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Rabattschutz und Versicherungswechsel

Themenstarteram 9. Oktober 2008 um 13:57

Hallo,

ich habe bei meiner Versicherung die Möglichkeit für (ca.) 40 € im Jahr einen Rabattschutz zu bekommen.

Nun steht in der letzten oder vorletzten AMS zum Thema Rabattschutz, das solle man nicht machen, weil man bei einem Wechsel der Versicherung ja doch zurückgestuft würde.

Jetzt mal für mich zum Verständnis: Wo soll denn da der Nachteil liegen?

Folgendes Beispiel: Ich habe SF 25 und baue einen Unfall. Ich werde daraufhin (z.B. in SF 15) zurückgestuft.

Wenn ich nun die Versicherung wechsle, werde ich dort (ebenfalls als Beispiel) in SF 15 eingestuft.

 

Nun habe ich SF 25 und Rabattschutz. Ich baue einen Unfall und bleibe bei meiner Versicherung in SF 25.

Wenn ich nun die Versicherung wechsle, werde ich dort in SF 15 eingestuft. Wo liegt nun der Nachteil?

Solange ich nicht vorhabe, zu wechseln, kann ich nur Vorteile erkennen (vom Beitrag mal abgesehen) und wenn ich wechsle, habe ich doch keine Nachteile?

Habe ich irgendwas übersehen?

Grüße

Jan

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14 Antworten
am 9. Oktober 2008 um 14:07

Eigentlich hast Recht.

Aber: Je besser Deine SF schon ist, desto weniger lohnt es sich, einfach, weil Du in der Beitragshöhe nicht allzuweit zurückfällst.

Um mal das Beispiel aufzugreifen, im gegebenen Fall macht der Rabattschutz keinen Sinn, da bei der SF25 und einem vernünftigen Versicherungstarif der Rabattretter greift.

Rabattretter heißt, bei SF25 wird nur minimal (üblicherweise in eine SF >20) zurückgestuft und der Beitragssatz bleibt gleich. Der Nachversicherer bekommt später auch den (nur unwesentlich) zurückgestuften SF bestätigt.

Und das schönste: Der Rabattretter für sich kostet keinen Cent extra :)

Ja, über diesen Rabattschutz kann man sich prima streiten.

Vom Verständnis hast du recht - wenn du wechselst hast du erst die Mehrprämie zu zahlen. Soweit so gut.

Aber mal überlegen: Wie oft hast du denn nen Unfall? Und was kost dich die Rückstufung? Kost nicht beides ca. gleich viel? Könnte passen, ne? Würde sich also erst bei einem weiteren Schaden lohnen. Und ganz ehrlich - das Risiko bin ich bereit selbst zu tragen.

Ich weiß wovon ich spreche, da ich ihn drin hatte, den Unsinn erkannt habe, das Teil rausgenommen habe und nen Monat später nen Unfall gebaut habe :D Aber macht für mich preislich keinen Unterschied - ob ich 40 € zahle weil ich evtl. nen Unfall haben könnte oder 40 e mehr zahle weil ich einen hatte - da nehm ich doch Risiko und kann nur 40 € gewinnen solange es nicht kracht

am 9. Oktober 2008 um 15:28

Rabattschutz bedeutet, du wirst "im Fall des Falles" nicht so weit zurückgestuft.

Zum Beispiel:

Nach Kaskoschaden von SF 25 in SF 20 statt in SF 15.

Somit brauchst du nur 5 Jahre um wieder SF 25 zu bekommen statt 10 Jahre.

Die %te in den jeweiligen SF Klassen sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.

Wo soll da de Nachteil sein?

Gruß

Frank

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Rabattschutz bedeutet, du wirst "im Fall des Falles" nicht so weit zurückgestuft.

Zum Beispiel:

Nach Kaskoschaden von SF 25 in SF 20 statt in SF 15.

Somit brauchst du nur 5 Jahre um wieder SF 25 zu bekommen statt 10 Jahre.

Die %te in den jeweiligen SF Klassen sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.

Wo soll da de Nachteil sein?

Gruß

Frank

Und genau das ist der Rabattretter und NICHT der Rabattschutz - jedenfalls soweit kein Versicherer althergebrachte Begriffe zweckentfremdet ;)

am 9. Oktober 2008 um 18:33

Sorry mein Fehler, Asche auf mein Haupt.

