Verständnisfragen zur Reifengröße 205/55 R16
Hallo!
Ich fahre seit 5 Monaten einen Automatik-Volvo V70 I mit 170 PS, Erstzulassung April 1998. Laut Fahrzeug-Ident-Nr. handelt es sich um Modell "LW 5526".
Zur Zeit habe ich Sommerreifen der Größe 205/50 R16 auf Columba-Felgen drauf.
Nun möchte ich diese durch Ganzjahresreifen ersetzen. Wie hier schon in mehreren Foren besprochen gibt es für die Größe 205/50 R16 kaum Auswahl und wenn dann nur völlig überteuert.
Also würde ich mir gerne 205/55 R16 Ganzjahrereifen holen. Allerdings bin ich mir selbst nach dem Durchlesen mehrerer Threats immer noch nicht 100%tig sicher ob ich das darf oder nicht.
Es gibt zwar offensichtlich eine Herstellerbescheinigung von 2005, die unter Auflagen die Reifengröße 205/55 R16 erlaubt, aber im Auszug der Kraftfahrbundesamtes (EG-BE e9'93/81*0002*00 bis *13) von 2007 taucht unter meinem Model "LW 5526" bzw. "L?55??" die Reifengröße 205/55 R16 nicht auf.
1.Welche der beiden Aussagen ist denn richtig oder richtiger? Also das der TÜV keinen Stress macht bei der nächsten HU und bei einem Unfall die Versicherung auch zahlt.
Außerdem steht ganz am Ende unter Auflagen 8) noch eine weitere Einschränkung für Modell "L?55??": ... nur ab EG-BE e9'93/81*0002*10
2.Hat das irgendweine Bedeutung?
_______________________________________________________
Außerdem steht in der Herstellerbescheinigung unter Auflagen folgendes:
"Bei 16''... ist der Lenkeinschlagbegrenzer VOLVO Teile Nr. 271800 zu montieren..."
Dazu auch 3 Fragen:
3. Da ich bereits 16'' Felgen drauf habe müßte doch der Lenkeinschlagbegrenzer bereits eingebaut sein, oder?
4. Bei Scandix wird mir mitgeteilt, dass der Lenkeinschlagbegrenzer mit der Teile Nr. 271800 nicht für mein Modell geeignet ist. Nach etwas Suchen habe ich dann festgestellt, dass es noch einen anderen Lenkeinschlagbegrenzer mit der Nummer 9192701 (Abstandscheibe, Lenkbegrenzung) gibt, der zu meinem Modell passen soll. Ist das so richtig? Und wird die Herstellerbescheinigung dann nicht seinnfrei für mein Modell?
5. Sollte ich mir 205/55 R16 Reifen holen und der entsprechend Lenkeinschlagbegrenzer müßte mich noch von der Werkstatt eingebaut werden. Wie teuer wird das? Wird dann nicht der Preisvorteil der "billigeren" Reifen aufgefressen? Nochmal wird mein Volvo vermutlich nicht noch einmal neue Reifen bekommen.
Ich weiß, dass dieses Thema schon bereits mehrfach angesprochen wurde, aber so 100%tig hat mich keine Antwort bisher befriedigt. Ich bin eher total verwirrt. Zumal ich jetzt auch noch ein Teilgutachten für die Bereifung 205/55 R16 aus dem Jahr 1999 vom TÜV Hessen hier gefunden habe.
Vielen Dank im voraus,
Oliver
Beste Antwort im Thema
So - nun scheint es amtlich !
Ich habe dem TÜV-Nord bei meiner Anfrage u.a. diesen
Nachtrag 04 zum Teilegutachten
übermittelt.
(Gibts hier anscheinend schon ewig im Forum - ich habe den auch schon seit Jahren)
Die Antwort war recht kurz und knapp mit dem Verweis auf Seite 4 des o.g. Teile-Gutachtens unter "Auflagen und Hinweise":
Zitat:
Gemäß § 19. Abs. 3 StVZO ist nach erfolgter Umrüstung unverzüglich eine Anbauabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kfz-Verkehr oder durch einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen.
