Verständnisfrage Verkehrsschild
Hallo zusammen,
folgendes Schild steht auf der A5 bei Darmstadt.
Ich dachte bisher immer, dass das bedeutet 100kmh für PKW und 60kmh für LKW in der Zeit von 22-6 Uhr.
Andere Stimmen sagten mir jetzt aber das hier immer 100kmh sein, und nur die 60kmh für LKW von 22-6 Uhr sind.
Was ist denn davon nun Richtig?
Vielen Dank bereits!
Ben
Beste Antwort im Thema
So hier nun die Auflösung bzw Stellungnahme von Hessen Mobil:
Die Geschwindigkeitsbeschränkungen der o.g. StVO-VZ-Kombination (100 km/h für Pkw und 60 km/h für Lkw aus Lärmschutzgründen) im Zuge der BAB A5 zwischen Darmstädter Kreuz und Darmstädter Nordkreuz in Fahrtrichtung Norden gelten beide ausschließlich für die Nachtstunden (22 - 6 h).
Eine separate Ausführung wurde ausgeschlossen, um - trotz VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43 Pkt. III Ziff. 11a) (max. 3 VZ an einem Pfosten) -
· eine erhöhte Unübersichtlichkeit der gesamten StVO-Beschilderung (Anzahl Aufstellorte, Berücksichtigung bestehender Beschilderung);
· eine "Überinformation" am jeweiligen Standort (ZZ auch unterhalb des VZ 274-100 und somit insg. 5 VZ an einem Pfosten);
zu vermeiden.
Um die schnelle Wahrnehmbarkeit und Verständlichkeit der Beschilderung zu erhöhen, wurde die o.g. Beschilderung in Form von Trägertafeln angebracht. Das ZZ 1040-30 wurde unter der jeweiligen Trägertafel angebracht und gilt somit für den gesamten Trägertafelinhalt.
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125 Antworten
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 17. Mai 2019 um 16:37:14 Uhr:
Zitat:
@onzlaught schrieb am 17. Mai 2019 um 16:29:16 Uhr:
Kennt die STVO denn einen Unterschied in der mechanischen Ausführung der Verkehrszeichen? Was wenn es drei oder vier Blechtafeln übereinander wären?
Ist das irgendwo ausdefiniert?Ich glaube ein kleines Blitzerticket würde ich anstandslos zahlen aber Fahrverbote o.ä. doch mit RSV hinterfragen, denn ich wäre wohl einfach im Verkehr mitgeschwommen.
Laut @Ostelch wohl schon.
Die Tafel mit den Verkehrszeichen wird nicht selbst zum Verkehrszeichen, nur weil dort welche drauf sind.
Da der Zusatz 22-6 darunter steht, gilt es nicht für die 3 Zeichen darüber, obwohl es so gemeint sein dürfte.Ich hoffe, dass ich es richtig verstanden habe.
So würde ich das auch verstehen, wenn ich die Regelungen der StVO lese, aber gemeint ist hier wohl was anderes. Es bleibt die Frage, wie das, was gemeint ist, anhand der StVO begründet werden könnte.
Wenn es generell so wäre, dass ein Zusatzzeichen für alle über ihm angebrachten Verkehrszeichen gelten soll, dann könnte das ja die tollsten Ergebnisse bringen, wenn es nicht, wie hier, nur Tempolimitzeichen sind. Andererseits kann es wohl nicht davon abhängen, ob ein Zusatzzeichen nur für das direkt darüber befindliche Verkehrzeichen gelten soll oder für alle, je nachdem um welche Verkehrszeichen es sich handelt. Dann müsste man am besten vor der Trägertafel halten und erst einmal überlegen. So ist das eigentlich nicht gedacht. Denn dazu sagt die Allg. Verwaltungsvorschrift ganz klar, dass" die Bedeutung von Verkehrszeichen bei durchschnittlicher Aufmerksamkeit zweifelsfrei erfassbar sein muss". Davon kann in den Beispielen, wie die Diskussion zeigt, wohl keine Rede sein.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 17. Mai 2019 um 16:47:54 Uhr:
Ohne jetzt alle Vorposts zu würdigen.Es gilt
1. generell 100
sowie
2. 60 für LKW von 22 bis 6 Uhr
Dann hätte man aber die unteren und nicht die oberen drei Schilder kombiniert auf einer Trägerfläche anbringen sollen oder gleich alle auf eine Fläche.
