Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz - Strafbefehl
Hi Community,
ich wurde leider dieses Jahr am Abend des 01.03. ohne gültiges Kennzeichen an meinem Roller angetroffen – von einer Polizeistreife die mich rauszog. Ist mir bis dahin noch nie passiert. Ich hatte einfach vergessen ein neues Kennzeichen zu besorgen.
Ich hatte die Sache mittlerweile schon fast vergessen, da kam heute der Strafbefehl vom Amtsgericht. Zum einen steht da drin, dass ich meinen Roller vorsätzlich ohne gültigen Versicherungsschutz gefahren habe. Zum anderen wird eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 40 Euro (=800 Euro) festgesetzt.
Nun meine Frage: Habt ihr Tipps ob man dagegen Einspruch einlegen sollte, gar einen Anwalt einschalten?
Beste Antwort im Thema
Anzahl der Tagessätze liegt noch im Rahmen. Selbst bei fahrlässiger Begehung beträgt der Strafrahmen übrigens bis zu 6 Monaten Knast.
Bist Du der Polizei schon bekannt, evtl. Voreintragungen in Flensburg?
Höhe der Tagessätze: Verdienst Du 40€/Tag oder deutlich weniger?
Wenn weniger, reicht ein formloser Einspruch begrenzt auf die Höhe der Tagessätze (mit Nachweis).
Anwalt bringt imho nichts. Straftat wurde glasklar begangen. Anwalt kostet mehr, als er durch geringere Strafe rausholen könnte.
67 Antworten
Also, nochmal ganz genau:
Es gab relativ kurz nach der "Tat" einen Brief vom Polizeipräsidium. Dort wurde mir eröffnet "dass ich Beschuldigt werde am 01.03.2012..." – auf diesen Brief habe ich keine Reaktion gezeigt, ich dachte mir, lieber Füße stillhalten ist wohl am Besten.
Dann passierte lange nichts, bis mir letzte Woche dann der Strafbefehl ins Haus kam. Dort steht das mit dem "vorsätzlich" drin. Ich nehme an – habe ich schon vorher geschrieben – wegen der Aussage beim Polizisten, dass mir schon am Mittag des 01.03 auffiel, dass ich noch kein neues Nummernschild dran habe, aber eben noch nach Hause fahren wollte...
Nun ist eben die Frage ob ich gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen sollte? Ein bisschen Zeit bleibt dazu noch.
Wäre es sinnvoll Einspruch einzulegen und nach §153 StPo (kein öffentliches Interesse) um eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Spende an eine gemeinnützige Einrichtung zu bitten? Falls Sie dem nicht zustimmen würden (und eine Hauptverhandlung angesetzt wird), würde ich meinen Einspruch widerrufen.
Sinnvoll?
Den großen, gelben Aufkleber habe ich übrigens selbst entfernt nachdem ich ein neues Nummerschild montiert hatte, wieso nicht?
Du hast dem Polizisten gegenüber die Vorsatztat zugegeben. Der Drops ist (imho) gelutscht.
Aber mach nur, dann erklärt es Dir ein Richter noch einmal ganz genau - wobei zusätzliche Gerichtskosten anfallen und die Strafe sowohl niedriger als auch höher ausfallen kann.
Zitat:
Original geschrieben von mike231084
Also, nochmal ganz genau:Es gab relativ kurz nach der "Tat" einen Brief vom Polizeipräsidium. Dort wurde mir eröffnet "dass ich Beschuldigt werde am 01.03.2012..." – auf diesen Brief habe ich keine Reaktion gezeigt, ich dachte mir, lieber Füße stillhalten ist wohl am Besten.
Dann passierte lange nichts, bis mir letzte Woche dann der Strafbefehl ins Haus kam. Dort steht das mit dem "vorsätzlich" drin. Ich nehme an – habe ich schon vorher geschrieben – wegen der Aussage beim Polizisten, dass mir schon am Mittag des 01.03 auffiel, dass ich noch kein neues Nummernschild dran habe, aber eben noch nach Hause fahren wollte...
Nun ist eben die Frage ob ich gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen sollte? Ein bisschen Zeit bleibt dazu noch.
Wäre es sinnvoll Einspruch einzulegen und nach §153 StPo (kein öffentliches Interesse) um eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Spende an eine gemeinnützige Einrichtung zu bitten? Falls Sie dem nicht zustimmen würden (und eine Hauptverhandlung angesetzt wird), würde ich meinen Einspruch widerrufen.