Diese Umrüstung erfordert eine Änderung der Fahrzeugpapiere gemaß § 27 Abs. 1 StVZO.
Eine Änderung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde ist aber erst bei der nächsten Befassung der Zulassungsstelle aus anderen Gründen erforderlich.
Der ordnungsgemäße Anbau der Reifen ist in dem Teilegutachten angefügten Vordruck oder einem dem Muster im Vordruck im Verkehrsblatt 3/94, Seite 148 entsprechendem Format zu bestätige.
Die Bestätigung des ordnungsgemäßen Einbaus bzw. Anbaus ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.
Ergänzend aus einem anderen gefundenen Teilegutachten heisst es zusätzlich:
Zitat:
Die Bestätigung über den ordnungsgemäßen Anbau (entsprechend Muster im Verkehrsblatt 3/94, Seite 148) muß vom Fahrzeugführer ständig mitgeführt werden.
Bei einem sofortigem Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist das mitführen der Anbaubestätigung nicht erforderlich.
Dieses besagte Muster konnte ich bislang im Netz noch nicht finden - das wird der Prüfkittel aber sicherlich vor Ort haben.
Im Klartext:
Hier geht es eigentlich um 2 verschiedene Dinge:
- Einmal die (unverzichtbare) Abnahme der Reifen und
- zum anderen um die (nicht sofort zwingende) Eintragung in die Papiere.
Ich habe dazu auch noch ein wenig mit TÜV, Dekra und GTÜ, dito Polizei und Strassenverkehrsamt telefoniert.
Eine Abnahme kann nur - wie oben beschrieben - eine amtliche Organisation oder amtlicher Prüfer durchführen.
D.h., das geht ausschließlich beim TÜV oder einem vereidigten Sachverständigen.
Dekra und GTÜ (und wen gibts noch ?) dürfen das NICHT !
Betreff Kosten sagte man mir bei der TÜV-Nord-Station in OS-Fledder: 43 - 47 €.
Ob Sachverständige und / oder andere TÜV-Stationen da örtlich bedingt billiger sind ?
Das sollte jeder für sich selbst heraus finden.
Wie ebenfalls o.g. ausgeführt wurde, ist die Anbaubescheinigung (mit angehängtem Teile-Gutachten) immer im Fahrzeug als Nachweis mitzuführen.
Eine Kopie ist ausreichend, wenn das Original unverzüglich ( ! ) beigebracht werden kann, sagt der Schupo.
Das Mitführenden des o.g. Nachtrags 04 zum Teilegutachten allein reicht NICHT aus !
Was bedeutet nun: .... bei der nächsten Befassung der Zulassungsstelle .... ?
D. h., man kann sich die zusätzlichen Gebühren für die Eintragung in die Fahrzeugpapiere zunächst schenken, bis einer der folgenden Umstände eintritt:
- Umschreibung auf einen anderen Halter
- Wiederzulassung nach Stilllegung
- Adressänderungen bei Umzug
- sonstige Änderungen oder Umbauten am Fahrzeug, die eine sofortige Eintragung erforderlich machen
- freiwillige Eintragung sofort
Ich hoffe, dass nun endlich alle Unklarheiten beseitigt sind und jeder - mich eingeschlossen - nun weiß, was wann zu tun ist.
Auf meine Frage: Was passiert denn z.B. bei einem Unfall, wenn es keine entsprechende Bescheinigung/Eintrag gibt ? Thema Mit-/Teilschuld usw.
..... verständlicherweise wollte sich da niemand der Befragten zu äußern. Einhelliger Tenor:
"Da fragen Sie am besten ihren Anwalt ...." 😁
Ich hätte nun gerne ein paar Daumen für meine Mühe. 😎
53 Antworten
.... nur haltet doch mal die Füße und Finger nen kleinen Moment stil.
Ich poste sofort, wenn eine amtliche Meldung reinkommt !
Zitat:
Original geschrieben von TERWI
.... nur haltet doch mal die Füße und Finger nen kleinen Moment stil.