Habe Rabattschutz und Rabattretter verwechselt.:rolleyes:

Gruß

Frank

Themenstarteram 9. Oktober 2008 um 19:56

Erst mal danke für die Antworten, meine Versicherung hat mir das für 40,- € jährlich, meiner Frau für 30,- € jährlich angeboten...

Zitat:

Original geschrieben von Wuge

Um mal das Beispiel aufzugreifen, im gegebenen Fall macht der Rabattschutz keinen Sinn, da bei der SF25 und einem vernünftigen Versicherungstarif der Rabattretter greift.

Rabattretter heißt, bei SF25 wird nur minimal (üblicherweise in eine SF >20) zurückgestuft und der Beitragssatz bleibt gleich. Der Nachversicherer bekommt später auch den (nur unwesentlich) zurückgestuften SF bestätigt.

Und das schönste: Der Rabattretter für sich kostet keinen Cent extra :)

Ich selbst hab "erst" SF19, hab also bis zum Rabattretter noch ein bischen...

Grüße

Jan

am 14. Oktober 2008 um 21:29

Hallo

warum bietet eine Versicherung Rabattschutz an ? Um die Kunden zu binden ! d.h der Beitragssatz wird künstlich konstant gehalten

Frage :Will die Versicherung nach einem Schaden nicht mehr Geld? Antwort :Klar ! Aber wie ?

Nun JA: der Kunde (VN) kann ja die Versicherung ohne Beitragssatzverluste durch Rückstufung nicht wechseln (will dieser in der Regel auch nicht denn % sind nun mal %)

Folge: Die Versicherung steigert den Basisbeitrag (100%) - Der VN zahlt mehr behält aber seine ursprünglichen %

und alle sind glücklich ...... ? oder doch nicht ?

und deswegen weisen hier fast alle darauf hin , dass geld in den seltensten faellen in % sondern in EUR bezahlt werden muss ;)

Harry

Zitat:

Original geschrieben von kfz-insider

 

Hallo

warum bietet eine Versicherung Rabattschutz an ? Um die Kunden zu binden ! d.h der Beitragssatz wird künstlich konstant gehalten

Frage :Will die Versicherung nach einem Schaden nicht mehr Geld? Antwort :Klar ! Aber wie ?

Nun JA: der Kunde (VN) kann ja die Versicherung ohne Beitragssatzverluste durch Rückstufung nicht wechseln (will dieser in der Regel auch nicht denn % sind nun mal %)

Folge: Die Versicherung steigert den Basisbeitrag (100%) - Der VN zahlt mehr behält aber seine ursprünglichen %

und alle sind glücklich ...... ? oder doch nicht ?

Das ist ja nun Quatsch!

Wenn ich einen Vertrag habe, meinetwegen mit Rabattschutz, und habe einen Unfall, dann bleibt mein Vertrag wie er ist! Nix höherer Basisbeitrag oder sowas....

Einzig eine Änderung in den Typ- oder Regionalklassen kann an dem Beitrag was verändern, aber das gilt dann ja für alle Versicherer bzw. Kunden... Und wenn ´ne Typklasse günstiger wird was ja auch vorkommt habe ich auhc die entsprechenden Vergünstigungen.

Also für mich z.B. macht der Rabattschutz Sinn finde ich! Denn ich bin zur Zeit in SF 9, was daran liegt, dass ich eigentlich immer mal wieder kleinere Unfälle (na ja, auch schon einmal einen größeren mit Totalschaden, ist aber schon 10 Jahre her) habe. OK, der letzte ist nun auch schon 2 Jahre her, aber als Vielfahrer (ca. 40.000 Km im Jahr) gibt es immer mal wieder knappe Situationen, und manchmal reichts eben doch nicht....

Gruß, Jens

da du durch die Unfallhäufigkeit sicherlich nicht dem Durchschnittskunden entsprichst, kann es durchaus sein das es für dich Sinn ergibt. Denke jedoch daran, dass es eine Höchstanzahl von Schäden gibt die dadurch abgedeckt werden ( glaube 3 ) und die Versicherung bei zuvielen Schäden immer noch die Möglichkeit hat, dich raus zu werfen . . . und das wird sie tun, wenn die Rechnung all zu negativ wird.

