Versicherung zahlt weniger wie Gutachten
Hallo, neulich hatte unser X1 Totalschaden. Nicht unser Schuld, keiner in den 3 beteiligte Auto's verletzt.
Laut Gutachter vom TüV ist Wiederbeschaffungswert €35.200.
Jetzt aber geht die Versicherung aus vom Wert des 'neues' Auto der €1.900 unter der Wiederbeschaffungswert liegt. Aber wir haben noch vor, die Heckklappe elektrifizieren zu lassen, wie es im voriges BMW war. Kostet €2150,-.
Wir konnten das nicht sofort machen lassen weil wir es eilig hatten, so ohne Auto, mit zwei Wochen Leihwagen und man erst in fünf Wochen an der Reihe ist.
Aber stellt euch vor, meine Frau hätte ihr eigenes Auto gehabt und wir wären ruhig auf der Suche nach ein anders Auto gegangen. Hätte dann die Versicherung mit dem Bezahlen gewartet bis wir vielleicht nach unserem Urlaub (mit Wohnmobil), in zwei Monaten ein neues Auto gekauft hätten. Und wenn der dann aucht etwas unter der Wiederbeschaffungswert gelegen hätte, hätten wir das dann melden müssen und eine Rückzahlung leisten?
Und wenn wir überhaupt kein Auto mehr gekauft hätten sonder der Rest unseres Lebens mit Bahn und Bus reisen wollten, hätten wir dann nur der Ertrag vom Wrack bekommen.
Das spezielle ist auch noch, die alles macht unser eigene Versicherung. Direkt nach dem Unfall wobei auch ein niederländisches Fahrzeug war, sagte man mir: 'Geh zu einem Anwalt, dann läuft das schneller.'Als ich das mit unsere Versicherung überlegte sagte man da: 'Wir können das wohl für Sie machen, weil Sie schon viele Jahre eine Vollkasko Versicherung für's Auto und auch alle andere Versicherungen bei uns haben.'
Und da eine andere Beteilgye and dem Unfall Schuld hatte, müssen die selber nichts zahlen.
29 Antworten
Zitat:
@allesgeht schrieb am 30. Juli 2022 um 15:28:50 Uhr:
Zitat:
@willem269 schrieb am 30. Juli 2022 um 14:19:47 Uhr:
Und wenn wir überhaupt kein Auto mehr gekauft hätten sonder der Rest unseres Lebens mit Bahn und Bus reisen wollten, hätten wir dann nur der Ertrag vom Wrack bekommen.Moin,
meinst Du diese blödsinnige Frage echt Ernst???
Nein, aber es scheint wohl so zu sein. Weil unser neues Auto etwas billiger ist wie das vorige, bekomme ich weniger. Also, wenn wir gesagt hätten, wir kaufen uns ein kleineres und etwas älteres Auto fur 25 statt 35.000, hätten wir dann noch weniger bekommen. Und, eine tages kommt dem Moment wenn man sagt: Ich fahre nicht mehr. Und wenn dann ein Unfall der Anlass ist, kann diese Situation doch entstehen? Aber jetzt ist es noch nicht so weit
Das Lesen stellt manche vor unlösbare Probleme oder es geht wieder nur ums sinnfreie Aufplustern ...
@willem269 ... du liegst richtig und solltest die weiteren Kosten belegen können. Was sagt eigentlich dein Anwalt dazu?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung zahlt weniger wie Gutachten' überführt.]
Das könnte daran liegen, dass der Wiederbeschaffungswert differenzbesteuert ist und nur bei entsprechendem Nachweis die komplette Umsatzsteuer erstattet wird.
Falls ich das Geschriebene des TE einigermaßen interpretiert habe.
Zitat:
@allesgeht schrieb am 30. Juli 2022 um 15:34:19 Uhr:
Moin,
bei unverschuldeten Unfall, zahle ich weder Abschleppen, noch Leihwagen, oder Selbstbeteiligung!
Das hört sich nach Eigenverschuldung an. Bist Du da Sicher, was Du da sagst? Nicht unsere Schuld!!!!!!!!!
Besonders, 200% sicher!
Mir ist auch nicht gefragt das zu zahlen, nur will meine Versicherung das der Garage der den Wagen abgechleppt und abgemeldet hat und ein Leihwagen bereit stellte, nicht bezahlen.
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Er hat ja wohl keinen Anwalt, jetzt geht es nur noch um 1.900 € - da würde ich als Anwalt nicht ran wollen...
Wer bei einem unverschuldetem Unfall keinen Anwalt nimmt, hat seine Entschädigung mit Recht kleiner gemacht.
Zitat:
OLG Frankfurt vom 01.12.2014 - 22 U 171/13: „Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u. Ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“
Oha, bei €1900 geht angeblich kein Anwalt ran, und das obwohl hier auch nur nach Papierlage vergangen werden muss, wie ist es dann erst bei eineem Busgeldverfahren 250 € bei dem 1 Monat Farhrverbot (jedoch keine MTU) droht,
oder gar nur wenn ich glaube zu uunrecht 30km zu schnell geblitzt worden zu sein ?
Dann scheint Dir die Gebührenordnung nicht bekannt zu sein.
Das eine ist Zivilrecht, das andere Strafrecht.
Das Strafrecht wird ungleich höher dotiert.
Könnte man das Ganze eigentlich noch "heilen"?
Die eigene Kasko in Anspruch nehmen, willst du ja eigentlich nicht, wenn du keine Teilschuld hast.
