Versicherungnehmer Leichtkraftrad
Hallo,
unser Sohn hat sich im Sommer eine 125er gekauft. Mein Versicherungsvertreter bei dem ich fast alle Versicherungen abgeschlossen habe, sagte mir ich könnte die Maschine über mich versichern, weil dies viel billiger ist. Ich habe ihn mehrmals darauf hingewiesen das mein Sohn aber der alleinige Fahrer ist. Er meinte das wäre kein Problem. Auf dem Versicherungsschein den ich bekommen habe stehe ich als Fahrer drauf, mit dem Zusatz "gelegentliches Fahren von anderen Personen mit Mindestalter 23 Jahren ist zulässig".
Ich habe aber keinen Führerschein dafür und mein Sohn ist erst 18. Meinem Versicherungsvertreter habe ich dies auch nochmal gesagt und der meinte das wäre so in Ordnung!?
Nun ist er nicht mehr für die Versicherung tätig und habe Bedenken das es im Versicherungsfall, der ja gerade bei einem Jugendlichen schnell passieren kann, Probleme gibt. Demnächst bekomme ich einen neuen Ansprechpartner. Sollte ich ihm das besser mitteilen?
Grüße
Pegasus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Pegasus99 schrieb am 27. Dezember 2015 um 16:13:20 Uhr:
Ich habe ihn mehrmals darauf hingewiesen das mein Sohn aber der alleinige Fahrer ist.
Er meinte das wäre kein Problem.
Auf dem Versicherungsschein den ich bekommen habe stehe ich als Fahrer drauf, mit dem Zusatz "gelegentliches Fahren von anderen Personen mit Mindestalter 23 Jahren ist zulässig".
Ich habe aber keinen Führerschein dafür und mein Sohn ist erst 18.
Zitat:
@gammoncrack schrieb am 27. Dezember 2015 um 16:21:43 Uhr:
Vielleicht ist er nicht mehr für die Versicherung tätig, weil er keine Ahnung [...] haben wollte.
Da ist er aber wohl nicht der Einzige, der keine Ahnung haben wollte.
Ja, zugegeben, Versicherung ist manchmal nicht ganz leicht.
Aber was ist am obigen Satz misszuverstehen? 😰 😕 😰
Unredlicher Verteter hin oder her!
Tut mir Leid - auch wenn Du das nicht hören willst: Du erweckst mir den Eindruck, dass Du Dich in das Fehlverhalten anderer flüchten möchtest.
Schade, dass heutzutage Verantwortung übernehmen für die meisten ein Fremdwort ist.
47 Antworten
Zitat:
@PeterBH schrieb am 2. Januar 2016 um 17:47:52 Uhr:
Den von gammoncrack genannten Spruch habe ich in den AKB's der Huk 24 nicht gefunden. Würde dort aber auch keinen Sinn machen, denn die fragen ja ausdrücklich nach begleitetem Fahren.
Natürlich. Ansonsten hätte ich wohl geschrieben, dass der "Spruch" in den AKB der HUK24 steht. Bei dem Versicherer ist das aber egal, ob begleitet oder nicht. Da kann auch der Anhalter fahren. Hauptsache Du oder Deine Frau sind ebenfalls im Auto.