versicherungsbetrug??

hallo liebe gemeinde

heute habe ich mich mal an die versicherung meines vorbesitzers gewand. es geht um folgendes.

habe mir im april 2008 ein auto gekauft. hab mich nicht weiter um die ganzen unterlagen des vorbesitzers gekümmert bist HEUTE. unter anderem befand sich eine rechnung über die erneuerung einer frondscheibe ( 450 euro ) dabei. Die frontscheibe wurde jedoch noch nicht erneuert. rechnung vom 11.2006. da mir das etwas komisch vorgekommen ist hab ich nun mal bei der versicherung nachgefragt. und tatsache.

erneuerung frontscheibe 11.2006
erneuerung frontscheibe 4.2008

da ich das auto jedoch 4.2008 mit defekter frontscheibe gekauft habe hat also auch da keine erneuerung statt gefunden. bei der scheibe handelt es sich noch immer um die erstscheibe des autos.
alles weitere läuft jetzt halt über die versicherung des vorbesitzers also es kommt ein gutachter und schaut sich die sache an und dann gibts wohl richtig eine aufn sack. da kann man nur immer wieder sagen. ehrlich wert am längsten.

versteh nicht was in mancher leute kopf vor geht. und dann wundert man sich das die beiträge der versicherungen so hoch sind. 🙁

was meint ihrn jetzt so. die rechnung von 2006 liegt mir ja vor. also dann wohl auch bezahlt. 🙂 einfach mal in der werkstadt anrufen und fragen wann die neue scheibe kommt? 😁

Mfg Patric

Beste Antwort im Thema

Wenn du eine neue Scheibe haben möchtest dann lass dir eine einbauen.
Aber "komplett auf deine Kosten" und nicht über die TK deiner Kfz-Versicherung.
Dann ist alles in Ordnung.

Denn
1. hast du das Fahrzeug billiger bekommen....
2. braucht deine Versicherung nicht leisten, da der Schaden schon bestand.
Auf einen weiteren Steinschlag warten und dann die Scheibe ersetzen lassen passt ja auch nicht zu deinem Motto. "Ehrlich währt (fährt) am Längsten"
Und Eigentlich kostet dich die Scheibe ja nichts. Wenn der Vorbesitzer die Scheibe erneuert hätte wäre das Fahrzeug ja um diesen Preis teurer geworden.

Was der Gutachter macht und die Versicherung des Vorbesitzers steht auf einem anderen Blatt und kann dir egal sein.
Gruß
Frank

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@patric-christin
Dafür, dass du die Versicherung des Vorbesitzers über deine Feststellungen informiert hast, ist dir ein dickes Lob auszusprechen 🙂 Leider wird der Betrug an der Kfz-Versicherung noch immer als "Kavaliersdelikt" betrachtet (zeigen ja u.a. auch die Beiträge vom KF-Fuzzi). 

Zitat:

Original geschrieben von patric-christin


und weils so toll ist geh ich jetzt zu meiner versicherung, lass die scheibe jetzt wirklich erneuern und ein und die selbe scheibe ist 3 mal bezahlt oder was. teure scheibe für 1500 euro dann aber

Willst du dich aber nicht selbst des Betruges schuldig machen, solltest du das aber unterlassen.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx



Zitat:

Original geschrieben von patric-christin


und weils so toll ist geh ich jetzt zu meiner versicherung, lass die scheibe jetzt wirklich erneuern und ein und die selbe scheibe ist 3 mal bezahlt oder was. teure scheibe für 1500 euro dann aber

Willst du dich aber nicht selbst des Betruges schuldig machen, solltest du das aber unterlassen.

Verstehe ich nicht. Er möchte die kaputte Scheibe ganz normal über seine Versicherung erneuern lassen.

Was ist daran Betrug?

Gruß

Frank

Zitat:

Original geschrieben von Frank128



Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Willst du dich aber nicht selbst des Betruges schuldig machen, solltest du das aber unterlassen.

Verstehe ich nicht. Er möchte die kaputte Scheibe ganz normal über seine Versicherung erneuern lassen.
Was ist daran Betrug?
Gruß
Frank

Ganz einfache Kiste.

Die Scheibe war beim Kauf kaputt, also vor seinem Vertrgsbeginn. Damit ist seine Versicherung Leistungsfrei.

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber



@KF-Fuzzi

Ich kann jetzt nur mal sagen, wie es bei unserer Versicherung war. Glasbruch wurde nie fiktiv abgerechnet. Einzige Ausnahme war der Glasbruch-Totalschaden. Selbst, wenn diese Versicherung das hier anders handhaben würde, hätte sie die zweite Scheibe nur nach Reparaturnachweis der ersten zahlen müssen, sonst könnte man dieses Spiel ja endlos treiben.

