Versicherungsschutz bei offenem Auto?
Guten Morgen!
Vor einer halben Stunde stand die Polizei bei mir vor der Tuer, um mich darauf hinzuweisen, dass mein Auto auf der Strasse steht und die Tuer offen ist. Als ich das sah, habe ich mir schon gedacht, was los ist: Mir hat jemand mein Auto ausgeraeumt. Natuerlich war es so, dass ich heute Abend natuerlich auch vergessen hatte es abzuschliessen und hier kommt meine Frage, auch wenn ich mir die Antwort eigtl. schon denken kann:
Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus, besteht eine Chance, dass ich zumindest einen Teil des Geldes von der Versicherung wiederbekomme? Die Geschichte ist aeusserst aergerlich, da mir Sachen im Wert von ca. 1200 Euro gestohlen worden sind (Verstaerker, Subwoofer, Navi).
Das Auto stand auf einer Hofauffahrt und lediglich ein Tor, ueber den man rueberklettern kann hat den weg zum Auto versperrt. Dies haben sie natuerlich aufgemacht und das Auto an die Strasse zu schieben, um den Subwoofer leichter aus dem Auto zu bekommen.
Der Schluessel lag im Auto und ist nun ebenfalls Weg.
Entschuldigt die holprige Ausdrucksweise, aber ich bin hier noch im Halbschlaf.
Schönen Abend und vielen Dank fuer die Antworten schoneinmal im voraus!
Beste Antwort im Thema
Sorry,
aber ich hoffe, dass die Versicherung nicht zahlt,
den Schaden müßten sonst diejenigen mitfinanzieren, die immer
sorgfältig und zuverlässig ihr auto abschliessen, den schlüssel mitnehmen
und auch das navi mitnehmen.
ich hoffe, dass dir der vorfall eine lehre war und du in zukunft etwas mehr
auf deine sachen aufpasst, dann zahlt auch zu recht die versicherung
gute fahrt
gerd
38 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Vaterx25xe
Darum sehe ich auch keine "Grobe" fahrlässigkeit. Eher fahlässigkeit, da er es bestimmt nicht mit absicht getan hat.
wenn er es mit Absicht gemacht hat ist es überhaupt keine Fahrlässigkeit mehr sondern Vorsatz
Die jeweiligen Versicherungsbedingungen sind nicht immer logisch und vernünftig und für den Laien nachvollziehbar. Ein Cabrio mit offenem Dach und hochgefahrenen Scheiben ist in der Regel versichert, war alles zu und hat der Fahrer wegen des letzten Regenschauers einen 2 cm Spalt beim Seitenfenster offen gelassen, dann ist es nicht versichert. Daß man in ein Auto mit offenem Dach ein wenig leichter hereinkommt ist hier unerheblich.
Soweit ich weiß, ist ein offenes Fahrzeug versichert, wenn es umfriedet und nicht öffentlich zugänglich geparkt war. Das Fahrzeug muß zwar verschlossen sein - das kann aber auch bedeutetn, daß es selber nicht abgeschlossn, sondern irgendwo eingeschlossen wird.
Ich denke, er sollte mit der Versicherung sprechen, er hat aber gute Chancen, daß der Schaden reguliert wird. Allerdings: Bei den üblichen Tarifen werden neue Schlösser aber nicht bezahlt - und das wird u. U. teurer als die Musikanlage! Um den Versicherungsschutz zu behalten, müssen die Schlösser nämlich zwingend getauscht werden.
Gruß Michael
Zitat:
Original geschrieben von Vaterx25xe
Grobe fahrlässigkeit sehe ich hier nicht so ganz.Denn:
Das Auto stand auf einem Privatgrundstück, welches auch noch abgeschlossen war.
Und wenn das Auto auf dem Grund noch nicht einmal von der Strasse einsehbar ist, schon gar nicht.Ich vermute mal, das die Langfinger es sowieso auf das Auto abgesehen haben, nur durch diesen dummen zufall war die Karre leider offen. (Wenn die Langfinder es auf das Fahrzeug abgesehen haben sollen, warum haben sie es dann nicht mitgenommen. Den Schlüssel haben sie gefunden, aber doch wohl offensichtlich nicht benutzt)!
