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Versicherungswechsel zum Jahresende ! ...Bedingungen ?

Themenstarteram 5. Oktober 2013 um 20:21

Hi,

gibt es bestimmte Voraussetzungen um einen Versicherungwechsel zum Jahresende durchführen zu können ?

Beispiel:

Freund von mir hat seinen VW bei Versicherung A gehabt , hat dann noch einen Audi da versichern lassen ...aber nur kurzfristig,weil er dann beide Autos abgemeldt hat und hat sich eine C.Klasse geholt .

das schon die C-Klasse etwas teuerer war als der Audi hat er so murrend hingenommen , dann hat er einen Versicherungsvergleich gemacht ( check24 ) und hat nun eine darin gefunden , die 70 Euro günstiger ist ,als die wo er jetzt zur Zeit versichert ist . ...... kann er dann im November die Versicherung wechseln ? oder muß das Auto eine bestimmte Zeit bei einer Versicherung versichert gewesen sein ?

 

N82

Beste Antwort im Thema
am 5. Oktober 2013 um 20:27

Sehr gute Vorraussetzungen um zu verstehen, was man bei Check24 so alles vergleicht, würde ich mal sagen...

Meint Ihr es ist eine gute Idee sich auf irgendwelche Vergleiche zu verlassen, wenn man nicht mal von den einfachsten Grundsätzen eine Ahnung hat?

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am 5. Oktober 2013 um 20:27

Sehr gute Vorraussetzungen um zu verstehen, was man bei Check24 so alles vergleicht, würde ich mal sagen...

Meint Ihr es ist eine gute Idee sich auf irgendwelche Vergleiche zu verlassen, wenn man nicht mal von den einfachsten Grundsätzen eine Ahnung hat?

am 5. Oktober 2013 um 20:44

Vielleicht helfen dir die Stichwörter Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist etwas weiter.

Beides zu finden in deinem Ordner mit den Versicherungsunterlagen.

Hallo,

Zitat:

Original geschrieben von newer82

...

gibt es bestimmte Voraussetzungen um einen Versicherungwechsel zum Jahresende durchführen zu können ?

ja, die Vertragslaufzeit muß dann enden und es muß fristgerecht gekündigt werden

Zitat:

Original geschrieben von newer82

...... kann er dann im November die Versicherung wechseln ? oder muß das Auto eine bestimmte Zeit bei einer Versicherung versichert gewesen sein ?

wenn die Vertragslaufzeit bis November geht, dann kann er fristgerecht zum November kündigen

das Auto muß so lange bei der Versicherung bleiben, wie die Mindestvertragslaufzeit ist

Liebe Grüße

Herbert

PS: wie bereits geschrieben, solltest Du den Versicherungsvertrag mit den Versicherungsbedingungen lesen

Themenstarteram 7. Oktober 2013 um 5:41

Hi,

ok, danke !

gab es da mal nicht auch einen Grund ,wenn der Beitrag im neuen Jahr höher ist als im Vorjahr ? oder irre ich mich da ?

 

N82

Bei einer Tariferhöhung gibt es ein Sonderkündigungsrecht, das steht dann aber normalerweise auch in der neuen Rechnung drin....

Immer wieder toll, diese Internetvergleiche.... Schon mal drauf geachtet, ob beim Vergleich solche Punkte wie freie Werkstattwahl mit angeklickt wurde? Die Internetrechner werfen erstmal nur die allergünstigsten Varianten aus.. Wie sieht es in der Teilkasko aus mit Wildschäden bzw. Kollisionen mit allen Tieren? Was ist im aktuellen Vertrag versichert? Sonst auch da beim Internetrechner ein extra Häkchen setzen! Oder Schäden durch Marder- bzw. Tierbiss... Sind im aktuellen Vertrag vielleicht auch mögliche Folgeschäden versichert?

Wenn alle Bedingungen berücksichtigt sind, dann denke ich mal, dass von den 70 € "günstiger" nicht mehr viel übrig bleibt....

Gruß, Jens

am 7. Oktober 2013 um 6:19

Zitat:

Original geschrieben von BadHunter

Bei einer Tariferhöhung gibt es ein Sonderkündigungsrecht, das steht dann aber normalerweise auch in der neuen Rechnung drin....

Muss aber nicht sein.

Wenn sich gleichzeitig Typ und/oder Regionalklassen verbessern, kann es durchaus sein, dass eine Tariferhöhung nicht zu einem Sonderkündigungsrecht führt.

Aber bevor wir hier alles genau durchkauen, wann ein Sonderkündigungsrecht besteht, soll er doch ganz normal ordentlich kündigen. Zeit ist ja genug dafür.

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

...

Muss aber nicht sein.

Wenn sich gleichzeitig Typ und/oder Regionalklassen verbessern, kann es durchaus sein, dass eine Tariferhöhung nicht zu einem Sonderkündigungsrecht führt.

...

Hallo Bernd,

einer von uns beiden ist scheinbar noch nicht ausgeschlafen ;)

IMO ist der Vergleichsbeitrag, der auf der Beitragsrechnung angegeben werden muß, entscheidend.

Ist der neue Beitrag höher als der Vergleichsbeitrag, dann besteht ein Sonderkündigungsrecht.

Was Du schreibst ist IMO falsch, denn Änderungen der Typ oder der Regionalklassen, die zu höheren Beiträgen führen, führen zu einem Sonderkündigungsrecht und dürfen nicht mit Veränderungen der SF-Klasse verrechnet werden.

