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Versicherung will Schaden nicht wie gewünscht regulieren

Themenstarteram 5. März 2020 um 18:09

Hallo liebe Community ,

meine Nachbarin ist mir derart in mein Fahrzeug reingefahren, reingefahren, dass ein Schaden in Höhe von ca 3400 Euro entstanden ist. Der Gutachter hat den Wert meines Fahrzeugs mit 4450 € bestimmt, Reparatur inklusive Mehrwertsteuer 3400 €, abzüglich Mehrwertsteuer roundabout 2900€. Restwert des Fahrzeuges wurde nicht ermittelt, da kein wirtschaftlicher Totalschaden und ich zum Zeitpunkt des Gutachtens noch nicht wusste, ob ich das Geld nehme und das Fahrzeug unrepariert weiterfahre oder es wirklich in die Werkstatt bringe. Nach Monaten des nicht Bezahlens hatte die gegnerische Versicherung mich nun aufgefordert, den Restwert des Wagens durch einen Gutachter bestimmt zu lassen, was ich nicht getan habe. Jetzt hat die Versicherung das Auto auf einem Portal zum Kauf angeboten und tatsächlich einen Käufer für 1390 € gefunden. Jetzt rechnen die von den Wiederbeschaffungswert den Restwert in Höhe von 1390 € ab + eine Kostenpauschale von 20 € und wollen mir doch tatsächlich 3080 € zahlen, also mehr, als wenn sie mir die Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer ausgezahlt hätten und haben das Geld sogar schon auf das Konto überwiesen. Ich soll quasi verpflichtet werden, mein Fahrzeug für diese 1390 € abzugeben. Dürfen die das so einfach? Ich will mein Fahrzeug nicht verkaufen.

Lieben Gruß Susanne

Beste Antwort im Thema

dann tritt mal deinen Sachverständigen in den Hintern. Der hat nämlich fehlerhaft gearbeitet -hier hätte auf jeden Fall ein Restwert ermittelt werden müssen-

Auch und gerade weil du nicht gewusst hast, wie du abrechnen willlst.

Nun musst du die Abrechnung so hinnehmen, musst aber das Auto natürlich nicht verkaufen.

Aber der Restwert wird hier angerechnet und damit musst du Leben.

Bestell mal deinen Sachverständigen einen schönen Gruß, er ist ein Trottel und hat dir hier einen gehörigen Bärendienst erwiesen.......:rolleyes:

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Viel Erfolg mit dem Wunsch nach einem schadenfreien Verlauf :)

Der Passus „wenn Restwert benötigt wird bla, bla, bla ist ein Textbaustein seiner SV-Software.

Von seiner Anwendung scheint er aber keine Ahnung zu haben.

Zitat:

@Luggiaxa schrieb am 5. März 2020 um 19:26:39 Uhr:

Die Kostenpauschale beträgt übrigens seit 2009? €50

Das ist Deine eigene! Kennt sonst keiner.

Zitat:

@UliBN schrieb am 6. März 2020 um 01:25:08 Uhr:

Zitat:

@Luggiaxa schrieb am 5. März 2020 um 19:26:39 Uhr:

Die Kostenpauschale beträgt übrigens seit 2009? €50

Das ist Deine eigene! Kennt sonst keiner.

 

....:D

Zitat:

@Franklyn67 schrieb am 5. März 2020 um 20:51:54 Uhr:

Der Passus „wenn Restwert benötigt wird bla, bla, bla ist ein Textbaustein seiner SV-Software.

Von seiner Anwendung scheint er aber keine Ahnung zu haben.

Modal- Ausbildung halt. in 48 Stunden bist du Sachverständiger für KFZ-Schäden und Bewertung.

Zumindest auf der Urkunde.....

