Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz - Strafbefehl

Hi Community,

ich wurde leider dieses Jahr am Abend des 01.03. ohne gültiges Kennzeichen an meinem Roller angetroffen – von einer Polizeistreife die mich rauszog. Ist mir bis dahin noch nie passiert. Ich hatte einfach vergessen ein neues Kennzeichen zu besorgen.

Ich hatte die Sache mittlerweile schon fast vergessen, da kam heute der Strafbefehl vom Amtsgericht. Zum einen steht da drin, dass ich meinen Roller vorsätzlich ohne gültigen Versicherungsschutz gefahren habe. Zum anderen wird eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 40 Euro (=800 Euro) festgesetzt.

Nun meine Frage: Habt ihr Tipps ob man dagegen Einspruch einlegen sollte, gar einen Anwalt einschalten?

Beste Antwort im Thema

Anzahl der Tagessätze liegt noch im Rahmen. Selbst bei fahrlässiger Begehung beträgt der Strafrahmen übrigens bis zu 6 Monaten Knast.
Bist Du der Polizei schon bekannt, evtl. Voreintragungen in Flensburg?

Höhe der Tagessätze: Verdienst Du 40€/Tag oder deutlich weniger?
Wenn weniger, reicht ein formloser Einspruch begrenzt auf die Höhe der Tagessätze (mit Nachweis).

Anwalt bringt imho nichts. Straftat wurde glasklar begangen. Anwalt kostet mehr, als er durch geringere Strafe rausholen könnte.

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Hallo,
als totaler Rollerneuling wußten wir nicht einmal das die Kennzeichen einmal jährlich gewechselt werden.
Hatte diese Woche Nachtschicht und bin völlig ahnungslos auch noch schön jeden Tag gefahren.
Sonnabend früh, ich schlief noch, klingelte unsere Nachbarin und wies meine Frau drauf hin das sich ein Streifenwagen um unsere Roller
(Sohnemann hat auch noch einen, beide erst im Dezember angeschafft) kümmern würden. Sie wollten die Roller stillegen. Da wir ja nachweisen konnten das die Versicherung bezahlt war und nach kurzer Diskussion wurde entschieden die Roller bis zur Beschaffung der neuen Schilder in die Tiefgarage zu schaffen und nicht mehr zu bewegen und das wars zum Glück.

Nochmal zum Führungszeugnis:
Im einfachen FZ tauchen nur Strafen über 90 Tagessätze oder Wiederholungstaten auf. Das scheint ja hier nicht der Fall zu sein.
Nur für wenige (sicherheitsrelevante) Berufe (Polizei etc.) wird ein erweitertes Fz verlangt. Und selbst da ist eine Jugendsünde nicht unbedingt ein Ausschlußkriterium.

Hallo an alle, danke für die zahlreichen Rückmeldungen und sorry für mein verspätetes melden.

Was ich nun dem Diskussionsverlauf hinzufügen wollte:

1. Es wäre der Polizei nicht möglich gewesen mich auch Tage nach der Aktion noch mit altem Nummerschild zu erwischen. Der Roller blieb an Ort und Stelle stehen (mit so einem schönen großen, gelben "Stillgelegt" Aufkleber) und ich habe am nächsten Tag ein neues Nummerschild besorgt und es montiert...

2. Aus der Diskussion bisher habe ich den Eindruck gewonnen dass es möglich sei, dass der Strafbefehl doch noch fallengelassen werden könnte? Habt ihr mich da falsch verstanden oder kann das tatsächlich passieren? In dem Schreiben steht nämlich dass der Strafbefehl nach der Einspruchsfrist automatisch rechtsgültig wird...

3. Wie lange bleiben solche Strafbefehle denn im Bundeszentralregister gespeichert?

4. Gehen mit der Strafe auch Punkte in Flensburg einher? Davon stand nämlich nichts drin...

2. Nein. Strafbefehl wird automatisch gültig. Aber wenn Du dagegen Einspruch einlegst und gaaanz triftige Gründe nachweisen kannst...
Besser wäre es vorher gewesen, aber die Chancen sind eh verschwindend gering.
3. In diesem Fall: 5 Jahre (unterschiedlich je nach Delikt).
4. Ja, 6 Flens. Ist eine Verwaltungsmaßnahme und zählt nicht als Strafe, deswegen nicht extra erwähnt. Es gibt auch kein Rechtsmittel dagegen.