Sinnvoll?
Den großen, gelben Aufkleber habe ich übrigens selbst entfernt nachdem ich ein neues Nummerschild montiert hatte, wieso nicht?
Also nochmal:
Hast du denn nicht am nächsten Tag (oder später) auf der Polizeidienststelle nachgewiesen dass du nun einen neuen Versicherungsschutz hast ??
Hast du nicht zugehört was der Beamte dir erzählt hat ?? 😰
wölfle 😉
Der Beamte hat mir definitiv nicht gesagt, dass ich mich dann nochmal melden soll. Er meinte ich darf den Roller erst wieder in Betrieb nehmen wenn ich ein neues Nummernschild angebracht habe... er sagte nichts davon, dass ich dann nochmal erscheinen muss damit.
Zitat:
Original geschrieben von RomanL
Fahr mal jemanden unversichert um! Wirst staunen, wie lächerlich da die 800,-€ "Erinnerungshilfe" aus dem Strafbefehl sind! Bei etwas Pech (und passendem Gehalt) biste monatlich mit bis zu 1.000,- und mehr dabei - lebenslang...Zitat:
... 800€ bzw. 40 Tagessätze ist m.M. nach unverhältnismässig...
Die Beteiligung an den Lebensunterhaltskosten eines dauerhaft geschädigten Unfallopfers kann locker den doppelten Satz eines Kindesunterhaltes betragen und reißt Dich im E-Fall bis auf den Pfändungsfreibetrag runter. Noch dazu stehen Unfallopferkosten im Rang über allen anderen Lebensausgaben außerhalb des Selbstbehalts (also sämtliche Kredite, Handy etc.). Sowas ist richtig bös teuer und langwierig. und wer stellt schon gern jemanden ein, dessen gahlt monatlich gepfändet wird? Frag mal leute, die sowas durch Alkoholmißbrauch etc. an der backe haben. Die wären froh gewesen, wenn es "nur" ein Toter wäre.-/Sowas muß man sich auch überlegen, bevor man einfach mal so losrollert... Die Haftpflicht ist nicht umsonst eine Pflicht - auch und insbesondere zu Deinem eigenen Schutz als Fahrzeuglenker.
Gruß
Roman
Ich finde das System beschissen! Warum muss man denn jedes Jahr ein neues Kennzeichen holen??? Das geht bei allen anderen Fahrzeugen anders und deutlich problemloser. Da kann dann so etwas gar nicht passieren!
Zitat:
Original geschrieben von mike231084
Der Beamte hat mir definitiv nicht gesagt, dass ich mich dann nochmal melden soll. Er meinte ich darf den Roller erst wieder in Betrieb nehmen wenn ich ein neues Nummernschild angebracht habe... er sagte nichts davon, dass ich dann nochmal erscheinen muss damit.
Ja ne is kla...... das ist genauso als wenn du sagen würdest....
A:"Oh tut mir leid mein Freund, ich hab deine Vase zerbrochen...."
B:"du kaufst mir ne neue Vase"
A:"Okay"
gehst eine neue kaufen
nach drei Wochen:
B:"Sagmal wolltest du mir nicht ne neue Vase kaufen"
A:"hab ich doch, steht bei mir zuhause... hast ja nicht gesagt ich soll mich bei dir melden..."
einfach nur sinnlos.....
Zitat:
Original geschrieben von mike231084
...er sagte nichts davon, dass ich dann nochmal erscheinen muss damit.
Zu welchem Zeitpunkt hast du ihn denn danach gefragt?
Ich habe einen in der Risiko-Gruppe der Versicherer hocheingestuften Beruf.... allerdings verdiene ich auch nicht schlecht....
Jedenfalls habe ich die eine oder andere Zusatzversicherung für Extremfälle, diese decken allerdings auch den höhsten Standard an Behandlung bei anderen Unfällen ab....von denen dann auch der Betroffene gebrauch macht...
Einfach nur ein Beispiel....
Verkehrsunfall... und Gesicht zerstört... Schönheitsoperationen in diesem Moment stehen jedem Unfallopfer zu... so z.B. bei mir...... meine Versicherung geht bei mir in Vorkasse.... die wird aber mit allen Mitteln ihr Geld von dem Unfallverursacher wieder haben wollen....
bei ner Gesichtsrekonstruktion mit allem drum und dran.... denke ich mal bist du erst nach nen paar Jahren fertig....und sowas kostet.....
