Versicherungswechsel durch Abmelden?
Leider war ich etwas zu langsam um die Versicherung für mein Motorrad zum Jahresende zu kündigen.
Ich habe inzwischen herausgefunden, dass ich bei der AXA über das Doppelte im Vergleich zur HUK zahlen soll... Das ist mir wirklich zu viel.
Kann ich mein Motorrad für einige Tage vorrübergehend sitllegen und mit einer Doppelkarte einer anderen Versicherung wieder zulassen?
Komme ich auch ohne Verkauf des Motorrades aus der Pflicht gegenüber meiner alten Versicherung?
Beste Antwort im Thema
Ob es nach 13 Jahren noch hilft, der Hinweis mit der Psyche?
37 Antworten
Zitat:
@tartra schrieb am 3. Februar 2019 um 09:47:01 Uhr:
...oder er baut soviel Mist das die Versicherung ihn rausschmeißt...
Man hat auch als Versicherungsnehmer das Recht, bei jedem Schadensfall zu kündigen.
Zitat:
@27239 schrieb am 3. Februar 2019 um 11:32:49 Uhr:
also dann würde ich sagen Glück gehabt, mittlerweile prüft die Versicherung bei Abgabe des SFR die Fahrgestellnummer.
Wenn diese identisch ist erfolgt eine Ablehnung wegen älterer Rechte.
Auch schon öfter erlebt und gesehen.
Gerade heute erst wieder auf dem Tisch gehabt. Die Vorversicherung gibt den SFR nicht frei.
Ich geh mal von aus,dass die Vorversicherung wieder die Deckung überspielt.
Also für diejenigen,die sich vorab hier informieren, der Weg den Raptor beschreibt,wird in den meisten Fällen nicht funktionieren. Ausnahmen mag es geben, grundsätzlich geht ein VersicherungsWechsel unter Zuhilfenahme der Ab- und Anmeldung meistens in die Hose, da der Vertrag bei der alten Versicherung zu erfüllen ist.
Muss man sich halt rechtzeitig um eine neue Versicherung bemühen.
Gruß M
Ich habe meine Versicherung gewechselt in dem ich mein Auto abgemeldet habe (letztes Jahr Oktober) dieses Jahr wieder angemeldet und auf meine Lebensgefährtin versichert, gab keine Probleme...
Ist sie jetzt als Halterin eingetragen?
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Zitat:
@Mondeo 2364 schrieb am 5. Februar 2019 um 21:38:54 Uhr:
Ich habe meine Versicherung gewechselt in dem ich mein Auto abgemeldet habe (letztes Jahr Oktober) dieses Jahr wieder angemeldet und auf meine Lebensgefährtin versichert, gab keine Probleme...
Unabhängig ob es bei dir funktioniert hat.
Ich hatte mein Auto auch stillgelegt über den Winter und mir im Sommer zur Anmeldung eine neue Versicherung gesucht. Toll alles super gelaufen und die neue Versicherung auch noch günstiger😎
Ungefähr 3 Monate nach Anmeldung muss schon August gewesen sein, lag ein Brief im Briefkasten von der alten Versicherung, ältere Rechte u.s.w. ... War dann wieder bei der alten Versicherung, die neue wurde rückwirkend abgewickelt, lief grundsätzlich problemlos, aber ich hatte halt wieder die alte teurere Versicherung ab Anmeldedatum, logisch auch rückwirkend an der Backe😁😁
Kurz, je nach Versicherung mahlen die Mühlen langsam und wer sich zu früh freut...
Bei meiner letzen Versicherung ist erst nach ~5 monaten aufgefallen, das die Nr. der Vorversicherung zur SF Übertragung falsch war.. da musste ich auch erstmal überlegen, was die jetzt schon wieder wollen...😁
Vielleicht hat ers auch ganz konservativ umschreiben lassen auf den Namen der Freundin?
Dann wäre es kein Hexenwerk gewesen den Wechsel hinzukriegen.
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 5. Februar 2019 um 23:12:49 Uhr:
Ist sie jetzt als Halterin eingetragen?
Nein der Halter bin ich, Versicherung läuft auf sie, meinen Vertrag von dem Auto habe ich auf Ihr Auto bei ner anderen Versicherung laufen.
Mir ging es darum das die Versicherung wo ich vorher war meine SF nicht zurückstufen wollte , bin mehr als 1 Jahr bei denen, keinen Schaden aber immer noch gleiche SF darauf angesprochen sagten sie mir nächstes Jahr ...
das ist auch wieder etwas anderes, die schadensfreien Jahre sollen ja nicht auf dem gleichen Fahrzeug mit gleichen VN.
Natürlich geht es dann.
Das ist aber beim TE nicht so.