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Versicherungswechsel durch Abmelden?

Themenstarteram 10. Januar 2005 um 9:33

Leider war ich etwas zu langsam um die Versicherung für mein Motorrad zum Jahresende zu kündigen.

Ich habe inzwischen herausgefunden, dass ich bei der AXA über das Doppelte im Vergleich zur HUK zahlen soll... Das ist mir wirklich zu viel.

Kann ich mein Motorrad für einige Tage vorrübergehend sitllegen und mit einer Doppelkarte einer anderen Versicherung wieder zulassen?

Komme ich auch ohne Verkauf des Motorrades aus der Pflicht gegenüber meiner alten Versicherung?

Beste Antwort im Thema

Ob es nach 13 Jahren noch hilft, der Hinweis mit der Psyche?

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am 10. Januar 2005 um 10:09

Nein

Nur der Halterwechsel bringt dir was.

Grüße

Schreddi

Zunächst:

Vertrag ist Vertrag und der muss eingehalten werden.

Deine alte Versicherung wird von der Wiederzulassung in dem Moment erfahren, wo die neue den SFR von der alten abruft!

Ab-/Anmelden läuft in der Praxis nicht!

Ohne Gewähr:

Legt man Fahrzeuge mehr als 14 Tage vorübergehend still, so klappt es angeblich dennoch. Ich kann ich Dir allerdings nicht sagen wo das geschrieben steht.

am 10. Januar 2005 um 11:52

Hi,

hab ich auch gehört - hier bei uns (hängt das mit dme Zulassungsbezirk zusammen?) klappts nicht. :)

Grüße

Schreddi

am 10. Januar 2005 um 15:17

Wenn sich Deine Beiträge erhöhen sollten, hast Du vier Wochen nach Zugang der Beitragsrechnung ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Ist zumindest bei der Autoversicherung so.

Klappt so oder so nicht!! Hat nix mit regional o.ä. zu tun.

Denn die neue Versicherung setzt sich mit der alten Versicherung in Verbindung zwecks Übertrag des SF Rabatts. Spätestens dann besteht sie auf die älteren Rechte! :cool:

Also hilft nur ein Halterwechsel...

Evtl. dann als Hintertürchen mit abweichendem Versicherungsnehmer, um den Rabatt zu garantieren.

Greetzle

Totti

Zitat:

Original geschrieben von Totti-Amun

Also hilft nur ein Halterwechsel...

Zum Beispiel auf die Frau/Freundin ummelden.

am 12. Januar 2005 um 21:30

Richtig - aber vorsicht:

a) Die ganzen Gebühren....

b) Evtl. später "Wertverlust" bei Verkauf wegen weiteren Haltern....

Grüße

Schreddi

am 13. Januar 2005 um 6:04

auch bei Halterwechsel (gleichbleibenden Versicherungsnehmer) hat die alte Versicherung die Vorrechte, also hilft nur Halterwechsel und Versicherungsnehmerwechsel

am 13. Januar 2005 um 8:19

Zitat:

Original geschrieben von heinerle

auch bei Halterwechsel (gleichbleibenden Versicherungsnehmer) hat die alte Versicherung die Vorrechte, also hilft nur Halterwechsel und Versicherungsnehmerwechsel

Ich bin jetzt zu faul in den Bedingungen zu blättern, aber in der Praxis genügt der Halterwechsel völlig.

Ich habe noch nie erlebt, dass eine Versicherung dem K-Vertrag hinterher rennt. Es gab bei uns schon Fälle, da hat die Person das Auto abgemeldet und sofort mit ner neuen Versicherungsbestätigung wieder angemeldet. Ohne Probleme.

Christo

laut meinem VersicherungsOnkel geht das mit dem abmelden.....und dann wieder neu anmelden

am 14. Januar 2005 um 0:37

@Knochengott: Nein, so einfach geht es defintiv nicht - die Vorversicherung hat die älteren Rechte und kann diese auch geltend machen wenn sie es drauf anlegt.

Man sollte auch immer mal dran denken, dass man schließlich nen Vertrag unterzeichnet hat - jeder verlangt auch immer sofort von der Versicherung dass sie zahlt und damit ihre Pfichten einhält.

Aso nochwas @jaw:

Schau ggf mal in deine Motorradpolice, wann überhaupt der Ablauf ist - bei Motorrädern hab ich es schon des öfteren erlebt, dass die mitten im Jahr waren (also nicht zwingend 31.12. wie beim Auto)

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

(also nicht zwingend 31.12. wie beim Auto)

Es gibt auch Autoversicherer, die nicht zum 31.12. abrechnen. So zum Beispiel die "Bruderhilfe"...

Grüße

Totti

Zitat:

auch bei Halterwechsel (gleichbleibenden Versicherungsnehmer) hat die alte Versicherung die Vorrechte, also hilft nur Halterwechsel und Versicherungsnehmerwechsel

Halterwechsel mit gleichbleibendem Versicherungsnehmer??? welchen sinn soll das machen?

Was z.b. beruflich geht iss das Kfz. von Privat (wenn man z.b. Unfall unverschuldet hatte und hochgestuft wird) auf Firma z.b. e.k. (eingetragener Kaufmann) anzumelden. Am besten vor dem 30.06. z.b. auf 120% dann biste ab dem 1.1. des folgenden Jahres wieder bei 100%. Geht problemlos und iss rechtlich völlig legitim. Und in diesem Fall hat die alte Versicherung absolut KEINE Vorrechte da jetzt anderer Versicherungsnehmer (juristische Person durch Handelsregistereintrag).

Gruß Zonkdsl

am 18. Januar 2005 um 22:26

?

So ein Aufwand wegen nem Schaden?

Wenns nicht grad der zigste Schaden ist, wird man doch i.D.R. nicht höher als in die SF S zurückgestuft - was ca. 155% entspricht.

Und um das zu vermeiden, extra Gewerbe anmelden?

Kostet ja zum Glück gar nix, gell?

Also wirklich - man könnte doch auch seinen Wohnsitz auf die Caymans verlegen oder vielleicht so tun, als wär mans gar net gewesen....

Kreativ ist das nicht - ehrlich ;)

Grüße

Schreddi

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