Verständnisfrage Verkehrsschild

Hallo zusammen,
folgendes Schild steht auf der A5 bei Darmstadt.
Ich dachte bisher immer, dass das bedeutet 100kmh für PKW und 60kmh für LKW in der Zeit von 22-6 Uhr.
Andere Stimmen sagten mir jetzt aber das hier immer 100kmh sein, und nur die 60kmh für LKW von 22-6 Uhr sind.
Was ist denn davon nun Richtig?

Vielen Dank bereits!
Ben

Schild
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So hier nun die Auflösung bzw Stellungnahme von Hessen Mobil:

Die Geschwindigkeitsbeschränkungen der o.g. StVO-VZ-Kombination (100 km/h für Pkw und 60 km/h für Lkw aus Lärmschutzgründen) im Zuge der BAB A5 zwischen Darmstädter Kreuz und Darmstädter Nordkreuz in Fahrtrichtung Norden gelten beide ausschließlich für die Nachtstunden (22 - 6 h).

Eine separate Ausführung wurde ausgeschlossen, um - trotz VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43 Pkt. III Ziff. 11a) (max. 3 VZ an einem Pfosten) -

· eine erhöhte Unübersichtlichkeit der gesamten StVO-Beschilderung (Anzahl Aufstellorte, Berücksichtigung bestehender Beschilderung);
· eine "Überinformation" am jeweiligen Standort (ZZ auch unterhalb des VZ 274-100 und somit insg. 5 VZ an einem Pfosten);

zu vermeiden.

Um die schnelle Wahrnehmbarkeit und Verständlichkeit der Beschilderung zu erhöhen, wurde die o.g. Beschilderung in Form von Trägertafeln angebracht. Das ZZ 1040-30 wurde unter der jeweiligen Trägertafel angebracht und gilt somit für den gesamten Trägertafelinhalt.

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So ist es gemeint, allerdings hat @Ostelch schon angemerkt, dass Zusatzzeichen sich nur auf Verkehrzeichen beziehen und nicht auf Schilder. Somit gilt der Zusatz nur für das untere Verkehrszeichen auf dem Schild.
(rein rechtlich betrachtet)

Probleme "Wie lange gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung" bei impliziter Freigabe ?
Fall 1:
- Schild außerorts 100kmh und darunter Schild 80kmh bei Nässe -- es ist Nässe
- am Ende des Bereiches steht EINZIG ein 100kmh-Schild
- der Fahrzeug-Assistent fährt in dem Bereich bei Nässe 80kmh und sogar auch nach Passieren des 100kmh-Schildes weiter 80kmh

Fall 2:
- Schild außerorts 80kmh
- 400m weiter dann Schild 80kmh in der Zeit von 20 - 6 Uhr
- der Fahrzeug-Assistent fährt dann mit 100kmh weiter

@Kabel_Ei

Fall 1: mit dem einfachen 100er-Schild endet die nässebedingte Begrenzung imho ... nicht aber Deine Sorgfaltspflicht 😉

Fall 2: Wenn es auch noch zwischen 20/6Uhr ist unterstreicht das wieder meine Erfahrung das man den Schilderkennungssystem nur sehr wenig vertrauen schenken darf. Und bei komplexer, mehrfachbeschilderung, erwarte ich gar nichts mehr von den Systemen ... schon allein weil die Zusatzschilder oft noch sehr kleine "bedruckt" sind so das es evtl. noch zu einem Kameraauflösungsproblem kommt.

Fall 3: Ich fahre (mit 50) an einem 50er Schild vorbei ... das Auto sagt mir 80! ... an einer Stelle wo auch nie 80 erlaubt war. ... in nur 2 Monaten unzählige weitere solcher Schauderelebnisse gehabt.

Und ein ID3 gibt Vollgas! 😁

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@ben_s3:

Das ist lustig. Seit Jahren mache ich mir genau über dieses Verkehrsschild an dem Darmstädter Kreuz Gedanken. Und endlich Google ich mal um eine Erklärung und lande hier im Forum.
Und siehe da....auch du scheinst überlegt zu haben, ob man "durchstarten" kann, oder noch bis zum AS Weiterstadt mit 100 Km/h weiterfahren muss.
Die meisten Verkehrsteilnehmer, die vorher noch auf der A5 oder A67 gedrängelt und max. Speed gefahren sind, hat man dort nämlich auf der ganz linken (von 4!) Fahrspuren mit 110 Km/h rumzuckeln. Natürlich gehen sie meist nicht auf eine der rechten Spuren - das lässt ihr Ego nicht zu. 🙄
Dies ist ein eindeutiges Zeichen, dass dieses Verkehrschild/er für viele sehr verwirrend ist.

!Vielen Dank daher fürs Nachfragen bei Hessen Mobil!

P.S. Ich hoffe du hast den Namen des Sachbearbeiters und Datum/Uhrzeit für uns.
Der Horror wäre es wenn er/sie sich geirrt haben, und die Vekehrsüberwachung einem mal mit 160 Km/h ++ erwischt, und man dann vor Gericht mit leeren Händen dasteht.

Viele Grüße aus Südhessen,

Peter

Zitat:

@ben_s3 schrieb am 22. Mai 2019 um 06:34:47 Uhr:


So hier nun die Auflösung bzw Stellungnahme von Hessen Mobil:

Die Geschwindigkeitsbeschränkungen der o.g. StVO-VZ-Kombination (100 km/h für Pkw und 60 km/h für Lkw aus Lärmschutzgründen) im Zuge der BAB A5 zwischen Darmstädter Kreuz und Darmstädter Nordkreuz in Fahrtrichtung Norden gelten beide ausschließlich für die Nachtstunden (22 - 6 h).

Eine separate Ausführung wurde ausgeschlossen, um - trotz VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43 Pkt. III Ziff. 11a) (max. 3 VZ an einem Pfosten) -

· eine erhöhte Unübersichtlichkeit der gesamten StVO-Beschilderung (Anzahl Aufstellorte, Berücksichtigung bestehender Beschilderung);
· eine "Überinformation" am jeweiligen Standort (ZZ auch unterhalb des VZ 274-100 und somit insg. 5 VZ an einem Pfosten);

zu vermeiden.

Um die schnelle Wahrnehmbarkeit und Verständlichkeit der Beschilderung zu erhöhen, wurde die o.g. Beschilderung in Form von Trägertafeln angebracht. Das ZZ 1040-30 wurde unter der jeweiligen Trägertafel angebracht und gilt somit für den gesamten Trägertafelinhalt.

BAB A5 Darmädter Kreuz Richtung Norden

Wenn ich von DA in Richtung Frankfurt auffahre kommt doch eine Aufhebung der 100 auf unbegrenzt - zumindestens habe ich das so in Erinnerung. Von Pfungstadt kommend ist das (für mich) auch eindeutig.

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