ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Versicherungnehmer Leichtkraftrad

Versicherungnehmer Leichtkraftrad

Themenstarteram 27. Dezember 2015 um 15:13

Hallo,

unser Sohn hat sich im Sommer eine 125er gekauft. Mein Versicherungsvertreter bei dem ich fast alle Versicherungen abgeschlossen habe, sagte mir ich könnte die Maschine über mich versichern, weil dies viel billiger ist. Ich habe ihn mehrmals darauf hingewiesen das mein Sohn aber der alleinige Fahrer ist. Er meinte das wäre kein Problem. Auf dem Versicherungsschein den ich bekommen habe stehe ich als Fahrer drauf, mit dem Zusatz "gelegentliches Fahren von anderen Personen mit Mindestalter 23 Jahren ist zulässig".

Ich habe aber keinen Führerschein dafür und mein Sohn ist erst 18. Meinem Versicherungsvertreter habe ich dies auch nochmal gesagt und der meinte das wäre so in Ordnung!?

Nun ist er nicht mehr für die Versicherung tätig und habe Bedenken das es im Versicherungsfall, der ja gerade bei einem Jugendlichen schnell passieren kann, Probleme gibt. Demnächst bekomme ich einen neuen Ansprechpartner. Sollte ich ihm das besser mitteilen?

Grüße

Pegasus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Pegasus99 schrieb am 27. Dezember 2015 um 16:13:20 Uhr:

Ich habe ihn mehrmals darauf hingewiesen das mein Sohn aber der alleinige Fahrer ist.

Er meinte das wäre kein Problem.

Auf dem Versicherungsschein den ich bekommen habe stehe ich als Fahrer drauf, mit dem Zusatz "gelegentliches Fahren von anderen Personen mit Mindestalter 23 Jahren ist zulässig".

Ich habe aber keinen Führerschein dafür und mein Sohn ist erst 18.

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 27. Dezember 2015 um 16:21:43 Uhr:

Vielleicht ist er nicht mehr für die Versicherung tätig, weil er keine Ahnung [...] haben wollte.

Da ist er aber wohl nicht der Einzige, der keine Ahnung haben wollte.

Ja, zugegeben, Versicherung ist manchmal nicht ganz leicht.

Aber was ist am obigen Satz misszuverstehen? :eek: :confused: :eek:

Unredlicher Verteter hin oder her!

Tut mir Leid - auch wenn Du das nicht hören willst: Du erweckst mir den Eindruck, dass Du Dich in das Fehlverhalten anderer flüchten möchtest.

Schade, dass heutzutage Verantwortung übernehmen für die meisten ein Fremdwort ist.

47 weitere Antworten
Ähnliche Themen
47 Antworten

In diesem Zusammenhang gilt nicht ein "entweder oder" sondern ein "sowohl als auch".

Für Fachlichkeit (z.B. passenden VS oder optimierte SF-Einstufung) ist der Fachmann zuständig.

Für das lesen eines Satzes in deutscher Sprache ist der Kunde zuständig.

Deswegen sagte ich auch (und das bzw. das Wichtigste in der Botschaft hast beim Zitat nett weggelassen) :

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 27. Dezember 2015 um 21:01:53 Uhr:

Ja, zugegeben, Versicherung ist manchmal nicht ganz leicht.

Aber was ist am obigen Satz misszuverstehen?

Rot=Verantwortlichkeit Vermittler

Blau=Verantwortlichkeit Kunde

Wenn man Böses denkt (ein Schelm für denjenigen), könnte man das Nachfragen vom TE eher derart verstehen, dass er nachfragte "klappt das wirklich so". Denn an dem Satz ist einfach nichts misszuverstehen:

Zitat:

@Pegasus99 schrieb am 27. Dezember 2015 um 16:13:20 Uhr:

"gelegentliches Fahren von anderen Personen mit Mindestalter 23 Jahren ist zulässig".

Das wäre dann aber ein ganz anderes Kaliber....

Zitat:

@celica1992 schrieb am 29. Dezember 2015 um 08:22:28 Uhr:

Das Beratungsprotokoll möchte ich sehen

Ich auch. Aber vielleicht gibt es ja Vermittler mit einem IQ auf dem Niveau eines Knäckebrotes. Dann könnte das passieren.

am 29. Dezember 2015 um 7:35

Zitat:

@Sause4711 schrieb am 28. Dezember 2015 um 23:33:44 Uhr:

.............Wichtiger ist wohl ein Gesprächsprotokoll in dem steht, dass der Vermittler gesagt hat, dass das mit dem 18-jährigen kein Problem ist. Dann wird das Wissen der Versicherung zugerechnet und der TE ist fein raus...

Ich bezweile jetzt einmal das genau DAS in dem Protokoll steht.

Der Vermittler wäre ja schön Blöd das reinzuschreiben und seinem Chef seine Unkenntnis schriftlich zu präsentieren. :D

Gruß Frank,

Dinge in Schriftform lassen sich leichter beweisen. :)

Wusste nicht, dass ich eine 125er auf mich versichern kann, wenn ich dafür keinen Führerschein habe.

Du kannst auch ein Auto auf Dich versichern, wenn Du keine Fahrerlaubnis besitzt. Guten Rutsch!

Danke und ebenso Guten Rutsch, Grüße aus Rom

am 1. Januar 2016 um 0:17

@ PeterBH

Ich bin seit Anfang letzten Jahres (2015) in der HUK24

Themenstarteram 1. Januar 2016 um 15:43

Vielen Dank für die Antworten und ein frohes neues Jahr.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 27. Dezember 2015 um 17:29:27 Uhr:

Eventuell ging es auch nur um einen Vertragsabschluß, den er mit dem erhöhten Beitrag bei richtigen Merkmalen nicht bekommen hätte.