Natürlich KANN er fallengelassen werden. Du bekommst dann ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft über die Einstellung. Und was die Geldstrafe, Eintragungen, KBA-Punkte etc. angeht, so muß Dir dazu eigentlich schon das nötige Papier zugegangen sein. Ist es das nicht, dann warte einfach ab. Anhörungsbogen muß man fristgerecht ausfüllen, beim Rest genau schauen, ob überhaupt Antwort nötig ist! Meist ist es nur eine Information über den Verfahrensfortgang, die Du bekommst.

Und wie toms schon schrieb: egal, ob im FZ was eingetragen wird oder nicht, das interessiert -bei einem ansonsten nicht straffälligen Bürger- keine Sau und spätestens nach 2 Jahren eh nicht mehr.

Also erst mal abwarten und die Schriftstücke, die Du hast genau lesen!

Gruß
Roman

PS: War die erste Zusendung bereits ein vollständiger Strafbefehl? Dann stehen dort eigentlich auch schon alle Sanktionen drin. Hast Du frist- und formgerecht wiedersprochen? Gab's noch weiteren Schriftverkehr? War schon eine Zahlungsaufforderung dabei (kann ich mir irgendwie nicht ganz vorstellen)? usw. usw.

Das ganze Versicherungs-System mit den 50er Rollern ist gelinde gesagt SCH***E!
Mir ist das Gleiche passiert und ich bin einen Tag ohne Versicherung gefahren. Ich habe einfach Glück gehabt nicht erwischt worden zu sein. Nur durch das Forum hier wurde ich erinnert sofort ein neues Schild machen zu lassen.

Es kann einfach viel zu leicht passieren diesen Termin zu übersehen und die Folgen für dieses Versehen sind viel zu drastisch. 800€ bzw. 40 Tagessätze ist m.M. nach unverhältnismässig.

Für jedes Fahrzeug wird der Versicherungsbetrag automatisch abgebucht, nur bei den Kleinsten läuft das Anders. Es gibt m.W. nicht einmal eine Möglichkeit die Zahlung hierfür zu automatisieren. Von daher empfinde ich es auch als Abzocke, zumindest wenn man schon am ersten Tag der neuen Versicherungsperiode rausgezogen wird!

Zitat:

Original geschrieben von chiefcom


Für jedes Fahrzeug wird der Versicherungsbetrag automatisch abgebucht, nur bei den Kleinsten läuft das Anders. Es gibt m.W. nicht einmal eine Möglichkeit die Zahlung hierfür zu automatisieren.

Zu meiner Fuffie-Zeit hat sich die Versicherung ca. 3 Wochen vor Ablauf automatisch mit vorausgefüllter Überweisung gemeldet.

Ansonsten gibt es halt gewisse Termine wie Weihnachten oder Hochzeitstag, die man besser nicht vergisst.

Zitat:

Original geschrieben von chiefcom


Das ganze Versicherungs-System mit den 50er Rollern ist gelinde gesagt SCH***E!
Mir ist das Gleiche passiert und ich bin einen Tag ohne Versicherung gefahren. Ich habe einfach Glück gehabt nicht erwischt worden zu sein. Nur durch das Forum hier wurde ich erinnert sofort ein neues Schild machen zu lassen.

Es kann einfach viel zu leicht passieren diesen Termin zu übersehen und die Folgen für dieses Versehen sind viel zu drastisch. 800€ bzw. 40 Tagessätze ist m.M. nach unverhältnismässig.

Für jedes Fahrzeug wird der Versicherungsbetrag automatisch abgebucht, nur bei den Kleinsten läuft das Anders. Es gibt m.W. nicht einmal eine Möglichkeit die Zahlung hierfür zu automatisieren. Von daher empfinde ich es auch als Abzocke, zumindest wenn man schon am ersten Tag der neuen Versicherungsperiode rausgezogen wird!