Als TEin würde ich jetzt mal den Aufkäufer schriftlich kontaktieren und um Abholung gegen Barzahlung bitten. Ein Auto zum Wiederbeschaffungswert loswerden ist doch optimal.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 6. März 2020 um 12:54:53 Uhr:

Als TEin würde ich jetzt mal den Aufkäufer schriftlich kontaktieren und um Abholung gegen Barzahlung bitten. Ein Auto zum Wiederbeschaffungswert loswerden ist doch optimal.

mit einem Geldbündel in Höhe von 4450€ lässt es sich jedoch nicht fortbewegen. Ob das also so sinnvoll ist (ich nehme an, mit den 3080€, bzw. deutlich weniger, kann und soll der Wagen wieder verkehrssicher geflickt werden)

Ich kann sehr gut verstehen, dass @SusanneReitel versucht weiter zu fahren. Kauft der Typ aber das Fahrzeug wie er sagte, plus das Versicherungsgeld, plus etwas gespartes oder ein bisserl nahezu Zinsenfrei finanziert.... Dann kauft man sich ein hübsches anderes Fz und hat viel Freude, hoffentlich. Aber man hat keinen verbollerten Alten. :D

Klar, man kauft für das Geld dann (oft) eine neue Windertüte.

Leute.... er gibt Menschen denen ist das Aussehen der Karre egal und können/wollen gar nichts Neues, vermeintlich Besseres. Auch wenn der Deal im Vergleich gut ist. Aber warum einen anstellen, wenn das „ob“ gar nicht zur Diskussion steht.

Ich glaube, die TE ist glücklich mit der Situation, so wie sie jetzt ist.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 6. März 2020 um 13:33:11 Uhr:

Ich glaube, die TE ist glücklich mit der Situation, so wie sie jetzt ist.

Eben, wann bekommt man von der Versicherung schon mal 180€ mehr als erwartet? ;)

Selten, sehr selten. Meist weniger als erwartet.

Wenn Susanne mit dem Ergebnis und dem beschädigten Auto glücklich ist, keinesfalls an einen Neukauf denkt, kommt ein Verkauf natürlich nicht in Betracht. Frauen haben oft ein anderes Verhältnis zum Auto, meist deutlich weniger emotional.

Zitat:

Ich glaube, die TE ist glücklich mit der Situation, so wie sie jetzt ist.

Bis sie den nächsten Unfall mit dem unreparierten Wagen hat

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 6. März 2020 um 18:51:13 Uhr:

Zitat:

Ich glaube, die TE ist glücklich mit der Situation, so wie sie jetzt ist.

Bis sie den nächsten Unfall mit dem unreparierten Wagen hat

Warum? Eigentlich ist ab jetzt alles safe egal was noch so passiert ....

Ich kann mich kaum beklagen, mit den eigenen fremdverschuldeten Unfällen die ich so hatte, ist zwar immer ein wenig aufregend und benötigt ein wenig Zeit, aber da ich nur als einzige Maßnahmen den Gutachter anrufe und anschließen alles dem Anwalt zusende/zusenden lasse, hatte ich nicht mehr viel damit zu tun und mit den Entschädigungsleistungen war ich immer sehr zufrieden, das muss man mit einer alten Möhre ersteinmal beim normalen Verkauf reinholen ... da war es auch egal das es bei einem möglichen nächsten Bums kaum noch was gibt, ganz im Gegenteil, je nach Autotyp finden sich immer Exporteure und Bastler die praktisch in jedem Zustand noch was zahlen, wenn das Ende da ist...:cool:

Das Auto steht jetzt mit einem wirtschaftlichen Totalschaden mit Restwert 1.390,- € in den Versicherungslisten, scheint aber noch vollkommen funktionsfähig und verkehrssicher zu sein.

Nun ein zweiter Unfall und bei der Abwicklung dieses Schadens wird die gegnerische Versicherung ihr den (unreparierten) Totalschaden vorhalten. Angenommen das dann erstellte Gutachten weist einen Restwert von 390,- € aus, erhält die TE'in mit etwas Glück 1.000,- € an Schadenersatz. Mit etwas Pech bekommt sie ein Kaufangebot von der Versicherung über 1.380,- € vorgelegt und bekommt nur 10,- € ausgezahlt. Den Schrott soll sie dann dem Aufkäufer überlassen, der ihr 1.380,- € zahlt - macht in der Summe den o.g. Restwert von 1.390,- €, denn höher kann ihr Schaden nicht sein.

In der Summe - erster und zweiter Schaden - hat sie zwar den aktuellen Wiederbeschaffungswert erhalten, die erste Auszahlung aber längst für neue Schuhe :D ausgegeben.

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