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Versicherung will Schaden nicht wie gewünscht regulieren

Themenstarteram 5. März 2020 um 18:09

Hallo liebe Community ,

meine Nachbarin ist mir derart in mein Fahrzeug reingefahren, reingefahren, dass ein Schaden in Höhe von ca 3400 Euro entstanden ist. Der Gutachter hat den Wert meines Fahrzeugs mit 4450 € bestimmt, Reparatur inklusive Mehrwertsteuer 3400 €, abzüglich Mehrwertsteuer roundabout 2900€. Restwert des Fahrzeuges wurde nicht ermittelt, da kein wirtschaftlicher Totalschaden und ich zum Zeitpunkt des Gutachtens noch nicht wusste, ob ich das Geld nehme und das Fahrzeug unrepariert weiterfahre oder es wirklich in die Werkstatt bringe. Nach Monaten des nicht Bezahlens hatte die gegnerische Versicherung mich nun aufgefordert, den Restwert des Wagens durch einen Gutachter bestimmt zu lassen, was ich nicht getan habe. Jetzt hat die Versicherung das Auto auf einem Portal zum Kauf angeboten und tatsächlich einen Käufer für 1390 € gefunden. Jetzt rechnen die von den Wiederbeschaffungswert den Restwert in Höhe von 1390 € ab + eine Kostenpauschale von 20 € und wollen mir doch tatsächlich 3080 € zahlen, also mehr, als wenn sie mir die Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer ausgezahlt hätten und haben das Geld sogar schon auf das Konto überwiesen. Ich soll quasi verpflichtet werden, mein Fahrzeug für diese 1390 € abzugeben. Dürfen die das so einfach? Ich will mein Fahrzeug nicht verkaufen.

Lieben Gruß Susanne

Beste Antwort im Thema

dann tritt mal deinen Sachverständigen in den Hintern. Der hat nämlich fehlerhaft gearbeitet -hier hätte auf jeden Fall ein Restwert ermittelt werden müssen-

Auch und gerade weil du nicht gewusst hast, wie du abrechnen willlst.

Nun musst du die Abrechnung so hinnehmen, musst aber das Auto natürlich nicht verkaufen.

Aber der Restwert wird hier angerechnet und damit musst du Leben.

Bestell mal deinen Sachverständigen einen schönen Gruß, er ist ein Trottel und hat dir hier einen gehörigen Bärendienst erwiesen.......:rolleyes:

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Problematisch ist es eher, wenn man jetzt nicht wenig Geld in eine nicht fachgerechte und vollständige Rep. steckt, den Rest dann für einen Urlaub verprasst und dann eher so der Typ ist, der das Geld nicht zusammengehalten bekommt.

Richtig, wenn das Auto repariert wird, sollte man anschließend sich vom Gutachter eine Bestätigung ausstellen lassen, dass das Fahrzeug entsprechend der Vorgaben im Gutachten repariert wurde (geht übrigens auch bei Verwendung von gebrauchten Teilen).

Zitat:

@PeterBH schrieb am 7. März 2020 um 12:41:22 Uhr:

...

In der Summe - erster und zweiter Schaden - hat sie zwar den aktuellen Wiederbeschaffungswert erhalten, die erste Auszahlung aber längst für neue Schuhe :D ausgegeben.

Und genau das bekommen einige evtl. nicht in den Kopf .... im Grunde hat man dann das Auto zum Teil bereits verkauft/Geld erhalten, ohne das man sich mit einem verkauf rumschlagen müsste .. Ok, wenn das Geld dann für Schuhe drauf geht und man hat im Fall der fälle nichts für ein neues ist dann wohl Eigenverschulden und liegt nicht daran, das man bei einem weitern Unfall kaum was bekommt...:D;)

Jedoch sind das Alles NullSummenspiele, lässt man fachgerecht reparieren geht das Geld gleich wieder zur Rep weg und kann keine Schuhe kaufen...:D:D

Zitat:

@PeterBH schrieb am 7. März 2020 um 12:41:22 Uhr:

Das Auto steht jetzt mit einem wirtschaftlichen Totalschaden mit Restwert 1.390,- € in den Versicherungslisten, scheint aber noch vollkommen funktionsfähig und verkehrssicher zu sein.

Nun ein zweiter Unfall und bei der Abwicklung dieses Schadens wird die gegnerische Versicherung ihr den (unreparierten) Totalschaden vorhalten. Angenommen das dann erstellte Gutachten weist einen Restwert von 390,- € aus, erhält die TE'in mit etwas Glück 1.000,- € an Schadenersatz. Mit etwas Pech bekommt sie ein Kaufangebot von der Versicherung über 1.380,- € vorgelegt und bekommt nur 10,- € ausgezahlt. Den Schrott soll sie dann dem Aufkäufer überlassen, der ihr 1.380,- € zahlt - macht in der Summe den o.g. Restwert von 1.390,- €, denn höher kann ihr Schaden nicht sein.