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Jeder weiss dass sein Mopedkennzeichen nur ein Jahr gilt, (bekommt es zumindest bei Aushändigung gesagt) überall wird darüber geredet und geschrieben, überall werden Werbeanzeigen gemacht, Versicherungen schreiben ihre Versicherten frühzeitig an, jeder kann sich schon im Januar oder Februar sein neues Kennzeichen holen und ins Helmfach legen und braucht sich dann auch keine faulen Ausreden zu überlegen !!! 😰

wölfle 😉

Zitat:

Original geschrieben von mike231084



...... Der Roller blieb an Ort und Stelle stehen (mit so einem schönen großen, gelben "Stillgelegt" Aufkleber) und ich habe am nächsten Tag ein neues Nummerschild besorgt und es montiert...

...Und WER hat WANN den

"schönen großen, gelben "Stillgelegt" Aufkleber"

entfernt ??? 😰

wölfle 😉

Zitat:

Original geschrieben von RomanL


der nur eine einzige Einstellung aus mangelndem öffentlichen Interesse erlebt hat bisher - in über 25 Jahren Fahrpraxis und mit zig Leuten um sich rum, die sich alle ganz sicher waren - und dann doch zu Fuß gingen...

Es wird mit Sicherheit fallen gelassen. Und das kommt häufiger vor. Gegen mich hat die Staatsanwaltschaft auch schonmal ermittelt wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht. Dazu hat die Polizei meinen computer für 4 Monate konfisziert. (dumme JugendSünde) die anklage ist mangels Interesse fallen gelassen worden. Ein bekannter von mir war im Urlaub in Österreich, hat beim wandern im Wald an einem Hochsitz Gewehrmunition von einem Jäger gefunden. Er fand das interessant und hat sie eingesteckt. Es kam wie es kommen musste und er wurde auf dem Heimweg an der Grenze kontrolliert. Gab auch Riesenärger wegen irgendwelchem Waffengesetzen und das ist wohl eine höhere Hausnummer als wenn man einen unversicherten Roller vorm Haus stehen hat. Und sogar das wurde seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt. Hört doch auf dem TE hier so Angst zu machen.

Zitat:

... 800€ bzw. 40 Tagessätze ist m.M. nach unverhältnismässig...

Fahr mal jemanden unversichert um! Wirst staunen, wie lächerlich da die 800,-€ "Erinnerungshilfe" aus dem Strafbefehl sind! Bei etwas Pech (und passendem Gehalt) biste monatlich mit bis zu 1.000,- und mehr dabei - lebenslang...

Die Beteiligung an den Lebensunterhaltskosten eines dauerhaft geschädigten Unfallopfers kann locker den doppelten Satz eines Kindesunterhaltes betragen und reißt Dich im E-Fall bis auf den Pfändungsfreibetrag runter. Noch dazu stehen Unfallopferkosten im Rang über allen anderen Lebensausgaben außerhalb des Selbstbehalts (also sämtliche Kredite, Handy etc.). Sowas ist richtig bös teuer und langwierig. und wer stellt schon gern jemanden ein, dessen gahlt monatlich gepfändet wird? Frag mal leute, die sowas durch Alkoholmißbrauch etc. an der backe haben. Die wären froh gewesen, wenn es "nur" ein Toter wäre.-/

Sowas muß man sich auch überlegen, bevor man einfach mal so losrollert... Die Haftpflicht ist nicht umsonst eine Pflicht - auch und insbesondere zu Deinem eigenen Schutz als Fahrzeuglenker.

Gruß
Roman

Zitat:

Es wird mit Sicherheit fallen gelassen. Und das kommt häufiger vor.

Ok, ich lese hier ganz klar und unmißverständlich, daß Du für seine Kosten und Folgen aufkommen willst, falls es nicht fallengelassen wird ;-)

Zitat:

Gegen mich hat die Staatsanwaltschaft auch schonmal ermittelt wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht. Dazu hat die Polizei meinen computer für 4 Monate konfisziert. (dumme JugendSünde) die anklage ist mangels Interesse fallen gelassen worden.

