versicherungsbetrug??

hallo liebe gemeinde

heute habe ich mich mal an die versicherung meines vorbesitzers gewand. es geht um folgendes.

habe mir im april 2008 ein auto gekauft. hab mich nicht weiter um die ganzen unterlagen des vorbesitzers gekümmert bist HEUTE. unter anderem befand sich eine rechnung über die erneuerung einer frondscheibe ( 450 euro ) dabei. Die frontscheibe wurde jedoch noch nicht erneuert. rechnung vom 11.2006. da mir das etwas komisch vorgekommen ist hab ich nun mal bei der versicherung nachgefragt. und tatsache.

erneuerung frontscheibe 11.2006
erneuerung frontscheibe 4.2008

da ich das auto jedoch 4.2008 mit defekter frontscheibe gekauft habe hat also auch da keine erneuerung statt gefunden. bei der scheibe handelt es sich noch immer um die erstscheibe des autos.
alles weitere läuft jetzt halt über die versicherung des vorbesitzers also es kommt ein gutachter und schaut sich die sache an und dann gibts wohl richtig eine aufn sack. da kann man nur immer wieder sagen. ehrlich wert am längsten.

versteh nicht was in mancher leute kopf vor geht. und dann wundert man sich das die beiträge der versicherungen so hoch sind. 🙁

was meint ihrn jetzt so. die rechnung von 2006 liegt mir ja vor. also dann wohl auch bezahlt. 🙂 einfach mal in der werkstadt anrufen und fragen wann die neue scheibe kommt? 😁

Mfg Patric

Beste Antwort im Thema

Wenn du eine neue Scheibe haben möchtest dann lass dir eine einbauen.
Aber "komplett auf deine Kosten" und nicht über die TK deiner Kfz-Versicherung.
Dann ist alles in Ordnung.

Denn
1. hast du das Fahrzeug billiger bekommen....
2. braucht deine Versicherung nicht leisten, da der Schaden schon bestand.
Auf einen weiteren Steinschlag warten und dann die Scheibe ersetzen lassen passt ja auch nicht zu deinem Motto. "Ehrlich währt (fährt) am Längsten"
Und Eigentlich kostet dich die Scheibe ja nichts. Wenn der Vorbesitzer die Scheibe erneuert hätte wäre das Fahrzeug ja um diesen Preis teurer geworden.

Was der Gutachter macht und die Versicherung des Vorbesitzers steht auf einem anderen Blatt und kann dir egal sein.
Gruß
Frank

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Zitat:

Original geschrieben von xAKBx



@KF-Fuzzi
Nach der Darstellung des TE gibt es nichts falsch zu verstehen. Das, was der Vorbesitzer getan hat, ist schlichtweg ein Betrug zum Nachteil der Versicherung. Auch wenn ich einen Schaden fiktiv abrechnen kann, darf keine Rechnung zur Regulierung vorgelegt werden. Hier verwirklich sich der Betrug allein schon durch die Erstattung der Mehrwertsteuer, auf die bei fiktiver Abrechnung kein Anspruch besteht. Zwei Frontscheibenrechnungen zur Regulierung eingereicht und es befindet sich noch immer die Herstellerscheibe im Fahrzeug bedeutet zweimaliger Betrug. Das dürfte für den Vorbesitzer ein teure Erfahrung werden.

Wenn dem tatsächlich so wäre, würde ich Dir Recht geben.

Ich halte den geschilderten Sachverhalt jedoch für unvollständig (was schon daran liegt, daß keine Stellungnahme des Verkäufers vorliegt - wie auch) und möchte beim besten Willen nicht glauben, daß ein Versicherungsnehmer und eine Werkstatt tatsächlich so dämlich sein können, 2 Glasbruchschäden für das selbe Fahrzeug mit fingierten Rechnungen und obendrein beim selben Versicherer, mehrmals einzureichen und abzurechnen.

Zitat:

Original geschrieben von KF-Fuzzi
Wenn dem tatsächlich so wäre, würde ich Dir Recht geben.

.....und möchte beim besten Willen nicht glauben, daß ein Versicherungsnehmer und eine Werkstatt tatsächlich so dämlich sein können, 2 Glasbruchschäden für das selbe Fahrzeug mit fingierten Rechnungen und obendrein beim selben Versicherer, mehrmals einzureichen und abzurechnen.

oha, wenn du wüsstest, was es in der Branche alles so gibt.........😉

LG

Delle

Zitat:

Original geschrieben von KF-Fuzzi


...und möchte beim besten Willen nicht glauben, daß ein Versicherungsnehmer und eine Werkstatt tatsächlich so dämlich sein können, 2 Glasbruchschäden für das selbe Fahrzeug mit fingierten Rechnungen und obendrein beim selben Versicherer, mehrmals einzureichen und abzurechnen.

