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Versicherungnehmer Leichtkraftrad

Themenstarteram 27. Dezember 2015 um 15:13

Hallo,

unser Sohn hat sich im Sommer eine 125er gekauft. Mein Versicherungsvertreter bei dem ich fast alle Versicherungen abgeschlossen habe, sagte mir ich könnte die Maschine über mich versichern, weil dies viel billiger ist. Ich habe ihn mehrmals darauf hingewiesen das mein Sohn aber der alleinige Fahrer ist. Er meinte das wäre kein Problem. Auf dem Versicherungsschein den ich bekommen habe stehe ich als Fahrer drauf, mit dem Zusatz "gelegentliches Fahren von anderen Personen mit Mindestalter 23 Jahren ist zulässig".

Ich habe aber keinen Führerschein dafür und mein Sohn ist erst 18. Meinem Versicherungsvertreter habe ich dies auch nochmal gesagt und der meinte das wäre so in Ordnung!?

Nun ist er nicht mehr für die Versicherung tätig und habe Bedenken das es im Versicherungsfall, der ja gerade bei einem Jugendlichen schnell passieren kann, Probleme gibt. Demnächst bekomme ich einen neuen Ansprechpartner. Sollte ich ihm das besser mitteilen?

Grüße

Pegasus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Pegasus99 schrieb am 27. Dezember 2015 um 16:13:20 Uhr:

Ich habe ihn mehrmals darauf hingewiesen das mein Sohn aber der alleinige Fahrer ist.

Er meinte das wäre kein Problem.

Auf dem Versicherungsschein den ich bekommen habe stehe ich als Fahrer drauf, mit dem Zusatz "gelegentliches Fahren von anderen Personen mit Mindestalter 23 Jahren ist zulässig".

Ich habe aber keinen Führerschein dafür und mein Sohn ist erst 18.

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 27. Dezember 2015 um 16:21:43 Uhr:

Vielleicht ist er nicht mehr für die Versicherung tätig, weil er keine Ahnung [...] haben wollte.

Da ist er aber wohl nicht der Einzige, der keine Ahnung haben wollte.

Ja, zugegeben, Versicherung ist manchmal nicht ganz leicht.

Aber was ist am obigen Satz misszuverstehen? :eek: :confused: :eek:

Unredlicher Verteter hin oder her!

Tut mir Leid - auch wenn Du das nicht hören willst: Du erweckst mir den Eindruck, dass Du Dich in das Fehlverhalten anderer flüchten möchtest.

Schade, dass heutzutage Verantwortung übernehmen für die meisten ein Fremdwort ist.

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Vielleicht ist er nicht mehr für die Versicherung tätig, weil er keine Ahnung hatte oder sie nicht haben wollte.

Du solltest die Versicherung informieren. Schreib Ihnen das so, wie Du es hier auch geschildert hast. Vermutlich werden die Deinen Vertrag dann umstellen. Du kannst natürlich auch darauf hinweisen, dass Du Dir dann einen anderen Versicherer gesucht hättest, der bei der korrekten Konstellation günstiger gewesen wäre. Vielleicht ändern die das dann ohne Mehrbeitrag.

Wenn Dein Sohn einen Schaden verursacht und der Versicherer den jungen Fahrer bemerkt, kann Dir ein Strafbeitrag in Höhe eines korrekten Beitrages drohen. Du musst also abwägen, ob Du das Risiko eingehen willst.

Kritisch wird es noch, wenn Dein Sohn den SFR später einmal übernehmen will. Das wird dann wohl schwierig, da er nicht bestätigen kann, dass Krad überwiegend gefahren zu haben. Dann klappt das mit der Übertragung nicht.

Also, am besten richtig stellen.

Wenn dein Sohn 23 ist und nur gelegentlich damit fährt ist es doch in Ordnung.

Bei manchen Versicherungen ist es scheinbar so wie bei den Banken, man nimmt es nicht so genau mit den weichen Merkmalen

Zitat:

@Pegasus99 schrieb am 27. Dezember 2015 um 16:13:20 Uhr:

... mit dem Zusatz "gelegentliches Fahren von anderen Personen mit Mindestalter 23 Jahren ist zulässig".

..... mein Sohn ist erst 18.

Demnächst bekomme ich einen neuen Ansprechpartner. Sollte ich ihm das besser mitteilen?

Das würde ich der Versicherung sofort mitteilen.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 27. Dezember 2015 um 16:22:21 Uhr:

Wenn dein Sohn 23 ist und nur gelegentlich damit fährt ist es doch in Ordnung. :confused:

Lesen, verstehen. :eek:

Nein er ist 18 und alleiniger Fahrer.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 27. Dezember 2015 um 16:22:21 Uhr:

Wenn dein Sohn 23 ist und nur gelegentlich damit fährt ist es doch in Ordnung.

Bei manchen Versicherungen ist es scheinbar so wie bei den Banken, man nimmt es nicht so genau mit den weichen Merkmalen

Übler Tipp! Kann teuer werden!

War ja kein Tipp, sondern eine Feststellung.

