ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Versicherungswechsel nach Total Schaden

Versicherungswechsel nach Total Schaden

Themenstarteram 19. Oktober 2013 um 14:14

Hey Leute, ich hab mich hier angemeldet um mal eine paar Infos zu bekommen, hoffe ihr könnt mir weiterhelfen^^.

Also es geht darum dass ich Fahranfänger bin und daher habe ich eine Online KFZ-Versicherung abgeschlossen.

Dort bin ich mit SF0 eingestiegen, so nun wurde ich aber leider in einen Unfall verwickelt den ich verursacht habe. Dadurch werde ich zum 1.1.2014 wohl auf SFM runtergestuft.

 

Allerdings wurde mir mein schönes Auto vor einigen Tagen zu einem wirtschaftlichen Totalschaden gemacht weil mir einer reingefahren ist.

Habe auch scho nen neuen gefunden.

So nun zu meiner Frage, da ich mein altes Auto durch meine Werkstatt habe abmelden lassen usw. fällt ja meine jetzige Versicherung flach.

Ist es nun möglich mir eine neue zu suchen und dort wieder eine "Erstzulassung" zu beantragen und somit wieder wahrscheinlich in SF0 eingestuft zu werden oder geht das nicht?

Beste Antwort im Thema
am 19. Oktober 2013 um 20:58

@BerndMeyer72

Wenn dir die Datei schon nicht bekannt ist/war, solltest du dich mit Äußerungen hinsichtlich der Verwendung eher zurückhalten

43 weitere Antworten
Ähnliche Themen
43 Antworten

Ich will nicht nerven, aber kann jetzt mal jemand irgendeinen Text einstellen, warum ich den Vorvertrag angeben muss, wenn im Antrag nicht gefragt wird?

xAKBx?

Würde mich jetzt auch mal interessieren.

Wo genau steht das?

Wenn dem so ist, dann muss ja irgendwo im VVG oder in den AKBs stehen.

Zitat:

Verschweigt der Antragsteller eine Vorversicherung, so kann sich der Kfz-Haftpflicht- und/oder Vollkaskobeitrag für das erste V

ersicherungsjahr auf das Doppelte

erhöhen (siehe I.6.1.5 AKB)

Versicherungsantrag der Europa Versicherung, bzw AKB..

und so wirds auch bei den anderen Versicherungen aussehen.

am 28. Oktober 2013 um 18:49

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Ich will nicht nerven, aber kann jetzt mal jemand irgendeinen Text einstellen, warum ich den Vorvertrag angeben muss, wenn im Antrag nicht gefragt wird?

 

xAKBx?

@Mimro

Niemand wird dir hier einen entsprechenden Text einstellen, da es einen entsprechenden Text (meines Wissens) auch nicht gibt. Ein Antragsteller ist nur verpflichtet, die Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten, die im Antrag auch gestellt werden. 

 

Das war auch nicht die Intension zumindest meiner Beiträge.

 

Mich stören nur pauschale Angaben einige User, die einem unbedarften Leser hier suggerieren, Versicherer könnten ohnehin nicht feststellen, ob und ggf. wo eine Vorversicherung bestanden hat. Dem ist nämlich nicht so.

 

Wird in einem Antrag nach einer Vorversicherung gefragt, wird diese verneint und stellt ein Versicherer später fest, dass doch eine Vorversicherung bestanden hat und kann der Versicherer nachweisen, dass eine wahrheitsgemäße Angabe Einfluß auf die Annahmeentscheidung gehabt hätte, hat ein Versicherungsnehmer schon Probleme bis hin zum Verlust des Versicherungsschutzes - zumindest bei einem Kaskoschaden.

 

Da hilft es einem Versicherungsnehmer erfahrungsgemäß auch wenig, wenn er daraufhinweist, das ihm das sein Agent/Vermittler/Makler geraten hat, keinen Vorversicherer anzugeben. Das kann er später auch nicht nachweisen, da dieser "goldene Ratschlag" im Beratungsprotokoll selbstverständlich nicht festgehalten wird.

