Versicherungsfall - keine Rechnung

BMW 3er F30

Hallo liebe BMW-Gemeinde,

Ich hätte zwei kleine Fragen zu einem Versicherungsfall. Folgender Sachverhalt:
Vor drei Wochen hatte ich einen kleinen Unfall (nichts tragisches, Scheinwerfer, Stoßstange, Kotflügel und ACC und sonstige Kleinteile...) weil mir eine Dame den Vorrang genommen hat - soweit so gut.
Versicherung hat alles anstandslos bezahlt und es wurde auch (fast) alles zu meiner Zufriedenheit repariert.

Jetzt folgende zwei Fragen:
1. Als ich mein Auto nach ca. zwei Wochen vom freundlichen abgeholt habe, bekam ich keine Rechnung über die Reparatur. Auf Nachfrage sagte mir mein Serviceberater das nur die gegnerische Versicherung die Rechnung bekommt. Ist das normal? Wie soll ich beim Weiterverkauf die fachmännische Reparatur belegen?

2. ich hatte Nachbau Doppelstegnieren verbaut - diese wurden durch die ‚normalen‘ schwarzen Performance Nieren getauscht, obwohl sie meiner Meinung nach nicht kaputt waren - da werd‘ ich aber nochmal nachfragen...
Meine Frage dazu: Darf ein BMW Händler überhaupt Nachbau Doppelstegnieren montieren? Oder ist das nur M-Modellen vorbehalten?

Vielen Dank Schonmal für eure Antworten,
Liebe Grüße aus dem verschneiten Österreich
Fabsl

Beste Antwort im Thema

Als mein Navi im Juli geklaut wurde, hat die BMW Werkstatt auf Nachfrage ohne Zicken die Rechnung auch an mich geschickt. Etwas später(2 bis 3 Wochen) bekam ich sie nochmal von der Versicherung(ohne Nachfrage meinerseits).

Als Betroffener, selbst wenn ich nicht Zahler bin, habe nach meiner Meinung ein Recht zu wissen, was an meinem Eigentum gemacht wurde und was das gekostet hat.

Sonst ruf einfach bei der Versicherung an und fordere ein Rechnungsdoppel an.

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Ich stelle ja auch nicht generelle Bertugsabsicht dar. Aber wenn so mancher glaubt, das alles immer ordentlich abläuft bei Versicherung/Unfall , ist das etwas Weltfremd.
Wie schon gesagt, wende dich entweder an die Versicherung selber oder den Verursacher, wenn dir deine Werkstatt nicht weiter helfen will !

Also in D ist das rechtlich anders. Der Eigentümer (Anspruchsteller) kann festlegen was an seinem Fahrzeug gemacht wird, der gegnerische Versicherer leistet Schadenersatz. Nur: Der Versicherer wird den Anspruch prüfen, er muss die marktüblichen Kosten tragen, welche meistens ein Sachverständiger ermittelt. In D braucht die Werkstatt sogar eine „Abtretungserklärung“, dass der gegnerische Versicherer direkt an die Werkstatt zahlen darf. Das Recht auf die Rechnung bzw. Kopie hat der Eigentümer immer.

Warum fragst du nich einfach mal den Werkstattmeister oder die Dame an der Kasse nach einer Kopie der Rechnung?

Zitat:

@floba schrieb am 19. Dezember 2018 um 09:35:33 Uhr:


Warum fragst du nich einfach mal den Werkstattmeister oder die Dame an der Kasse nach einer Kopie der Rechnung?

Danke für den Tipp - wie bereits geschrieben habe ich das schon getan, allerdings kam die Antwort, „die Rechnung vom Schaden bekommt die Versicherung, die Rechnung vom ‚TÜV‘ bekomme ich.“

Ich wollte nur wissen ob dieses Vorgehen üblich ist oder doch die Ausnahme...

... aber ich werde jetzt mal abwarten ob die Versicherung die Rechnung von alleine schickt - wenn nicht werde ich mal vorsichtig nachfragen.
Von meiner Unfallgegnerin selbst, wird da wenig Hilfe zu erwarten sein befürchte ich.

