Versicherung zahlt nicht alles bei Unfall im Ausland

Folgendes ist passiert:

Eine Deutsche verursacht mit ihrem in D zugelassenen Fahrzeug in der Schweiz aufgrund mehrerer Verkehrsverstösse in Folge, welche polizeilich dokumentiert wurden, einen Unfall und beschädigt 3 Fahrzeuge, ein Haus und einen Gartenzaun.

Alles wird polizeilich dokumentiert, die Lenkerin verliert auf der Stelle den Führerausweis, erkennt ihre Schuld an und unterschreibt das Protokoll entsprechend und es kommt Tage später auch ein Gutachter der Versicherung und sieht sich die Schäden bzw. die Reparaturofferten an.

Dann schreibt die Versicherung die einzelnen Geschädigten an und teilt mit dass man aufgrund der grossen Kostendifferenz zwischen CH und D und der nicht erwiesenen alleinigen Schuld der Versicherten nur max. 50% des Schadens bezahle, ohne MwSt., dies entspräche den Beträgen die in D für diesen Schaden fällig würden.

Der Schaden am Gebäude werde gar nicht bezahlt da dort am gleichen Tag noch repariert wurde (Fenster, Haustür und Wand waren defekt, -21°C Aussentemperatur), ein Gutachten wurde jedoch davor erstellt.

Ist das Vorgehen so rechtens?

Wer bestimmt die Schuldfrage? Ich dachte immer das tun Polizei bzw. Gericht?

Die Unfallstrecke war eine steile, enge Bergrastrasse, leicht mit Schnee und Eis bedeckt, leichter Schneefall, -20°C, die Fahrerin ist den Berg hinunter gefahren.

Die Verkehrsverstösse gem. Polizeiprotokoll:

-Nicht beherrschen des Fzg
-Unangemessene Geschwindigkeit
-Unangemessene Ausrüstung des Fzg (Winterreifen 12 Jahre und unterhalb Mindestprofiltiefe, Fzg aber erst 5 Jahre, die Reifen hat sie angeblich erst in der Bucht gekauft)
-Grobe Missachtung der Vortrittsregeln (wer den Berg hoch fährt hat vortritt)

Der Führerausweis wurde auf der Stelle beschlagnahmt und eine 4Stellige Sicherheitsleistung musste bezahlt werden, das Auto war ohnehin nicht mehr fahrbar.

Unfallhergang:
Die Dame kommt die enge, steile und kurvige Bergstrasse herunter und hält trotz sichtbarem Gegenverkehr nicht in der Haltebucht auf ihrer Seite an sondern fährt mit hoher Geschwindigkeit (angeblich sei sie gerutscht) weiter, trifft das erste Auto im Gegenverkehr seitlich-frontal, rutscht seitlich weg, trifft 2 parkierte Fahrzeuge, rutscht dann durch den Gartenzaun gegen das Haus und kommt dort erst in der Hauseingangstür zum stehen. Also wirklich massiv zu schnell für die Witterung.

Beste Antwort im Thema

Ja, die weitverbreitete Masche der (deutschen) Versicherungen. Schaden kleinreden ohne irgendeine Basis und warten, ob jemand klagt. In der Summe günstiger als immer gleich zu bezahlen.

Da hilft wirklich nur zum Anwalt und Klagen. Die deutschen Versicherungen sind rotzfrech, da der Automobilbereich defizitär hoch drei ist. Viel Glück.

Amen

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Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Zitat:

Original geschrieben von Lexley



Soweit so gut - nur das die Schweiz nicht zur EU gehört und folglich sich nicht auf diese EU Regelung berufen kann.
Daher gilt: Es wird entschädigt bis zur vergleichbaren Höhe des Schadens in D. Den Rest muss der Geschädigte einklagen.
Nö!

siehe:
www.adac.de/.../...f%C3%BCr%20Auslandsunf%C3%A4lle%20Schweiz_37941.pdf

O.

Ähm doch. Steht sogar in deiner Quelle drin.

II Abs. 3. "Auch wenn. . . ."