Ich poste sofort, wenn eine amtliche Meldung reinkommt !
Ich hab bei einem Internet-Händler kurz mal gegoogelt:
Bei den Benzinern werden idR 205 55 16 und 205 50 16 vorgeschlagen. Da scheint aber das ein oder andere Modell dabei zu sein, wo auch nur 205 50 16 geht.
Beim TDi definitiv nur 205 50 16.
Ich war in dem Thema gerade drin, weil ich heute neue Reifen bestellt hab. Und jetzt warten wir artig auf das amtliche Endergebnis🙄
Zitat:
Original geschrieben von bussy24
Ich hab bei einem Internet-Händler kurz mal gegoogelt:Zitat:
Original geschrieben von TERWI
.... nur haltet doch mal die Füße und Finger nen kleinen Moment stil.
Ich poste sofort, wenn eine amtliche Meldung reinkommt !Bei den Benzinern werden idR 205 55 16 und 205 50 16 vorgeschlagen. Da scheint aber das ein oder andere Modell dabei zu sein, wo auch nur 205 50 16 geht.
Beim TDi definitiv nur 205 50 16.Ich war in dem Thema gerade drin, weil ich heute neue Reifen bestellt hab. Und jetzt warten wir artig auf das amtliche Endergebnis🙄
Ich versteh deine Handlungsweise nicht😕 warum fragst du nicht Volvo direkt, anstatt dir vom Reifenhändler unwissendes Geschwätz an zuhören. Im Zweifelsfall geht der immer auf Sicherheit anstatt sich richtig zu informieren. Der will Umsatz machen und sich mit dir nicht Stundenweise aufhalten. Hauptsache er hat nen Satz Reifen an dich verkauft. Wieviel Hinweise brauchst du den noch. Entschuldige aber letztendlich kriegst du nur richtige Klarheit von Volvo. Der TDI hat nen Dieselmotor, ansonsten ist der baugleich mit den Benzinern.
Zitat:
Original geschrieben von masabi
Ich versteh deine Handlungsweise nicht😕 warum fragst du nicht Volvo direkt, anstatt dir vom Reifenhändler unwissendes Geschwätz an zuhören. Im Zweifelsfall geht der immer auf Sicherheit anstatt sich richtig zu informieren. Der will Umsatz machen und sich mit dir nicht Stundenweise aufhalten. Hauptsache er hat nen Satz Reifen an dich verkauft. Wieviel Hinweise brauchst du den noch. Entschuldige aber letztendlich kriegst du nur richtige Klarheit von Volvo. Der TDI hat nen Dieselmotor, ansonsten ist der baugleich mit den Benzinern.Zitat:
Original geschrieben von bussy24
Ich hab bei einem Internet-Händler kurz mal gegoogelt:
Bei den Benzinern werden idR 205 55 16 und 205 50 16 vorgeschlagen. Da scheint aber das ein oder andere Modell dabei zu sein, wo auch nur 205 50 16 geht.
Beim TDi definitiv nur 205 50 16.Ich war in dem Thema gerade drin, weil ich heute neue Reifen bestellt hab. Und jetzt warten wir artig auf das amtliche Endergebnis🙄
Bis zu einem gewissen Zeitpunkt habe ich das auch selbst für Geschwätz gehalten. Das hat sich aber geändert als ich zum TÜV gefahren bin, und zwar zur HU. Der TüV Mann hat ohne einen Hinweis entdeckt, dass die Reifen nicht passen. Und hat auf den Einwand, dass es eine Freigabe von Volvo geben würde, nicht reagiert. So kam es zu der gesonderten Abnahme, also gesonderte Begutachtung und in der Folge zu einem TÜV Bescheid, dass die Reifen technisch kein Problem darstellen.