Krankenhausaufenthalte, Schmerzengeld, Gesichtsrekonstruktion, Schadensersatz, BUßgelder, Gerichtsgebühren, Zinsen.... da ist man mal in wenigen Minuten überschlagen gerechnet ganz schnell im Millionenbereich....
Was mit nem 10ct teuren Bleistift und nem Kalender für einen Euro beim Pfennigladen einfach mal gelöst ist... Termin eintragen, an den Kühlschrank kleben.....oder sonst wohin.... ins Handy einspeichern, aufm Laptop in Kalender eintragen.... usw.....
Beim Strafmaß bin ich immer noch für Einzelfallbetrachtung (auch wenn das kaum möglich ist)...
Zitat:
Original geschrieben von chiefcom
Warum muss man denn jedes Jahr ein neues Kennzeichen holen???
Weil es sich hierbei um ein zulassungsfreies Fahrzeug handelt, für welches lediglich eine Pflichtversicherung abgeschlossen werden muß.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Weil es sich hierbei um ein zulassungsfreies Fahrzeug handelt, für welches lediglich eine Pflichtversicherung abgeschlossen werden muß.Zitat:
Original geschrieben von chiefcom
Warum muss man denn jedes Jahr ein neues Kennzeichen holen???
ach was 🙂 ... und es wäre nicht möglich einmal ein Kennzeichen zu holen das dann für immer bis zur Abmeldung gilt? Die Versicherung kann ja die Beiträge jährlich einziehen und wenn man das Fahrzeug verkauft oder "abmeldet" dann sollte man eben das Kennzeichen wieder abgeben (nur ein mögliches Beispiel ...)
Zitat:
Original geschrieben von chiefcom
... und es wäre nicht möglich einmal ein Kennzeichen zu holen das dann für immer bis zur Abmeldung gilt?
Wie willst du ein Fahrzeug "abmelden", welches überhaupt niemals angemeldet (zugelassen) wurde?
Was machbar ist: Man kann mit seiner Versicherung vereinbaren, daß sie einem jedes Jahr rechtzeitig im Februar unaufgefordert ein neues Kennzeichen zusendet und die Versicherungsprämie per Lastschrift einzieht. Damit hat man das "Problem", welches wir hier diskutieren, gelöst.
Zitat:
Wie willst du ein Fahrzeug "abmelden", welches überhaupt niemals angemeldet (zugelassen) wurde?
Was machbar ist: Man kann mit seiner Versicherung vereinbaren, daß sie einem jedes Jahr rechtzeitig im Februar unaufgefordert ein neues Kennzeichen zusendet und die Versicherungsprämie per Lastschrift einzieht. Damit hat man das "Problem", welches wir hier diskutieren, gelöst.
WORD!!!! 🙂😁😁😁😁😁😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zu welchem Zeitpunkt hast du ihn denn danach gefragt?Zitat:
Original geschrieben von mike231084
...er sagte nichts davon, dass ich dann nochmal erscheinen muss damit.
hä? garnicht
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wie willst du ein Fahrzeug "abmelden", welches überhaupt niemals angemeldet (zugelassen) wurde?Zitat:
Original geschrieben von chiefcom
... und es wäre nicht möglich einmal ein Kennzeichen zu holen das dann für immer bis zur Abmeldung gilt?Was machbar ist: Man kann mit seiner Versicherung vereinbaren, daß sie einem jedes Jahr rechtzeitig im Februar unaufgefordert ein neues Kennzeichen zusendet und die Versicherungsprämie per Lastschrift einzieht. Damit hat man das "Problem", welches wir hier diskutieren, gelöst.
...und dann "vergessen" sie das zusenden neuer Kennzeichen ab zu bestellen wenn der Roller verkauft ist, und beschweren sich wenn Geld abgebucht wird !! 😰
Egal !! Es ist nun mal so wie's ist und da helfen keine faulen Ausreden !
Samstagabend Party-Time vergessen sie ja auch nicht !!! 😉
wölfle 😉
Zitat:
Original geschrieben von mike231084
hä? garnichtZitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zu welchem Zeitpunkt hast du ihn denn danach gefragt?
Wie hast du dir denn dann die Dokumentation des Vorgangs vorgestellt?