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Versicherung zahlt nicht - Klage - Tuning

Servus zusammen,

ich streite nun seit Juni 2023 mit der gegnerischen Versicherung (HUK24) wegen einen Schadens der mir zugefügt wurde.

Am Gardasee ist mir bei einem Tuningtreffen ein anderer Deutscher beim Ausparken in die Front von meinem Auto gefahren. Die Schuldfrage ist eindeutig, er ist mir reingefahren und er hat es auch zugegeben das es seine Schuld ist.

Alles halb so wild, kann ja passieren. Daten ausgetauscht und am nächsten Tag gleich bei der Versicherung gemeldet. Ich habe auch direkt einen Termin für Gutachten, Reparatur und und und ausgemacht.

Alles wurde von meinem Anwalt an die gegnerische Versicherung gesendet und dann kam lange Zeit keine Antwort.

Dann im September kam das schreiben indem es hieß: "aufgrund eines Vorschadens lehnen wir eine Regulierung ab"

Der Vorschaden bezieht sich auf eine angefahren Plastik Spoilerlippe (250€) aufgrund dessen die Versicherung den Schaden (13.000€) nicht bezahlen will.

Nun wird Klage eingereicht, da die Versicherung trotz Nachbesserung des Gutachtens nicht bezahlt hat.

-hierbei wollte ich an die Community mal fragen ob jemand bereits diese Erfahrung mit der HUK24 gemacht hat, da man ja des öfteren schlechtes über diese Versicherung hört.

-Mein Anwalt meinte das es zu einem erneuten Gutachten kommen könnte. Hierbei ist meine Frage, falls etwas an dem Auto umgebaut sein sollte, was nicht erlaubt ist. Können die dann die Zahlung komplett verweigern? (Wurde nach dem Unfall umgebaut)

Besten Dank und Liebe Grüße!

34 Antworten

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. Februar 2024 um 15:18:55 Uhr:


Das sind überwiegend betriebswirtschaftliche Gründe. Die wenigsten reichen wirklich Klage ein. so rechnet sich das.

Wenn man mir bei einen 13k Versicherungsfall 0€ zahlen will bei absolut klarer Schuldfrage ist es doch keine Frage, ob man klagt. Den Anwalt dürfen die doch eh zahlen als Geschädigter.
Ich sehe natürlich deine Logik und sicher sieht das die Versicherung auch so, aber wer wird da ernsthaft einknicken bei so einen Schaden? Das kann doch nur klappen, wenn es um deutlich weniger Geld geht. Wenn sie 300€ nicht bezahlen wollen, weil.... - dann klappt das sicherlich ziemlich oft. Aber nicht bei Versicherungswerten bei völlig klaren Verhältnissen.

Insgesamt ist es eine Unverschämtheit der Versicherungen, das diese die Regulierungen ständig durch fadenscheinige Begründungen hinauszögern, nur um den Geschädigten unter Druck zu setzen.

Stimmt zwar, dass bei diesen Summen geklagt wird. Trotzdem rechnet sich das manchmal für die Versicherung. So kann z.B. ein Vergleich angeboten werden und manch ein, besonders der nicht RS-versicherte, Kläger akzeptiert das. Ob die Versicherung dann ihren eigenen Anwalt nach dem RVG bezahlt, steht auf einem anderen Blatt. So beauftragt manch eine Versicherungen einen Anwalt, der zig km vom Gerichtsort praktiziert. Und das bestimmt nicht, weil der so gut ist.

In eigener Sache hat mir der gegnerische Anwalt einen Vergleich vorgeschlagen, seine angebotenen 20% hab ich ausgeschlagen und so musste ein Unfallgutachten gefertigt werden. Abgesehen von den rund 3.500,- € für das Gutachten hat das auch den Vorgang um rund 15 Monate verzögert. Schaden knapp 12.000,- €, gezahlt nicht einen Cent. Bei einem anständigen Vergleichsangebot wären wohl viele Kläger schwach geworden.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 27. Februar 2024 um 18:31:57 Uhr:


"Ja, im ersten Gutachten wurde dieser nicht angegeben und abgezogen. Es wurde anschließend eine Korrektur von 3-400€ für den Spoiler gemacht."

Spricht dafür, dass der SV hier einige Fehler gemacht hat. Vorschaden nicht abgrenzbar und nicht ausreichend darauf eingegangen.

Irgendwie kommt da noch mehr habe ich das Gefühl. Bei 13000€ Schaden käme sonst eher ein Kürzungsbericht "dies und jenes Zahlen wir nicht" und keine generelle Ablehnung den Schaden zu begleichen. Klingt IMHO eher danach als ob das Auto im HIS eine Vorgeschichte hat oder noch weitere Gründe dafür sprechen dass das Gutachten fehlerhaft ist. Vielleicht ist auch der SV bei der Versicherung einschlägig bekannt, auch schon erlebt.

Bei einer Beschädigung die nicht im aktuellen Schadenbereich liegt sollte ein Gutachter eigentlich ohne vom Halter darauf hingewiesen worden zu sein merken dass das ein Vorschaden ist.

@Moers75 : Bei den heutigen Versicherungen ist alles möglich. Schaden im Heckbereich, Vorschaden hintere Tür und ein wenig im Seitenteil. Auf den Fotos deutlich zu erkennen, dass die Schäden räumlich getrennt sind. Versicherung reguliert nichts, weil zu den Vorschäden die Ausführungen im Gutachten nicht hinreichend sind.

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