Sprach ebenfalls ein Vielfahrer, dem allerdings scheinbar 5000 km pro Jahr fehlen um mit einer ähnlichen Unfallstatistik bestraft zu sein . . .

Tante Edit ist aufgefallen, wenn man die Laufleistung von deinem Fabia pro Jahr ausrechnet, kommt man auf nen Schnitt von ca. 25.000 pro Jahr . . . wo ist denn der Rest? Mopped und WoMO?

 

Das ist ja nun Quatsch!

Wenn ich einen Vertrag habe, meinetwegen mit Rabattschutz, und habe einen Unfall, dann bleibt mein Vertrag wie er ist! Nix höherer Basisbeitrag oder sowas....

Einzig eine Änderung in den Typ- oder Regionalklassen kann an dem Beitrag was verändern, aber das gilt dann ja für alle Versicherer bzw. Kunden... Und wenn ´ne Typklasse günstiger wird was ja auch vorkommt habe ich auhc die entsprechenden Vergünstigungen.

Also für mich z.B. macht der Rabattschutz Sinn finde ich! Denn ich bin zur Zeit in SF 9, was daran liegt, dass ich eigentlich immer mal wieder kleinere Unfälle (na ja, auch schon einmal einen größeren mit Totalschaden, ist aber schon 10 Jahre her) habe. OK, der letzte ist nun auch schon 2 Jahre her, aber als Vielfahrer (ca. 40.000 Km im Jahr) gibt es immer mal wieder knappe Situationen, und manchmal reichts eben doch nicht....

Gruß, Jens

Naja, Quatsch ist das nicht! Natürlich kann der Versicherer die Basisprämie anpassen! Deine Bank variert ja auch die Zinsen oder nicht? Womit wir wieder beim "Kleingedruckten" sind!

am 15. Oktober 2008 um 20:40

Hallo

der Gedanke ist leider so nicht richtig.

Ein KFZ Versicherungsvertrag gilt immer nur für ein Kalenderjahr (einige wenige Versicherer haben andere Fristen) danach wird neu gerechnet.

Es gibt somit auch meistens 2 Tarife - für Bestandskunden (alte AGB´s und neue Kalkulation) - für Neukunden (neue AGB`s und neue Kalkulation)

kann ja jeder mal testen :-) Im Internet mal rechnen und dann bei der Versicherung anrufen ......

Es kommt häufig noch vor das die Versicherung den Beitrag für Bestandkunden (und neuem Jahr )noch nicht nennen kann - für Neukunden jedoch schon. Das hängt einzig und alleine an der Basisprämie für Bestandkunden, denn Typ und Regionalklassen sind schon im August vom GDV bekannt gegeben worden .

Cooler Vergleich mit einer Bank !

Und wo er Recht hat - hat er Recht - Gruß an Harry

Zitat:

Original geschrieben von Pepsi15

 

Tante Edit ist aufgefallen, wenn man die Laufleistung von deinem Fabia pro Jahr ausrechnet, kommt man auf nen Schnitt von ca. 25.000 pro Jahr . . . wo ist denn der Rest? Mopped und WoMO?

Stimmt, die 25.000 mit dem Fabia kommen immer sehr genau hin, der Rest ist mit Womo und Motorrad.

Zum letzten Beitrag: das die KfZ-Versicherung nur für 1 Jahr gilt ist richtig, aber der Vertrag verlängert sich (wie z.B. auch alle Sachversicherungen) stillschweigend um ein Jahr, wenn nicht gekündigt oder eine Vertragsänderung vorgenommen wird, die vom Versicherungsnehmer unterschieben werden muss!

Dass die Versicherer für Bestandskunden oft den Beitrag fürs nächste Jahr nicht nennen können liegt einfach daran, dass es eben bei den Typ- und Regionalklassen zum Jahresende Änderungen geben kann die sich dann auf den Beitrag auswirken, ansonsten bleibt der Vertrag unverändert!

Bei Neukunden sieht es so aus, dass der Beitrag bei Antragstellung (das kann bei Versichererwechsel auch schon im Januar sein mit Beginn 1.1. nächsten Jahres) fürs gesamt erste Versicherungsjahr garantiert wird, unabhängig davon ob sie die Tarife im laufenden Jahr dann noch ändern!

 

Gruß, Jens

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