Versicherungsfrage nach wirtschaftl. Totalschaden

VW Golf 1 (17, 155)

Guten Morgen an alle,

ich hab mal ne Frage.
Ich hab schon gegoogelt und auch hier mal gesucht, aber so richtig komm ich nicht weiter.

Vor 3 Wochen hatte ich mit meinem Golf II einen kleinen Unfall (ich war nicht schuld).
Jetzt sieht es so aus:

veranschlagte Reparaturkosten: ca. 1800 €
Wiederbeschaffungswert: 1000 €
Restwert: 250 €.

Kann ich mir den Differenzbetrag (Wiederbeschaffungsk. - Restwert) auszahlen lassen (also 750 €) und damit reparieren was zu reparieren geht?

Der Gutachter meinte ich könnte entweder verkaufen und den Differenzbetrag bekommen, oder ich müsste ne Notreparatur machen (ca. 350 €) und damit hat sichs gegessen.

Beste Antwort im Thema

Nimm dir unbedingt einen Anwalt - steht dir kostenfrei zu. Es gibt soviele neue Regelung was die Schadenregulierung angeht und ich hab schon soviel dreckige Tricks von Versicherungen gesehen (u.a. behaupten plötzlich sie hätten einen Händler an der Hand der den doppelten Restwert zahlt, damit der Differnzbetrag kleiner wird usw.) - da verlierst du ohne! Hast dann auch weniger Ärger mit den ganzem Schreibkram.... allein das Geld für den nicht genommenen Leihwagen zu bekommen ist eine Geduldsprobe....

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so, mal nachgesehen...

350€ restwert sind im Gutachten angegeben, aber erst nach der Notreparatur...
Die Werkstatt rechnet also die Notrep. selbst bei der Versicherung ab und ich muss jetzt ein Schreiben fertig machen zwecks Auszahlung des Restgeldes und Ausfallgeld, pauschale Porto- und Telefonkosten, . . .

350 Euro Restwert mit "Notreparatur"? Was soll den eine Notreparatur sein? Das gibts in der Versicherungswelt nicht! Entweder es wird fachmännisch repariert oder nicht. Aber im Gutachten steht sowas nicht drin. Da kann nur von einer fachmännischen Reparatur nach Herstellervorgaben ausgegangen werden. Eventuell noch Beulendoktor, aber nicht bei so nem Unfall!

Mir kommt das alles extem merkwürdig vor! Geh zum Anwalt! Versicherungs oder Verkehrsrecht sollte der beherrschen.

Alles andere ist zu deinem Nachteil.

Notreparatur bedeutet bei dem, dass ich ne neue Heckscheibe einsetzen lasse.
Weder Stoßstange noch der Knick im Abschlussblech werden repariert.

Notreparatur = nur das, was nötig ist, damit das Fahrzeug wieder Verkehrstauglich ist...
das passt schon...

Zitat:

Original geschrieben von --konservendose--


Notreparatur = nur das, was nötig ist, damit das Fahrzeug wieder Verkehrstauglich ist...
das passt schon...

Wie gesagt, eine "Notreparatur" gibt es nicht! Das Auto ist auch ohne Scheibe fahrbar. Wichtiger sind da eher die Leuchten!

Sobald ein "Knick" im Auto ist oder die Stoßstange defekt, ist das Auto ohnehin nicht mehr verkehrstauglich, wegen spitzer Kanten und unnötig hohem Verletzungsrisiko.

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Zitat:

Original geschrieben von querys



Zitat:

Original geschrieben von --konservendose--


Notreparatur = nur das, was nötig ist, damit das Fahrzeug wieder Verkehrstauglich ist...
das passt schon...
Wie gesagt, eine "Notreparatur" gibt es nicht! Das Auto ist auch ohne Scheibe fahrbar. Wichtiger sind da eher die Leuchten!
Sobald ein "Knick" im Auto ist oder die Stoßstange defekt, ist das Auto ohnehin nicht mehr verkehrstauglich, wegen spitzer Kanten und unnötig hohem Verletzungsrisiko.

naja eine beule in einer Plaste-Stoßstange ist jetzt nicht grad DAS verletzungsrisiko.

