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Verstoß gegen StVO oder nicht ?!

Themenstarteram 30. Januar 2006 um 14:31

Hi,

also, meine Mutter ist neulich folgende sache passiert: Sie fährt auf einer Autobahn und kommt in eine Baustelle, wo wie in den meisten Baustellen 80Km/h vorgeschrieben sind. Nach einigen Kilometern hört die Baustelle auf und sie kommt auf einen neuen 3-spurigen Teil, da sie nicht drauf geachtet hat ob die 80Km/h aufgelöst wurden fährt sie für einige Kilometer weiterhin 80 bi sihr das irgendwann zu blöd wird, und weil ja offensichtlich kein Grund mehr besteht 80 zu fahren passt sie sich dem verkehrsfluß an und ruck zuck wird sie mit 135 in der doch noch bestehenden 80er Zone geblitzt.

jetzt meine Frage: Kann man so etwas einklagen? ich meine noch etwas aus meinem schon etwas länger zurück liegenden Fahrschulunterricht zu wissen das es eine Regel gibt die besagt das wenn auf Grund einer Baustelle eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ist diese Begrenzung aufgehoben sobald die Baustelle offensichtlich aufhört.

naja, ich hoffe uns kann da jemand helfen, ich finde es nämlich ne echte sauerei....

besten dank,

philip

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17 Antworten

Meines Wissens gelten neue Fahrbahndecken auch für eine Weile als Baustelle (bzw. Gefahrenstelle), da die Oberfläche der Fahrbahn noch nicht die volle Griffigkeit erlangt hat und daher besonders glatt ist. Wenn man jetzt die eigentliche Baustelle und die neue Fahrbahn als eine Einheit sieht, dann gilt dort selbstverständlich durchgehend das Tempolimit, so lange bis es aufgehoben wird.

Gruß

GoldenSun

Laut StVO $ 41:

Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzschild die Länge der Verbotsstrecke angegeben ist. Sonst ist es gekennzeichnet durch die..

Das verstehe ich so: Ist am Beginn einer Baustelle die Ankündigung einer Baustelle mit einem Zeichen der Höchstgeschwindigkeit verbunden, dann muss am Ende der Gefahrenstercke (Baustelle) keine gesonderte Aufhebung dieser Geschwindigkeitbeschränkung stehen, sondern die Aufhebung ergibt sich aus den örtlichen Verhältnissen. Andersrum: Sollte die Geschwindigkeitsbeschränkung weiterhin gelten, so muss darauf aufmerksam gemacht werden.

Wenn also nach einer Baustelle wieder drei Fahrstreifen freigegeben werden und diese nicht bspw. durch gelbe Linien verengt sind, so gilt hier wieder freie Fahrt.

Falls nicht, zahle ich das nächste Mal auch. :D

Grüße

bkpaul

Re: Verstoß gegen StVO oder nicht ?!

 

Zitat:

Original geschrieben von A6 -3,2

...sie kommt auf einen neuen 3-spurigen Teil, da sie nicht drauf geachtet hat ob die 80Km/h aufgelöst wurden ..

Nun, genau das müssten wir aber jetzt wissen, um zu antworten.

Ich kenne z.B. von der A5 bei Karlsruhe im Moment eine Baustelle, in der 80 gilt und danach noch Tempo 100, da dort die Baustelle zwar fertig und alle 3 Fahrspuren zur Verfügung stehen, jedoch wegen "neuem Belag" laut Beschilderung unmittelbar am Ende der noch existierenden Baustelle auf Tempo 100 geregelt wird.

Da könnt die Polizei sich übrigens "dumm und dämlich" kassieren, da die meisten sofort Gas geben, wenn am Ende der Baustelle die 3 Spuren frei sind.

am 30. Januar 2006 um 15:53

Tja, wie mein "Elch-Kollege" ;) es schon aus dem Gesetzestext formulierte gibt es bei den "Strckenverbostszeichen" einige Unklarheiten zu beachten ...

Wenn wie schon gesagt unter/an dem besagten 80er Schild auch noch ein Baustellenwarnschild stand, gelten die 80 bis Baustellenende. Das Ende ist allerdings auch nicht immer klar definiert (sollte es aber).

Weiter gelten bei diesen ominösen Streckenverbotszeichen noch so lustige Dinge wie ... endet ohne wiederholt zu werden eben NICHT an der nächsten Einmündung oder Kreuzung (findet man an Autobahnen weniger … ich geb es zu :D ). Allerdings wenn jemand aus einer dieser Straßen kommt kann er vom Gebot/Verbot, dass er j nicht passiert hat auch nichts wissen. Und hierbei eben DOCH, wenn er Ortskundig ist.

Diese Art Schwammige Rechtssprechung soll eigentlich durch KLARE Verkehrszeichenanordnung verhindert werden ... nur ist sie das häufig nicht.

