Verständnisfragen zur Reifengröße 205/55 R16
Hallo!
Ich fahre seit 5 Monaten einen Automatik-Volvo V70 I mit 170 PS, Erstzulassung April 1998. Laut Fahrzeug-Ident-Nr. handelt es sich um Modell "LW 5526".
Zur Zeit habe ich Sommerreifen der Größe 205/50 R16 auf Columba-Felgen drauf.
Nun möchte ich diese durch Ganzjahresreifen ersetzen. Wie hier schon in mehreren Foren besprochen gibt es für die Größe 205/50 R16 kaum Auswahl und wenn dann nur völlig überteuert.
Also würde ich mir gerne 205/55 R16 Ganzjahrereifen holen. Allerdings bin ich mir selbst nach dem Durchlesen mehrerer Threats immer noch nicht 100%tig sicher ob ich das darf oder nicht.
Es gibt zwar offensichtlich eine Herstellerbescheinigung von 2005, die unter Auflagen die Reifengröße 205/55 R16 erlaubt, aber im Auszug der Kraftfahrbundesamtes (EG-BE e9'93/81*0002*00 bis *13) von 2007 taucht unter meinem Model "LW 5526" bzw. "L?55??" die Reifengröße 205/55 R16 nicht auf.
1.Welche der beiden Aussagen ist denn richtig oder richtiger? Also das der TÜV keinen Stress macht bei der nächsten HU und bei einem Unfall die Versicherung auch zahlt.
Außerdem steht ganz am Ende unter Auflagen 8) noch eine weitere Einschränkung für Modell "L?55??": ... nur ab EG-BE e9'93/81*0002*10
2.Hat das irgendweine Bedeutung?
_______________________________________________________
Außerdem steht in der Herstellerbescheinigung unter Auflagen folgendes:
"Bei 16''... ist der Lenkeinschlagbegrenzer VOLVO Teile Nr. 271800 zu montieren..."
Dazu auch 3 Fragen:
3. Da ich bereits 16'' Felgen drauf habe müßte doch der Lenkeinschlagbegrenzer bereits eingebaut sein, oder?
4. Bei Scandix wird mir mitgeteilt, dass der Lenkeinschlagbegrenzer mit der Teile Nr. 271800 nicht für mein Modell geeignet ist. Nach etwas Suchen habe ich dann festgestellt, dass es noch einen anderen Lenkeinschlagbegrenzer mit der Nummer 9192701 (Abstandscheibe, Lenkbegrenzung) gibt, der zu meinem Modell passen soll. Ist das so richtig? Und wird die Herstellerbescheinigung dann nicht seinnfrei für mein Modell?
5. Sollte ich mir 205/55 R16 Reifen holen und der entsprechend Lenkeinschlagbegrenzer müßte mich noch von der Werkstatt eingebaut werden. Wie teuer wird das? Wird dann nicht der Preisvorteil der "billigeren" Reifen aufgefressen? Nochmal wird mein Volvo vermutlich nicht noch einmal neue Reifen bekommen.
Ich weiß, dass dieses Thema schon bereits mehrfach angesprochen wurde, aber so 100%tig hat mich keine Antwort bisher befriedigt. Ich bin eher total verwirrt. Zumal ich jetzt auch noch ein Teilgutachten für die Bereifung 205/55 R16 aus dem Jahr 1999 vom TÜV Hessen hier gefunden habe.
Vielen Dank im voraus,
Oliver
Beste Antwort im Thema
So - nun scheint es amtlich !
Ich habe dem TÜV-Nord bei meiner Anfrage u.a. diesen
Nachtrag 04 zum Teilegutachten
übermittelt.
(Gibts hier anscheinend schon ewig im Forum - ich habe den auch schon seit Jahren)
Die Antwort war recht kurz und knapp mit dem Verweis auf Seite 4 des o.g. Teile-Gutachtens unter "Auflagen und Hinweise":
Zitat:
Gemäß § 19. Abs. 3 StVZO ist nach erfolgter Umrüstung unverzüglich eine Anbauabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kfz-Verkehr oder durch einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen.
Diese Umrüstung erfordert eine Änderung der Fahrzeugpapiere gemaß § 27 Abs. 1 StVZO.
Eine Änderung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde ist aber erst bei der nächsten Befassung der Zulassungsstelle aus anderen Gründen erforderlich.
Der ordnungsgemäße Anbau der Reifen ist in dem Teilegutachten angefügten Vordruck oder einem dem Muster im Vordruck im Verkehrsblatt 3/94, Seite 148 entsprechendem Format zu bestätige.
