalteter oder also schwarzer Anzeigeschirm, das die Beschränkung nicht mehr gültig ist...

Falsch. Auch eine VBA-Beschränkung (also per Digitalanzeige) muß explizit aufgehoben werden --- entweder per Digitalanzeige oder per Blechschild. (Es kann z.B. sein, daß an einer Schilderbrücke ein Tempolimit angeordnet ist; die nächste Schilderbrücke würde ggf. ein Lkw-Überholverbot anzeigen, ist aber ausgeschaltet und schwarz -> das Tempolimit gilt logischerweise weiter.)

Etwas irritiertend kann es sein, wenn nach einer VBA ein Blechschild steht, das die evtl. Verbote aufhebt. Z.B. in der Ostheimer Senke (A 7 südl. Kassel): Dort sind ein paar Digitalschilder, die aber nur bei Nässe oder Nebel Tempolimits anzeigen, also meistens ausgeschaltet sind; eine Weile später kommt dann das Blechschild "Ende sämtlicher Streckenverbote" --- und wenn man die Strecke nicht kennt, erschrickt man und denkt, man habe ein Tempolimit übersehen...

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