Richtig. Dann stelle ich fest, dass die Feststellung "Wenn dein Sohn 23 ist und nur gelegentlich damit fährt ist es doch in Ordnung." bei Feststellung durch die Versicherer von fast allen (oder sogar allen) mit einem Strafbeitrag geahndet wird.

Was íst denn daran falsch, wenn er 23 wäre (hab das 18 überlesen)

Leider kommt es doch immer wieder vor das der Versicherungsvertreter, wie hier, den Antrag falsch ausfüllt um nicht den 3fachen Beitrag zu verlangen. Er meinte wahrscheinlich, das er ihm was Gutes tut.

Gut gemeint, ist nicht gut getan.

Eventuell ging es auch nur um einen Vertragsabschluß, den er mit dem erhöhten Beitrag bei richtigen Merkmalen nicht bekommen hätte.

Und wer bezahlt den am Ende die Vertragsstrafe bei unwahren Angaben,

wohl doch nicht der "Versicherungs-Fachmann".

Ich kann eure Bedenken nicht nachvollziehen. Ich kann doch ein Fahrzeug auf meinen Namen zulassen und jeden anderen damit fahren lassen, den ich im Versicherungsantrag angegeben habe. Um ein Fahrzeug anzumelden oder zu versichern brauche ich meines Wissens noch nicht einmal selbst einen Führerschein. Wenn der Sohn als Fahrer im Antrag eingetragen ist, ist m. E. alles in Ordnung.

Die Einschränkung durch die Versicherung "gelegentliches Fahren von anderen Personen mit Mindestalter 23 Jahren ist zulässig" bringt dem TE allerdings natürlich nichts. Da habt ihr schon Recht. Da darf sein Sohn natürlich nicht fahren. Aber ich gehe davon aus, dass diese Klausel auch anders lauten kann. Ich habe gerade meinen 17-jährigen Enkel als Fahrer angemeldet. War gar kein Problem. Unter Fahrer heißt es im Nachtrag zum Versicherungsschein: "Fahreralter Auch unter 25 Jahre".

am 27. Dezember 2015 um 17:16

Zitat:

@Pegasus99 schrieb am 27. Dezember 2015 um 16:13:20 Uhr:

.....Auf dem Versicherungsschein den ich bekommen habe stehe ich als Fahrer drauf, mit dem Zusatz "gelegentliches Fahren von anderen Personen mit Mindestalter 23 Jahren ist zulässig".

Ich habe aber keinen Führerschein dafür und mein Sohn ist erst 18. Meinem Versicherungsvertreter habe ich dies auch nochmal gesagt und der meinte das wäre so in Ordnung!?

Grüße

Pegasus

Vielleicht noch einmal den Ausgangspost lesen.

Gruß Frank,

alles andere ist Spekulation

Zitat:

@Pegasus99 schrieb am 27. Dezember 2015 um 16:13:20 Uhr:

Ich habe ihn mehrmals darauf hingewiesen das mein Sohn aber der alleinige Fahrer ist.

Er meinte das wäre kein Problem.

Auf dem Versicherungsschein den ich bekommen habe stehe ich als Fahrer drauf, mit dem Zusatz "gelegentliches Fahren von anderen Personen mit Mindestalter 23 Jahren ist zulässig".

Ich habe aber keinen Führerschein dafür und mein Sohn ist erst 18.

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 27. Dezember 2015 um 16:21:43 Uhr:

Vielleicht ist er nicht mehr für die Versicherung tätig, weil er keine Ahnung [...] haben wollte.

Da ist er aber wohl nicht der Einzige, der keine Ahnung haben wollte.

Ja, zugegeben, Versicherung ist manchmal nicht ganz leicht.

Aber was ist am obigen Satz misszuverstehen? :eek: :confused: :eek:

Unredlicher Verteter hin oder her!

Tut mir Leid - auch wenn Du das nicht hören willst: Du erweckst mir den Eindruck, dass Du Dich in das Fehlverhalten anderer flüchten möchtest.

Schade, dass heutzutage Verantwortung übernehmen für die meisten ein Fremdwort ist.

Zitat:

@Drahre1 schrieb am 27. Dezember 2015 um 18:04:39 Uhr:

Die Einschränkung durch die Versicherung "gelegentliches Fahren von anderen Personen mit Mindestalter 23 Jahren ist zulässig" bringt dem TE allerdings natürlich nichts. Da habt ihr schon Recht. Da darf sein Sohn natürlich nicht fahren. Aber ich gehe davon aus, dass diese Klausel auch anders lauten kann. Ich habe gerade meinen 17-jährigen Enkel als Fahrer angemeldet. War gar kein Problem. Unter Fahrer heißt es im Nachtrag zum Versicherungsschein: "Fahreralter Auch unter 25 Jahre".

Natürlich ist das kein Problem - wirkt sich nur gewaltig auf die Prämie aus. Eigene, leidvolle Erfahrung bei der Nachmeldung meiner 17-jährigen Tochter. 50 % Mehrbeitrag beim Golf 7 und SFR 35.

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