 

Die Anfechtung eines Vertrags kommt (leider) in letzter Zeit immer häufiger vor. Zwar vornehmlich im Bereich der Sachversicherungsverträge (Hausrat, Gebäude) aber auch im Kfz-Bereich und hier insbesondere bei Kaskoschäden. 

Vorvertragliche Anzeigepflicht ist im VVG geregelt und dürfte jedem bekannt sein bzw. in Erfahrung zu bringen sein.

Dann dürfte jeder der einen Antrag bei einer Versicherung stellt ein Antrag vorliegen. Beantwortet man diesen wahrheitsgemäß ist auch alles ok. Wird gefragt nach Vorversicherung, muss man die angeben. Wird gefragt nach bisherigem SFR, muss man den angeben auch wenn er nicht schmeckt. Braucht man dazu keine Angaben zu machen und reicht seinen Führerschein ein und bekommt dann wegen 3 Jahren Führerscheinbesitz SF1/2 kann man sich gefahrlos freuen.

Ich werde mich jetzt bestimmt nicht hinsetzen und die Antragsfragen aller Versicherer auf Ihren evtl. vorhandenen Papieranträgen und die Antragsfragen in den Onlinedialogen durchgehen. Ebensowenig ob vielleicht ein Vergleichsportal weniger Fragen stellt oder diese anders formuliert. Wenn der Versicherer diesen Datensatz annimmt ist das halt so.

Alles wonach gefragt wird muss ich angeben, alles wonach nicht gefragt wird kann ich verschweigen. Da muss ich nicht mal in die Bedingungen schauen.

Die Anträge unserer meistgenutzten Versicherer fragen so, dass ich der Meinung bin ich muss es angeben. Wie bereits aufgezeigt kann es natürlich sein, dass ich eine Zweitwagen versichere und der Erstwagen einige Tage später überraschend abgemeldet wird... Dann habe ich da auch kein Problem. Außerdem ist meines Wissens nach die Hauptbeschäftigung der Versicherer in der KFZ Versicherung nicht unbedingt die Überprüfung der richtigen Beantwortung der Antragsfragen. Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen sieht das z.B. anders aus (Rücktrittsquoten teils 30%).

So und jetzt wurde das Thema glaube ich so langsam totgelabert.

Beispiel Europa Versicherung bei der man es nicht vergessen sollte steht ja schon (wenn es nicht ein vergessenes Relikt aus vergangenen Zeit ist, wird der Antrag passend zu den AKB nach einer Vorversicherung fragen). Und nein, nur weil man ein neues Fahrzeug versichert bedeutet das nicht, dass dieses Fahrzeug noch nie eine Vorversicherung hatte und ich daher nichts angeben muss.

Zitat:

Original geschrieben von tomtom1980

Und nein, nur weil man ein neues Fahrzeug versichert bedeutet das nicht, dass dieses Fahrzeug noch nie eine Vorversicherung hatte und ich daher nichts angeben muss.

Und genau hier liegt der Denkfehler. Die Frage nach einer Vorversicherung bezieht sich immer auf das zu versichernde Risiko. Und das ist in der KFZ-Versicherung immer noch das Auto und nicht der Fahrer. Bei einem neuen (anderen) Fahrzeug gibt es keine Vorversicherung. Und die des Vorbesitzers wirst Du wohl kaum meinen.

Was nicht geht, ist beim Versichererwechsel mit dem bestehenden Fahrzeug, die Vorversicherung zu verschweigen. Genau darauf bezieht sich auch der zitierte AKB-Passus.

MfG

am 28. Oktober 2013 um 19:45

Zitat:

Original geschrieben von VersVor

Und genau hier liegt der Denkfehler. Die Frage nach einer Vorversicherung bezieht sich immer auf das zu versichernde Risiko. Und das ist in der KFZ-Versicherung immer noch das Auto und nicht der Fahrer. Bei einem neuen (anderen) Fahrzeug gibt es keine Vorversicherung. Und die des Vorbesitzers wirst Du wohl kaum meinen.

