Versicherung zahlt nicht - Klage - Tuning
Servus zusammen,
ich streite nun seit Juni 2023 mit der gegnerischen Versicherung (HUK24) wegen einen Schadens der mir zugefügt wurde.
Am Gardasee ist mir bei einem Tuningtreffen ein anderer Deutscher beim Ausparken in die Front von meinem Auto gefahren. Die Schuldfrage ist eindeutig, er ist mir reingefahren und er hat es auch zugegeben das es seine Schuld ist.
Alles halb so wild, kann ja passieren. Daten ausgetauscht und am nächsten Tag gleich bei der Versicherung gemeldet. Ich habe auch direkt einen Termin für Gutachten, Reparatur und und und ausgemacht.
Alles wurde von meinem Anwalt an die gegnerische Versicherung gesendet und dann kam lange Zeit keine Antwort.
Dann im September kam das schreiben indem es hieß: "aufgrund eines Vorschadens lehnen wir eine Regulierung ab"
Der Vorschaden bezieht sich auf eine angefahren Plastik Spoilerlippe (250€) aufgrund dessen die Versicherung den Schaden (13.000€) nicht bezahlen will.
Nun wird Klage eingereicht, da die Versicherung trotz Nachbesserung des Gutachtens nicht bezahlt hat.
-hierbei wollte ich an die Community mal fragen ob jemand bereits diese Erfahrung mit der HUK24 gemacht hat, da man ja des öfteren schlechtes über diese Versicherung hört.
-Mein Anwalt meinte das es zu einem erneuten Gutachten kommen könnte. Hierbei ist meine Frage, falls etwas an dem Auto umgebaut sein sollte, was nicht erlaubt ist. Können die dann die Zahlung komplett verweigern? (Wurde nach dem Unfall umgebaut)
Besten Dank und Liebe Grüße!
34 Antworten
Trotz Anwalt zieht sich das so ewig hin und dir ist da noch so viel unklar?
Ist aber auch nicht grad vertrauenserweckend.
Das Problem hier ist vermutlich weniger der Minivorschaden, sondern das Gutachten, welches den Vorschaden nicht ausreichend beschrieben hat; oft ist auch nicht erkennbar, dass der Vorschaden beim angegebenen Wiederbeschaffungswert berücksichtigt wurde. Und schon berufen sich Versicherungen darauf und zahlen nicht.
Dass sie dann nach Klageerhebung sofort bezahlen, ist leider längst nicht mehr so. Oft genug wird den schwachsinnigsten Begründungen dann das Klageverfahren durchgezogen.
Zitat:
@bmwamore123 schrieb am 27. Februar 2024 um 15:29:13 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. Februar 2024 um 15:18:55 Uhr:
Das sind überwiegend betriebswirtschaftliche Gründe. Die wenigsten reichen wirklich Klage ein. so rechnet sich das. Und in den Klageverfahren kann bei tatsächlich dem Geschädigten bislang unbekannten Vorschäden oft eine Forderungsabwehr erreicht werden, weil die Geschädigten den irgendwie reparierten Vorschaden ohne diesbezügliche Erkenntnisse auch nicht bei der Kalkulation des aktuellen Schadens abwägen können. In solchen Fällen wird die Versicherung dann gewinnen, weil man die Reparatur des Vorschadens bei Überdekcung der Schadenbereiche schlecht im Nachgang beweisen kann.meinst du damit, das ich schlechte Chancen habe zu gewinnen? es kann mit Bildern, die am selben Tag aufgenommen wurde bewiesen werden das das Fahrzeug Unfallfrei war, bis auf die Spoilerlippe.
beschädigt wurden Kotflügel, Stoßstange und Kotflügel.
LG
Beantworte bitte meine Frage: Wurde das dem Gutachter gegenüber erwähnt und korrekt im Gutachten als Vorschaden deklariert sowie in Abzug gebracht?
