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Versicherungsschutz bei offenem Auto?

Themenstarteram 17. September 2010 um 4:15

Guten Morgen!

Vor einer halben Stunde stand die Polizei bei mir vor der Tuer, um mich darauf hinzuweisen, dass mein Auto auf der Strasse steht und die Tuer offen ist. Als ich das sah, habe ich mir schon gedacht, was los ist: Mir hat jemand mein Auto ausgeraeumt. Natuerlich war es so, dass ich heute Abend natuerlich auch vergessen hatte es abzuschliessen und hier kommt meine Frage, auch wenn ich mir die Antwort eigtl. schon denken kann:

Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus, besteht eine Chance, dass ich zumindest einen Teil des Geldes von der Versicherung wiederbekomme? Die Geschichte ist aeusserst aergerlich, da mir Sachen im Wert von ca. 1200 Euro gestohlen worden sind (Verstaerker, Subwoofer, Navi).

Das Auto stand auf einer Hofauffahrt und lediglich ein Tor, ueber den man rueberklettern kann hat den weg zum Auto versperrt. Dies haben sie natuerlich aufgemacht und das Auto an die Strasse zu schieben, um den Subwoofer leichter aus dem Auto zu bekommen.

Der Schluessel lag im Auto und ist nun ebenfalls Weg.

 

Entschuldigt die holprige Ausdrucksweise, aber ich bin hier noch im Halbschlaf.

Schönen Abend und vielen Dank fuer die Antworten schoneinmal im voraus!

Beste Antwort im Thema

Sorry,

aber ich hoffe, dass die Versicherung nicht zahlt,

den Schaden müßten sonst diejenigen mitfinanzieren, die immer

sorgfältig und zuverlässig ihr auto abschliessen, den schlüssel mitnehmen

und auch das navi mitnehmen.

ich hoffe, dass dir der vorfall eine lehre war und du in zukunft etwas mehr

auf deine sachen aufpasst, dann zahlt auch zu recht die versicherung

gute fahrt

gerd

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schlimmer noch, das begünstigen eines Diebstahl/Einbruchs ist sogar selbst Bußgeldbewährt

Was steht denn in deiner Police?

Bei vielen ist das offene Auto ein absolutes Ausschlußkriterium für den Ersatzanspruch

 

Sorry, man vergisst ja mal abzuschließen aber zeitgleich auch noch den Schlüssel drin zu vergessen? :eek:

Sei mal lieber froh, dass das Auto selbst noch da ist.

Mobile Navis sind meist eh nicht abgedeckt, in wie Weit Subwoofer und Endstufe versichert sind, steht ebenfalls in deiner Police

Sorry,

aber ich hoffe, dass die Versicherung nicht zahlt,

den Schaden müßten sonst diejenigen mitfinanzieren, die immer

sorgfältig und zuverlässig ihr auto abschliessen, den schlüssel mitnehmen

und auch das navi mitnehmen.

ich hoffe, dass dir der vorfall eine lehre war und du in zukunft etwas mehr

auf deine sachen aufpasst, dann zahlt auch zu recht die versicherung

gute fahrt

gerd

Hallo schrittmacher,

also irgendwie bist Du schon Optimist, oder? Es ist doch wohl klar, dass es keine Versicherung der Welt gibt, die eine solche Einladung an Kriminelle noch belohnt? Mal "fachlich" ausgedrückt, handelt es sich eindeutig um GROBE FAHRLÄSSIGKEIT, Du musst froh sein, wenn Dir da kein VORATZ unterstellt wird, dann blüht Dir noch eine Anzeige! Es ist strafbar, seinen PKW mit geöffneten Türen, Fenstern oder unverschlossen auf öffentlichen oder beschränkt öffentlichen Plätzen abgestellt zu lassen, weil dies eine "Einladung" zu einer Straftat (Einbruch/Diebstahl) darstellt! Und wenn Dir Deine tollen Verstärker und was weiss ich alles so viel wert sind, warum bist Du Dir dann zu fein, Dein Auto abzuschließen? Im Übrigen stellt es sogar eine Grobe Fahrlässigkeit dar, ein mobiles Navi an der Scheibe kleben zu lassen, oder andere Wertsachen wie Handys, Bargeld, Handtaschen etc. sichtbar im Auto liegen zu lassen auch wenn der PKW abgeschlossen ist! Also in Zukunft besser abschließen und alle Dinge wie geschildert ins Handschuhfach oder in den Kofferraum!

Themenstarteram 17. September 2010 um 12:19

Sehr freundlich auch.

Das Auto stand auf unserer Hofauffahrt und das Strassentor war zu und abgeschlossen! Man kann im vorbeigehen nicht sehen, ob das Auto eben offen ist, oder nicht. Somit ist dieser Platz nichteinmal eingeschraenkt öfftl. zugaenglich - zumindest nicht rechtlich gesehen.

Natuerlich wars dumm das Auto offenstehen zu lassen, ich bin halt schnell nach oben ins Haus rein und hab den Schluessel stecken lassen. Wird einem von euch wohl sicherlich auch schonmal passiert sein!

Zum Thema Vorsatz ist nur zu sagen, dass das mehr als laecherlich ist, weil sich wohl kein normaler Mensch freiwillig beklauen laesst! Einbruchsspuren am Tor sind deutlich zu erkennen. Das konnte man heute Nacht halt noch nicht sehen.