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Zitat:

@F_absl schrieb am 19. Dezember 2018 um 09:49:35 Uhr:



Danke für den Tipp - wie bereits geschrieben habe ich das schon getan, allerdings kam die Antwort, „die Rechnung vom Schaden bekommt die Versicherung, die Rechnung vom ‚TÜV‘ bekomme ich.“

Ich wollte nur wissen ob dieses Vorgehen üblich ist oder doch die Ausnahme...

in Deutschland ist das nicht üblich, wie Steffen Variant schon geschrieben hat.
Beim Haftpflichtschaden hast du immer Anspruch auf die Rechnung, da diese auch auf deinen Namen ausgestellt wird.
Hier hast du auch Anspruch auf einen eigens gewählten Sachverständigen, ich würde nie den vom Autohaus akzeptieren.
In deinen Fall scheint ja auch die merkantile Wertminderung vergessen worden zu sein, allerdings weiß ich nicht, ob man in Österreich darauf Anspruch hat.

Zitat:

@Tabaluga501 schrieb am 17. Dezember 2018 um 19:29:33 Uhr:


Entschuldige, aber das ist kompletter Nonsens!
Als unschuldiger Unfallgener hast du freie Werkstatt wahl, das mußte schon ein großer Zufall sein das die Versicherung dort Sonderkonditionen ausgehandelt hat! Das wäre Vieleicht der Fall wenn du Versicherungs seitig Werkstatt gebunden bist, was aber hier nicht der Fall sein kann!
Und zum Betrug nur so viel, ich habe schon selbst erlebt das versucht wurde mehr in Rechnung zustellen als WIRKLICH angefallen war! Ich konnte es Beweisen,und konnte so der Versicherung und uns Versicherungsnehmer einen Betrug über 1800 € ersparen! Die Werkstatt war hinterher sogar so dreist und fragte mich am Telefon warum ich das der Versicherung gemeldet habe,man hätte sich das Geld teilen können!!!! Wenn das kein Betrug war, was dann? Wenn du glaubst das jeder Unfallwagen von der Versicherung begutachtet wird,Träum weiter!

Ein wahrer Kenner österreichischen Rechts, Gegebenheiten und üblicher Vorgehensweisen hat gesprochen, ich gebe es auf, einfacher Deal, du hast Recht und ich meine Ruhe.

Hallo Fabsl,

da die Qualität der Antworten hier leider wieder recht dürftig ist, mal zwei konkrete Antworten zu deinen beiden Fragen.

1.
Dein Ansprechpartner bei allen weiteren Fragen ist ausschließlich die gegnerische Versicherung. Nicht das Autohaus oder sonst wer. Ein Anspruch auf eine Rechnung hast du nicht, aber einen Anspruch auf einen detaillierten Reparaturbericht oder (je nach Schadenshöhe) sogar eine Reparaturbestätigung durch den Gutachter.

Schreibe der Versicherung, dass du eine Reparaturbestätigung mit detaillierter Angabe der verbauten Ersatzteile und durchgeführten Arbeiten haben möchtest und setze eine Frist mit drei Wochen nach Eingang deines Schreibens (Einschreiben daher hier von Vorteil). Zu 99,9% wird dir die Versicherung sofort eine Kopie der Werkstattrechnung übersenden - bei einem Markenhändler erfüllt die Rechnung alle zuvor genannten Anforderungen. Die Rechnungskopie/Reparaturbestätigung ist der notwendige Nachweis beim Wiederverkauf, die ausschließliche Verwendung von original Ersatzteilen und deine Garantie, sollten sich in den kommenden Monaten doch noch Mängel an der Reparatur zeigen. Alternativ erhälst du eine Reparaturbestätigung des Gutachters (diese ist noch ausführlicher), dies erfordert allerdings eine Nachbesichtung des Fahrzeuges.