Nein. Dass die Trägerfläche irrelevant ist, wurde oben schon erklärt.
puh!
Dass so ein Schild nun so viel Diskussionsbedarf birgt, hätte ich so nicht erwartet.
Da dort allerdings sonst kein Tempolimit herrscht, ist es wirklich kein Spaß wenn hier die Bedeutung des Schildes nicht richtig interpretiert wird.
Ich habe mal Hessen Mobil als zuständige Behörde angefragt und werde bei einer Antwort hier berichten.
Für mich deutet der schwarze Rand um das obere/große Schild, dass das als ein "Verkehrszeichen" gesehen werden soll. Und für dieses gilt die Uhrzeitbeschränkung.
Ansonsten hätte man das 100kmh Limit doch als einzelnes, rundes Zeichen ganz oben platziert und darunter dann ein 60kmh mit LKW Abbildung und darunter die Uhrzeitbeschränkung...
Aber das wäre nur mein Verständnis des Schilderirrsinns gewesen 🙂
Zitat:
@ben_s3 schrieb am 17. Mai 2019 um 17:59:48 Uhr:
puh!
Dass so ein Schild nun so viel Diskussionsbedarf birgt, hätte ich so nicht erwartet.
Da dort allerdings sonst kein Tempolimit herrscht, ist es wirklich kein Spaß wenn hier die Bedeutung des Schildes nicht richtig interpretiert wird.
Ich habe mal Hessen Mobil als zuständige Behörde angefragt und werde bei einer Antwort hier berichten.
Für mich deutet der schwarze Rand um das obere/große Schild, dass das als ein "Verkehrszeichen" gesehen werden soll. Und für dieses gilt die Uhrzeitbeschränkung.
Ansonsten hätte man das 100kmh Limit doch als einzelnes, rundes Zeichen ganz oben platziert und darunter dann ein 60kmh mit LKW Abbildung und darunter die Uhrzeitbeschränkung...
Aber das wäre nur mein Verständnis des Schilderirrsinns gewesen 🙂
Sehe ich genauso. Mal sehen, was der Künstler uns damit sagen will...
Ich würde hier in der Vermutung mitgehen, dass das Beschilderte nicht dem Gemeinten entspricht, das Amt also evtl. einen Fehler gemacht hat.
Zitat:
@ben_s3 schrieb am 17. Mai 2019 um 17:59:48 Uhr:
puh!
Ich habe mal Hessen Mobil als zuständige Behörde angefragt und werde bei einer Antwort hier berichten.
Danke! Die Antwort würde mich jetzt tatsächlich auch interessieren.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 17. Mai 2019 um 18:14:39 Uhr:
Ich würde hier in der Vermutung mitgehen, dass das Beschilderte nicht dem Gemeinten entspricht, das Amt also evtl. einen Fehler gemacht hat.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 17. Mai 2019 um 18:14:39 Uhr:
Danke! Die Antwort würde mich jetzt tatsächlich auch interessieren.Zitat:
@ben_s3 schrieb am 17. Mai 2019 um 17:59:48 Uhr:
puh!
Ich habe mal Hessen Mobil als zuständige Behörde angefragt und werde bei einer Antwort hier berichten.
Da bn ich auch mal gespannt! Danke für die Anfrage auch von mir!
Zitat:
@onzlaught schrieb am 17. Mai 2019 um 16:29:16 Uhr:
Kennt die STVO denn einen Unterschied in der mechanischen Ausführung der Verkehrszeichen? Was wenn es drei oder vier Blechtafeln übereinander wären?
Ist das irgendwo ausdefiniert?
Es gibt als Aufstellungsregel, dass zusammengehörige Verkehrsschilder (z.B: Geschwindigkeitsbegrenzung und Gefahrenhinweis) unmittelbar untereinander aufgehängt werden sollen und getrennt gültige mit 10cm Abstand, so dass sie als Einzelzeichen wahrgenommen werden.
na super, 10cm! und das auf der Autobahn!