Manchmal werden auch Baustellenbeschränkungsschilder einfach mal vergessen ... sollte nicht sein ... ist aber so.

Mit einem Anwalt (falls vorhanden) sollte deshalb die örtliche Gegebenheit noch einmal ausführlich besprochen werden ... findet er ein Unklarheit in der Aufstellung der Schilder, gibt es eine gute Chance.

Gruß

Q

Themenstarteram 30. Januar 2006 um 16:01

Re: Re: Verstoß gegen StVO oder nicht ?!

 

Zitat:

Original geschrieben von fundive

Nun, genau das müssten wir aber jetzt wissen, um zu antworten.

Sie hat zwar nicht darauf geachtet, ob direkt hinter der Baustelle die 80 aufgelöst oder fortgeführt wurden, aber sie ist dann ja noch einige kilometer mit 80 weiter gefahren und ist sich ziemlich sicher das sie auch an Auffahrten vorbei gekommen ist und keine Schilder gesehen hat.

Im Zweifel kann man immer noch vortragen an der letzten Auffahrt aufgefahren zu sein und seither kein Verbotsschild gesehen zu haben. ;)

Dann ist die Sache klar oder aber da steht eines und es ist dumm gelaufen.

am 30. Januar 2006 um 17:34

Ich kann mich nicht daran errinnern das ich jemals durch ne Baustelle auffer AB gefahren bin in der 60 oder 80 war, das nicht durch ein Extraschild wieder aufgelöst wurde....

Im Zweifel könnte man das mit der Auffahrt versuchen, dumm nur wenn man dann das Schild tatsächlich übersehen hat...

Muss man gar nicht sagen, man sei an der letzten Auffahrt aufgefahren. Eine Auffahrt ohne weitere Beschilderung ist doch eh eine Aufhebung der vorherigen Geschwindigkeitsbegrenzung. Also warum lügen?

am 30. Januar 2006 um 18:33

Also ich kann mir ja so einiges vorstellen, aber das die Pozilei blitzt wenn die Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben ist, glaube ich nun wirklich nicht...

Geschwindigkeitsbeschränkungen heben sich nur von selbst, nach der Gefahrenstelle, auf wenn das Begrenzungsschild gemeinsam mit dem Baustellenschild bzw. einem Schild mit einer Längenangabe der Baustelle aufgestellt ist.

Hab ich persönlich noch nie so gesehen, Begrenzungsschilder vor Baustellen stehen meist (oder sogar immer) alleine und müssen daher explizit aufgehoben werden...

Geschieht das nicht, gilt weiterhin die Beschränkung ;)

@oink,

grundsätzlich stimme ich Dir zu.

allerdings habe ich im letzten halben Jahr auch ein paar unklare Situationen erlebt - meist im Zusammenhang mit Wechselbrücken.

Das fuhr ich dann brave 120 - auch nach einer Auffahrt - sah kein Schild und andere stocherten mit 180 km/h durch die Gegend.

Die Beschilderung ist teilweise leider nicht mehr so eindeutig und regelmäßig wie früher üblich. da fehlen dann tatsächlich schon mal die Schilder für die Aufhebung und man fragt sich:

Was jetzt?

ruhig Blut und Fuß vom Gas

am 31. Januar 2006 um 16:32

Nee bei Wechselbrücken (du meinst bestimmt diese Leitsysteme wie sie auch rund um Hannover stehen oder?) ist das eindeutig.

Soweit ich informiert bin, bedeutet eine ausgeschalteter oder also schwarzer Anzeigeschirm, das die Beschränkung nicht mehr gültig ist... Es sei denn es gibt feste Beschilderung die etwas anderes aussagt...

Wenn auch nach einer Auffahrt kein Begrenzungsschild kommt, kann man mit fast 100%iger Sicherheit davon ausgehen das die Begrenzung nicht mehr gilt...

Zumindest kann man sich dann darauf berufen, das sollte man aber nur tun wenn man es sicher weiss ;)

Wenn Du wie ich mit über 200 unterwegs bist, dann hast Du kein interesse ein Foto zu bekommen. Ich fahre dann lieber meine 139 km/h Tempomat durch bis ich mir über die Freigabe sicher bin.

bei erlaubten 120 bleiben nach Abzug von Tachoabweichung und Messtoleranz 129 übrig und ich bekomme kein Ticket.

Hannover bis Magdeburg ist eine echte Katastrophe.

Da ändert sich das Limit gerade nach Messen teilweise von Brücke zu Brücke.

Es gibt sinnvollerer Möglichkeiten seinen Sprit zu vergeuden. :D

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper

ruhig Blut und Fuß vom Gas

Da ist er fast nie drauf.

GRA :D

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