Versicherung zahlt nicht?
Hallo,
im Februar 2012 hat eine Nachbarin einen Schaden an meinem Auto verursacht. Sie hat auch noch Fahrerflucht begangen. Sich dann aber später gestellt.
Die Polizei hat mich aufgefordert, einen Kostenvoranschlag zuzusenden. Dann passierte nichts mehr.
Jetzt habe ich den Schaden beheben lassen. Und musst feststellen: die Verursacherin hat ihrer Versicherung nichts gemeldet.
Die übernimmt jetzt nichts.
Jetzt habe ich der Verursacherin die Rechnung übergeben. Aber bisher keine Reaktion.
Möchet keinen Anwalr einschalten, da ich keine Rechtsschutzversicherung habe.
Wie sollte ich weiter vorgehen, wenn diee Reaktion weiter ausbleibt?
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
Beste Antwort im Thema
Natürlich 😉
50 Antworten
Zitat:
Die Kfz Haftpflicht ist ein kompletter passiver Rechtschutz für mich.
Alles was Schadensabwehr und deren Bezahlung angeht ist Aufgabe der Haftpflicht.
Was ist passiver Rechtsschutz.😕
Entweder habe ich Rechtschutz oder nicht. Der Versicherung geht es nur um die eigenen Interessen. Du interessierst die erstmal gar nicht. Die entscheiden zahlen/nicht zahlen nach der Faktenlage (Angaben der Beteiligten und der Polizei). Falls Du der Meinung bist, du bist ungerecht behandelt ist es der Versicherung schnuppe. Was hat das mit Rechtsschutz zu tun?
Also komm. Der Begriff "passiver Rechtschutz" sollte doch nun wirklich bekannt sein.
http://www.haftpflicht-wissen.de/...chutz-haftpflichtversicherung.html
Inhalt war mir das klar, nur den Begriff habe ich noch nie gehört🙂
Na ja, aber das ist doch genau der Sinn einer Haftplicht.😕 Wieso muss dieses Kind dann noch einen eigenen Namen haben. Unter Rechtsschutz verstehe ich eine Leistung, die ich in Anspruch nehmen kann.
Keine Ahnung.
Aber ich finde den Begriff "passiver Rechtschutz" durchaus passend.
Bei einem Autounfall z.B. hilft er mir nur Ansprüche die gegen mich gestellt werden zu regeln.
Ich kann damit aber nicht meine Ansprüche gegenüber dem anderen geltend machen.
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Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
Alles was Schadensabwehr und deren Bezahlung angeht ist Aufgabe der Haftpflicht.
Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
Quelle: http://www.bedarfsgerecht-versichert.de/haftpflicht.htmlZitat:
Aufgaben der Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung "erledigt" die Schadensersatzansprüche, die von einem Geschädigten an den Schadensverursacher herangetragen werden. Sie stellt ihren Versicherungsnehmer von Schadensersatzansprüchen frei, die gegen ihn erhoben werden. ...
Dann frag ich mich aber, wieso dann ein VG bzw. OVG bei einem VKU an dem ich als Geschädigter beteiligt war auch die Verursacherin als Beklagte geladen hat und nicht nur ihre VS-Gesellschaft?!?
Iwo muss es also doch noch einen begründeten Anspruch ggü. der Verursacherin außerhalb der VS-Leistung geben, oder?
Wenn du als Verursacher mit verklagt wirst, so fällst du als Zeuge raus.
Kommen kann dich der Richter natürlich trotzdem lassen, damit er sich die Version von deiner Geschichte trotzdem anhört.
Die Versicherung kann sich ja nicht zum Schadenshergang äußern.
Wenn es berechtigte Ansprüche gibt, dann begleicht diese ja eh die Versicherung.
Sind sie ungerechtfertigt, so zahlt die Versicherung die Abwehrkosten.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Zitat:
Dann frag ich mich aber, wieso dann ein VG bzw. OVG bei einem VKU an dem ich als Geschädigter beteiligt war auch die Verursacherin als Beklagte geladen hat und nicht nur ihre VS-Gesellschaft?!?
Ich kann jetzt zwar mit den Abkürzungen VG oder OVG nichts anfangen, versuche es aber einmal zu erklären.
Nach dem Versicherungsvertrag stellt der Versicherer seinen Versicherungsnehmer oder andere am Vertrag beteiligte (wie z.B. den Fahrer oder Halter) von Schadenersatzansprüchen frei, sofern durch den Gebrauch des Fahrzeuges u.a. Sachen beschädigt oder zerstört werden. Das steht in den AKB und dazu braucht das VVG nicht bemüht werden.
Hat ein Versicherungsnehmer mit seinem Fahrzeug einen Schaden verursacht, kann sich der Geschädigte an den Verursacher (Versicherungsnehmer) wenden, hat aber auch die Möglichkeit, sich direkt an den Versicherer zu wenden (Direktanspruch).
