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Versicherungswechsel zum 1.1

Themenstarteram 22. Oktober 2020 um 19:11

Hallo zusammen,

 

Suche für meinen 5er eine neue KfZ Versicherung.

Mir ist natürlich klar, dass es keine pauschalen Angebote gibt, aber bin für Empfehlungen oder Hinweise auf Rabattaktionen, generell gute Versicherungen o.ä dankbar.

Beste Antwort im Thema

Nein, im Falle des Widerspruchs muss ich nicht zahlen, weil kein Titel entsteht.

Der nächste Schritt ist das Gerichtsverfahren und genau dort hole ich meinen Versicherer ins Boot und verhalte mich weisungsgemäß.

Erst dieses Gerichtsverfahren endet (ggf nach mehreren Instanzen) mit einem vollstreckbaren Titel.

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Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 25. Oktober 2020 um 11:23:49 Uhr:

Das Regulierungsverhalten der huk bzw. huk24 ist lt. dem gängigen Tenor hier offenbar ziemlich unterirdisch.

Kann dir je nach Einstellung als Versicherungsnehmer bei einen Haftpflichtschaden aber mehr oder weniger egal sein. Bei kasko sieht es aber evtl. schon anders aus.

Ein weit verbreiteter Irrtum, der durchaus unangenehme Folgen haben kann.

Beispiel: Du fügst mir einen größeren Schaden zu. Da mir das Regulierungsverhalten Deines Versicherers HUK bekannt ist und ich keine Lust auf unnötigen Stress habe, lasse ich den Versicherer außen vor und fordere den vollständigen Schadensersatz direkt von Dir. Zahlst Du den Betrag nicht innerhalb der gesetzten

14 tägigen Frist, ergeht sofort Mahnbescheid. Zahlst Du weiterhin nicht, erwirke ich bei Gericht einen vollstreckbaren Titel. Kannst Du dann den größeren Betrag nicht zahlen, nimmt der Gerichtsvollzieher Dir gerne eine eidesstattliche Versicherung ab und veranlasst eine Gehaltspfändung.

Du siehst also, mit Deinem bekannt zahlungsunwilligen Versicherer habe ich nicht das geringste zu tun, mit dem darfst alleine Du dich rumärgern...

@rrwraith Dein Plan wird nicht funktionieren oder hast du konkrete Erfahrung damit? Deine Forderung würde ich an die Haftpflicht weiterreichen und fertig.

Mit Abschluss der KFZ Haftpflicht bin ich meiner Pflicht nachgekommen und habe mich "freigekauft".

Das ist kein Plan, sondern einfach durchführbare Realität.

Da ist nix mit freikaufen, Du haftest in voller Höhe, ohne wenn und aber.

Der Geschädigte kann sich, auf Grund des Direktanspruchs, an die Versicherung wenden, er muss aber natürlich nicht.

In dem Fall würde ich alles in die Hände meines Anwalts überheben und natürlich meinen Haftpflichtversicherer mit einbinden und mich dann „entspannt zurücklehnen“, wie das hier immer so schön heißt...

Immer wieder erstaunlich, was für naive Vorstellungen viele von der Schadensregulierung haben...

Ist dem Grunde nach natürlich so machbar, scheitert in der Realität aber schon beim ersten Schritt. Ich lege Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein und schon geht es nur streitig weiter.

Dann kommt der Versicherer mit ins Boot und rudert.

Zitat:

@Benno119 schrieb am 25. Oktober 2020 um 14:44:19 Uhr:

Ist dem Grunde nach natürlich so machbar, scheitert in der Realität aber schon beim ersten Schritt. Ich lege Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein und schon geht es nur streitig weiter.

Ach, und Du glaubst, wenn Du Widerspruch einlegst, musst Du nicht zahlen? Du bindest Dir nur zusätzliche Kosten ans Bein und ob Du die später von Deinem Versicherer ersetzt bekommst, ist mehr als fraglich.

Zitat:

Dann kommt der Versicherer mit ins Boot und rudert.

Nö, mit dem ruderst Du ganz alleine...