Und das Navi war im Handschuhfach und somit nicht "deutlich sichtbar" - ganz ruhig bleiben. ;)

Der TE hat mit dem Nichtabschliessen seines Autos keine Ordungswidrigkeit begangen, das Auto stand auf einem eingefriedeten Grundstück. Von Vorsatz wie @A4-Fan schreibt, kann nie und nimmer gesprochen werden.

 

Es kostet dem TE kein Geld, für die entwendeten Dinge die Anschaffungsbelege seinem Teilkaskoversicherer mit wahrheitsgemäßen Angaben, einzureichen.

 

Möglicherweise sind die entwendeten Gegenstände aus dem nicht verschlossenen Kfz., nicht nur gegen Einbruchdiebstahl sondern auch gegen Diebstahl, in einer Hausratversicherung versichert, einfach einreichen und dann die Schadenbearbeitung auf die Richtigkeit prüfen.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Enila91

Man kann im vorbeigehen nicht sehen, ob das Auto eben offen ist, oder nicht.

sry...aber irgendwas an deiner geschichte passt nicht!

üblicherweise turnen einbrecher nicht auf irgendwelchen grundstücken die er von außen nicht einsehen kann mit verschlossenen hoftoren rum, damit sie ein auto aufbrechen können ums dann auf die straße zu schieben.....

Zitat:

weil sich wohl kein normaler Mensch freiwillig beklauen laesst!

dafür gibts aber genug, dnen plötzlich einfällt, das sie neben zwei rolex-uhren, nen goldbarren und die kronjuwelen der engl.königen im handschuhfach hatten was jetzt aufeinmal fehlt....

Themenstarteram 17. September 2010 um 13:31

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Enila91

Man kann im vorbeigehen nicht sehen, ob das Auto eben offen ist, oder nicht.

sry...aber irgendwas an deiner geschichte passt nicht!

üblicherweise turnen einbrecher nicht auf irgendwelchen grundstücken die er von außen nicht einsehen kann mit verschlossenen hoftoren rum, damit sie ein auto aufbrechen können ums dann auf die straße zu schieben.....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

weil sich wohl kein normaler Mensch freiwillig beklauen laesst!

dafür gibts aber genug, dnen plötzlich einfällt, das sie neben zwei rolex-uhren, nen goldbarren und die kronjuwelen der engl.königen im handschuhfach hatten was jetzt aufeinmal fehlt....

Vielleicht kannten mich die Leute, was weiss ich. Defakto ist es genauso passiert und öhm es kommt öfter vor, dass das auto nicht abgeschlossen ist. Zumal unsere Hofauffahrt ziemlich gross ist und naja, es stehen mehr als 2 autos dadrauf :s

Zitat:

Original geschrieben von Enila91

... und öhm es kommt öfter vor, dass das auto nicht abgeschlossen ist. ...

Und was lernen wir daraus?

 

Übrigends sollte sich der TE auch mal entscheiden ob der Schlüssel nun im Auto lag oder im Schloß steckte.

Zitat:

Und was lernen wir daraus?

Wir lesen den Vertrag, in dem in aller Regel (immer?) steht (und zwar unter "Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit" (falls überhaupt so vereinbart) und dort unter "ausgenommen"!!!!): - die grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls .....

Dachte eher daran, dass man daraus lernt nicht den Schlüssel stecken zu lassen und das Fahrzeug zu verschließen.

Das meint ich auch , weil ... :-) ... (was eigentlich selbstverständlich ist).

Das hört sich nach einer ausgedachten Geschichte von Juline2009 an.

Themenstarteram 18. September 2010 um 17:40

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2

Das hört sich nach einer ausgedachten Geschichte von Juline2009 an.

Ich hab auch nix besseres zu tun, als mich morgens um halb sechs vor den mac zu setzen und mir Geschichten auszudenken.

Ich muss einfach mal nachlesen, aber die Chancen stehen auch bei abgeschlossenem Tor nicht gut, hm?

Grobe fahrlässigkeit sehe ich hier nicht so ganz.

Denn:

Das Auto stand auf einem Privatgrundstück, welches auch noch abgeschlossen war.

Und wenn das Auto auf dem Grund noch nicht einmal von der Strasse einsehbar ist, schon gar nicht.

Ich vermute mal, das die Langfinger es sowieso auf das Auto abgesehen haben, nur durch diesen dummen zufall war die Karre leider offen.

Ich würde es an Deiner Stelle einfach mal der TK einreichen. Schreibe denen das Dein Auto geöffnet wurde (ist ja keine Lüge, denn die Tür war ja zu) und reiche den Dir entstandenen Schaden ein.

Das Navi bekommst Du natürlich ersetzt, wie es mit Deinem Verstärker und Bass aussieht weiß ich nicht. Einfach versuchen.

 

Und steinigt den TE nicht so. Ich glaube nicht das er das mit Absicht gemacht hat. Sowas kann jedem mal passieren.

Wer weiß welche Hintergründe dahinter stehen.

Vielleicht musste er ganz dringend aufs Klo, und deshalb fluchtartig das Auto verlassen, oder Kind dolle krank, oder oder oder.....

Es gibt viele Gründe warum sowas passieren kann.

Darum sehe ich auch keine "Grobe" fahrlässigkeit. Eher fahlässigkeit, da er es bestimmt nicht mit absicht getan hat.

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