Verständnisfragen zur Reifengröße 205/55 R16
Hallo!
Ich fahre seit 5 Monaten einen Automatik-Volvo V70 I mit 170 PS, Erstzulassung April 1998. Laut Fahrzeug-Ident-Nr. handelt es sich um Modell "LW 5526".
Zur Zeit habe ich Sommerreifen der Größe 205/50 R16 auf Columba-Felgen drauf.
Nun möchte ich diese durch Ganzjahresreifen ersetzen. Wie hier schon in mehreren Foren besprochen gibt es für die Größe 205/50 R16 kaum Auswahl und wenn dann nur völlig überteuert.
Also würde ich mir gerne 205/55 R16 Ganzjahrereifen holen. Allerdings bin ich mir selbst nach dem Durchlesen mehrerer Threats immer noch nicht 100%tig sicher ob ich das darf oder nicht.
Es gibt zwar offensichtlich eine Herstellerbescheinigung von 2005, die unter Auflagen die Reifengröße 205/55 R16 erlaubt, aber im Auszug der Kraftfahrbundesamtes (EG-BE e9'93/81*0002*00 bis *13) von 2007 taucht unter meinem Model "LW 5526" bzw. "L?55??" die Reifengröße 205/55 R16 nicht auf.
1.Welche der beiden Aussagen ist denn richtig oder richtiger? Also das der TÜV keinen Stress macht bei der nächsten HU und bei einem Unfall die Versicherung auch zahlt.
Außerdem steht ganz am Ende unter Auflagen 8) noch eine weitere Einschränkung für Modell "L?55??": ... nur ab EG-BE e9'93/81*0002*10
2.Hat das irgendweine Bedeutung?
_______________________________________________________
Außerdem steht in der Herstellerbescheinigung unter Auflagen folgendes:
"Bei 16''... ist der Lenkeinschlagbegrenzer VOLVO Teile Nr. 271800 zu montieren..."
Dazu auch 3 Fragen:
3. Da ich bereits 16'' Felgen drauf habe müßte doch der Lenkeinschlagbegrenzer bereits eingebaut sein, oder?
4. Bei Scandix wird mir mitgeteilt, dass der Lenkeinschlagbegrenzer mit der Teile Nr. 271800 nicht für mein Modell geeignet ist. Nach etwas Suchen habe ich dann festgestellt, dass es noch einen anderen Lenkeinschlagbegrenzer mit der Nummer 9192701 (Abstandscheibe, Lenkbegrenzung) gibt, der zu meinem Modell passen soll. Ist das so richtig? Und wird die Herstellerbescheinigung dann nicht seinnfrei für mein Modell?
5. Sollte ich mir 205/55 R16 Reifen holen und der entsprechend Lenkeinschlagbegrenzer müßte mich noch von der Werkstatt eingebaut werden. Wie teuer wird das? Wird dann nicht der Preisvorteil der "billigeren" Reifen aufgefressen? Nochmal wird mein Volvo vermutlich nicht noch einmal neue Reifen bekommen.
Ich weiß, dass dieses Thema schon bereits mehrfach angesprochen wurde, aber so 100%tig hat mich keine Antwort bisher befriedigt. Ich bin eher total verwirrt. Zumal ich jetzt auch noch ein Teilgutachten für die Bereifung 205/55 R16 aus dem Jahr 1999 vom TÜV Hessen hier gefunden habe.
Vielen Dank im voraus,
Oliver
Beste Antwort im Thema
So - nun scheint es amtlich !
Ich habe dem TÜV-Nord bei meiner Anfrage u.a. diesen
Nachtrag 04 zum Teilegutachten
übermittelt.
(Gibts hier anscheinend schon ewig im Forum - ich habe den auch schon seit Jahren)
Die Antwort war recht kurz und knapp mit dem Verweis auf Seite 4 des o.g. Teile-Gutachtens unter "Auflagen und Hinweise":
Zitat:
Gemäß § 19. Abs. 3 StVZO ist nach erfolgter Umrüstung unverzüglich eine Anbauabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kfz-Verkehr oder durch einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen.