Habe ich recht oder habe ich recht :D

Liebe Grüße

Herbert

am 7. Oktober 2013 um 9:10

Natürlich hast du Recht.

Ich aber auch. ;)

Wenn die Kfz Versicherung im Bestand einen Prämienerhöhung im Tarif von z.B. 5% hat, sich aber gleichzeitig die Typklasse nach unten ändert, was z.B. 6% Ersparnis ausmacht, so ist der Vergleichsbeitrag niedriger und es ergibt sich kein Sonderkündigungsrecht.

Du musst nur genau lesen, was ich schreibe.

Ich schreibe nichts von irgendwelchen SF oder einem Vergleichsbeitrag.

Ich habe nur Behauptet, dass es durchaus auch sein kann, dass trotzs Erhöung des Tarifes sich kein Sonderkündiungsrecht ergeben kann.

Es geht um den Vergleichsbeitrag. Der wird beeinflusst duch Erhöhungen/Ermäßigungen im Tarif und der Typ- und Regionalklasse.

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

Natürlich hast du Recht.

Ich aber auch. ;)

...

Es geht um den Vergleichsbeitrag. Der wird beeinflusst duch Erhöhungen/Ermäßigungen im Tarif und der Typ- und Regionalklasse.

Hallo Bernd,

genau das ist IMO falsch.

Der Vergleichsbeitrag berücksichtigt Änderungen der SF-Klasse, nicht aber Erhöhungen/ Ermäßigungen im Tarif oder Änderungen der Regional- und der Typklasse.

Daraus folgt, daß Änderungen, die vom Versicherungsnehmer beeinflussbar sind berücksichtigt werden und solche, die von der Versicherungswirtschaft festgelegt werden, nicht berücksichtigt werden und daher ggf. ein Sonderkündigungsrecht bewirken.

Liebe Grüße

Herbert

am 7. Oktober 2013 um 10:51

Mag ja sein. Ändert aber nichts.

Meine Aussage ist ja trotzdem immer noch richtig, dass eine Erhöhung im Tarif nicht zu einem Sonderkündigungsrecht führen muss, wenn diese durch eine Verbesserung in Typ- oder Regionalklasse kompensiert wird.

Und das war meine erste Aussage die du als falsch hin gestellt hast.

Daran ändert die Korrintenkackerei über den Vergleichsbeitrag auch nichts.

Er soll wie schon gesagt ordenlich kündigen und der Fall ist erledigt.

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

...

Meine Aussage ist ja trotzdem immer noch richtig, dass eine Erhöhung im Tarif nicht zu einem Sonderkündigungsrecht führen muss, wenn diese durch eine Verbesserung in Typ- oder Regionalklasse kompensiert wird.

...

Hallo Bernd,

ich glaube wir reden aneinander vorbei.

Wie auch immer, ich beende das jetzt.

Liebe Grüße

Herbert

am 7. Oktober 2013 um 18:43

Keine Ahnung, was du überhaupt willst?

Zitat:

Original geschrieben von BadHunter

Bei einer Tariferhöhung gibt es ein Sonderkündigungsrecht, das steht dann aber normalerweise auch in der neuen Rechnung drin....

Ich hab nur auf diese Aussage geschrieben, dass unter Umständen eine Erhöhung im Tarif nicht ausreicht.

Nämlich dann nicht, wenn diese durch Verbesserungen in Typ- und Regionalklassen kompensiert wird.

Punkt.

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

Keine Ahnung, was du überhaupt willst?

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

Zitat:

Original geschrieben von BadHunter

Bei einer Tariferhöhung gibt es ein Sonderkündigungsrecht, das steht dann aber normalerweise auch in der neuen Rechnung drin....

Ich hab nur auf diese Aussage geschrieben, dass unter Umständen eine Erhöhung im Tarif nicht ausreicht.

Nämlich dann nicht, wenn diese durch Verbesserungen in Typ- und Regionalklassen kompensiert wird.

Punkt.

Hallo Bernd,

weil ich diese deine Aussage für falsch halte, hatte ich geantwortet.

Wäre aber nicht schlecht, wenn das jetzt nicht zu einem Wettstreit zwischen uns beiden ausarten würde.

Vielleicht kann ja jemand anderes, mit entsprechendem Fachwissen, die Sache aufklären.

Sollte ich Unrecht haben, dann hätte ich wenigstens was dazu gelernt.

Liebe Grüße

Herbert

am 8. Oktober 2013 um 18:45

Wir brauchen keinen Dritten.

Ich bin mir sicher, da ich es in der Praxis schon x-mal gemacht habe und es mein Beruf ist.

Ich kann dir auch zeigen wo es steht:

GDV: Allgemeine Bedingungen für die Kfz Versicherung: http://www.gdv.de/.../

Zitat:

J Beitragsänderung aufgrund tariflicher Maßnahmen

J.1 Typklasse

............

J.2 Regionalklasse

............

J.3 Tarifänderung

..............

 

J.4 Kündigungsrecht

Führt eine Änderung nach J.1 bis J.3 in der Kfz-Haftpflichtversicherung zu einer Beitragserhöhung, so haben Sie nach G.2.7 ein Kündigungsrecht. Werden mehrere Änderungen gleichzeitig wirksam, so besteht Ihr Kündigungsrecht nur, wenn die Änderungen in Summe zu einer Beitragserhöhung führen.

Dies gilt für die Kaskoversicherung entsprechend

Jetzt alle Unklarheiten ausgeräumt?

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