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Versicherungnehmer Leichtkraftrad

Themenstarteram 27. Dezember 2015 um 15:13

Hallo,

unser Sohn hat sich im Sommer eine 125er gekauft. Mein Versicherungsvertreter bei dem ich fast alle Versicherungen abgeschlossen habe, sagte mir ich könnte die Maschine über mich versichern, weil dies viel billiger ist. Ich habe ihn mehrmals darauf hingewiesen das mein Sohn aber der alleinige Fahrer ist. Er meinte das wäre kein Problem. Auf dem Versicherungsschein den ich bekommen habe stehe ich als Fahrer drauf, mit dem Zusatz "gelegentliches Fahren von anderen Personen mit Mindestalter 23 Jahren ist zulässig".

Ich habe aber keinen Führerschein dafür und mein Sohn ist erst 18. Meinem Versicherungsvertreter habe ich dies auch nochmal gesagt und der meinte das wäre so in Ordnung!?

Nun ist er nicht mehr für die Versicherung tätig und habe Bedenken das es im Versicherungsfall, der ja gerade bei einem Jugendlichen schnell passieren kann, Probleme gibt. Demnächst bekomme ich einen neuen Ansprechpartner. Sollte ich ihm das besser mitteilen?

Grüße

Pegasus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Pegasus99 schrieb am 27. Dezember 2015 um 16:13:20 Uhr:

Ich habe ihn mehrmals darauf hingewiesen das mein Sohn aber der alleinige Fahrer ist.

Er meinte das wäre kein Problem.

Auf dem Versicherungsschein den ich bekommen habe stehe ich als Fahrer drauf, mit dem Zusatz "gelegentliches Fahren von anderen Personen mit Mindestalter 23 Jahren ist zulässig".

Ich habe aber keinen Führerschein dafür und mein Sohn ist erst 18.

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 27. Dezember 2015 um 16:21:43 Uhr:

Vielleicht ist er nicht mehr für die Versicherung tätig, weil er keine Ahnung [...] haben wollte.

Da ist er aber wohl nicht der Einzige, der keine Ahnung haben wollte.

Ja, zugegeben, Versicherung ist manchmal nicht ganz leicht.

Aber was ist am obigen Satz misszuverstehen? :eek: :confused: :eek:

Unredlicher Verteter hin oder her!

Tut mir Leid - auch wenn Du das nicht hören willst: Du erweckst mir den Eindruck, dass Du Dich in das Fehlverhalten anderer flüchten möchtest.

Schade, dass heutzutage Verantwortung übernehmen für die meisten ein Fremdwort ist.

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Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 27. Dezember 2015 um 21:01:53 Uhr:

Zitat:

@Pegasus99 schrieb am 27. Dezember 2015 um 16:13:20 Uhr:

Ich habe ihn mehrmals darauf hingewiesen das mein Sohn aber der alleinige Fahrer ist.

Er meinte das wäre kein Problem.

Auf dem Versicherungsschein den ich bekommen habe stehe ich als Fahrer drauf, mit dem Zusatz "gelegentliches Fahren von anderen Personen mit Mindestalter 23 Jahren ist zulässig".

Ich habe aber keinen Führerschein dafür und mein Sohn ist erst 18.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 27. Dezember 2015 um 21:01:53 Uhr:

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 27. Dezember 2015 um 16:21:43 Uhr:

Vielleicht ist er nicht mehr für die Versicherung tätig, weil er keine Ahnung [...] haben wollte.

Da ist er aber wohl nicht der Einzige, der keine Ahnung haben wollte.

Ja, zugegeben, Versicherung ist manchmal nicht ganz leicht.

Aber was ist am obigen Satz misszuverstehen? :eek: :confused: :eek:

Unredlicher Verteter hin oder her!

Tut mir Leid - auch wenn Du das nicht hören willst: Du erweckst mir den Eindruck, dass Du Dich in das Fehlverhalten anderer flüchten möchtest.

Schade, dass heutzutage Verantwortung übernehmen für die meisten ein Fremdwort ist.

Kann mich dem nur anschließen. Der Gelackmeyerte im Fall X ist dann der Versicherungsnehmer. Soll wohl eine Straftat sein, so eine Falschangabe zu tätigen... Bieten lassen wird sich die Versicherungsgesellschaft das nicht, wenn es raus kommt. Also schnell ändern. Noch ist nichts passiert.

Themenstarteram 27. Dezember 2015 um 21:40

Scheint ja wirklich eine heikle Sache zu sein. Mir war die Sache auch nicht ganz geheuer. Ich frage mich nur warum er das so gemacht hat? Hätte ja auch freiwillig mehr gezahlt. Zur Zeit kostet die Teilkaskoversicherung keine Hundert Euro. Bei Änderung auf meinen Sohn hätte ich damals meiner Erinnerung nach ungefähr das dreifache zahlen müssen.

Bei den meisten Versicherer macht es bei Leichtkraftrad/-roller nur einen Unterschied, ob von Personen unter 18 oder über 18 gefahren werden kann.

Bei der Gesellschaft gibt es wohl auch noch eine 23 Jahre-Grenze.

Der Versicherung und nicht dem Vertreter mitteilen, dass die Police nicht stimmt. Alleiniger Nutzer ist der Sohn, geboren am .....!

Dazu kann man fragen ob es günstiger ist oder gleich viel kostet, wenn die Versicherung auf den Sohn läuft.

Alles andere ist untauglich. Der 18 Jährige Sohn, ist nicht als Nutzer eingetragen. Im Schadenfall gibt es mindestens eine Nachberechnung, wenn nicht zusätzlich eine Vertragsstrafe. In der Kasko evt. eine SB von 5000 Euro. Kommt aber auf die Bedingungen an.