Nein, im Falle des Widerspruchs muss ich nicht zahlen, weil kein Titel entsteht.

Der nächste Schritt ist das Gerichtsverfahren und genau dort hole ich meinen Versicherer ins Boot und verhalte mich weisungsgemäß.

Erst dieses Gerichtsverfahren endet (ggf nach mehreren Instanzen) mit einem vollstreckbaren Titel.

Danke, dass hier noch jemand rrwraith auf den Boden der Tatsachen zurückzuholen versucht :)

Wenn man natürlich an einen Unfallverursacher gerät, der auf den Mahnbescheid nicht reagiert, ja dann kann sein Plan aufgehen.

 

Ich weiß aber auch nicht wieso er es sich das als Geschädigter so schwer macht. Wie wäre es mit: Anwalt beauftragen, der übernimmt die Kommunikation und Abrechnung mit der gegnerischen Haftpflicht (natürlich auch wenn's die HUK ist). Minimaler Aufwand, maximaler Erfolg.

Zitat:

@Benno119 schrieb am 25. Oktober 2020 um 15:02:53 Uhr:

Der nächste Schritt ist das Gerichtsverfahren und genau dort hole ich meinen Versicherer ins Boot und verhalte mich weisungsgemäß.

Ja, genau. Da kommt dann der Sachbearbeiter und hält Dir während der Verhandlung das Händchen...:D

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 25. Oktober 2020 um 15:25:16 Uhr:

Danke, dass hier noch jemand rrwraith auf den Boden der Tatsachen zurückzuholen versucht :)

Du darfst gewiss sein, dass ich mich auf diesem Boden wesentlich sicherer bewege als Du.

Ich mache den Job jetzt seit 35 Jahren und suche für das Frühjahr 2022 einen Nachfolger. (Schadenregulierung Personenschäden, Kenntnisse im Rentenrecht wünschenswert, innovative Prozessführung gern gesehen)

Interesse?

Ihr könnt euch dann in der Muppetshow eine Loge teilen. klick :)

@rrwraith

der entstandene Schaden müsste zunächst aber zweifelsfrei beziffert werden und dann müsste der tatsächliche Verursacher einwandfrei benannt werden. Auch das lässt sich in die Länge ziehen und man kann auch dagegen vorgehen. Dein Plan mag in der Theorie aufgehen, in der Praxis jedoch eher nicht.

Ich nutze hier bewusst die Worte: zweifelsfrei und einwandfrei

Und jetzt wäre es schön, wenn man das "Kräftemessen" wieder sein lassen könnte.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 25. Oktober 2020 um 12:45:00 Uhr:

Ein weit verbreiteter Irrtum, der durchaus unangenehme Folgen haben kann.

Beispiel: Du fügst mir einen größeren Schaden zu. Da mir das Regulierungsverhalten Deines Versicherers HUK bekannt ist und ich keine Lust auf unnötigen Stress habe, lasse ich den Versicherer außen vor und fordere den vollständigen Schadensersatz direkt von Dir. Zahlst Du den Betrag nicht innerhalb der gesetzten

14 tägigen Frist, ergeht sofort Mahnbescheid. Zahlst Du weiterhin nicht, erwirke ich bei Gericht einen vollstreckbaren Titel. Kannst Du dann den größeren Betrag nicht zahlen, nimmt der Gerichtsvollzieher Dir gerne eine eidesstattliche Versicherung ab und veranlasst eine Gehaltspfändung.

Du siehst also, mit Deinem bekannt zahlungsunwilligen Versicherer habe ich nicht das geringste zu tun, mit dem darfst alleine Du dich rumärgern...

Vielleicht eine dumme Frage:

Wenn man selbst verursachten Schaden selbst haften und auch regulieren kann, also ganz privat, warum ist dann hier in Deutschland unmöglich ein Fahrzeug zuzulassen ohne Versicherung?

Denk doch mal an die Summen, die im Haftpflichtfall zusammen kommen können.

Zudem gibt es ja die Möglichkeit ein Fahrzeug ohne Versicherung zuzulassen. Aber eben nicht für Privatpersonen :)

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