Gruß
traumzauber

Da gebe ich Dir grundsätzlich Recht. So hätte es eigentlich sein sollen. Scheint hier aber anders gelaufen zu sein. Wieso, weshalb, warum ist unklar. Deswegen allerdings einen Betrug zu unterstellen, ohne den Vorbesitzer gehört zu haben, geht meines Erachtens zu weit. Schließlich wissen "wir" alle, das auch Glasbruchschäden unter besonderen Umständen fiktiv abgerechnet werden können.

Darüber hinaus finde ich es völlig unsinnig, einen derartigen Fall hier im Forum zu verhackstückeln. Schließlich hat der TE nach eigenen Angaben das Fahrzeug mit defekter Frontscheibe gekauft. Somit möge er die Scheibe auch auf eigene Kosten reparieren lassen. Und damit hat weder die Versicherung des Vorbesitzers noch eine evtl. bestehende eigene Teilkasko des TE zu tun, denn es muß unterstellt werden, daß der Kaufpreis des Fahrzeugs durch die defekte Frontscheibe günstiger ausgefallen ist.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Leider wird der Betrug an der Kfz-Versicherung noch immer als "Kavaliersdelikt" betrachtet (zeigen ja u.a. auch die Beiträge vom KF-Fuzzi). 

Ich sehe Versicherungsbetrug keinesfalls als Kavaliersdelikt an. Manchmal bietet es sich an, die Dinge über den Horizont hinaus zu betrachten.

Zitat:

Original geschrieben von joschi67



Ganz einfache Kiste.
Die Scheibe war beim Kauf kaputt, also vor seinem Vertrgsbeginn. Damit ist seine Versicherung Leistungsfrei.

Genau so ist es. Ebenso hat der Versicherer des Vorbesitzers gegenüber dem TE keinerlei Leistungen zu erbringen. Es muß unterstellt werden, daß der Kaufpreis des Fahrzeugs durch die defekte Frontscheibe günstiger ausgefallen ist.

Eine Sache defekt kaufen und dann zum Versicherungsschaden deklarieren? Das wäre Betrug!

Zitat:

Original geschrieben von KF-Fuzzi


Genau so ist es. Ebenso hat der Versicherer des Vorbesitzers gegenüber dem TE keinerlei Leistungen zu erbringen. Es muß unterstellt werden, daß der Kaufpreis des Fahrzeugs durch die defekte Frontscheibe günstiger ausgefallen ist.
Eine Sache defekt kaufen und dann zum Versicherungsschaden deklarieren? Das wäre Betrug!

Das wird der TE aber jetzt nicht gerne hören, ähm lesen.

Er will es ja, wie er schreibt, über seine Versicherung regeln.

Tja, lieber TE das wird dann wohl nichts. Und wenn doch wäre es ja Betrug.
Aber das machst du ja sicher nicht. Hattest "DU" nicht geschieben. Ehrlich währt am Längsten.
Gruß
Frank, der sich drauf verlässt dass du zu deinem geschriebenen stehst. 😉

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber
 
Ich kann jetzt nur mal sagen, wie es bei unserer Versicherung war. Glasbruch wurde nie fiktiv abgerechnet. Einzige Ausnahme war der Glasbruch-Totalschaden. Selbst, wenn diese Versicherung das hier anders handhaben würde, hätte sie die zweite Scheibe nur nach Reparaturnachweis der ersten zahlen müssen, sonst könnte man dieses Spiel ja endlos treiben.
 
Gruß
traumzauber

Das kenne ich eingentlich auch nur so.

lediglich beim Totalschaden ist die Fiktive Abrechnung normal.

Bei Abrechung des Glasschaden auf Basis KVA macht wohl so ziemlich jede Versicherung Schwierigkeiten. 

Warum, kann sich auch jeder mit etwas Fachwissen schon erklären.....😁

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von KF-Fuzzi



Ich sehe Versicherungsbetrug keinesfalls als Kavaliersdelikt an. Manchmal bietet es sich an, die Dinge über den Horizont hinaus zu betrachten.

@KF-Fuzzi

Du kannst einfach mal sicher davon ausgehen, dass xAKBx schon über einen ausreichenden Horizont diesbezüglich verfügt.

Genau so wie noch einige andere hier Versicherungsforum.