Diese Umrüstung erfordert eine Änderung der Fahrzeugpapiere gemaß § 27 Abs. 1 StVZO.
Eine Änderung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde ist aber erst bei der nächsten Befassung der Zulassungsstelle aus anderen Gründen erforderlich.
Der ordnungsgemäße Anbau der Reifen ist in dem Teilegutachten angefügten Vordruck oder einem dem Muster im Vordruck im Verkehrsblatt 3/94, Seite 148 entsprechendem Format zu bestätige.
Die Bestätigung des ordnungsgemäßen Einbaus bzw. Anbaus ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.
Ergänzend aus einem anderen gefundenen Teilegutachten heisst es zusätzlich:
Zitat:
Die Bestätigung über den ordnungsgemäßen Anbau (entsprechend Muster im Verkehrsblatt 3/94, Seite 148) muß vom Fahrzeugführer ständig mitgeführt werden.
Bei einem sofortigem Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist das mitführen der Anbaubestätigung nicht erforderlich.
Dieses besagte Muster konnte ich bislang im Netz noch nicht finden - das wird der Prüfkittel aber sicherlich vor Ort haben.
Im Klartext:
Hier geht es eigentlich um 2 verschiedene Dinge:
- Einmal die (unverzichtbare) Abnahme der Reifen und
- zum anderen um die (nicht sofort zwingende) Eintragung in die Papiere.
Ich habe dazu auch noch ein wenig mit TÜV, Dekra und GTÜ, dito Polizei und Strassenverkehrsamt telefoniert.
Eine Abnahme kann nur - wie oben beschrieben - eine amtliche Organisation oder amtlicher Prüfer durchführen.
D.h., das geht ausschließlich beim TÜV oder einem vereidigten Sachverständigen.
Dekra und GTÜ (und wen gibts noch ?) dürfen das NICHT !
Betreff Kosten sagte man mir bei der TÜV-Nord-Station in OS-Fledder: 43 - 47 €.
Ob Sachverständige und / oder andere TÜV-Stationen da örtlich bedingt billiger sind ?
Das sollte jeder für sich selbst heraus finden.
Wie ebenfalls o.g. ausgeführt wurde, ist die Anbaubescheinigung (mit angehängtem Teile-Gutachten) immer im Fahrzeug als Nachweis mitzuführen.
Eine Kopie ist ausreichend, wenn das Original unverzüglich ( ! ) beigebracht werden kann, sagt der Schupo.
Das Mitführenden des o.g. Nachtrags 04 zum Teilegutachten allein reicht NICHT aus !
Was bedeutet nun: .... bei der nächsten Befassung der Zulassungsstelle .... ?
D. h., man kann sich die zusätzlichen Gebühren für die Eintragung in die Fahrzeugpapiere zunächst schenken, bis einer der folgenden Umstände eintritt:
- Umschreibung auf einen anderen Halter
- Wiederzulassung nach Stilllegung
- Adressänderungen bei Umzug
- sonstige Änderungen oder Umbauten am Fahrzeug, die eine sofortige Eintragung erforderlich machen
- freiwillige Eintragung sofort
Ich hoffe, dass nun endlich alle Unklarheiten beseitigt sind und jeder - mich eingeschlossen - nun weiß, was wann zu tun ist.
Auf meine Frage: Was passiert denn z.B. bei einem Unfall, wenn es keine entsprechende Bescheinigung/Eintrag gibt ? Thema Mit-/Teilschuld usw.
..... verständlicherweise wollte sich da niemand der Befragten zu äußern. Einhelliger Tenor:
"Da fragen Sie am besten ihren Anwalt ...." 😁
Ich hätte nun gerne ein paar Daumen für meine Mühe. 😎
53 Antworten
So - nun scheint es amtlich !