Die Bestätigung des ordnungsgemäßen Einbaus bzw. Anbaus ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.
Ergänzend aus einem anderen gefundenen Teilegutachten heisst es zusätzlich:
Zitat:
Die Bestätigung über den ordnungsgemäßen Anbau (entsprechend Muster im Verkehrsblatt 3/94, Seite 148) muß vom Fahrzeugführer ständig mitgeführt werden.
Bei einem sofortigem Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist das mitführen der Anbaubestätigung nicht erforderlich.
Dieses besagte Muster konnte ich bislang im Netz noch nicht finden - das wird der Prüfkittel aber sicherlich vor Ort haben.
Im Klartext:
Hier geht es eigentlich um 2 verschiedene Dinge:
- Einmal die (unverzichtbare) Abnahme der Reifen und
- zum anderen um die (nicht sofort zwingende) Eintragung in die Papiere.
Ich habe dazu auch noch ein wenig mit TÜV, Dekra und GTÜ, dito Polizei und Strassenverkehrsamt telefoniert.
Eine Abnahme kann nur - wie oben beschrieben - eine amtliche Organisation oder amtlicher Prüfer durchführen.
D.h., das geht ausschließlich beim TÜV oder einem vereidigten Sachverständigen.
Dekra und GTÜ (und wen gibts noch ?) dürfen das NICHT !
Betreff Kosten sagte man mir bei der TÜV-Nord-Station in OS-Fledder: 43 - 47 €.
Ob Sachverständige und / oder andere TÜV-Stationen da örtlich bedingt billiger sind ?
Das sollte jeder für sich selbst heraus finden.
Wie ebenfalls o.g. ausgeführt wurde, ist die Anbaubescheinigung (mit angehängtem Teile-Gutachten) immer im Fahrzeug als Nachweis mitzuführen.
Eine Kopie ist ausreichend, wenn das Original unverzüglich ( ! ) beigebracht werden kann, sagt der Schupo.
Das Mitführenden des o.g. Nachtrags 04 zum Teilegutachten allein reicht NICHT aus !
Was bedeutet nun: .... bei der nächsten Befassung der Zulassungsstelle .... ?
D. h., man kann sich die zusätzlichen Gebühren für die Eintragung in die Fahrzeugpapiere zunächst schenken, bis einer der folgenden Umstände eintritt:
- Umschreibung auf einen anderen Halter
- Wiederzulassung nach Stilllegung
- Adressänderungen bei Umzug
- sonstige Änderungen oder Umbauten am Fahrzeug, die eine sofortige Eintragung erforderlich machen
- freiwillige Eintragung sofort
Ich hoffe, dass nun endlich alle Unklarheiten beseitigt sind und jeder - mich eingeschlossen - nun weiß, was wann zu tun ist.
Auf meine Frage: Was passiert denn z.B. bei einem Unfall, wenn es keine entsprechende Bescheinigung/Eintrag gibt ? Thema Mit-/Teilschuld usw.
..... verständlicherweise wollte sich da niemand der Befragten zu äußern. Einhelliger Tenor:
"Da fragen Sie am besten ihren Anwalt ...." 😁
Ich hätte nun gerne ein paar Daumen für meine Mühe. 😎
53 Antworten
Hier mal,
der alte KFZ-Brief von meinem 850er vom 17.09.1996 wie man sieht ist die Größe 205/55 16 zoll eingetragen ab Werk.
Damit hier ein für alle mal Klarheit geschaffen werden kann, habe ich dieses Thema mal an den TÜV-Nord weitergleitet und um eine eindeutige Stellungnahme / Sachverhalt gebeten.
Sobal die Antwort hier ist, kommt das entsprechende Posting.
Dann haben wir hoffentlich Ruhe im Reifen-Karton. 😁
Zitat:
Original geschrieben von masabi
Hier mal,der alte KFZ-Brief von meinem 850er vom 17.09.1996 wie man sieht ist die Größe 205/55 16 zoll eingetragen ab Werk.
Dann passt es ja. In meinem Schein sind keine 16 Zöller drin.
Rechtlich ist es auf jeden Fall so, dass derjenige, der von den Daten des Scheins abweicht in der
B e w e i s l a s t
ist. Was man da im Fall der Fälle als Beweis anführt, wird dann auf rechtlichen Bestand geprüft. Von einer Versicherung, Polizei etc.