Habe mein auto heute gewaschen und mich nicht verletzt 😁

mehr ist ja nicht dran.

und ohne scheibe hinten fahr ich garantiert ne...und an den leuchten war/ist nix

Moin...

@ Konservendose /Pirat ;-)

Du bist zu gut für diese Welt und scheinst mit Deiner unkomplizierten Methode der fremden Versicherung ne Menge Kohle zu haben.
Aus dem Schaden wäre mit vernünftiger Beratung durch einen Rechtsanwalt vsl. mehr rauszuholen gewesen...
Aber das wichtigste ist ja, das DU mit der Regulierung einverstanden bist und nun ohne Probleme dein kaputtes Golfi weiterfahren kannst...

Viele Grüße...

die neue Heckscheibe wird von der Versicherung bezahlt und ich bekomm zusätzlich den Differenzbetrag (also 600 €). Zusätzlich Ausfallgeld, Porto, usw.
Mein Dad ist selbst Versicherungsvertreter und mehr ist da eben nicht rauszuholen . . . ich will mich ja auch nicht bereichern, sondern das nötige Geld haben um den Schaden reparieren zu können...
und mit ner gebrauchten Stoßstange und ohne Komplettlackierung reicht das Geld aus

wo ist den die (neue) grundlage, dass man die 30 % begründen müsste?
kann allerdings sein, dass seitdem mal wieder verbraucher-verarschende gerichte gegen den verbraucher und für die ölenden versicherungen entschieden haben, die 30 % nur von der differenz zw. wiederbeschaffungswert und restwert gerechnet werden dürfen statt wie früher vom wiederbeschaffungswert....
Na ja mwst. gibt's ja für selbstreparateure auch nicht mehr, deutschland geht bergab, vor allem der charakter und die verbrecher siegen auf ganzer strecke

So, nachdem ich alle Schäden des damaligen Unfalls habe beseitigen lassen ist mir wieder einmal jemand hinten reingefahren... 🙁

4300€ Reparaturkosten
950€ Wiederbeschaffungswert
0,00 € Restwert (nichtmal die Schrottplätze der Umgebung wollten ihn haben)

jetzt kommt mir die Gegnerische Versicherung auf einmal mit jemanden, der es noch kaufen würde (was ich aber nicht möchte)...muss ich das akzeptieren? ich möchte das Geld, das mir wirklich zusteht (also Wiederbeschaffungswert - Restwert) und mein Auto behalten und damit anstellen was ich will...
Ich finde das ehrlich ne Frechheit...durch diesen Scheiß zieht sich alles noch weiter raus

Wie sieht es denn eigentlich mit Schmerzensgeld bei ner Stauchung/Zerrung der Lendenwirbelsäule (mit 8 Tagen Krankschreibung) aus? Hatte das schonmal jemand? Habe im Internet einen Haufen verschiedene AUssagen dazu gefunden...

1) ANWALT!

2) ANWALT!

3) ANWALT!

4) ja wen der doc den du SOFORT UNMITTELBAR NACH dem unfall aufgesucht hast dir bestätigt das dein körperliches leiden direkt mit dem unfall zusammenhängt dann gibts auch schmerzensgeld.

5) hatte ich schon erwähnt das du zu einem anwalt solltest? wie schon in dem fred erwähnt steht dir als geschädigter ein KOSTENLOSER anwalt zu. dieser MUSS dir die gegnerische versicherung bezahlen! sowas macht man aber nur wen a) der unfallhergang so wasserdicht ist oder b) die polizei dabei war und deinen unfallgegener als alleiniger verursacher ermittelt hat!

6) und das is ne ganz linke nummer: KANN es dir passieren das die gegnerische versicherung gegen dich ermittlungen wegen "unfall künstlich herleiten" einleitet. das kommt öfters mal vor bei solchen "schrottautos" die in kurzer zeit 2 totalschäden erleiden....

7) ANWALT!

Der Unfallhergang ist auf jeden Fall Wasserdicht. DIe Polizei hatte mir bestätigt, dass er Schuld ist...