Um solche Fälle zu verhindern, sollte man Versicherungsverträge über einen Versicherungs-Makler abschließen anstatt über einen Versicherungs-Vertreter.

Zitat:

@Drahre1 schrieb am 1. Januar 2016 um 01:17:18 Uhr:

@ PeterBH

Ich bin seit Anfang letzten Jahres (2015) in der HUK24

@Drahre1: Und nun rate mal, wo meine Fahrzeuge alle versichert sind. Richtig, HUK24 und das seit mehreren Jahren. Gib einfach mal dort dein Fahrzeug ein, einmal nur VN und einmal dazu auch eine 17-Jährige mit Schein für begleitetes Fahren. Bei unserem Golf 7 2.0 TDI wurde es deutlich teurer. Sehr zum Leidwesen meiner Tochter, denn damit darf sie weder unser Cabrio (mit 250 PS) noch unser SUV (mit 340 PS) fahren. Und das würde sie gerne.

Ist eine Nutzung ausschließlich durch Versicherungsnehmer/Partner vereinbart, dürfen auch sonstige Personen das Fahrzeug führen, sofern der Versicherungsnehmer oder sein in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehe-/Lebenspartner sich nachweislich während der Fahrt ebenfalls im Kfz befinden.

Das hat ein Versicherer in seinen AKB stehen und würde das Problem Deiner Tochter für die Zeit des begleitenden Fahrens lösen. Voraussetzung ist natürlich, dass Du der Begleitende bist.

am 2. Januar 2016 um 12:59

@ PeterBH

Wenn du dir derart PS-starke Fahrzeuge (und gleich zwei davon) leisten kannst, kann das mit etwas mehr Versicherungsbeitrag doch auch kein Problem für dich sein.

Und nun rate mal, was ich gemacht habe! Ich habe den bisherigen Beitrag mit dem neuen verglichen!

Alter Jahresbeitrag (ab 26.05.2015): 840,46 €, neuer Jahresbeitrag (ab 01.01.2016): 843,84 €. Unter Berücksichtigung, dass die Basispreise erhöht worden sind, ich andererseits bei den SF besser eingestuft worden bin, ergibt sich eine Verteuerung durch den Enkel von weniger als 100 €.

am 2. Januar 2016 um 15:55

@ PeterBH

Ich habe das Ganze noch einmal überarbeitet und nun eine genaue Berechnung gemacht. Die Nachforderung der Versicherung aufgrund der zusätzlichen Anmeldung meines 17-jährigen Enkels im Rahmen des betreuten Fahrens betrug für das Jahr 2015 9,11 € (in Worten neun Euro und 11 Cent) für 66 Tage (27.10. bis 31.12.2015). Das ist ein Mehr von 50,38 € (9,11 : 66 x 365) im Jahr. Ob das bei dir vielleicht daran liegt, dass bei PS-starken Fahrzeugen bei jugendlichen die Beiträge steigen könnten? Desto mehr PS, desto höher der Beitrag?

Der SUV hat SFR 35 (= 20% Beitragssatz), das Cabrio SFR 25 (= 30%, noch nach den alten Bedingungen). Beim SUV waren das gerade mal 613,19 € Jahresbeitrag für Haftpflicht, VK mit 300/150 SB, Rabattschutz, Fahrerschutz, Ausland-Schadenschutz und Plus Baustein. Das Cabrio hat ein Saisonkennzeichen und kostete für die 7 Monate gerade mal 218,- €, gleicher Versicherungsumfang.

Spare ich beim (Nicht-)Rauchen und (Nicht-)Trinken wieder ein. Die Kisten machen einfach mit viel Leistung viel mehr Spaß - auch wenn ich die Leistung sehr selten abrufe.

Vom 03.11.-01.01.2015 wurden bei mir 30,51 € nachgefordert. Haftpflicht mit 100 Mill., mit Rabattschutz, mit Schutzbrief, Fahrerschutz, Vollkasko mit 300 SB/TK 150 SB und dem Plus Baustein. Hochgerechnet wären das also ungefähr 190,- € Mehrbeitrag für meine Tochter als zusätzliche Fahrerin. Dank SF 35 (=Beitragssatz 20 %) aber im Jahr gerade mal 433,49 €.

Komischerweise betrug die tatsächliche Erhöhung für 2016 jedoch nur rund 90,- € (von 346,06 auf 433,49 €. Oder in nackten Zahlen: H von 102,92 auf 151,23 (das waren die genannten 50 %), VK von 223,14 auf 247,26 und Fahrerschutz von 20 auf 35 €.

Den von gammoncrack genannten Spruch habe ich in den AKB's der Huk 24 nicht gefunden. Würde dort aber auch keinen Sinn machen, denn die fragen ja ausdrücklich nach begleitetem Fahren.

Jetzt mach ihr mir mal den Spass, und rechne meinen Touareg neu mit meiner Tochter als zusätzliche Fahrerin. Anmelden werde ich sie aber nicht, dazu sind beide noch zu jung.

Der Touareg würde von 613,- € auf 975,- € steigen. Soll sie erstmal Mutters Golf zum Üben nehmen. Da schmerzen mich Dellen, Kratzer usw. auch nicht so sehr. Und meine Holde ist da ohnehin - wie die meisten Frauen - ziemlich schmerzfrei.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Versicherungnehmer Leichtkraftrad