Versicherungswechsel zum 1.1
Hallo zusammen,
Suche für meinen 5er eine neue KfZ Versicherung.
Mir ist natürlich klar, dass es keine pauschalen Angebote gibt, aber bin für Empfehlungen oder Hinweise auf Rabattaktionen, generell gute Versicherungen o.ä dankbar.
Beste Antwort im Thema
Nein, im Falle des Widerspruchs muss ich nicht zahlen, weil kein Titel entsteht.
Der nächste Schritt ist das Gerichtsverfahren und genau dort hole ich meinen Versicherer ins Boot und verhalte mich weisungsgemäß.
Erst dieses Gerichtsverfahren endet (ggf nach mehreren Instanzen) mit einem vollstreckbaren Titel.
38 Antworten
Zitat:
@NDLimit schrieb am 25. Oktober 2020 um 16:32:44 Uhr:
Denk doch mal an die Summen, die im Haftpflichtfall zusammen kommen können.Zudem gibt es ja die Möglichkeit ein Fahrzeug ohne Versicherung zuzulassen. Aber eben nicht für Privatpersonen 🙂
Ja, aber man versichert sich gegen etwas die in Zukunft liegt, oder?
Und keiner kann in die Zukunft voraussehen.
Es kann Menschen geben, die ein Leben lang Auto fahren aber noch nie ein Unfall haben, weder verschuldetes noch unverschuldetes, trotzdem leben lang Kfz-Versicherung bezahlen.
Zitat:
@Magnon_ schrieb am 25. Oktober 2020 um 16:39:32 Uhr:
Zitat:
@NDLimit schrieb am 25. Oktober 2020 um 16:32:44 Uhr:
Denk doch mal an die Summen, die im Haftpflichtfall zusammen kommen können.Zudem gibt es ja die Möglichkeit ein Fahrzeug ohne Versicherung zuzulassen. Aber eben nicht für Privatpersonen 🙂
Ja, aber man versichert sich gegen etwas die in Zukunft liegt, oder?
Und keiner kann in die Zukunft voraussehen.
Es kann Menschen geben, die ein Leben lang Auto fahren aber noch nie ein Unfall haben, weder verschuldetes noch unverschuldetes, trotzdem leben lang Kfz-Versicherung bezahlen.
🙄
Total ungerecht .... manche werden auch nie erwischt, wenn sie ohne Versicherung aber mit reichlich Alkohol und anderem Zeugs unterwegs sind. [OT OFF] ...
Zitat:
@keksemann schrieb am 25. Oktober 2020 um 16:14:35 Uhr:
@rrwraith
der entstandene Schaden müsste zunächst aber zweifelsfrei beziffert werden
Das ist doch immer so und mit einem Sachverständigengutachten leicht erledigt.
Zitat:
und dann müsste der tatsächliche Verursacher einwandfrei benannt werden.
Nö, es reicht, wenn ich den Halter kenne. Wenn er nicht selbst gefahren ist und den Fahrer nicht benennt, hängt er am Fliegenfänger.
Zitat:
Und jetzt wäre es schön, wenn man das "Kräftemessen" wieder sein lassen könnte.
Mir ist völlig egal, wie jemand seine Schadensregulierung durchführt. Jeder hat das uneingeschränkte Recht, sich Stress zu machen und Geld zu verschenken.
Ich habe lediglich die (nach meiner Meinung asoziale) Aussage korrigiert, dass es einem im Haftpflichtfall egal sein kann, wie scheiße der eigene Versicherer ist.
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Zitat:
@rrwraith schrieb am 25. Okt. 2020 um 17:2:37 Uhr:
Nö, es reicht, wenn ich den Halter kenne. Wenn er nicht selbst gefahren ist und den Fahrer nicht benennt, hängt er am Fliegenfänger.
Im Falle des Diebstahls meines Autos muss ich persönlich also zahlen... Na klar.
Mach's wie du meinst, der Rest der Welt meldet den Schaden einfach der jeweiligen Haftpflichtversicherung, da ist auch in der Regel mehr zu holen - notfalls mit Hilfe wie Anwalt und Gericht.
Da es im Fall eines Diebstahls keine gegnerische Versicherung gibt, zahlst du das in der Tat selbst oder hast eine eigene Versicherung dafür, welche du aber auch selbst zahlst.
Grüße
Steini
Zitat:
@rrwraith schrieb am 25. Oktober 2020 um 17:02:37 Uhr:
Zitat:
@keksemann schrieb am 25. Oktober 2020 um 16:14:35 Uhr:
@rrwraith
der entstandene Schaden müsste zunächst aber zweifelsfrei beziffert werden
Das ist doch immer so und mit einem Sachverständigengutachten leicht erledigt.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 25. Oktober 2020 um 17:02:37 Uhr:
Zitat:
und dann müsste der tatsächliche Verursacher einwandfrei benannt werden.
Nö, es reicht, wenn ich den Halter kenne. Wenn er nicht selbst gefahren ist und den Fahrer nicht benennt, hängt er am Fliegenfänger.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 25. Oktober 2020 um 17:02:37 Uhr:
Zitat:
Und jetzt wäre es schön, wenn man das "Kräftemessen" wieder sein lassen könnte.
Mir ist völlig egal, wie jemand seine Schadensregulierung durchführt. Jeder hat das uneingeschränkte Recht, sich Stress zu machen und Geld zu verschenken.
Ich habe lediglich die (nach meiner Meinung asoziale) Aussage korrigiert, dass es einem im Haftpflichtfall egal sein kann, wie scheiße der eigene Versicherer ist.
Gut gebrüllt
Wenn du mein
"je nach Einstellung"und
"mehr oder weniger"so interpretiert hättest wie ich es gemeint habe, hättest du bei deiner Korrektur das Wörtchen asozial ruhig weglassen können. 😉
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 27. Oktober 2020 um 12:43:34 Uhr:
Wenn du mein "je nach Einstellung" und "mehr oder weniger" so interpretiert hättest wie ich es gemeint habe, hättest du bei deiner Korrektur das Wörtchen asozial ruhig weglassen können. 😉
Wenn Du Dich angesprochen gefühlt hast, tut es mir leid. Ich wollte Dir keinesfalls unterstellen, dass Du Dir diese Denkweise zu Eigen machst.
Aber man muss hier leider zu oft lesen: Ist mir doch egal, wenn meine Versicherung schlecht und unvollständig reguliert. Betrifft doch nicht mich, sondern nur den Geschädigten.
Dass diese Einstellung asozial und zudem sachlich falsch ist, wollte ich klarstellen...
Hallo steini,
Zitat:
@steini111 schrieb am 26. Oktober 2020 um 08:59:04 Uhr:
Da es im Fall eines Diebstahls keine gegnerische Versicherung gibt, zahlst du das in der Tat selbst oder hast eine eigene Versicherung dafür, welche du aber auch selbst zahlst.
Mir ging es nicht um den Ersatz eines gestohlenen Autos. Meine Aussage bezog sich auf rrwraith, der sagte, dass der Halter haftet, wenn er den Fahrer (und damit mutmaßlichen Schadensverursacher) nicht benennt. Wenn mit einem gestohlenen Wagen ein Unfall verursacht wird reguliert den natürlich die Haftpflichtversicherung des Autos. Dafür gibt es diese Pflichtversicherung. Der Fahrzeughalter muss darüberhinaus gar nichts zahlen auch wenn er den Fahrer nicht benennen kann.