Wenn es ein Gutachten von Volvo gibt, dann legt man das vor und gut is. Nur: die Liste, die hier im Forum kursiert ist zum einen nicht ganz einfach wegen der Modellvielfalt zu lesen. Also hier ist schon mal Irrtum möglich. Egal durch welche Seite. Zum anderen ist offen, ob das Teil wirklichen rechtlichen Bestand hat.
----->Rechtsunsicherheit!!
Komisch - normal sind die eben nicht im Brief. Bzw. nur mit 205/50/16 - hab/hatte echt schon viele viele Scheine in der Hand... na dann hast du GLÜCK!
Ähnliche Themen
Die Größe 205/55 16 wurde später von Volvo per Gutachten genehmigt !Dann verstehe ich nicht, warum Volvo das nicht in den Datenbanken hinterlegt. ZB da wo die Reifenhändler Zugriff drauf haben.
Normalerweise dürfen die Reifenhändler nur die Reifen einsetzen, wie es im Schein steht oder auf deren Zugriffs-Datenbank hinterlegt ist.
Ansonsten haben die auch ein Haftungsproblem.
So hier mal 2 Grundsätzliche Links;
http://www.kfztech.de/kfztechnik/fahrwerk/reifen/reifenwahl.htm
http://www.adac.de/_mmm/pdf/Pkw_Reifenkennzeichnung_33176.pdf
Zitat:
Original geschrieben von bussy24
Die Größe 205/55 16 wurde später von Volvo per Gutachten genehmigt !
[/quoteDann verstehe ich nicht, warum Volvo das nicht in den Datenbanken hinterlegt. ZB da wo die Reifenhändler Zugriff drauf haben.
Normalerweise dürfen die Reifenhändler nur die Reifen einsetzen, wie es im Schein steht oder auf deren Zugriffs-Datenbank hinterlegt ist.
Ansonsten haben die auch ein Haftungsproblem.
Ich kann nur empfehlen sich von Volvo eine schriftliche Bescheinigung speziell für sein Fahrzeug einzuholen und diese immer im Handschuhfach Griffbereit zu habe. So weit ich weiß besteht bei genehmigten Reifengrößen des Fahrzeugherstellers keine Eintragungspflicht. Wer dem allen nicht traut soll seine bevorzugte Reifen/Felgen Größe von Tüv und Co halt eintragen lassen und kann dann beruhigt über die Bahn ziehen.😁 Ich habe jedenfalls eine orginal Rad/Reifen Bescheinigung von Volvo Germany im Handschuhfach und das hat bei einer sehr peniblen Kontrolle keinerlei Probleme gegeben. Die Bescheinigung bzw Gutachten von Volvo hatte alle Zweifel beseitigt😁
Zitat:
Original geschrieben von TERWI
Damit hier ein für alle mal Klarheit geschaffen werden kann, habe ich dieses Thema mal an den TÜV-Nord weitergleitet und um eine eindeutige Stellungnahme / Sachverhalt gebeten.
Sobal die Antwort hier ist, kommt das entsprechende Posting.
Dann haben wir hoffentlich Ruhe im Reifen-Karton. 😁
Da bin ich echt mal gespannt! Denn eigentlich müsste es Vovo ja am allerbesten wissen, welche Reifen zugelassen sind. Verstehe nicht das Volvo eine PDF als Download mit allen zugelassenen Reifengrößen pro Modell einstellt.
Zitat:
Original geschrieben von masabi
Ich kann nur empfehlen sich von Volvo eine schriftliche Bescheinigung speziell für sein Fahrzeug einzuholen und diese immer im Handschuhfach Griffbereit zu habe. So weit ich weiß besteht bei genehmigten Reifengrößen des Fahrzeugherstellers keine Eintragungspflicht. Wer dem allen nicht traut soll seine bevorzugte Reifen/Felgen Größe von Tüv und Co halt eintragen lassen und kann dann beruhigt über die Bahn ziehen.😁 Ich habe jedenfalls eine orginal Rad/Reifen Bescheinigung von Volvo Germany im Handschuhfach und das hat bei einer sehr peniblen Kontrolle keinerlei Probleme gegeben. Die Bescheinigung bzw Gutachten von Volvo hatte alle Zweifel beseitigt😁Zitat:
Original geschrieben von bussy24
Die Größe 205/55 16 wurde später von Volvo per Gutachten genehmigt !
[/quoteDann verstehe ich nicht, warum Volvo das nicht in den Datenbanken hinterlegt. ZB da wo die Reifenhändler Zugriff drauf haben.
Normalerweise dürfen die Reifenhändler nur die Reifen einsetzen, wie es im Schein steht oder auf deren Zugriffs-Datenbank hinterlegt ist.