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Zitat:
Original geschrieben von masabi
Ich versteh deine Handlungsweise nicht😕 warum fragst du nicht Volvo direkt, anstatt dir vom Reifenhändler unwissendes Geschwätz an zuhören. Im Zweifelsfall geht der immer auf Sicherheit anstatt sich richtig zu informieren. Der will Umsatz machen und sich mit dir nicht Stundenweise aufhalten. Hauptsache er hat nen Satz Reifen an dich verkauft. Wieviel Hinweise brauchst du den noch. Entschuldige aber letztendlich kriegst du nur richtige Klarheit von Volvo. Der TDI hat nen Dieselmotor, ansonsten ist der baugleich mit den Benzinern.
Bis zu einem gewissen Zeitpunkt habe ich das auch selbst für Geschwätz gehalten. Das hat sich aber geändert als ich zum TÜV gefahren bin, und zwar zur HU. Der TüV Mann hat ohne einen Hinweis meinerseits "entdeckt", dass die Reifen nicht passen. Und hat auf den Einwand, dass es eine Freigabe von Volvo geben würde, nicht reagiert. So kam es zu der gesonderten Abnahme, also gesonderte Begutachtung und in der Folge zu einem TÜV Bescheid, dass die Reifen technisch kein Problem darstellen.
Man müsste schon eine ziemlich ignorante Seele sein, um solche Widerstände als Geschwätz abzutun. Zumal es hier um ein elementares Bauteil geht.
Mein Elch wurde gerade mit den "falschen" Reifen von einem sehr kleinlichen Prüfer getüvt. Entweder hat er die Reifen übersehen, hat keine Ahnung oder sie dürfen drauf....🙂
Das der Reifen der einzige Kontakt zur Straße darstellt und ein elementarer Sicherheitsaspekt ist will ich nicht kleintun. Da sehe ich wieder den Schmalen Grad der Prüforga. Sicherheit zu überprüfen wollen und auf der anderen Seite aus jeder noch so kleinen Sache Geld zu machen. Ich erinnere nur an die Schreierei dieser Organisation das ältere Auto s unbedingt " JÄHRLICH " zum Tüv müssen da diese Fahrzeuge ein Sicherheits Risiko darstellen würden !!!! Hintergrund irgendwelche obskuren Gutachten die raten wir mal der Tüv erstellt hat. Das wiederum darauf basierte das ältere Auto s nicht gewartet werden und die Besitzer angeblich an der Wartung sparen. Die Lobbisten des Tüv s im Bundestag versuchen das jedes Jahr wieder, natürlich in Zusammenarbeit derAutohersteller, die was wollen " Neuwagen verkaufen " ! Aber das führt hier wieder zu weite Kreise. Was ich damit sagen will ist; Das ist alles Absicht die Autobesitzer falsch zu informieren und mit Eintragungen Geld zu machen. Klar der Gesetzgeber gibt vor im Zuge der EU-Harmonisierung vieles vereinfachen zu wollen Beispiel es werden nur noch eine Reifengröße in der Zulassungsbescheinigung eingetragen, die restlichen Kombinationen können per Gutachten, welche im Fahrzeug mitgeführt werden können nachgewiesen werden. Laßt euch doch von Tüv und Co nicht veräppeln, die wollen Kasse machen sonst nicht s. Es ist ja auch eine Frechheit das wenn der Tüv sagen wir um 3 Monate überschritten wird der Tüv angeblich einen erhöten Prüfungsaufwand hat und dann mehr abkassiert. Es gibt da genügend Test s das die gar nicht mehr überprüfen der Aufwand ist derselbe wie beim normalen Tüv ! Trotzdem wird mehr kassiert. Leute macht die Augen auf und guckt zweimal hin. In Zeiten von Tante Google kann man alles nachprüfen.
Wenn es vom Hersteller Gutachten und Freigaben gibt, für den jeweiligen Fahrzeugtyp, welche vom KBA auch abgesegnet sind. Gibt es keinen Grund das anzuzweifeln. Und solange es dann explizit keine Eintragungspflicht besteht, dann dann brauche ich auch keine Herstellerbescheinigung. Hierzu Beispiel;
Meine Stahlflexleitungen sind Eintragungsfrei und das Gutachten des Hersteller liegt im Handschuhfach.