Der TE hat es jetzt aber trotzdem gemacht und die Regressansprüche gehen gemäß VVG § 86 auf seine Vollkasko über.
Dieser wiederrum kann die gegnerische Haftpflicht aber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in Regress nehmen?
Dadurch könnte es also leicht passieren, dass die Vollkasko schadenbelastet bleibt.
Dürfte der TE oder der entsprechende Anwalt sagen: Upps. Das war ein Fehler. Wir stellen die Forderung lieber doch an die gegnerische Versicherung und wenn wir das Geld von der bekommen, zahlen wir es der VK wieder zurück, so dass der eigener Vertrag schadenfrei bleibt?
Oder ist diese Möglichkeit mit der Auszahlung an den TE bereits endgültig verstrichen?
Zitat:
@germania47 schrieb am 30. Juli 2022 um 21:36:48 Uhr:
Dann scheint Dir die Gebührenordnung nicht bekannt zu sein.
Das eine ist Zivilrecht, das andere Strafrecht.
Das Strafrecht wird ungleich höher dotiert.
Klar ist da ein Unterschied, aber am Ende solte beides bei rund 400..500€ sein. Hängt natürlich auch vom Verfahrensablauf im Einzelnen ab, da kann es auch mal mehr werden.
Ich werde Montag erst mal beim Versicherer anrufen. Am Samstag bekam ih wieder Post von denen. Mit eine Nachzahlung weil die eine Woche eher von einem falschen Wiederbeschaffungswert (€29.580 statt €35.200) ausgegangen waren. Darüber habe ich vergangene Montag hier bei uns im örtliche Büro gesprochen und das würden die in Ordnung machen, wurde versprochen. Aber im Schreiben von dieses Wochende fangen die nicht mit dem Wiederbeschaffungswert aber mit: Kaufpreis Ersatzfahrzeug, €33.245 an. Da ist dan dem Unterschied mit dem Gutachten von €35.200 die €1955 die mir fehlen. Mit dem Geld und ein bischen dazu gelegt,will ich die Heckklappe elektrisch nachrüsten lassen. Wäre das sofort möglich gewesen, war der Wert vom Ersatzfahrzeug 33.245+2150 = €35.395 gewesen.
Man redet hier (region Nordhorn) darüber und bekommst später Post aus Hannover. Werde die in Hannover mal darüber ansprechen.
Wie schauts denn bei dir mit Kaufpreis oder Neupreisentschädigung aus?
Wie alt ist das Auto genau und wie lange ist es schon bei dir in Besitzt?
Wie schauts mit einem Schutzbrief aus?
Du bist doch offensichtlich beraten worden, beim abschließen der Versicherung.
Da sollten die beiden Sachen doch bei deinem 35.000 Euro Fahrzeug mit dabei sein in der Vollkasko.
Wenn die die Berechnung auf Basis von Wiederbechaffungswert machen, bin ich vollkommen zufrieden. Auto war am 30.Juli drei Jahre alt und wäre Anfang September zwei Jahre in meinem Besitz gewesen.
Schutzbrief ist da aber mit niedrigere Abschleppkosten und eine Woche Mietwagen statt die zwei die ich gebraucht habe. Aber die Sachen habe ich beim Dekra Claim Services eingereicht, die schicken das weiter am Versicherer des Verursachers.
Ich verstehe überhaupt nicht wie die ein Schaden abwickeln können basiert auf Wert des neues Auto. Meistens ist der Wert noch gar nicht bekannt weil Menschen warten bis die wissen wie hoch das Budget ist und dann erst seriös auf der Suche gehen. Das hat letzte Woche der Versicherungsmann uns noch gesagt.
Nun gut. Du musst selber wissen, mit was du zufrieden bist.
Ich denke aber, du hast für den Wagen 50 TEUR und mehr bezahlt.
Bei so einer hohen Summe wäre ich mit der Beratung nicht zufrieden, wenn mir nicht ein Vertrag mit Kaufpreisentschädigung zumindest angeboten worden wäre.
Verträge mit 24 Monate und mehr Kaufpreisentschädigung hat inzwischen so gut wie jeder versicherer in seinen Premiumtarifen.
Wir reden hier einfach mal um schlappe 10 bis 20 TEUR um die es hier geht.
Hallo Bernd, ich habe dir in meinem PN schon einiges erklärt. Mit der Wiederbeschaffungswert kann ich also zufrieden sein.
Verstehe ich richtig - es waren insgesamt 3 Fahrzeuge am Unfall beteiligt? Dann beruft sich die Versicherung eventuell auf diese Betriebsgefahr Eures Fahrzeugs = Zuweisung einer Teilschuld. Selbst wenn Euer Fahrzeug das in der Mitte war und von hinten auf das vordere aufgeschoben wurde.
Darum die Option Abrechnung über die VK.
Es sei denn, man kann klar nachweisen, dass eins oder beide anderen Fahrzeuge allein Verursacher waren - dann Regulierung über deren/dessen Haftpflicht. Ohne Anwalt macht man da nur Miese.
Misstrauisch wäre ich sofort ab dem Moment, wo mir eine Versicherung von sich aus anbietet "wir machen das für Sie".
Auch bei einer Teilschuld hat man per Quotelung Anspruch auf die komplette Höhe Wiederbeschaffung lt Schadengutachten, Abschleppkosten, Kosten für die Ersatzbeschaffung, Mietwaren, Nutzungsausfall ... ggf gar Schmerzensgeld. Sogar noch viel mehr ...