Kann man bestimmt gut erkennen bei 55m/s.............
Es gibt genügend andere Dinge, bei denen man 10cm erkennen soll. Warum soll das hier beim Schilderständer nicht funktionieren?
Und ich bin mir ziemlich sicher, dass auch du den Unterschied zwischen 10cm und keine Lücke sehr deutlich wahrnimmst, auch bei 200km/h.
Das hier könnte die Antwort sein - befürchte ich:
https://www.echo-online.de/.../...en-auf-der-a5-bei-darmstadt_18269108
https://www.echo-online.de/.../...uf-der-a5-nur-noch-tempo-60_16417626
Logisch wäre es zumindest, auch wenn es nicht so eindeutig in der StVO steht.
Ich fasse mal für mich zusammen... Ich raff das Schild nicht!
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 18. Mai 2019 um 00:54:57 Uhr:
Das hier könnte die Antwort sein - befürchte ich:https://www.echo-online.de/.../...en-auf-der-a5-bei-darmstadt_18269108
https://www.echo-online.de/.../...uf-der-a5-nur-noch-tempo-60_16417626
Danke! Beruhigt mich etwas und nun wissen wir wenigstens was das Schild bedeuten soll.
Auch wenn es nach wie vor wirklich erschreckend ist, dass das Schild so unterschiedlich interpretiert wird.
Die Antwort von Hessen Mobil steht noch aus, wird wohl erst nächste Woche werden.
Mir fiel gestern Abend nur auf, dass auf der Gegenspur eben genau so wie hier diskutiert die Schilder aufgestellt sind: Erst ein rundes 100kmh Schild und kurz später dann ein rundes 60kmh Schild mit LKW und der Uhrzeitbeschränkung drunter. Dort ist nämlich dauerhaft 100kmh für PKW (und mittels festinstalliertem Blitzer auch kontrolliert)...
Versuche da heute mal ein Bild von zu machen.
Zitat:
@eddiotos schrieb am 18. Mai 2019 um 09:43:24 Uhr:
Logisch wäre es zumindest, auch wenn es nicht so eindeutig in der StVO steht.
Logisch aber nur, weil wir es hier in aller Ruhe auswerten und darüber philosophieren. So wie die Verantwortlichen am Schreibtisch auch. In Kenntnis, was gemeint sein soll, wird allerlei Blödsinn angeordnet - teilweise auch mit drei oder mehr verschiedenen Bedeutungen derselben Beschilderung - je nach Zuständigkeit.
Im Ürigen kann man auch das zitierte Urteil aus Hamm in die Tonne klopfen und ebenso das aktuellere des VG Hamburg. Die Behörden ordnen nunmal nicht einheitlich an - weder nach StVO, noch nach ihren eigenen Kriterien.
Ich kenne zahllose Beispiele, wo sich ein Zusatzzeichen auf zwei darüber befindliche Hauptzeichen beziehen soll - insbesondere wenn irgendwelche Schilder erst "um die Ecke" gelten sollen. Natürlich wäre es Quatsch, unter jedes Hauptzeichen ein eigenes Pfeil-Zusatzzeichen zu montieren. Es wäre aber entsprechend der StVO sachgerecht ausgeführt.
Es gab da mal einige Fälle im Rahmen von BAG bzw. Polizei-Kontrollen auf BAB, wo an einem Pfosten Tempo 60, Überholverbot und Zusatzzeichen "LKW und KOM" angebracht war. Ziel ist natürlich, dass alle VT maximal 60km/h fahren, damit der Rauswinker auf der Bahn zumindest eine gewisse Überlebenschance hat. Und weil die VT das von alleine nicht begreifen, hat man gleich noch geblitzt. Und wer nun geglaubt hat, Tempo 60 beziehe sich ja nur auf LKW und KOM, wurde eines besseren belehrt. In diesem Fall soll das ZZ also nur tatsächlich für das darüber befindliche Überholverbot gelten - nicht für das Tempolimit.
Am Ende muss auch so mache Behörde begreifen, dass man nicht alles Regeln kann, was man glaubt regeln zu wollen bzw. zu müssen.