Und Bremsleitungen sind genauso ein Sicherheits Aspekt wie Reifen !
Masabi
Meine Wenigkeit war Ende September beim TÜV, ich habe im Schein und Brief 185-65-15 eingetragen, fahre auf normalen 16" Columba und 205-55-16 im Sommer durch die Gegend, so auch zum TÜV....TÜV guckt auf die Reifen, guckt in den compi und gut wars. Er hatte dann noch an meinen querlenkern nach den einschlagsbegrenzern geschaut, denn die sind Pflicht wenn man mit 55er Querschnitt fahren möchte. Nix eingetragen, Stempel und gut war es....
Ich hab jetzt auch nochmal die KBA Liste gesichtet und mit meiner Ident.Nr. abgeglichen und da stehe ich mit dem 99 er TDi in der Zeile lfd. Nr. 16 und da ist 205 55 16 nicht aufgeführt. Nur 205 50 16.
Und wenn man die übrigen Zeilen prüft, erkennt man, dass da auch andere Fahrzeuge von betroffen sein müssen.
Also bleibt tatsächlich nur die Einzelabnahme, wenn man Ärger vermeiden will.
Entscheidend ist ja, dass es technisch keine Probleme gibt. Warum der TDi von Volvo nicht freigegeben wurde, ist natürlich erstmal ein kleineres Rätsel. Die haben wahrscheinlich auch irgendwann den Überblick verloren😕
Zitat:
Original geschrieben von cervlll
Meine Wenigkeit war Ende September beim TÜV, ich habe im Schein und Brief 185-65-15 eingetragen, fahre auf normalen 16" Columba und 205-55-16 im Sommer durch die Gegend, so auch zum TÜV....TÜV guckt auf die Reifen, guckt in den compi und gut wars. Er hatte dann noch an meinen querlenkern nach den einschlagsbegrenzern geschaut, denn die sind Pflicht wenn man mit 55er Querschnitt fahren möchte. Nix eingetragen, Stempel und gut war es....
Dann hattest du einen recht verwirrten Prüfer, denn die Einschlagsbegrenzer sitzen nicht an den Querlenkern. 🙂
Das Plastikstück was an den Querlenkern sitzt ist ein Anschlag und kein Begrenzer, die Begrenzer sitzen auf dem Axialgelenk unter Staubschutzmanschette und sehen so aus http://www.skandix.de/.../.
Und was kann passieren, wenn die Begrenzer nicht drin sind😎
Ist doch wahrscheinlich nur bei Volleinschlag relevant und das läuft dann wohl eher bei Schrittgeschwindigkeit.
Also ich kann nur sagen, dass mein TÜv -Mann die Räder auf der Hebebühne auf Freigängigkeit geprüft hat. Von einem möglicherweise fehlenden Begrenzer war kein Rede.
Ich fahre auf meinem 850 ja auch 205/55 R16 im Sommer ohne Begrenzer, bisher hat da noch nichts geschliffen.
Die Sache ist ja ein kleines Bürokratie-Monster.
Aber wenns zu Friedenszeiten schon so viele Meinungen gibt, was ist denn erst los wenn Krieg is😰
Für die Leute die es betrifft sei noch gesagt, dass die Änderungsabnahme der neuen Reifengröße kleinster Aufwand für den TÜV ist und unter 20 EUR kostet.
Außerdem steht auf dem TÜV Gutachten dann der Hinweis, dass der Fahrzeugschein "bei deren nächster Befassung" zu ändern ist. Das ist eindeutig so gemeint, dass der Schein nicht geändert werden muss, aber kann.
"Bei Änderungsabnahmen (§ 19.3 StVZO) ist in der Anbaubescheinigung immer der
Hinweis enthalten, ob eine Änderung der Fahrzeugpapiere unverzüglich oder erst beim
nächsten Besuch der Zulassungsstelle erforderlich ist. Wird keine unverzügliche Änderung
gefordert, genügt es, die Anbaubescheinigung zusammen mit den Fahrzeugpapieren
mitzuführen."TÜV Nord