Was nicht geht, ist beim Versichererwechsel mit dem bestehenden Fahrzeug, die Vorversicherung zu verschweigen. Genau darauf bezieht sich auch der zitierte AKB-Passus.

 

MfG

Und hier liegt dein Denkfehler: Das versicherte Risiko bezieht sich auf ein Fahrzeug und nicht auf das Fahrzeug.

 

Versicherungen haben ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, ob ein neuer Kunde vorher bei einer anderen Gesellschaft gegen das gleiche Risiko versichert war und warum der Versicherungsvertrag aufgelöst wurde. 

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

 

Und hier liegt dein Denkfehler: Das versicherte Risiko bezieht sich auf ein Fahrzeug und nicht auf das Fahrzeug.

Mann, das ist ja Klasse! Dann versicher ich bei Dir ein PKW und fahre abwechselnd mit meinen fünf Autos auf den Vertrag.:)

am 28. Oktober 2013 um 20:00

@VersVor

Mach dich ruhig auf meine Kosten lustig - deine Beiträge werden dadurch nicht besser und deine Ratschläge können dem einen oder anderen Leser, der darauf vertraut, teuer zu stehen kommen.

@xAKBx

Zitat:

Mach dich ruhig auf meine Kosten lustig - deine Beiträge werden dadurch nicht besser

Noch besser geht ja auch nicht.

Zitat:

und deine Ratschläge können dem einen oder anderen Leser, der darauf vertraut, teuer zu stehen kommen.

Das ist dann doch Euer Metier.

Ich bin der Meinung von xAKBx

Wenn es sich hier um einen Grenzfall handelt dürfen doch auch zwei Meinungen gelten, sind ja in einem freien Land.

Denke da kann sich jetzt jeder Leihe seine eigene Meinung dazu bilden und entsprechend handeln.

Bisserl Eigenverantwortung ist ja jedem zuzutrauen.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

@Mimro

Niemand wird dir hier einen entsprechenden Text einstellen, da es einen entsprechenden Text (meines Wissens) auch nicht gibt. Ein Antragsteller ist nur verpflichtet, die Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten, die im Antrag auch gestellt werden. 

O.K., so sehe ich das auch... Ich hatte jetzt befürchtet, dass es eben irgendwo steht und es quasi immer fahrlässig wäre, einem Kunden zu raten, "neu" anzufangen. Vorvertragliche Anzeigepflicht bzw. Obliegenheiten sind klar, aber wenn der Versicherer nicht fragt, muss ich nichts angeben.

Die Frage, was genau jetzt eine angabepflichtige Vorversicherung ist, bleibt zwar weiter offen, aber dies wird vermutlich ohnehin nur durch die Rechtsprechung beantwortet werden können...

@TE

Such einen Versicherer (oder lasse suchen), der im Antrag nicht explizit nach einem Vorfahrzeug, Vorvertrag oder Vorschäden fragt und versichere das neue Auto dort. Beispiele habe ich schon genannt.

Ich habe das alte Thema hier nochmal ausgegraben, da zum 01.01.2014 die neue Schadenklassendatei des GDV an den Start gegangen ist.

Hier haben die Versicherer nun genau die Möglichkeit den hier beschriebenen Fall "aufzudecken".

Zukünftig können Versicherer in dieser Datei anfragen, wenn ein Kunde angibt keinen Vorvertrag gehabt zu haben und eine Neueinstufung beantragt. In dieser Datei werden alle Verträge gespeichert, die in eine Schadenklasse gestuft werden oder bereits wurden.

Zitat:

Original geschrieben von tomtom1980

Hier haben die Versicherer nun genau die Möglichkeit den hier beschriebenen Fall "aufzudecken".

Hilft ihnen nur auch nichts, wenn sie nicht nach einer Vorversicherung gefragt haben!

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Versicherungswechsel nach Total Schaden