Versicherung zweifelt eigenes DEKRA-Gutachten an, und will Geld zurück.

Hallo,
ich versuche es so kurz wie möglich mit der Schilderung zu machen:
im NOV.2014 hatte ich einen Auffahrunfall / Vollkaskoschaden mit meinem PKW.
Ich meldete den Unfall meiner Versicherung, die beauftragte einen DEKRA-Gutachten zwecks Feststellung der Schadenhöhe.
Der DEKRA-Gutachter ermittelte einen Wiederbeschaffungswert von € 13.200,-- und einen Restwert in Höhe von
€ 1050,--
Im Anspruchsteller-Fragebogen hatte ich wahrheitsgemäße Angaben gemacht, auch, dass der Verbesitzer mir gegenüber angegeben hatte, dass der Wagen bereits einen Vorschaden hatte, der aber nicht so toll (optisch) repariert war.
Mithin "hing" die Stoßstange etwas runter ( defekte seitliche Aufhängung), das gab ich aber der Versicherung an.
Daraufhin stellte die Versicherung eigene Nachforschungen an -was sehr lange dauerte- und die Versicherung fand heraus, dass tatsächlich mein Mercedes 2013 einen Totalschaden hatte bei km 220000.
Auch dort lag wohl ein DEKRA-Gutachten von 2013 vor, was mir aber die Versicherung nie zugeschickt hatte.
Die Versicherung wollte dann noch einen Kaufvertrag sehen, welchen ich auch übersendet habe.
Ich hatte im Sommer 2014 den Mercedes für € 9700,-- erworben, aber auch erhebliche Aufwendungen für Reparaturen, wie Erneuerung der Batterie z.B. uvm. in Höhe von € 2400,--
Nachdem nun die Versicherung fast 2 Monate geprüft hatte, kam im Januar 2015 die Abrechnung mit Angebot einer Autofirma, den Mercedes für € 4700,-- kaufen zu wollen.
Die Versicherung hatte dann diese € 4700,-- vom Restwert abgezogen, und mir das Geld überwiesen.
Der Unfallwagen Händler zahlte mir € 4465,-- in bar aus.
Nach einer Woche meldete sich der Unfallwagenhändler bei mir, und bemängelte die Kilometer, die seiner Meinung nach
mit 99000 km nicht stimmen würden. Er forderte nun € 3000,-- von mir, oder wolle Strafanzeige stellen, und zum Rechtsanwalt gehen.
Nachdem ich seiner Forderung nicht nachgekommen bin, weil er ja selber mehr als das vierfache bei der Auktion geboten hatte, drohte der Unfallwagenhändler, meiner Versicherung Meldung zu machen.
Auf mein Angebot, den Wagen zurückzunehmen, und ihm die € 4465 wieder auszuzahlen, ließ er sich nicht ein,
da er ja noch € 235,-- an Standgebühren bezahlt hätte, und es wäre meine Schuld, wenn ich mir diese € 235,-- nicht von meiner Versicherung zurrückzuholen würde.
Also meldete er alles der Versicherung, welche € 2400,-- an den Unfallwagenhändler auszahlte.
Dann kam ein Brief von der Versicherung, die nun plötzlich € 6800,-- von mir zurückhaben wollte, weil die Kilometer nicht stimmen würden, und ich keine wahrheitsgeäßen Angaben gemacht haben soll.
Auf mein Einwand, dass ich sehr wohl wahrheitsgemäße Angaben gemacht habe, und die Versicherung ja vorher fast 2 Monate alles geprüft habe nebst Anforderung meines Kaufvertrages und Anforderung des Unfall-Gutachtens von
2013 ging die Versicherung nicht ein.
Die Versicherung habe sich schließlich geirrt, und will nun Geld zurück.
Im Sommer 2015 reichte dann die Versicherung Klage ein, was jetzt verhandelt wurde.
Die Ansprüche des Unfallwagen-Autohändlers wurden abgewiesen, aber ich soll € 3200,-- an die Versicherung zahlen.
Mein Rechtsanwalt will jetzt gegen meinen Verkäufer vorgehen, aber die Versicherung hat den Kaufvertrag, und will diesen nicht rausrücken, genauso, wie die eigene Versicherung mir nie ein DEKRA-Gutachten (selbst mein eigenes) nie zugeschickt hatte.
Nun behauptet die Versicherung sogar, nie einen Kaufvertrag erhalten zu haben.
Wie seht Ihr das?
Mein Anwalt ist noch im Weihnachtsurlaub, und so kann ich ihn leider nicht erreichen.
Die Frist zum Einspruch gegen das Urteil läuft aber auch ab.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

so ein blödsinn.Nöö, ist kein Blödsinn. Habe ich selbst schon erlebt. Die Versicherung schredderte das unter Protest eingesendete Orginal und kann dann den eigenen Scann nicht lesen.

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Moin,

ich habe hier einige Beiträge präventiv aus Datenschutzgründen entfernt bzw solche welche im Kontext dazu standen.

Allerdings muss ich gestehen dass ich nicht ganz sicher bin ob dies wirklich notwendig ist, da es sich um ein Protokoll einer öffentlichen Verhandlung handelte. Bei dieser kann ja auch jeder der möchte mit im Gerichtssaal sitzen und bekommt dadurch auch persönliche Daten zu hören.

Grüße
Steini

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