Ich musste verkehrsbedingt halten und der Penner hinter mir hats ne gerafft und is mir mit seinem t4 hinten rein. Gibt auch zeugen, dass ich wirklich bremsen musste...

zu der Aussage "und das is ne ganz linke nummer: KANN es dir passieren das die gegnerische versicherung gegen dich ermittlungen wegen "unfall künstlich herleiten" einleitet. das kommt öfters mal vor bei solchen "schrottautos" die in kurzer zeit 2 totalschäden erleiden...."

aber was soll ich denn machen? es ist leider so und ich hätte es auch gern anders....ich brauch mein Auto sehr dringen und es sind jetzt schon 2 1/2 Wochen ohne Auto. 🙁 Ausfallgeld bekomm ich gerademal für 14 Tage 🙁

Zitat:

Original geschrieben von --konservendose--


zu der Aussage "und das is ne ganz linke nummer: KANN es dir passieren das die gegnerische versicherung gegen dich ermittlungen wegen "unfall künstlich herleiten" einleitet. das kommt öfters mal vor bei solchen "schrottautos" die in kurzer zeit 2 totalschäden erleiden...."

aber was soll ich denn machen? es ist leider so und ich hätte es auch gern anders....ich brauch mein Auto sehr dringen und es sind jetzt schon 2 1/2 Wochen ohne Auto. 🙁 Ausfallgeld bekomm ich gerademal für 14 Tage 🙁

ich weiss das da nix machen kannst, aber der verdacht liegt nahe....

in dem fall würd ich mir einfach so ne olle gurke mit 2 monaten tüv für 100€ kaufen....

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



Zitat:

Original geschrieben von --konservendose--


zu der Aussage "und das is ne ganz linke nummer: KANN es dir passieren das die gegnerische versicherung gegen dich ermittlungen wegen "unfall künstlich herleiten" einleitet. das kommt öfters mal vor bei solchen "schrottautos" die in kurzer zeit 2 totalschäden erleiden...."

aber was soll ich denn machen? es ist leider so und ich hätte es auch gern anders....ich brauch mein Auto sehr dringen und es sind jetzt schon 2 1/2 Wochen ohne Auto. 🙁 Ausfallgeld bekomm ich gerademal für 14 Tage 🙁

ich weiss das da nix machen kannst, aber der verdacht liegt nahe....

in dem fall würd ich mir einfach so ne olle gurke mit 2 monaten tüv für 100€ kaufen....

ja nee is klar... dann hab ich in zwei monaten wieder scheiße wegen nem neuen auto, aber haufen geld ausgegeben...

sind ja ne nur 100 euro fürs auto...
ummelden, steuer, zusätzlich zur versicherung vom golf auch noch versicherung fürs andere...
so dicke hab ichs im moment einfach nicht...

Mal noch eine andere Frage: muss ich zwecks Schmerzensgeld sofort einen ANwalt einschalten oder kann ich erstmal einen bestimmten Betrag in meiner Abrechnungsaufstellung verlangen?

du darfst einen anwalt einschalten oder auch net. die summe is geregelt. wir sind ja nicht in den staaten wo man wegen nem verschütteten kaffee millionen fordern kann 😉

es existieren da wohl tabellen nach denen das geregelt ist. aber erwarte mal nicht allzuviel. ich kann dir aus persönlicher erfahrung sagen das ein zertrümmerter oberschenkel der mit allen reha massnahmen (wie laufen neu lernen) mal eben 2 jahre gedauert hat plus immernoch problemchen "nur" 20.000dm bringt.

in wieweit du das ohne anwalt machen kannst weis ich nicht. aber warum um alles in der welt willst du keinen anwalt? der steht dir zu! KOSTENLOS! und wen ein sachbearbeiter ein schreiben von hinz und kunz bekommt liegt das auf dem stapel wo "kann dauern" drauf steht. kommts von nem anwalt geht das ganze fixer weil der ja geld kost mit jedem brief den er schreibt.

geh doch einfach zu einem rechtsverdreher. ruf vorher an und bitte ihn um ein beratungsgespräche. diese sind in sehr vielen fällen KOSTENLOS! vorher natürlich nachfragen. DANN sagt dir der anwalt "das könnte man so und so machen, für sie entstehen keinerlei kosten." oder er sagt "vergiss es" oder "wird eng". dann kannste dich immernoch entscheiden ob du ihm dein mandat erteilst oder nicht.

umso eher du das einem anwalt übergibts umso weniger fehler kannst du machen indem du unwissentlich fristen verstreichen lässt.

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