Verständnisfrage Verkehrsschild
Hallo zusammen,
folgendes Schild steht auf der A5 bei Darmstadt.
Ich dachte bisher immer, dass das bedeutet 100kmh für PKW und 60kmh für LKW in der Zeit von 22-6 Uhr.
Andere Stimmen sagten mir jetzt aber das hier immer 100kmh sein, und nur die 60kmh für LKW von 22-6 Uhr sind.
Was ist denn davon nun Richtig?
Vielen Dank bereits!
Ben
Beste Antwort im Thema
So hier nun die Auflösung bzw Stellungnahme von Hessen Mobil:
Die Geschwindigkeitsbeschränkungen der o.g. StVO-VZ-Kombination (100 km/h für Pkw und 60 km/h für Lkw aus Lärmschutzgründen) im Zuge der BAB A5 zwischen Darmstädter Kreuz und Darmstädter Nordkreuz in Fahrtrichtung Norden gelten beide ausschließlich für die Nachtstunden (22 - 6 h).
Eine separate Ausführung wurde ausgeschlossen, um - trotz VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43 Pkt. III Ziff. 11a) (max. 3 VZ an einem Pfosten) -
· eine erhöhte Unübersichtlichkeit der gesamten StVO-Beschilderung (Anzahl Aufstellorte, Berücksichtigung bestehender Beschilderung);
· eine "Überinformation" am jeweiligen Standort (ZZ auch unterhalb des VZ 274-100 und somit insg. 5 VZ an einem Pfosten);
zu vermeiden.
Um die schnelle Wahrnehmbarkeit und Verständlichkeit der Beschilderung zu erhöhen, wurde die o.g. Beschilderung in Form von Trägertafeln angebracht. Das ZZ 1040-30 wurde unter der jeweiligen Trägertafel angebracht und gilt somit für den gesamten Trägertafelinhalt.
125 Antworten
Wenn schon Regeln, dann richtig und eindeutig und in 3s zu erfassen.
Es wäre eigentlich nicht so schwer, das Gewünschte korrekt zu beschildern:
( 100 )
22-6 Uhr
( 60 )
LKW
22-6 Uhr
Oder wie seht ihr das?
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 18. Mai 2019 um 11:51:47 Uhr:
Es gab da mal einige Fälle im Rahmen von BAG bzw. Polizei-Kontrollen auf BAB, wo an einem Pfosten Tempo 60, Überholverbot und Zusatzzeichen "LKW und KOM" angebracht war. Ziel ist natürlich, dass alle VT maximal 60km/h fahren, damit der Rauswinker auf der Bahn zumindest eine gewisse Überlebenschance hat. Und weil die VT das von alleine nicht begreifen, hat man gleich noch geblitzt. Und wer nun geglaubt hat, Tempo 60 beziehe sich ja nur auf LKW und KOM, wurde eines besseren belehrt. In diesem Fall soll das ZZ also nur tatsächlich für das darüber befindliche Überholverbot gelten - nicht für das Tempolimit.Am Ende muss auch so mache Behörde begreifen, dass man nicht alles Regeln kann, was man glaubt regeln zu wollen bzw. zu müssen.
Dafür gibt es eben die Abstandsregeln. Ist ein deutlicher Abstand auf dem Mast zwischen Tempolimit und Überholverbot, dann ist ziemlich klar, dass das Tempolimit für alle gilt. Man stelle sich vor, bei der Schildkombination im Anhang stände das LKW-Zusatzzeichen statt der Meter-Angabe.
Leute, wir drehen uns hier im Kreis. Ich habe ja bereits schon erklärt, weshalb man auf ein weiteres Zusatzschild verzichtet hat und die Diskussion hier zeigt zumindest eins: 50 % verstehen es so, wie die Macher es angedacht hatten.
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Nein. Die Intention zu verstehen ist nicht das Problem, das schafft bestimmt jeder einzelne Forist hier.
Die eigentliche Frage ist die korrekte und rechtssichere Umsetzung der Intention.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 18. Mai 2019 um 11:59:13 Uhr:
Es wäre eigentlich nicht so schwer, das Gewünschte korrekt zu beschildern:( 100 )
22-6 Uhr
( 60 )
LKW
22-6 UhrOder wie seht ihr das?