Eventuell auch ein wenig unglücklich von mir formuliert. 😁

Die grüne Versicherungskarte sagt aus, dass eine Hapftpflichtversicherung mit der im Ausstellungsland geforderten gesetzlichen Deckung besteht (oder wie bei uns darüber hinaus).
Wie hoch diese ist, hängt vom Land ab.

Das angesprochene Abkommen regelt den ersatz des Schadens zu ortsüblichen Preisen.

Da Westeuropa ein annähernd gleiches Preisniveau hat. Darf natürlich auch mal geschaut werden, ob die eingereichten Rechnungen denn auch dem entsprechenden Standard entsprechen.

Grüße

@LEx: Ich glaube du warst noch nie hier in der CH.

Nehme die Preise von D und verdopple oder verdreifache sie, dann kommt das ungefähr hin.

Allerdings musst du dann auch das Einkommen mindestens verdreifachen.

Hallo Martin, habe den Sarkasmussmiley nicht gefunden . . . 😁

War zwar selber noch nicht in der Ch, allerdings lebt mein Bruder seit 12 Jahren bei euch. . . . kenne das Preisgefüge.

Allerdings kenne ich auch einige Entschädigungsschreiben von Schweizer versicherung, welche genauso auf den ortsüblichen (schweizer) Stundensätzen beruhen . . . oder besser: beruhen sollen.

Grüße
Lex

Zitat:

Original geschrieben von Lexley



Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Nö!

siehe:
www.adac.de/.../...f%C3%BCr%20Auslandsunf%C3%A4lle%20Schweiz_37941.pdf

O.

Ähm doch. Steht sogar in deiner Quelle drin.

II Abs. 3. "Auch wenn. . . ."

Eventuell auch ein wenig unglücklich von mir formuliert. 😁

Die grüne Versicherungskarte sagt aus, dass eine Hapftpflichtversicherung mit der im Ausstellungsland geforderten gesetzlichen Deckung besteht (oder wie bei uns darüber hinaus).
Wie hoch diese ist, hängt vom Land ab.

Das angesprochene Abkommen regelt den ersatz des Schadens zu ortsüblichen Preisen.

Das war nicht irgendwie unglücklich formuliert, sondern schlicht und ergreifend falsch.

Nochmal: Wenn Du einen Schaden in Frankreich hast, gilt französisches Recht, in Deutschland gilt deutsches und in der Schweiz eben schweizer Recht. Völlig wurscht, ob die Schweiz in der EU ist oder nicht.

Und etwas anderes schreibt auch der ADAC nicht. Ganz im Gegenteil.
Wenn Du es vertiefen möchtest, suchst mal nach dem Rechtsgrundsatz des "Lex loci delicti", das "Recht des Tatorts".

Dass es sein kann, dass im Ausland geringere Mindestdeckungssummen gelten als hier, hat damit nichts zu tun.

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Ich glaube wir verstehen uns ein wenig falsch.

Genau das habe ich doch geschrieben - es gilt immer das Recht des Landes in dem der Unfall passiert.
Etwas anderes habe ich auch nicht geschrieben.

Allerdings kann und wird ja auch bei nicht EU Ländern die Leistung auf den vergleichbaren Satz in D gekürzt.

Nichts anderes hat ja auch der TE bestätigt.

Natürlich spielt auch die Mindestdeckungssumme bei Schäden im Ausland eine Rolle.

Fährt mir in D z.B. ein rumänisches KFZ hier in D in den Wagen, bin ich froh - da Rumänien eben nur 20.000€ Mindestdeckung hat - in D aber 3,5Mio.€ vorgeschrieben sind.

Passiert mir das in Rumänien, mache ich wohl ne lange Nase wenn der Schaden höher ist als 20.000€

Umgekehrt wäre der Rumäne dann besser dran. Liegt sein Schaden über 20.000€ wird meine Haftpflichtversicherung auch im Ausland bis zu 100Mio€ den Schaden übernehmen.

Meine Lehre ist nun schon ein paar Tage her . . . 😁

Grüße

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