Ich würde es an Deiner Stelle einfach mal der TK einreichen. Schreibe denen das Dein Auto geöffnet wurde (ist ja keine Lüge, denn die Tür war ja zu - keine gute Idee, um den Versicherer zu einer Entschädigung zu bringen) und reiche den Dir entstandenen Schaden ein.Das Navi bekommst Du natürlich ersetzt (wohl eher nicht, da die meisten Versicherungsbedingungen transportable Navigationssysteme vom Versicherungsschutz ausschliessen), wie es mit Deinem Verstärker und Bass aussieht weiß ich nicht. Einfach versuchen.
Und steinigt den TE nicht so. Ich glaube nicht das er das mit Absicht gemacht hat . Sowas kann jedem mal passieren.
Wer weiß welche Hintergründe dahinter stehen.
Vielleicht musste er ganz dringend aufs Klo, und deshalb fluchtartig das Auto verlassen, oder Kind dolle krank, oder oder oder..... (selbst morgens um halb fünf kann auch bei noch so dringenden "Geschäften" von einem Fahrzeugführer erwartet werden, zumindest den Fahrzeugschlüssel an sich zu nehmen)Es gibt viele Gründe warum sowas passieren kann.
Darum sehe ich auch keine "Grobe" fahrlässigkeit. Eher fahlässigkeit, da er es bestimmt nicht mit absicht getan hat.
@TE
Melde den Schaden deiner Versicherung. Mache keine falschen Angaben. Deinen Angaben zu folge, handelt es sich um ein Fall von grober Fahrlässigkeit . Wäre das Fahrzeug entwendet worden, dürftest du wohl auch kaum auf Schadenersatz hoffen. Hier haben es die Langfinger aber wohl nicht auf den Diebstahl des Fahrzeuges abgesehen, sonst wären sie damit weggefahren. Das die Langfinger das Fahrzeug vom Grundstück geschoben und vermutlich dann erst auf der Strasse angegangen haben, deutet vielmehr daraufhin, dass von vornherein ein Teilediebstahl beabsichtigt war, der durch dein grob fahrlässiges Verhalten erheblich erleichtert wurde. Das er bei abgeschlossenem Fahrzeug vermieden worden wäre, halte ich nicht für sicher, so dass ich hier eher eine Kürzung deiner Ansprüche sehe (siehe Hinweis in deinen Versicherungsbedingungen zur groben Fahrlässigkeit "......sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechendem Verhältnis zu kürzen"😉. Sollte dein Versicherer dir 50% deines
versichertenSchadens (Subwoofer, Verstärker) ersetzen, wäre das eine akzeptable Entscheidung. Künftig solltest du den Fahrzeugschlüssel aber nicht mehr im Fahrzeug zurücklassen und das Fahrzeug selbst auch auf dem Hofgrundstück abschliessen. Einen ähnlicher Diebstahlschaden wird dir mit Sicherheit kein zweites Mal - auch nicht anteilig - erstattet werden.
Zitat:
Original geschrieben von cng-lpg
Die jeweiligen Versicherungsbedingungen sind nicht immer logisch und vernünftig und für den Laien nachvollziehbar. Ein Cabrio mit offenem Dach und hochgefahrenen Scheiben ist in der Regel versichert, war alles zu und hat der Fahrer wegen des letzten Regenschauers einen 2 cm Spalt beim Seitenfenster offen gelassen, dann ist es nicht versichert. Daß man in ein Auto mit offenem Dach ein wenig leichter hereinkommt ist hier unerheblich. (Wo bitte schön steht das in den Versicherungsbedingungen ? Das ein Fahrzeug mit Sicherungseinrichtungen ausgestattet sein muss und diese natürlich zwangsläufig auch zu betätigen sind, ergibt sich aus der StVZO und ist keine "Erfindung" der Versicherer)Soweit ich weiß, ist ein offenes Fahrzeug versichert, wenn es umfriedet und nicht öffentlich zugänglich geparkt war (dem ist nicht so). Das Fahrzeug muß zwar verschlossen sein - das kann aber auch bedeutetn, daß es selber nicht abgeschlossn, sondern irgendwo eingeschlossen wird (dann besteht Versicherungsschutz - z.B. in einer verschlossenen Garage)
Ich denke, er sollte mit der Versicherung sprechen, er hat aber gute Chancen, daß der Schaden reguliert wird. Allerdings: Bei den üblichen Tarifen werden neue Schlösser aber nicht bezahlt - und das wird u. U. teurer als die Musikanlage! Um den Versicherungsschutz zu behalten, müssen die Schlösser nämlich zwingend getauscht werden. Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Diebstahl des Fahrzeugschlüssels werden aufgrund des Vorwurfs der groben Fahrlässigkeit nicht erstattet werden. Ob wirklich ein Austausch aller Fahrzeugschlösser vom Versicherer verlangt wird, gilt zu klären. Vielen Versicherern reicht die Umstellung der Schließanlage und das Sperren des entwendeten Fahrzeugschlüssel im Steuersystem.