Stimmt. Aber das klärende Zusatzschild reißt dauerhaft ein Loch in die Kasse ... 😉
Zitat:
@Anselm-M schrieb am 18. Mai 2019 um 12:01:49 Uhr:
Dafür gibt es eben die Abstandsregeln. Ist ein deutlicher Abstand auf dem Mast zwischen Tempolimit und Überholverbot, dann ist ziemlich klar, dass das Tempolimit für alle gilt.
Ist aber nur ein Indiz. Eine Regelung, die in der VwV-StVO auch vorgesehen ist, jedoch nicht in der StVO.
Und leider kann man als VT auch Probleme bekommen, wenn man sich nach dieser Maßgabe verhält, der Abstand aber nicht bewusst (klarstellend) gewollt war, sondern nur durch mangelhafte Montage versacht wurde. 😁
Zitat:
@eddiotos schrieb am 18. Mai 2019 um 12:01:53 Uhr:
Leute, wir drehen uns hier im Kreis. Ich habe ja bereits schon erklärt, weshalb man auf ein weiteres Zusatzschild verzichtet hat und die Diskussion hier zeigt zumindest eins: 50 % verstehen es so, wie die Macher es angedacht hatten.
Und wenn diese 50% an eine ähnliche Stelle kommen, an der es die Macher anders gemeint haben... 😁
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 18. Mai 2019 um 11:59:13 Uhr:
Es wäre eigentlich nicht so schwer, das Gewünschte korrekt zu beschildern:( 100 )
22-6 Uhr
( 60 )
LKW
22-6 UhrOder wie seht ihr das?
Für mich ist das schon korrekt beschildert. Schild 1 bedeutet generell max. 100 und 60 für LKW, Zusatzschild unter Schild 1 bedeutet, dass das gesamte Schild 1 nur zwischen 22 und 6 Uhr gilt. Dein Vorschlag macht es nur noch unübersichtlicher.
Wer sich da als PKW Fahrer nicht sicher ist, hält sich eben auch ausserhalb dieser Zeit an die 100. Damit macht er nichts falsch und schont die Umelt, das Fahrzeug und die Nerven der Anwohner.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 18. Mai 2019 um 11:59:13 Uhr:
Es wäre eigentlich nicht so schwer, das Gewünschte korrekt zu beschildern:( 100 )
22-6 Uhr
( 60 )
LKW
22-6 UhrOder wie seht ihr das?
Rischtisch. Ich schrobte es bereits weiter oben. 😉
Grüße vom Ostelch
Das muss ja für PKW und LKW gültig sein, wenn nur für LKW; welcher dürfte in Deutschland legal 100Km/h fahren?
Grüße vom Armani-Biker...
Zitat:
@Armani-Biker71 schrieb am 18. Mai 2019 um 17:25:32 Uhr:
Das muss ja für PKW und LKW gültig sein, wenn nur für LKW; welcher dürfte in Deutschland legal 100Km/h fahren?Grüße vom Armani-Biker...
Das Zusatzzeichen "Lkw" ist ja direkt unter dem TL-60-Zeichen angebracht, gilt also nur für dieses. Es geht hier um die zeitliche Beschränkung, die als weiteres Zusatzzeichen unter der Trägertafel angebracht ist. Gilt dieses nur für die Lkw, nur für das TL-100-Schild oder für beide? Wäre schön, wenn man diese Frage als Verkehrsteilnehmer nichtberst im Rahmen eines Bußgeldverfahrens klären könnte. 😉
Grüße vom Ostelch
Die gemeinsame Anordnung erweckt halt im ersten Moment den Eindruck, dass beide TL zeitlich begrenzt gelten ....
Ich kenne die Stelle genau. Bin früher regelmäßig mit meinem PKW daran vorbei gefahren. Interpretiert habe ich das so, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung für PKW und LKW nur in der angegebenen Zeitspanne gilt, ansonsten freie Fahrt ohne Tempolimit. Da ich außerhalb dieser Zeit unterwegs war, war ich eindeutig schneller als mit 100 kmh unterwegs. Ich bin jetzt überrascht, dass die Regelung mit den Hinweisen auf den Verkehrsschildern anders sein könnte, als ich gedacht hatte.
Ich warte jetzt auch gespannt darauf, welche Antwort der TE auf seine Anfrage erhält.
Auf dem Verkehrsschild taucht doch gar kein PKW auf. Ich wüsste nicht, wozu ich als PKW Fahrer mich da zu irgendwas angesprochen fühlen sollte, nö, wirklich ned...