Sowas kann ich Dir sackweise bebringen und war selbst an mindestens 20 solchen Einstellungen wegen Bagatellchrakters der Vorfälle beteiligt (gilt auch sinngem. für Schwarzfahrten etc.). Aber das sind Äpfel und Birnen! Es geht hier um einen Verstoß gegen Pflichtversicherung und immense Folgen - auch für den Schluderjan, das ist nicht das selbe wie eine eh kaum stichhaltig zu beweisende UrHRV. Da spart man sich gern mal die Verfahrensaufwendungen...(wir meist auch;-)

Zitat:

Ein bekannter von mir war im Urlaub in Österreich, hat beim wandern im Wald an einem Hochsitz Gewehrmunition von einem Jäger gefunden. Er fand das interessant und hat sie eingesteckt. Es kam wie es kommen musste und er wurde auf dem Heimweg an der Grenze kontrolliert. Gab auch Riesenärger wegen irgendwelchem Waffengesetzen und das ist wohl eine höhere Hausnummer als wenn man einen unversicherten Roller vorm Haus stehen hat.

Nein, das ist bei weitem eine kleinere Sache - zumindest, was die Folgen angeht. Munitionsbesitz und in diesem Fall wohl eher der Versuch das unerlaubt zu verbringen von Staat zu Staat ist ein heikles Thema, keine Frage, aber die Folgen sind eher als gering einzuschätzen. So macht man oft auch dort kurzen prozess und läßt es fallen (noch dazu, wo es gleich zwei gerichtsbarkeiten in zwei Ländern beträfe;-). Also auch hier Äpfel vs. Birnen oder besser noch Kartoffeln...

Zitat:

Und sogar das wurde seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt. Hört doch auf dem TE hier so Angst zu machen.

Nun, ich hatte solche Fälle mehrfach auf dem Tisch - und da lernt man am ehesten...z.B.daß die StA es eben meist NICHT so easy sieht wie Du. Zudem habe ich mit keinem Wort ausgeschlossen, daß es nicht zur Einstellung kommen KANN. Es muß aber nicht, und die Wahrscheinlichkeit ist auch nicht allzu groß. Das hat mit Angstmache gar nix zu tun. Das ist Realitätssinn.

Am besten ist er beraten, wenn er auf's anbrechende Sommerloch hofft und sich eine reuige, einsichtige Grundhaltung zulegt. Vielleicht hat er Glück?. Anwalt, Widerspruch, großes Maul...alles kontraproduktiv und auf jeden Fall keine gute Idee.
Aber ich denke mal, unser TE hat das schon völlig korrekt verstanden. ;-)

Gruß
Roman

Zitat:

Original geschrieben von RomanL


........Und sogar das wurde seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Hört doch auf dem TE hier so Angst zu machen.

Klar, wenn sich entgegen dem Anfangsverdacht herausstellt, dass das "Vergehen" eine EINMALIGE, lächerliche, entschuldbare, gedankenlose Unachtsamkeit des Betroffenen war, wird schon öfters mal eingestellt !!

Nicht aber, wenn trotz polizeilicher Ermahnung, die gleiche Tat mehrmals wiederholt und somit VORSÄTZLICH begangen wird !! 😰

wölfle 😉

Da war doch mal ein ähnlicher Fall, er wurde auch ohne gültige Versicherung erwischt und musste auf polizeiliche Anordnung den Roller stehen lassen, dann wurde er aber doch wieder mit dem Roller erwischt und da wollte er sich damit rausreden dass "er verschlafen hätte und heute in der Schule eine Prüfung angesetzt war und er nicht zu spät kommen wollte...." 😎

Tja, dumm gelaufen !!! 🙁

...um (faule) Ausreden sind die Kids ja nie verlegen !!! 😉

wölfle 😉

...aber der 28. Februar kommt auch immer so plötzlich !!! 😰

...aber dieses Jahr gab's ja noch einen extra Bonus-Tag, den 29. !!! 😁

wölfle 😉

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