Versicherungsfrage nach wirtschaftl. Totalschaden
Guten Morgen an alle,
ich hab mal ne Frage.
Ich hab schon gegoogelt und auch hier mal gesucht, aber so richtig komm ich nicht weiter.
Vor 3 Wochen hatte ich mit meinem Golf II einen kleinen Unfall (ich war nicht schuld).
Jetzt sieht es so aus:
veranschlagte Reparaturkosten: ca. 1800 €
Wiederbeschaffungswert: 1000 €
Restwert: 250 €.
Kann ich mir den Differenzbetrag (Wiederbeschaffungsk. - Restwert) auszahlen lassen (also 750 €) und damit reparieren was zu reparieren geht?
Der Gutachter meinte ich könnte entweder verkaufen und den Differenzbetrag bekommen, oder ich müsste ne Notreparatur machen (ca. 350 €) und damit hat sichs gegessen.
Beste Antwort im Thema
Nimm dir unbedingt einen Anwalt - steht dir kostenfrei zu. Es gibt soviele neue Regelung was die Schadenregulierung angeht und ich hab schon soviel dreckige Tricks von Versicherungen gesehen (u.a. behaupten plötzlich sie hätten einen Händler an der Hand der den doppelten Restwert zahlt, damit der Differnzbetrag kleiner wird usw.) - da verlierst du ohne! Hast dann auch weniger Ärger mit den ganzem Schreibkram.... allein das Geld für den nicht genommenen Leihwagen zu bekommen ist eine Geduldsprobe....
32 Antworten
Naja in unserem Ort gibt es keinen ANwalt der sich speziell mit Verkehrsrecht beschäftigt... die sitzen alle ungefähr 30 km entfernt (wo ich nicht hinkomme, da ich immernoch kein Auto habe 🙁 )
geht da ein normaler Anwalt auch? Kotzt mich alles an hier...kein Fahrbarer Untersatz, es regnet, . . .
klaro geht n normaler anwalt auch. muss ja kein staranwalt sein. wens eh nur n "hintendrauf klatscher" war dann is die sache normal ganz klar. ruf doch einfach an und lass dich KOSTENLOS beraten. wen es n guter anwalt ist dann sagt der "hier trinken sie ihren kaffee aus und dann geb ich ihnen ne adresse von einem kollegen der da fit ist."
Hi,
ich mache den Thread an dieser Stelle zu, da es bei MT ein eigenes Versicherungsforum gibt.
MfG
globalwalker