Versicherung zahlt nicht?
Hallo,
im Februar 2012 hat eine Nachbarin einen Schaden an meinem Auto verursacht. Sie hat auch noch Fahrerflucht begangen. Sich dann aber später gestellt.
Die Polizei hat mich aufgefordert, einen Kostenvoranschlag zuzusenden. Dann passierte nichts mehr.
Jetzt habe ich den Schaden beheben lassen. Und musst feststellen: die Verursacherin hat ihrer Versicherung nichts gemeldet.
Die übernimmt jetzt nichts.
Jetzt habe ich der Verursacherin die Rechnung übergeben. Aber bisher keine Reaktion.
Möchet keinen Anwalr einschalten, da ich keine Rechtsschutzversicherung habe.
Wie sollte ich weiter vorgehen, wenn diee Reaktion weiter ausbleibt?
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
Beste Antwort im Thema
Natürlich 😉
50 Antworten
Hallo,
natürlich kann man Mahnbescheide verschicken, aber da geht man zunächst in Vorkasse.
Wenn gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt wird, dann geht es ggf. vor Gericht, je nach dem, was im Mahnbescheid eingetragen wird.
Wenn gegen den Mahnbescheid kein Widerspruch eingelegt wird, dann hat man zwar einen vollstreckbaren Titel, muß aber trotzdem dem Geld noch hinterherlaufen und auch hier wieder in Vorkasse treten und wenn dann nichts zu holen ist, dann ist außer Spesen nichts gewesen.
Einen Mahnbescheid halte ich für völlig überflüssig.
Ansprechpartner ist die Versicherung und wenn die nicht zahlen will, dann beim zuständigen Amtsgericht Klage einreichen, geht auch ohne Anwalt, und bis zu einem Streitwert von 5.000 €.
Liebe Grüße
Herbert
Ohne Anwalt geht hier gar nichts mehr. Ich bezweifle das der TE ohne Anwalt vor Gericht seine Forderungen durchdrücken kann oder seine Forderungen per Mahnbescheid bezahlt bekommt.
Er soll versuchen einen Anwalt zu nehmen, auf den er ja rechtens Anspruch hat der er soll seine Forderungen in den Wind schießen.
Wenn gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt wird muss er sowieso klagen. Und vor Gericht ohne Anwalt, das wird bestimmt lustig.
Zitat:
Original geschrieben von Holger-TDI
Wenn gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt wird muss er sowieso klagen. Und vor Gericht ohne Anwalt, das wird bestimmt lustig.
Es ist schon erschreckend, welche Vorstellungen einige hier von rechtlichen Abläufen haben.
Wenn man gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegt, sollte man dafür auch triftige Gründe haben. Diese müssen zwar im MB nicht angegeben werden, aber spätestens bei Gericht werden sie gebraucht.
Und wie Richter über jemanden denken, der im Rahmen einer Straftat einen Schaden anrichtet und dann nicht gewillt ist, diesen zu zahlen, kann sich jeder ausmalen. Für den Schädiger wirds bestimmt nicht lustig.
MfG
Was würdest du tun, wenn jemand nach 1,5 Jahren einen Mahnbescheid dir persönlich schickt?
Du musst sogar gegen diesen Mahnbescheid Einspruch einlegen, sonst hat der andere einen vollstreckbaren Titel gegen dich, egal ob die Ansprüche dann gerechtfertigt sind, oder nicht.
Also das mit dem Mahnbescheid schicken ist Blödsinn.
Wenn du mir den schickst, lege ich Einspruch ein.
Den Rest erledigt dann meine Haftpflichtvesicherung.
Mit der kannst du dich dann vor Gericht streiten.
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Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
Was würdest du tun, wenn jemand nach 1,5 Jahren einen Mahnbescheid dir persönlich schickt?
Im hier vorliegenden Fall würde ich zahlen, um weitere erhebliche Kosten zu vermeiden.
Zitat:
Du musst sogar gegen diesen Mahnbescheid Einspruch einlegen, sonst hat der andere einen vollstreckbaren Titel gegen dich, egal ob die Ansprüche dann gerechtfertigt sind, oder nicht.
Wenn ich einen Crash gebaut habe und abgehauen bin, weiss ich, daß die Ansprüche berechtigt sind.
Zitat:
Also das mit dem Mahnbescheid schicken ist Blödsinn.
Wenn du mir den schickst, lege ich Einspruch ein.
Dann geht's vor Gericht und wird erheblich teurer.
Zitat:
Den Rest erledigt dann meine Haftpflichtvesicherung.
Die erledigen gar nichts, ich verklage Dich.
