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Versicherungswechsel nach Total Schaden

Themenstarteram 19. Oktober 2013 um 14:14

Hey Leute, ich hab mich hier angemeldet um mal eine paar Infos zu bekommen, hoffe ihr könnt mir weiterhelfen^^.

Also es geht darum dass ich Fahranfänger bin und daher habe ich eine Online KFZ-Versicherung abgeschlossen.

Dort bin ich mit SF0 eingestiegen, so nun wurde ich aber leider in einen Unfall verwickelt den ich verursacht habe. Dadurch werde ich zum 1.1.2014 wohl auf SFM runtergestuft.

 

Allerdings wurde mir mein schönes Auto vor einigen Tagen zu einem wirtschaftlichen Totalschaden gemacht weil mir einer reingefahren ist.

Habe auch scho nen neuen gefunden.

So nun zu meiner Frage, da ich mein altes Auto durch meine Werkstatt habe abmelden lassen usw. fällt ja meine jetzige Versicherung flach.

Ist es nun möglich mir eine neue zu suchen und dort wieder eine "Erstzulassung" zu beantragen und somit wieder wahrscheinlich in SF0 eingestuft zu werden oder geht das nicht?

Beste Antwort im Thema
am 19. Oktober 2013 um 20:58

@BerndMeyer72

Wenn dir die Datei schon nicht bekannt ist/war, solltest du dich mit Äußerungen hinsichtlich der Verwendung eher zurückhalten

43 weitere Antworten
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Komisch. Ist meinen Kunden auch schon öfters mal so gegangen.

Danach hat er sich dann auch meistens entschieden, dass doch 1 Auto wieder reicht :D

Ich hab noch nicht ganz verstanden, was mich daran hindert, bei einem Versicherer einen neuen Vertrag für ein neues Auto abzuschliessen und das mit Ersteinstufung zu tarifieren?

Abgesehen davon gibt es genug Versicherer, die nicht nach einem Vorvertrag fragen!

Hindern wird dich da keiner, und der Nachweis ob irgendwo bei irgendeinem Versicherer ein Vertrag besteht ist schwer zu führen...

Aber ich kenne es in den AKB so, dass sinngemäß steht: besteht kein SF, kann unter folgenden Bedingungen eine Zweitwageneinstufung verlangt werden...

Und wenn irgendwo ein SF besteht müsste ich diesen angeben.

Ich bin da aber ganz bei dir, dass es nahezu ausgeschlossen ist, dass dieser Sachverhalt zu Problemen führt. Kommt ja in der Praxis auch öfter mal vor, dass ein Kunde seinen schadenbelasteten Rabatt "vergisst" und eine schöne Zweitwageneinstufung in Anspruch nimmt... Ich habe schon von vielen Problemen gehört, aber davon noch nicht.

Aber es ist nicht von der Hand zu weisen, dass hier bei genauer Auslegung der Bedingungen ein Problem entstehen könnte.

Mein Post bezog sich auf diesen hier:

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Deinen Kunden kannst du "Goldene Ratschläge" geben. Die können dich auch an den Hammelbeinen ziehen. Hier im Forum solltest du es unterlassen. 

Ich persönlich kenne keinen Passus, weder in den AKB, noch in den TB oder im VVG, der besagt, dass ich eine Vorversicherung angeben muss! (ich gebe zu, ich habe jetzt nicht intensiv gesucht)

Angenommen ich hätte einen guten, nicht schadenbelasteten SFR, bin ich ja auch nicht verpflichtet, diesen anzugeben, weil ich ihn beispielsweise für ein später zusätzlich hinzu kommendes Fahrzeug aufheben möchte. Oder ich ersetze ein Auto durch ein KRAD, möchte aber den SFR nicht verwenden, weil das KRAD ohnehin so billig ist und ich dann lieber einen neuen SFR aufbaue...

Mir gehts eigentlich darum, ob es irgendwo geschrieben steht, dass ich einen früheren SFR, ganz egal ob schadenbelastet oder nicht, angeben muss.

Wenn man mal von den Vergleichsrechnern (NAFI, Trixi) weggeht und die guten alten Tarifrechner der Versicherer bemüht, stellt man schnell fest, dass die wenigsten bei der Berechnung nach einem Vorversicherer oder Vorschäden fragen (z.B. R+V/KRAVAG, VKB, Alte Leipziger), so dass ich auch hier keine Falschangabe mache.

Die nächste Frage wäre, ob das verunfallte Fahrzeug im rechtlichen Sinne zwingend das Vorfahrzeug war, also ob ich den Vorvertrag (unabhängig von Vorschäden) angeben muss, wenn der Versicherer nachfragt. Hier würde mich dann widerum interessieren, wo es geschrieben steht.

richtig, wenn ich mein jetziges Auto an den Baum setze, mir dann ein neues Auto kaufe und noch einen alten Rabatt von meinem vor 2 Jahren abgemeldeten Motorrad rumliegen habe, dann gebe ich den Vertrag an und nach mehr wird nicht gefragt. Und nach was nicht gefragt wird muss ich auch nicht angeben.