Ansonsten haben die auch ein Haftungsproblem.
Ich hab schon früher drauf hingewiesen: Diese Bescheinigung gibt's auch beim TÜV in Form der Einzelabnahme für Appel und Ei. Ob man dann zum Amt zum Eintragen geht bleibt einem dann auch selbst überlassen. Bei mir liegt die Kopie im Handschuhfach, das Original im Ordner.
Zitat:
Original geschrieben von MB Dieselmaster
Da bin ich echt mal gespannt! Denn eigentlich müsste es Vovo ja am allerbesten wissen, welche Reifen zugelassen sind. Verstehe nicht das Volvo eine PDF als Download mit allen zugelassenen Reifengrößen pro Modell einstellt.Zitat:
Original geschrieben von TERWI
Damit hier ein für alle mal Klarheit geschaffen werden kann, habe ich dieses Thema mal an den TÜV-Nord weitergleitet und um eine eindeutige Stellungnahme / Sachverhalt gebeten.
Sobal die Antwort hier ist, kommt das entsprechende Posting.
Dann haben wir hoffentlich Ruhe im Reifen-Karton. 😁
Volvo hat das in seiner Datenbank und die Homologation s Abteilung hat ja Zugriff auf alle Modelle auch auf die alten Volvo s ! Nur auf der Webseite von Volvo sind fast nur die aktuellen Modelle im Download.
Für mich ist das Volvo Gutachten/Bescheinigung maßgeblich, denn auf diese greifen ja auch die Prüforga s zurück !
Zitat:
Original geschrieben von masabi
Volvo hat das in seiner Datenbank und die Homologation s Abteilung hat ja Zugriff auf alle Modelle auch auf die alten Volvo s ! Nur auf der Webseite von Volvo sind fast nur die aktuellen Modelle im Download. Für mich ist das Volvo Gutachten/Bescheinigung maßgeblich, denn auf diese greifen ja auch die Prüforga s zurück !Zitat:
Original geschrieben von MB Dieselmaster
Da bin ich echt mal gespannt! Denn eigentlich müsste es Vovo ja am allerbesten wissen, welche Reifen zugelassen sind. Verstehe nicht das Volvo eine PDF als Download mit allen zugelassenen Reifengrößen pro Modell einstellt.
Und die Reifenhändler sind ausgeschlossen😕
Zitat:
Original geschrieben von bussy24
Und die Reifenhändler sind ausgeschlossen😕Zitat:
Original geschrieben von masabi
Volvo hat das in seiner Datenbank und die Homologation s Abteilung hat ja Zugriff auf alle Modelle auch auf die alten Volvo s ! Nur auf der Webseite von Volvo sind fast nur die aktuellen Modelle im Download. Für mich ist das Volvo Gutachten/Bescheinigung maßgeblich, denn auf diese greifen ja auch die Prüforga s zurück !
Der oder die Reifenhändler informieren sich über die KBA Seiten und über ihre Händlerorga. Ich glaube kaum das Volvo jeden Reifenhändler einzeln informiert.
Moin,
ich habe hinten 205/55 r16 und vorne 205/50r16, als ich die Felgen gebraucht gekauft habe in Holland ist mir das gar nicht aufgefallen, erst spaeter als die Reifen drauf waren, habe ich es gesehen, sieht aber trotzdem schick aus.😁
Die Felgen kamen von 850.
Grusse,
Toontje
Zitat:
Original geschrieben von toontje
Moin,ich habe hinten 205/55 r16 und vorne 205/50r16, als ich die Felgen gebraucht gekauft habe in Holland ist mir das gar nicht aufgefallen, erst spaeter als die Reifen drauf waren, habe ich es gesehen, sieht aber trotzdem schick aus.😁
Die Felgen kamen von 850.Grusse,
Toontje
Das ist was für Unentschlossene...darf ich darf ich nicht...😁
Zitat:
Original geschrieben von masabi
Der oder die Reifenhändler informieren sich über die KBA Seiten und über ihre Händlerorga. Ich glaube kaum das Volvo jeden Reifenhändler einzeln informiert.Zitat:
Original geschrieben von bussy24
Und die Reifenhändler sind ausgeschlossen😕
Dann sind die bei mir alle blöd, sowohl der TÜV als auch der Reifenhändler. Der hat mir auf der Rechnung vermerkt, dass 205 55 16 nicht zugelassen ist und Haftungsausschluss besteht.
Und die Internet-Händler scheinen auch alle doof zu sein. Die zeigen für den TDi entgegen meinem Schein zwar 16 Zöller an, aber nur 205 50.