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Verstecker Mangel beim Kauf eines VW POLO 6R`s

VW Polo 5 (6R / 6C)
Themenstarteram 5. April 2015 um 23:13

Hallo liebes Community,

 

Ich habe am 12.2.2015 ein VW Polo vom VW Partner gekauft. Nach einer Woche ist ein Mangel aufgetreten, der wäre, dass das Auto beim anlassen sehr lange braucht. Das Auto war am 26.02.2015 in der Werkstatt, aber der Mangel konnte nicht durch ein update behoben werden. Der Nächster versuch war der 17.03.2015, aber wieder ohne erfolg, diesmal wurde das Abgasrückführungs-Ventil ausgetauscht.

Ich habe vor kurzem wieder angerufen, sie rufen wieder zum Service, bin langsam angepisst..

 

 

Meine Frage an euch:

 

könnte ich jetzt schon vom Kaufvertrag zurücktreten?

 

wie sieht es aus mit der Abrechnung für die Gefahrenen km (1.500km)?

 

bitte um schnelle antworten :D

 

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

... eigentlich ist das Problem nicht der Wagen, sondern dass die Werkstatt den Fehler nicht findet. Hier wäre es wohl normal, dass du die "Experten" mal drauf ansprichst, dass ggF nun ein dritter Reparaturversuch im Raum stünde und wie sie sich das weitere Vorgehen denn vorstellen.

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Themenstarteram 6. April 2015 um 15:04

Zitat:

@grizzlyadams schrieb am 6. April 2015 um 17:01:08 Uhr:

Für mich hat sich nicht richtig erschlossen, ob es sich um einen Gebrauchtwagen, oder einen Neuwagen handelt.

Eine Wandlung oder Rücktritt vom Kaufvertrag ist in beiden Sachverhalten grundsätzlich unter gewissen "Spielregeln" möglich.

Hier mal eine Antwort in einem Fall mit einem Gebrauchtwagen:

http://www.frag-einen-anwalt.de/...m-Gebrauchtwagenkauf---f261929.html

Wenn Du kein gutes Gefühl bei dem Wagen hast, würde ich dem Rat meiner Vorschreiber folgen und ein freundliches Gespräch mit dem Verkäufer führen in dem Du eine Rückabwicklung besprichst. Sollte dieses Gespräch nicht in Deinem Sinne verlaufen, würde ich auch einen Anwalt einschalten. in Ermangelung einer Rechtsschutzversicherung bliebe noch der Gang zur KFZ-Innung, vorausgesetzt der Betrieb ist Innungsmitglied.

Daumendrück & Grüsse vom

Grizzly

Das Auto ist von Volkswagen selbst gekauft worden und Gebraucht 2013 baujahr. Meine frage ist es ob ich schon nach dem zweiten fehlversuch auf rücktritt bestehen kann .

 

mfg

Gesetz:

http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html

Grundsätzlich gilt eine Nachbesserung nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen

Näheres hier:

https://autokaufrecht.info/faq/nachbesserungsversuche/

Themenstarteram 9. April 2015 um 22:36

Meine frage erneut wäre, ob das zu späte starten eines autos ein mangel ist? also das Auto startet nicht wie gewohnt also dauert seine 4-6 sekunden (dies tut er nicht immer)

was sagt ihr dazu

MFG

am 9. April 2015 um 23:16

Kein intaktes Auto braucht solange zum starten.

Schon in Werkstatt gewesen?

Themenstarteram 10. April 2015 um 23:00

Ja, schon zwei mal

 

1. Reparatur: update

2. Reparatur: Abgasrückführungs-Ventil wurde ausgetauscht.

Ob ein Mangel vorliegt ist grundsätzlich in § 434 BGB geregelt:

http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html

Hieraus ergibt sich Mängelfreiheit:

...wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Wenn der Startvorgang ab und an einige Sekunden länger dauert, aber der Wagen ansonsten funktionfähig ist, dann wäre es sicher derzeit schwer hier im juristischen Sinne von einem Mangel zu sprechen.

Hier mal ein Urteil zum Startverhalten eines PKW:

https://openjur.de/u/351659.html

 

Glüht er denn lang genug, aber auch nicht zu lang vor? Vielleicht hatte er ja vorher einen Benziner und ist das (wenn auch heutzutage fast unmerkliche) Vorglühen nicht gewohnt.

Beim selben Motor im Caddy ist übrigens eine häufige Ursache dieses Symptoms eine schwächelnde Batterie. Die Batterie hat zwar noch genug Kraft den Motor rund und ohne merkliche Schwäche durchzudrehen, er erreicht aber nicht die Drehzahl, die er zum Anspringen braucht.

Zitat:

@Li-La-Lu schrieb am 11. April 2015 um 10:37:30 Uhr:

Glüht er denn lang genug, aber auch nicht zu lang vor?

Du, selbst wenn er nicht vorglüht, bei 6 Sekunden ist was faul.

Batterie ist ein guter Ansatz, die Dinger reagieren zickig auf zu langsame Anlasserdrehzahl.

Hoffendlich hat die HDP nicht einen weg, symptome passen, einmal leergefahren oder nach Filterwechsel nicht entlüftet und schon kann es zu schäden kommen.

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