1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Versicherungsnehmer wechseln durch Abmeldung

Versicherungsnehmer wechseln durch Abmeldung

Folgende Situation:

Fahrzeug X ist auf meinen Sohn zugelassen (Halter)
Versicherungsnehmer bin ich (da er noch 17 ist).

Nun wird er nächste Woche 18 und dementsprechend soll eine neue Versicherung auf Ihn (seine Erstversicherung) abgeschlossen werden.

Kann ich daher das Fahrzeug abmelden und dann wieder auf meinen Sohn mit seiner Versicherung auf ihn zulassen?

Ich weiß um die ruhende KFZ Versicherung Bescheid, allerdings bin ich mir nicht sicher, ob das ganze greift wenn der Versicherungsnehmer gewechselt wird.

Beste Antwort im Thema

Viel Spaß dann bei der Rückabwicklung!

Geht nämlich so garantiert nicht!

20 weitere Antworten
20 Antworten

dazu müsste er das Auto veräußern

Zitat:

@celica1992 schrieb am 10. Mai 2016 um 19:08:33 Uhr:


dazu müsste er das Auto veräußern

Wie soll der VN das FZG veräußern? Es gehört ihm nicht und er hat keinen Zugriff darauf.

Nehmen wir mal an Du bist VN und Deine Freundin ist Halter. Es geht im bösen auseinander.
Jetzt erst mal aus VN Sicht:
Du hast als VN Obliegenheiten, aber Du kannst dem Versicherer nicht sagen wer wieviel mit dem FZG fährt. Vorher Fahrerkreis VN+Partner jetzt ???? Du must die Prämie zahlen. Du kannst alleine Willenserklärungen zum Vertrag ab geben.

Das Risiko ist nicht mehr in Deinem Kontrollbereich, daher Risikowegfall. Einziger Nachteil, wenn der Halter das FZG nicht neu versichert kommst Du aus dem Vertrag nicht raus. Da hilft nur Ablaufkündigung oder Nichtzahlung der Prämie (nicht ratsam, da man trotzdem die Prämie schuldet und eine Kündigung wegen Nichtzahlung immer negativ ist).

Jetzt aus Haltersicht:
Du weist nicht ob der Vertrag bezahlt ist. Ob er gekündigt wurde. Der VN kann Kasko und Schutzbrief ausschließen, Du bekommst als Halter nichts mit.
Im Schadenfall bekommst Du gar nichts, da nur der VN Ansprüche aus der Kaskoversicherung stellen kann. Du kannst als Halter keinen Unfall-Bogen ausfüllen, da den der VN bekommt.

Bei Haftpflichtansprüchen sieht es anders aus, da kann der Besitzer Ansprüche an die Gegnerische Versicherung stellen. Also Gott sei Dank kein Problem! 😉

Als Halter würde ich so schnell als möglich mein Fahrzeug selbst versichern.

Alternativ gibt es die Möglichkeit im Schadenfall zu kündigen! 😉

Steht das in irgendeiner AKB?

Habe ich das richtig verstanden:
Ich VSN, meine Freundin ist Halter,
bei Trennung kann der Vertrag beendet werden,
sofern der Halter einen Neuen abschließt?
Das wird ja immer abenteuerlicher hier.........

Ähnliche Themen

Hi, also bevor ich mich entscheiden würde, würde ich bei der Versicherung anrufen und das klären. Aber das hast du ja gemacht. Ansonsten google günstige Versicherungen und entscheide dich für eine die dir bei deinem Anliegen hilft. Ich habe hier meine passende Hilfe gefunden Du sollst nicht lügen - Werbedepp twindance/MT-Moderation

Geht das "Spiel" jetzt mit einem anderen Usernamen weiter?
Ich klingel dann mal gleich.

Deine Antwort
Ähnliche Themen