Ich habe dem TÜV-Nord bei meiner Anfrage u.a. diesen
Nachtrag 04 zum Teilegutachten
übermittelt.
(Gibts hier anscheinend schon ewig im Forum - ich habe den auch schon seit Jahren)
Die Antwort war recht kurz und knapp mit dem Verweis auf Seite 4 des o.g. Teile-Gutachtens unter "Auflagen und Hinweise":
Zitat:
Gemäß § 19. Abs. 3 StVZO ist nach erfolgter Umrüstung unverzüglich eine Anbauabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kfz-Verkehr oder durch einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen.
Diese Umrüstung erfordert eine Änderung der Fahrzeugpapiere gemaß § 27 Abs. 1 StVZO.
Eine Änderung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde ist aber erst bei der nächsten Befassung der Zulassungsstelle aus anderen Gründen erforderlich.
Der ordnungsgemäße Anbau der Reifen ist in dem Teilegutachten angefügten Vordruck oder einem dem Muster im Vordruck im Verkehrsblatt 3/94, Seite 148 entsprechendem Format zu bestätige.
Die Bestätigung des ordnungsgemäßen Einbaus bzw. Anbaus ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.
Ergänzend aus einem anderen gefundenen Teilegutachten heisst es zusätzlich:
Zitat:
Die Bestätigung über den ordnungsgemäßen Anbau (entsprechend Muster im Verkehrsblatt 3/94, Seite 148) muß vom Fahrzeugführer ständig mitgeführt werden.
Bei einem sofortigem Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist das mitführen der Anbaubestätigung nicht erforderlich.
Dieses besagte Muster konnte ich bislang im Netz noch nicht finden - das wird der Prüfkittel aber sicherlich vor Ort haben.
Im Klartext:
Hier geht es eigentlich um 2 verschiedene Dinge:
- Einmal die (unverzichtbare) Abnahme der Reifen und
- zum anderen um die (nicht sofort zwingende) Eintragung in die Papiere.
Ich habe dazu auch noch ein wenig mit TÜV, Dekra und GTÜ, dito Polizei und Strassenverkehrsamt telefoniert.
Eine Abnahme kann nur - wie oben beschrieben - eine amtliche Organisation oder amtlicher Prüfer durchführen.
D.h., das geht ausschließlich beim TÜV oder einem vereidigten Sachverständigen.
Dekra und GTÜ (und wen gibts noch ?) dürfen das NICHT !
Betreff Kosten sagte man mir bei der TÜV-Nord-Station in OS-Fledder: 43 - 47 €.
Ob Sachverständige und / oder andere TÜV-Stationen da örtlich bedingt billiger sind ?
Das sollte jeder für sich selbst heraus finden.
Wie ebenfalls o.g. ausgeführt wurde, ist die Anbaubescheinigung (mit angehängtem Teile-Gutachten) immer im Fahrzeug als Nachweis mitzuführen.
Eine Kopie ist ausreichend, wenn das Original unverzüglich ( ! ) beigebracht werden kann, sagt der Schupo.
Das Mitführenden des o.g. Nachtrags 04 zum Teilegutachten allein reicht NICHT aus !
Was bedeutet nun: .... bei der nächsten Befassung der Zulassungsstelle .... ?
D. h., man kann sich die zusätzlichen Gebühren für die Eintragung in die Fahrzeugpapiere zunächst schenken, bis einer der folgenden Umstände eintritt:
- Umschreibung auf einen anderen Halter
- Wiederzulassung nach Stilllegung
- Adressänderungen bei Umzug
- sonstige Änderungen oder Umbauten am Fahrzeug, die eine sofortige Eintragung erforderlich machen
- freiwillige Eintragung sofort
Ich hoffe, dass nun endlich alle Unklarheiten beseitigt sind und jeder - mich eingeschlossen - nun weiß, was wann zu tun ist.