In der Summe - erster und zweiter Schaden - hat sie zwar den aktuellen Wiederbeschaffungswert erhalten, die erste Auszahlung aber längst für neue Schuhe :D ausgegeben.

Ehmm nein, das ist di nicht korrekt. Eingemeldet wird die Tatsache, dass es ein Schaden gibt, der nicht repariert wurde. Der Wert steht da net. Den kriecht man wen man geschickt fragt vielleicht am Telefon raus.

 

Weiterhin bekommt man im Haftpflichtschaden den Wiederbeschsffungswert und nicht den Restwert.

 

Es kann nämlich ein deutlicher Unterschied sein zwischen dem was ein Aufkäufer bereit ist in einen ein, zweitägigen Bietverfahren bereit ist zu bezahlen, bei dem er aus der Ferne das Fahrzeug auf ein zwei im Zweifel schlechten Bildern gesehen hat und dem was für solch ein Auto dann am Markt bezahlt werden muss, wenn man es wiederbeschaffen will.

 

Außerdem hat man ja schon 3.000 € bekommen.

 

Und wenn die TE das Fahrzeug so weiter fahren will, gehe ich mal in erster Linie von Karosserieschäden aus.

Themenstarteram 26. März 2020 um 11:12

Ich danke allen Talkern für ihre Beiträge ??

Themenstarteram 26. März 2020 um 11:13

Ich danke allen Talkern für ihre Beiträge :-)

Zitat:

@SCR_190iger schrieb am 7. März 2020 um 18:11:48 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 7. März 2020 um 12:41:22 Uhr:

Das Auto steht jetzt mit einem wirtschaftlichen Totalschaden mit Restwert 1.390,- € in den Versicherungslisten, scheint aber noch vollkommen funktionsfähig und verkehrssicher zu sein.

Nun ein zweiter Unfall und bei der Abwicklung dieses Schadens wird die gegnerische Versicherung ihr den (unreparierten) Totalschaden vorhalten. Angenommen das dann erstellte Gutachten weist einen Restwert von 390,- € aus, erhält die TE'in mit etwas Glück 1.000,- € an Schadenersatz. Mit etwas Pech bekommt sie ein Kaufangebot von der Versicherung über 1.380,- € vorgelegt und bekommt nur 10,- € ausgezahlt. Den Schrott soll sie dann dem Aufkäufer überlassen, der ihr 1.380,- € zahlt - macht in der Summe den o.g. Restwert von 1.390,- €, denn höher kann ihr Schaden nicht sein.

In der Summe - erster und zweiter Schaden - hat sie zwar den aktuellen Wiederbeschaffungswert erhalten, die erste Auszahlung aber längst für neue Schuhe :D ausgegeben.

Ehmm nein, das ist di nicht korrekt. Eingemeldet wird die Tatsache, dass es ein Schaden gibt, der nicht repariert wurde. Der Wert steht da net. Den kriecht man wen man geschickt fragt vielleicht am Telefon raus.

Weiterhin bekommt man im Haftpflichtschaden den Wiederbeschsffungswert und nicht den Restwert.

Es kann nämlich ein deutlicher Unterschied sein zwischen dem was ein Aufkäufer bereit ist in einen ein, zweitägigen Bietverfahren bereit ist zu bezahlen, bei dem er aus der Ferne das Fahrzeug auf ein zwei im Zweifel schlechten Bildern gesehen hat und dem was für solch ein Auto dann am Markt bezahlt werden muss, wenn man es wiederbeschaffen will.

Außerdem hat man ja schon 3.000 € bekommen.

Und wenn die TE das Fahrzeug so weiter fahren will, gehe ich mal in erster Linie von Karosserieschäden aus.

Lustig, mir konnte die gegnerische Versicherung beim jetzigen zweiten Totalschaden sogar das komplette Gutachten vom ersten Totalschaden zur Verfügung stellen. Ist natürlich eine andere Versicherung, als beim ersten Schaden.

Anscheinend wissen die doch mehr, als du glaubst.

ich glaube nicht, ich weiß, weil ich im Gegensatz zu vielen anderen hier ganz nahe dran bin ... nämlich mit der Tastatur. aber lassen wir das.

Ich beziehe mich auf die Einmeldung im HIS!

Nicht darauf das man auf Nachfrage von der einmeldenden Gesellschaft in bestimmten Fällen bzw. unter bestimmten Voraussetzungen die Unterlagen zur Verfügung gestellt bekommt.

Nutzt nur nichts, wenn so ein gravierender Unterschied zwischen Theorie und Praxis besteht.

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