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



@KF-Fuzzi

Du kannst einfach mal sicher davon ausgehen, dass xAKBx schon über einen ausreichenden Horizont diesbezüglich verfügt.

Genau so wie noch einige andere hier Versicherungsforum.

Gruß

Delle

Ja, davon ging ich in meinem Beitrag aus. Daher auch die Formulierung "... über den Horizont hinaus betrachten".

guten morgen.

also es war nicht meine absicht jetzt eine neue scheibe erschleichen zu wollen. Unternehme da jetzt auch selber nix. Es kommt ein gutachter der versicherung der sich die sache anschaut. Alles weitere überlasse ich der versicherung.

Es geht nun wirklich dadrum würde die scheibe wirklich gerne ersetzen lassen da sie nun echt 2 unschöne große steinschläge mit ca 2 - 3 cm langen rissen hat. Wurde auch so schon in einem alten tüv bericht vermerkt da aber nicht direckt im sichtfeld nicht weiter beanstandet.
Im kaufvertrag steht auch das die scheibe defekt ist. Also was da jetzt nun tun? ist es in dem fall jetzt also so das ich auf eigende kosten die scheibe ersetzen lassen müsste oder besteht wenn wenigstens die möglichkeit über die versicherung eine scheibenreparatur durchführen zu lassen?

Wenn du eine neue Scheibe haben möchtest dann lass dir eine einbauen.
Aber "komplett auf deine Kosten" und nicht über die TK deiner Kfz-Versicherung.
Dann ist alles in Ordnung.

Denn
1. hast du das Fahrzeug billiger bekommen....
2. braucht deine Versicherung nicht leisten, da der Schaden schon bestand.
Auf einen weiteren Steinschlag warten und dann die Scheibe ersetzen lassen passt ja auch nicht zu deinem Motto. "Ehrlich währt (fährt) am Längsten"
Und Eigentlich kostet dich die Scheibe ja nichts. Wenn der Vorbesitzer die Scheibe erneuert hätte wäre das Fahrzeug ja um diesen Preis teurer geworden.

Was der Gutachter macht und die Versicherung des Vorbesitzers steht auf einem anderen Blatt und kann dir egal sein.
Gruß
Frank

Zitat:

Original geschrieben von Frank128


Auf einen weiteren Steinschlag warten und dann die Scheibe ersetzen lassen passt ja auch nicht zu deinem Motto. "Ehrlich währt (fährt) am Längsten"
Und Eigentlich kostet dich die Scheibe ja nichts. Wenn der Vorbesitzer die Scheibe erneuert hätte wäre das Fahrzeug ja um diesen Preis teurer geworden.

Da bin ich mal gespannt was TE dazu sagt...

Zitat:

Original geschrieben von KF-Fuzzi

Ja, davon ging ich in meinem Beitrag aus. Daher auch die Formulierung "... über den Horizont hinaus betrachten".

Ach so.... dann hab ich das wohl falsch verstanden, sorry.

Gruss

Delle

Zitat:

Original geschrieben von KF-Fuzzi



Zitat:

Original geschrieben von patric-christin


😁 du kennst dich gut aus oder.

es geht nicht um die auskunnft sondern um die sache des versicherungsbetruges. meine frage war nur ob lauf versicherung die scheibe erneuert wurde. antwort ja 2 mal. gut wurde aber nicht.

so und die werkstatt muss mir da auch keine auskunnft drüber geben. die original rechnung bezahlt und unterschrieben liegt mir vor. nur ohne erbrachte leistung 😉

Stimmt 😁

Frage doch einfach mal den Vorbesitzer. Eventuell gibt es ja eine "normale" Erklärung für den Sachverhalt. Letztlich hätte der ja z.B. auf Grundlage eines KVA abrechnen können, ohne eine Reparatur durchführen zu müssen. Wer weiß ...

@KF-Fuzzi

Nach der Darstellung des TE gibt es nichts falsch zu verstehen. Das, was der Vorbesitzer getan hat, ist schlichtweg ein Betrug zum Nachteil der Versicherung. Auch wenn ich einen Schaden fiktiv abrechnen kann, darf keine Rechnung zur Regulierung vorgelegt werden. Hier verwirklich sich der Betrug allein schon durch die Erstattung der Mehrwertsteuer, auf die bei fiktiver Abrechnung kein Anspruch besteht. Zwei Frontscheibenrechnungen zur Regulierung eingereicht und es befindet sich noch immer die Herstellerscheibe im Fahrzeug bedeutet zweimaliger Betrug. Das dürfte für den Vorbesitzer ein teure Erfahrung werden.

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