Auf meine Frage: Was passiert denn z.B. bei einem Unfall, wenn es keine entsprechende Bescheinigung/Eintrag gibt ? Thema Mit-/Teilschuld usw.
..... verständlicherweise wollte sich da niemand der Befragten zu äußern. Einhelliger Tenor:
"Da fragen Sie am besten ihren Anwalt ...." 😁
Ich hätte nun gerne ein paar Daumen für meine Mühe. 😎
Zu spät. Steht ja schon verkürzt im Thread davor😁😁
Von den Kosten her kann ich das so nicht bestätigen. Ich hab im Rahmen der HU 17 EUR bezahlt. Da gabs wahrscheinlich Rabatt. Aber ich bin auch 6 Monate ohne Abnahme gefahren😎
Ein Kompliment muss ich an dieser Stelle auch an meinen wachsamen Mann vom TÜv Süd aussprechen, der meinen Wagen seit Beginn der Erstzulassung betreut😉
Nochmal kurz zur Info, Abnahme in den alten Bundesländern durch den TÜV und in den neuen Bundesländern durch die DEKRA.
Zitat:
Original geschrieben von shgfa
Nochmal kurz zur Info, Abnahme in den alten Bundesländern durch den TÜV und in den neuen Bundesländern durch die DEKRA.
Das halte ich aber für ein Gerücht.
Hier in Leipzig ist der TÜV Süd zuständig und die haben nachweislich die Abnahme durchgeführt.
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Hallo,
bitte, unterscheiden zwischen Änderungs- und Einzelabnahmen:
1. Änderungsabnahmen nach StVZO § 19. Absatz 3
= mit Prüfzeugnissen ( ABE, Teilegutachten, ECE usw.) für den Fahrzeugtyp
2. Einzelabnahmen nach StVZO § 21 in Verbindung mit § 19. Absatz 2
= ohne Prüfzeugnisse für den Fahrzeugtyp
zuständig für:
1. alle Überwachungsorganisationen ( ÜO )
= TÜV, DEKRA, FSP, GTS,GTÜ,KÜS,VÜK,GÜK
2. nur Technische Prüfstellen ( TP )
= TÜV für die alten Bundesländer + Berlin
= DEKRA für die neuen Bundesl. + Berlin
btw.: Für das hier verlinkte Teilegutachten Nachtrag 04 > gilt 1.
Ich bin ja, nach wie vor der Meinung das eine Eintragung der gängigen Reifengrößen nicht Eintragungspflichtig sind für was gibt s dann Gutachten. Das ist in meinen Augen nur Geldmacherei vom Tüv und Co 😮
Allerdings hab ich gut Lachen denn bei mir stehen die 205/55 16 ja sozusagen ab Werk im Brief😛
Terwi danke für alle deine Mühen und Telefonate
Zitat:
Original geschrieben von shgfa
ABE = anbauen und Spaß haben, keine Eintragung
Trifft allerdings nur dann zu, wenn der Rest des Fahrzeuges im Orginalzustand ist.
Kleines Beispiel: Im Vorgänger Fahrwerk von HR verbaut und eingetragen. Die ABE der Ronal-Felgen für die Sommerreifen war somit hinfällig, weil die sich nur auf den Orginalzustand vom Fahrwerk bezog, also Eintragung fällig.
Daraus folgt: die ABEs genau studieren..
Bei mir auch. Und die Grösse hat sogar das Ersatzrad mit Volvo Persus Felge.
Sehr schön oder??😁
Original geschrieben von masabi
Ich bin ja, nach wie vor der Meinung das eine Eintragung der gängigen Reifengrößen nicht Eintragungspflichtig sind für was gibt s dann Gutachten. Das ist in meinen Augen nur Geldmacherei vom Tüv und Co 😮
Allerdings hab ich gut Lachen denn bei mir stehen die 205/55 16 ja sozusagen ab Werk im Brief😛
Terwi danke für alle deine Mühen und Telefonate