Ich kann tatsächlich nicht glauben, dass heute  noch jemand so dumm ist, das zu probieren. Das ist wirklich ein alter Hut.

Mit der Masche sind die ganz Schlauen doch schon vor 20 Jahren auf´s Maul gefallen. Zum Glück!

Freut mich für jeden Einzelnen, der für sowas vor dem Strafrichter landet.

Gruß
Hafi

Zitat:

Original geschrieben von KF-Fuzzi


.... und möchte beim besten Willen nicht glauben, daß ein Versicherungsnehmer und eine Werkstatt tatsächlich so dämlich sein können, 2 Glasbruchschäden für das selbe Fahrzeug mit fingierten Rechnungen und obendrein beim selben Versicherer, mehrmals einzureichen und abzurechnen.

Sicherlich ist das dämlich, aber viele sind der Meinung, es werde nicht geprüft und könne ohnehin nicht nachgewiesen werden.

Ein teurer Trugschluß.

Für den Vorbesitzer dürfte dies die Rückzahlung der beiden Entschädigungsleistungen (ca. 1200 Euro) sowie die Erstattung der Bearbeitungs- und Ermittlungskosten des Versicherers (ca. 1.000 Euro) bedeuten. Da er sich gegen den Anspruch wehrt, schaltet er einen Anwalt ein (ca. 600 - 1.000 Euro). Den braucht er auch für das Strafverfahren (ca. 1.500 Euro), bei dem er im günstigen Fall mit einem Strafbefehl von 60 Tagessätzen (= 2 Monatsgehälter) davon kommt. Hat er zudem in der rechnungsausstellenden Werkstatt gearbeitet und ist dort von den Rechnungsausstellungen nichts bekannt, ist mit einer fristlosen Kündigung zu rechnen.

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Zitat:

Original geschrieben von xAKBx
Hat er zudem in der rechnungsausstellenden Werkstatt gearbeitet und ist dort von den Rechnungsausstellungen nichts bekannt, ist mit einer fristlosen Kündigung zu rechnen.

und liegt danach dem Staat und somit der Solidargemeinschaft, also uns allen auf der Tasche....... 😠

Würg.

Fährt zum TE und rächt sich.
Ich glaube jetzt haben wir alles.

Ach so, nach Rache erfolgt entsprechende Strafverfolgung.
Jetzt haben wir alles und der Kreis schließt sich.
Der Gerechtigkeit ist Genüge getan, gehen wir zum Tagesgeschäft über. Ist noch Bier im Kühlschrank?

Gruß
Frank, der manchmal etwas übertreibt. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Frank128


Ist noch Bier im Kühlschrank?

Neee, das hat der Mittlerweile entlassende Zellenkumpane vom verurteilten Scheibenkriminellen bei dir aus dem Kühlschrank geklaut, während du dich hier bei MT an sinnlosen Fred`s beteiligst. 😎

Gruß vom Bewährungshelfer

Delle 😁 

Vieleicht darf ich kurz nochmal dazu was sagen.

der gutachter der versicherung war gestern da. 😉

beid r scheibe handelt es sich wie gesagt um die original scheibe. er meinte er solle die scheinwerfer mal angucken. Hm ja der rechte scheinferfer wurde wohl auch schon auf rechnung ersetzt. ( 3BG Bixenon ) is aber auch noch der original scheinwerfer ( mit kleinem riss ) drinne. 🙁 naja das wars dann also bis dahin.

Zitat:

Original geschrieben von KF-Fuzzi


Denk mal drüber nach: Es ist kein Verbrechen, sich einen Schaden ohne Reparatur auszahlen zu lassen.

...falsch ! Eine Rechnung auszustellen, ohne die Leistung zu erbringen und sich damit eine Versicherungsleistung aus der Teilkasko zu erwschwindeln...?

Das ist schon der Tatbestand eines Versicherungsbetruges !

Ralf

Zitat:".Das ist schon der Tatbestand eines Versicherungsbetruges !.."

Den Begriff Versicherungsbetrug gibt es im Strafrecht nicht. Genauso wie es keine Beamtenbeleidigung gibt.
Es gibt nur Betrug. Wer oder was der Betrogene ist, interessiert den Richter bei der Urteilsfindung nicht.

korrekt formuliert 🙂

...may be !

Ich hab´ kein Jurastudium, daher möge man mir die falsche Definition nachsehen !

Aber egal ob Versicherungs- oder nur Betrug...wenn dem so sein sollte, wie der TE schrieb ist das in jedem Fall eine Straftat. (...welche mittlerweile von vielen Gerichten heftig geahndet wird - und womit ? Mit Recht !)

Ralf

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