Gruß Michael
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Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Die jeweiligen Versicherungsbedingungen sind nicht immer logisch und vernünftig und für den Laien nachvollziehbar. Ein Cabrio mit offenem Dach und hochgefahrenen Scheiben ist in der Regel versichert, war alles zu und hat der Fahrer wegen des letzten Regenschauers einen 2 cm Spalt beim Seitenfenster offen gelassen, dann ist es nicht versichert. Daß man in ein Auto mit offenem Dach ein wenig leichter hereinkommt ist hier unerheblich. (Wo bitte schön steht das in den Versicherungsbedingungen ? Das ein Fahrzeug mit Sicherungseinrichtungen ausgestattet sein muss und diese natürlich zwangsläufig auch zu betätigen sind, ergibt sich aus der StVZO und ist keine "Erfindung" der Versicherer)
Das mit dem mit offenem Dach versicherten Cabrio ist ein ganz alter Hut. Sei nicht so faul und google selber, wenn Dir das nicht bekannt ist.
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Soweit ich weiß, ist ein offenes Fahrzeug versichert, wenn es umfriedet und nicht öffentlich zugänglich geparkt war (dem ist nicht so).
Laut TE schon.
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Das Fahrzeug muß zwar verschlossen sein - das kann aber auch bedeutetn, daß es selber nicht abgeschlossen, sondern irgendwo eingeschlossen wird (dann besteht Versicherungsschutz - z.B. in einer verschlossenen Garage)
Sag ich doch.
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Ich denke, er sollte mit der Versicherung sprechen, er hat aber gute Chancen, daß der Schaden reguliert wird. Allerdings: Bei den üblichen Tarifen werden neue Schlösser aber nicht bezahlt - und das wird u. U. teurer als die Musikanlage! Um den Versicherungsschutz zu behalten, müssen die Schlösser nämlich zwingend getauscht werden. Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Diebstahl des Fahrzeugschlüssels werden aufgrund des Vorwurfs der groben Fahrlässigkeit nicht erstattet werden. Ob wirklich ein Austausch aller Fahrzeugschlösser vom Versicherer verlangt wird, gilt zu klären. Vielen Versicherern reicht die Umstellung der Schließanlage und das Sperren des entwendeten Fahrzeugschlüssel im Steuersystem.Gruß Michael
Das soll bei den meisten Versicherern für den Fall eines entwendeten Fahrzeugs, aber nicht für Teilediebstähle reichen. Simpler Grund: Bleiben die Schlösser mechanisch unverändert, kommt man noch immer in den Innenraum und kann z. B. die neue Stereoanlage, das eingebaute Navi, die beliebten Airbags usw. usf. ganz bequem entwenden.
Übrigens: War am Schlüsselbund auch ein Haustür- oder Wohnungsschlüssel, dann darf er auch gleich noch da noch das oder die Schlösser tauschen!
Gruß Michael
@cng-lpg
Auch wenn du es dir nicht vorstellen magst, gibt es auch in diesem Forum Menschen, die zur Beantwortung von Fragen nicht googlen müssen
Ja, die gibt es hier in der Tat.......😁
Gruß
Delle
Ich denke mal, dass ich da bald anrufen werde. - Das wird mir ganz sicher kein zweites mal passieren, es ist halt einfach nur dreist, zumal wir noch ne Kamera-Attrappe aufm Hof haben, ich geh ja fast schon davon aus, dass mich die Leute irgendwoher kannten! ;x
Mal sehen, ob man da mit der Versicherung etwas regeln kann.
Zitat:
Original geschrieben von Enila91
Ich denke mal, dass ich da bald anrufen werde.
du hast die vers. immernochnicht informiert?!
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
@cng-lpg
Auch wenn du es dir nicht vorstellen magst, gibt es auch in diesem Forum Menschen, die zur Beantwortung von Fragen nicht googlen müssen
Du hast meine Antwort falsch verstanden: Wenn Du mich fragen würdest, ob an einem Apfelbaum Birnen oder Äpfel wachsen, würde ich Dir wohl auch zum Googeln raten...