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 28. Dezember 2015 um 06:13:45 Uhr:

 

Alles andere ist untauglich. Der 18 Jährige Sohn, ist nicht als Nutzer eingetragen. Im Schadenfall gibt es mindestens eine Nachberechnung, wenn nicht zusätzlich eine Vertragsstrafe. In der Kasko evt. eine SB von 5000 Euro. Kommt aber auf die Bedingungen an.

Woher hast Du den Unsinn mit der Kasko-SB von 5.000.- Euro? Kannst Du bitte einmal die AKB des Versicherers verlinken, der das macht? Der Unsinn bezieht sich natürlich nicht auf Dich, sondern auf den Versicherer. Der würde damit gnadenlos gegen die Wand fahren. Und das macht niemand freiwillig. Was soll das auch bringen, wenn jemand keine Kasko hat?

@ PeterBH falsche Versicherung kann ich da nur sagen!

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 28. Dezember 2015 um 10:16:29 Uhr:

Woher hast Du den Unsinn mit der Kasko-SB von 5.000.- Euro? Kannst Du bitte einmal die AKB des Versicherers verlinken, der das macht? Der Unsinn bezieht sich natürlich nicht auf Dich, sondern auf den Versicherer. Der würde damit gnadenlos gegen die Wand fahren. Und das macht niemand freiwillig. Was soll das auch bringen, wenn jemand keine Kasko hat?

in den akb ist der sb nicht regelt.

wie bieten 5000€ sb an.

Ist aber - und ich vermute, dass du eher dies zum Ausdruck bringen wolltest - nicht die Standard-SB (auch nicht im Nutzfahrzeugbereich)

Natürlich werden 5.000.- Euro SB angeboten. Im Nutzfahrzeugbereich wohl von jedem Versicherer.

Hier ging es aber um eine Strafe bei einem nicht angegebenen Nutzer im Schadenfall und die Behauptung, dass dann im Schadenfall 5.000.- Euro SB als "Vertragsstrafe" anfallen können. Das ist natürlich Unsinn. Die Höchstgrenze sehen die Versicherer bei einem Jahresstrafbeitrag. Nachzulesen in den jeweiligen AKB.

Wie man bei einem Leichtkraftrad auf einen Jahresbeitrag von 5.000.- Euro kommt, mag Gustav Sturm einmal vorrechnen.

irgendwie habe ich gerade komplett verplant gelesen :eek::confused::confused::eek:

 

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 28. Dezember 2015 um 20:57:05 Uhr:

Wie man bei einem Leichtkraftrad auf einen Jahresbeitrag von 5.000.- Euro kommt, mag Gustav Sturm einmal vorrechnen.

teuerste Tarifmerkmale und darauf 3000% Risikozuschlag :D oder freie Prämienvereinbarung. Ich bin erfinderisch, wenn Du willst :-)

Hat auch jemand schon einen Jahresstrafbeitrag bezahlt?

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 28. Dezember 2015 um 21:01:47 Uhr:

irgendwie habe ich gerade komplett verplant gelesen :eek::confused::confused::eek:

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 28. Dezember 2015 um 21:01:47 Uhr:

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 28. Dezember 2015 um 20:57:05 Uhr:

Wie man bei einem Leichtkraftrad auf einen Jahresbeitrag von 5.000.- Euro kommt, mag Gustav Sturm einmal vorrechnen.

teuerste Tarifmerkmale und darauf 3000% Risikozuschlag :D oder freie Prämienvereinbarung. Ich bin erfinderisch, wenn Du willst :-)

Ja, das könnte klappen. Aber wer diese Prämie dann bezahlt, wird vermutlich mit dem Strafbeitrag dann auch kein Problem haben :D

Zitat:

@celica1992 schrieb am 28. Dezember 2015 um 21:04:27 Uhr:

Hat auch jemand schon einen Jahresstrafbeitrag bezahlt?

das ist jetzt wohl eher ein rhetorische Frage, wah.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 28. Dezember 2015 um 21:04:27 Uhr:

Hat auch jemand schon einen Jahresstrafbeitrag bezahlt?

Ich kenne genügend Leute, die den Strafbeitrag bezahlt haben. Spätestens, wenn sie über die Rechtsprechung über die Zulässigkeit der Forderung informiert wurden. Schon 2009 wurde das bestätigt. Und seit dieser Zeit entsprechend oft angewandt.

Guck z. B. einmal hier oder hier!

Zitat:

@Drahre1 schrieb am 28. Dezember 2015 um 11:52:58 Uhr:

@ PeterBH falsche Versicherung kann ich da nur sagen!

Und welche wäre besser (=preiswerter)?

Zitat:

...

Tut mir Leid - auch wenn Du das nicht hören willst: Du erweckst mir den Eindruck, dass Du Dich in das Fehlverhalten anderer flüchten möchtest.

Schade, dass heutzutage Verantwortung übernehmen für die meisten ein Fremdwort ist.

Rein aus den Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln???

Sonst wird doch immer gepredigt, dass man sich einen "Profi" suchen soll, wenn man sich nicht auskennt und jetzt macht das jemand und ihm wird erklärt, dass er doch wieder selber Schuld ist und das "Verantwortung zu übernehmen für die meisten ein Fremdwort ist".

Dann können wir ja auch jetzt alle das hohe Lied der Direktversicherungen singen und die Vermittler gleich alle begraben -> schließlich hat der Kunde ja trotzdem die Verantwortung, alles selber zu wissen.

Wichtiger ist wohl ein Gesprächsprotokoll in dem steht, dass der Vermittler gesagt hat, dass das mit dem 18-jährigen kein Problem ist. Dann wird das Wissen der Versicherung zugerechnet und der TE ist fein raus...

Das Beratungsprotokoll möchte ich sehen

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