Zitat:
Mit der kannst du dich dann vor Gericht streiten.
Muss ich nicht, das darfst Du dann tun.
MfG
Ich gehe ja nicht mit allen Postings von VersVor konform - aber hier hat er nun mal recht.
§100 & §101 VVG
Mein lieber Herr Meier,
der Geschädigte hat keinen Vertrag mit der Versicherung, deshalb der letzte Satz meines vorherigen Beitrags.
MfG
Man könnte das jetzt lang schreiben, oder eben kurz:
Wenn einer was von mir kaputt gemacht hat, will ich Ersatz von ihm. Wenn der dann versichert ist - gut für ihn. Mir aber egal - die Versicherung hat nichts kaputt gemacht, deshalb wende ich mich an den Verursacher des Schadens.
Wie das im VVG geregelt ist, interessiert mich nicht, das betrifft die Versicherung und den VN aber nicht mich, als Geschädigten. (denk an den ersten Satz, den angehende Juristen hören: wer will was von wem woraus...).
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
Dann geht's vor Gericht und wird erheblich teurer.
Kostet mich dank meiner Kfz Haftpflicht keinen Cent.
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
Die erledigen gar nichts, ich verklage Dich.
Ich erscheine nur vor Gericht, wenn mich der Richter sehen will.
Was in dem Fall nicht der Fall sein wird, da die Schuldfrage klar ist.
Es geht in dem Fall ja nur noch um die Zahlung des Schadens.
Das wird der Richter mit euch und der Versicherung ausmachen.
Ich habe mit berechtigten Schadensersatzansprüchen nichts zu tun.
Die zahlt meine Versicherung.
Also um nochmals auf den Ursprung zurück zu kommen:
Ich würde keinen Mahnbescheid verschicken.
mal davon abgesehen gegen wenn man vorgeht, ob nun versicherung oder verursacherin. besteht denn für den te überhaupt noch die möglichkeit des beweisens. nach so langer zeit könnte es ja auch ein neuschaden sein. das die versicherung so reagiert ist mir logisch und die verurasacherin wird doch bestimmt mit der selben leiher kommen.
was mich hier wundert, selbst wenn es nicht 2012 sondern 2013 ist, wo hat der te auch einmal die daten der versicherung her? warum hat er nicht eher schon bei der versicherung um kostenübernahme gebeten und es gemeldet das er ein schaden durch die verursacherin hat? warum hat er ausgerechnet jetzt den schadenbeheben lassen und merkt dann das die versicherung nichts weiß? selbst wenn der fall im februar 2013 gewesen wäre h#tte ich spätestens im märz die füße in die hand genommen um alles abzuchecken
Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
Kostet mich dank meiner Kfz Haftpflicht keinen Cent.Ich erscheine nur vor Gericht, wenn mich der Richter sehen will.
Was in dem Fall nicht der Fall sein wird, da die Schuldfrage klar ist.Es geht in dem Fall ja nur noch um die Zahlung des Schadens.
Das wird der Richter mit euch und der Versicherung ausmachen.
Ich habe mit berechtigten Schadensersatzansprüchen nichts zu tun.
Die zahlt meine Versicherung.
Tut mir leid, aber auch mit diesen Aussagen liegst Du leider vollkommen daneben.
MfG
Kannst du das auch begründen?
Welche Teile meiner Aussagen meinst du konkret?
Es sind ja mehrere Aussagen, die ich in dem Abschnitt treffe.
Alle.
MfG
Tja. Wie gesagt:
§100 & §101 VVG
Was gibt es daran nicht zu verstehen?
Die Kfz Haftpflicht ist ein kompletter passiver Rechtschutz für mich.
Alles was Schadensabwehr und deren Bezahlung angeht ist Aufgabe der Haftpflicht.
Falls du anderer Meinung bist, dann begründe diese bitte auch.
Hier noch was zum lesen, falls dir das VVG zu kompliziert ist.
Zitat:
Aufgaben der Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung "erledigt" die Schadensersatzansprüche, die von einem Geschädigten an den Schadensverursacher herangetragen werden. Sie stellt ihren Versicherungsnehmer von Schadensersatzansprüchen frei, die gegen ihn erhoben werden. Dazu gehört zunächst die Prüfung, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. Sie zahlt Schadensersatz oder wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche ab. Kommt es darüber zum Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die anfallenden Kosten.In gewisser Weise gewährt die Haftpflichtversicherung somit auch einen passiven Rechtsschutz bei Schadensersatzansprüchen.
Quelle:
http://www.bedarfsgerecht-versichert.de/haftpflicht.html