2.
Grundsätzlich hast du Anspruch darauf, dass dein Fahrzeug wieder in den gleichen Zustand hergestellt wird wie vor dem Unfall. Dies gilt auch für selbst eingebaute Nachrüstkomponenten. Weise die Versicherung auf dem Umstand der Nachrüstkomponenten hin und füge nach Möglichkeit den alten Kaufbeleg hinzu. Die Versicherung wird dann versuchen die Nachrüstkomponente zu besorgen und wird diese durch eine qualifizierte Werkstatt einbauen lassen. Sollte eine Beschaffung nicht mehr möglich sein, wird dir die Versicherung eine Entschädigung anbieten (Geld oder gleich- bis höherwertiges Bauteil). Da ich allerdings davon ausgehe, dass das nun bereits verbaute original Ersatzteil teurer ist als das Nachrüstteil, wäre wahrscheinlich die Eigenbeschaffung und der Verkauf des original Ersatzteils wirtschaftlich sinnvoller. Solltest du keinen alten Kaufbelege mehr haben, weise die Versicherung auf die Fotos des Gutachters hin, hier sollte die nachgerüsteten Doppelstegnieren erkennbar sein.

Gruß
Homer

P.S. Gegenüber der gegnerischen Versicherung alles grundsätzlich schriftlich und immer mit Firstsetzung. Stellt sich die gegenerische Versicherung irgendwie quer, nicht diskutieren sondern gleich an einen Anwalt übergeben.

Zitat:

@khkrb schrieb am 19. Dezember 2018 um 18:57:01 Uhr:



Zitat:

@Tabaluga501 schrieb am 17. Dezember 2018 um 19:29:33 Uhr:


Entschuldige, aber das ist kompletter Nonsens!
Als unschuldiger Unfallgener hast du freie Werkstatt wahl, das mußte schon ein großer Zufall sein das die Versicherung dort Sonderkonditionen ausgehandelt hat! Das wäre Vieleicht der Fall wenn du Versicherungs seitig Werkstatt gebunden bist, was aber hier nicht der Fall sein kann!
Und zum Betrug nur so viel, ich habe schon selbst erlebt das versucht wurde mehr in Rechnung zustellen als WIRKLICH angefallen war! Ich konnte es Beweisen,und konnte so der Versicherung und uns Versicherungsnehmer einen Betrug über 1800 € ersparen! Die Werkstatt war hinterher sogar so dreist und fragte mich am Telefon warum ich das der Versicherung gemeldet habe,man hätte sich das Geld teilen können!!!! Wenn das kein Betrug war, was dann? Wenn du glaubst das jeder Unfallwagen von der Versicherung begutachtet wird,Träum weiter!

Ein wahrer Kenner österreichischen Rechts, Gegebenheiten und üblicher Vorgehensweisen hat gesprochen, ich gebe es auf, einfacher Deal, du hast Recht und ich meine Ruhe.

Warum gleich so Agressiv?

Ich habe nicht den Anspruch geäußert,das Österreichische Recht zu kennen.Wo raus schließt du eigentlich das es hier um

das Österreichische Recht geht? Nur aus den Grüßen vom verschneiten Österreich? Könnte dort ja auch dort Urlaub machen! Wenn dem nicht so ist, dann verstehe ich nicht warum er seine fragen im Deutschen Forum stellt.

Wenn du auf Seite 1 den letzten Post vom TE anschaust, siehst du auf dem Bild das A-Kennzeichen...

Zitat:

@F_absl schrieb am 19. Dezember 2018 um 09:49:35 Uhr:



Danke für den Tipp - wie bereits geschrieben habe ich das schon getan, allerdings kam die Antwort, „die Rechnung vom Schaden bekommt die Versicherung, die Rechnung vom ‚TÜV‘ bekomme ich.“

Deswegen sprach ich ja von einer Kopie, also ein Rechnungsduplikat. Im Regelfall sollte das kein Problem sein, du bist ja kein Fremder der mit dem Vorgang nichts zu tun hat.

Ich hatte den gleichen Fall, Haftpflichtschaden, die Vertragswerkstatt hat mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet. Anfangs wurde mir gesagt, ich bekomme eine Kopie zugeschickt, diese bekam ich letztendlich aber nur auf Nachfrage vor Ort. Ich habe gesagt, ich brauche diese um die Fahrzeughistorie nachzuweisen, was auch eingesehen wurde.

Die Rechnung hat sich am Gutachten orientiert, was die Werkstatt vorher vom Tüv hat einholen lassen. Ich weiss dass sie einiges zusätzlich machen mussten, was nicht in der Rechnung drin stand, dafür haben sie an anderer Stelle sicher sparen können.

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