Zitat:
@hydrou schrieb am 27. Februar 2024 um 16:19:27 Uhr:
Zitat:
@bmwamore123 schrieb am 27. Februar 2024 um 15:29:13 Uhr:
meinst du damit, das ich schlechte Chancen habe zu gewinnen? es kann mit Bildern, die am selben Tag aufgenommen wurde bewiesen werden das das Fahrzeug Unfallfrei war, bis auf die Spoilerlippe.
beschädigt wurden Kotflügel, Stoßstange und Kotflügel.
LGBeantworte bitte meine Frage: Wurde das dem Gutachter gegenüber erwähnt und korrekt im Gutachten als Vorschaden deklariert sowie in Abzug gebracht?
Ja, im ersten Gutachten wurde dieser nicht angegeben und abgezogen. Es wurde anschließend eine Korrektur von 3-400€ für den Spoiler gemacht.
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In der DAR von Januar gibt es sehr umfangreiche Ausführungen zum Thema Vorschaden. Stichwort hier wäre, dass der Vorschaden vom aktuellen Schaden eindeutig abgrenzbar ist.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 27. Februar 2024 um 16:13:33 Uhr:
Macht ein SV das heutzutage nicht automatisch?Gehört aus meiner Sicht für mich zu seinem Handwerk.
Nein.
Aus Datenschutzgründen bekommt nur der Fahrzeugbesitzer Auskunft. Und der bekommt auch nur Infos, das der Hobel im HIS steht. Mehr nicht.
Selbst wenn der SV die Auskunft bekäme, die käme erst nach 3-4 Wochen, also deutlich zu spät.
Beim gebraucht gekauften Auto ist es hingegen empfehlenswert, diese Auskunft sofort einzuholen.
Ok, danke für den Hinweis.
Zitat:
@bmwamore123 schrieb am 27. Februar 2024 um 16:21:59 Uhr:
Zitat:
@hydrou schrieb am 27. Februar 2024 um 16:19:27 Uhr:
Beantworte bitte meine Frage: Wurde das dem Gutachter gegenüber erwähnt und korrekt im Gutachten als Vorschaden deklariert sowie in Abzug gebracht?
Ja, im ersten Gutachten wurde dieser nicht angegeben und abgezogen. Es wurde anschließend eine Korrektur von 3-400€ für den Spoiler gemacht.
Wer hat das erste Gutachten in Auftrag gegeben? Warum wurde dort der Vorschaden nicht erwähnt? Hattest du das dem Gutachter selbst verschwiegen? Warum wurde ein zweites Gutachten erstellt und wer hat das beauftragt? Hat das die Versicherung bemerkt, dass ein verschwiegener Vorschaden vorliegt und daher ein neues Gutachten angefordert? Falls ja, kann ich nachvollziehen, warum es vor Gericht geht.
"Ja, im ersten Gutachten wurde dieser nicht angegeben und abgezogen. Es wurde anschließend eine Korrektur von 3-400€ für den Spoiler gemacht."
Spricht dafür, dass der SV hier einige Fehler gemacht hat. Vorschaden nicht abgrenzbar und nicht ausreichend darauf eingegangen.
So sehe ich das auch, das Gutachten war halt nicht genau genug, der SV vielleicht etwas eilig. Und jede Versicherung hakt dann nach.
Nicht unbedingt etwas eilig. Das Thema "Vorschaden" kommt jetzt erst richtig auf, da sich immer mehr Versicherungen darauf einschießen. Und die wenigsten Sachverständigen werden die DAR abonniert haben.
und dazu kommen dann die "schlauen" Anspruchsteller, die sowieso alles besser Wissen, gut gemeinte Ratschläge nicht befolgen und dann hinterher jammern, wenn Sie kein Geld bekommen.
Das ist die andere Seite, welche bei diesem Thema auf die Anwälte und die SV zukommt.
@Dellenzaehler
Ja, da hast du wohl recht.
Zitat:
Beantworte bitte meine Frage: Wurde das dem Gutachter gegenüber erwähnt und korrekt im Gutachten als Vorschaden deklariert sowie in Abzug gebracht?
Das ist m.E. die KERNFRAGE!