In der Regel wendet sich der Geschädigte auch an den Versicherer, da dieser in der Regel auch über die finanziellen Mittel verfügt, einen verursachten Schaden auszugleichen zu können.
Stellt sich nun der Versicherer - aus welchen Gründen auch immer - quer und zahlt nicht, kann der Geschädigte Rechtsmittel gegen den Versicherungsnehmer (Verursacher), gegen den Versicherer oder gegen beide durch Mahnbescheid oder Erhebung einer Klage einlegen.
Wird nun nur gegen den Verursacher vorgegangen, wird sich dieser mit seinem Versicherer in Verbindung setzen. Wurde ein Mahnbescheid beantragt, wird ihn der Versicherer anweisen, Widerspruch einzulegen. Bei der folgenden Klage gegen den Verursacher wird der Versicherer einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der Interessen seines Versicherungsnehmers beauftragen, trägt auch die Kosten des Rechtsanwaltes, die Gerichtskosten und im Falle eines Unterliegens natürlich auch die gegnerischen Anwaltskosten und selbstverständlich auch die Urteilssumme.
Ein Mahnbescheid oder Klage allein gegen den Verursacher (Versicherungsnehmer) bewirkt im Endeffekt rein gar nichts.
Das der Geschädigte im Streitfall über seinen Rechtsanwalt den Versicherer und den Verursacher verklagt, hat in der Hauptsache damit zu tun, dass ein am Prozess Beteiligter (hier der Verursacher) nicht mehr als Zeuge zur Verfügung steht. Würde der Rechtsanwalt nur den Versicherer verklagen, stünde der Verursacher als Zeuge für "wer weis was" zur Verfügung.
Das der Versicherer im geschilderten Fall des TE nun gar nichts zahlt, mag ich nicht glauben. Der TE (der sich im übrigen ausser seiner Frage hier nicht wieder gemeldet hat!) gibt doch an, seine Nachbarin habe den Schaden bis heute noch nicht gemeldet. Eine endgültige Ablehnung aller Schadenersatzansprüche sehe ich zumindest hierin nicht.
@TE (solltest du hier noch mitlesen)
Melde den Schaden dem Versicherer deiner Nachbarin, stell deine Ansprüche, die du meinst stellen zu müssen und warte die Stellungnahme des Versicherer ab. Wenn du schon 18 Monate geduldig warst, wirst du wohl die eine oder andere Woche bis zur Entscheidung des Versicherers noch warten können.
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Ich kann jetzt zwar mit den Abkürzungen VG oder OVG nichts anfangen, versuche es aber einmal zu erklären.Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
VG = Verwaltungsgericht
OVG = Oberverwaltungsgericht
Diese Gerichte kommen z.B. ins Spiel, wenn Schadenersatzforderungen gegen eine Amtsperson, die in Ausübung ihres Dienstes einen Schaden verursacht hat, erhoben werden.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
VG = VerwaltungsgerichtZitat:
Original geschrieben von xAKBx
Ich kann jetzt zwar mit den Abkürzungen VG oder OVG nichts anfangen, versuche es aber einmal zu erklären.
OVG = OberverwaltungsgerichtDiese Gerichte kommen z.B. ins Spiel, wenn Schadenersatzforderungen gegen eine Amtsperson, die in Ausübung ihres Dienstes einen Schaden verursacht hat, erhoben werden.
O.
Danke für die Erläuterung, wobei mir der Zusammenhang hier nicht ersichtlich ist. Der TE hat zumindest in seiner Fragestellung nicht darauf hingewiesen, dass seine Nachbarin den Schaden an seinem Fahrzeug während der Ausübung ihres Dienstes als Amtsperson verursacht hat.
Danke xAKBx
Endlich jemand, der sich auch auskennt! 🙂
Hallo Gemeinde,
jetzt melde ich mich wieder zu Wort.
Danke für die vielen Hinweise-
Ja, ich weiß, dass ich ganz schön naiv war und lange Schadensregulierung gewartet habe. dachte ja imme, da kommt noch was.
Bis vorhin war ich auch noch drauf und dran, Gerichte usw. zu bewegen.
Doch (oh Wunder) die Versicherung des Schädigers hat sich gemeldet und zahlt die Rechnung.
Der Stein plumst immer noch!
Freundliche Grüsse aus Berlin!
Harald
Klasse - das freut mich für Dich!!!
Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
Danke xAKBxEndlich jemand, der sich auch auskennt! 🙂
Du scheinst ja nicht dazu zu gehören!
Jedenfalls kam von dir hier noch nicht wirklich viel brauchbares oder richtiges.
Aber sei es drum.
Natürlich 😉