Ich habe es jetzt nicht ausprobiert, aber wenn ich eine Neueinstufung haben möchte, z.B. SF1/2 weil ich 3 Jahre den Führerschein habe, dann muss ich denke ich schon "keine Vorversicherung" oder "kein Rabatt" angeben um eben in diese Sondereinstufung zu kommen, so kenn ich das auch noch von früher bei Papieranträgen...

Ein neues Fahrzeug ist immer ein neues und anderes Risiko, für das es keine Vorversicherung gibt. Ergo brauche ich auch keine angeben.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von VersVor

Ein neues Fahrzeug ist immer ein neues und anderes Risiko, für das es keine Vorversicherung gibt. Ergo brauche ich auch keine angeben.

MfG

Na wenn das so wäre, was hätte es dann für eine Berechtigung, dass die schadenfreien Jahre, welche die Prozent-Einstufung verursachen, nicht bei jedem Fahrzeugwechsel auf 0 runter gehen ?!?

Ich darf sie doch angeben und SF-Rabatte übernehmen, muss aber nicht....

Zitat:

Original geschrieben von VersVor

Ich darf sie doch angeben und SF-Rabatte übernehmen, muss aber nicht....

Auch mal eine nette Rechtsauffassung :-)

Zitat:

Original geschrieben von tomtom1980

Auch mal eine nette Rechtsauffassung :-)

Und eine richtige dazu. Bitte mal logisch denken. Wenn die Einstufung eines Vertrags in eine Malusklasse Einfluss auf die Einstufung eines neuen Risikos hätte, dann müsste ebenso die Hochstufung eines Vertrags alle weiteren bestehenden Verträge betreffen. Dem ist nicht so.

MfG

Ich glaube das sprengt jetzt den Rahmen hier.

Ich bin ja bei dir, ddas derzeit meines Wissens nach kein Versicherer hier Probleme macht und es auch schwer ist diesen Sachverhalt aufzudecken. Wenn es mehr Rabatte gibt bin ich auch deiner Meinung das ich mir halt den schönsten aussuche und diesen als Vorversicherung angebe.

Nur, habe ich nur einen Rabatt und habe diesen an die Wand gefahren, dann halte ich es für bedenklich "keine Vorversicherung oder kein SFR vorhanden" anzugeben und dann z.B. mit einer Führerscheinregelung eine schöne Einstufung bei einem anderen Versicherer abzugreifen. In der Praxis wie gesagt dürfte dies derzeit wohl kaum ein Problem geben und es werden 100 Sachen gemacht die grenzwertiger sind. Aber ich halte es einfach nicht für 100% korrekt und möchte daher nicht unbedingt einen Prozess über diesen Sachverhalt führen. Du siehst es als problemlos, kann ich nachvollziehen, schließe mich da aber nicht an. Ich würde mir das in einer Beratung vom Kunden abzeichnen lassen, dass es hier ganz evtl. zu Problemen kommen kann und man darauf hingewiesen hat.

Zitat:

Original geschrieben von tomtom1980

Aber ich halte es einfach nicht für 100% korrekt und möchte daher nicht unbedingt einen Prozess über diesen Sachverhalt führen.

Das ist aber sinngemäß die Frage des TE und bisher konnte auch noch keiner sagen, wo es steht, dass ich einen Vorvertrag angeben muss. Bei den von mir genannten Beispielversicherern musst Du beim Tarifrechner jedenfalls nicht angeben, ob Du Vorschäden oder einen Vorvertrag hattest. Einfach die Daten eingeben und online den Antrag raus. Andere Versicherer (z.B. VHV) fragen auch dort explizit, ob es das erste Mal ist, dass ich ein Fahrzeug versichern möchte. Da ist dann auch klar, dass ich den Vorvertrag angeben muss.

Dann nähern wir uns also zumindest soweit an, dass jetzt nicht jeder mit Klasse M losziehen sollte und bei irgend einem Versicherer eine Neuantrag mit Neueinstufung stellen sollte, sondern für sich die Fragestellung bei Antragstellung genau prüft und dann entscheidet wie das im Einzelfall zu sehen ist.

am 28. Oktober 2013 um 9:16

Ich würde einfach so vorgehen, dass ich das neue Auto anmelde, wenn das alte auch noch läuft.

Dann kann ich gar nicht die SF aus dem Erstfahrzeug hernehmen, da diese ja zum Zeitpunkt der Anmeldung noch gebraucht werden.

Wahrscheinlich ist dann sogar eine Zweitwagenregelung drinnen, denn ich denke zum Zeitpunkt der Anmledung des Zweitwagens zählen die SF des Erstwagen ohne Berücksichtigung des Schadens.

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

Ich kenne die Datei genau so wie das HIS.

Aber ich weiß auch, dass man dort wegen einem ganz normalen Schaden nicht drinnen steht.

Wenn der bei der nächsten Versicherung sich als Fahranfänger versichert passiert 100% nicht.

Jede Wette!

Die Wette würdest du verlieren.

Hat eine Freundin von mir gemacht - dachte sie sei schlau...

Nach gut 6 Monaten flatterte von der HUK ein Brief ins Haus sie sollte nachbezahlen.

Von einer Vertragsstrafe hat man nur deshalb abgesehen weil ihre Eltern dort auch versichert waren.

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