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Versicherung will nicht volle Schadenssumme zahlen

Themenstarteram 16. März 2013 um 19:57

Hallo erstmal,

ich hatte Anfang diesen Monat einen kleineren Unfall bei welchem ich selber nicht Schuld war, alles kein Problem hab die Versicherung des Unfallverursachers kontaktiert, die wollten ein gutachten, da mein Auto mittlerweile schon 12 Jahre alt ist, und das hab ich von einem freien unabhängigen KFZ-Sachverständigen anfertigen lassen, welcher auf eine Gesamtsumme von 1400 € (brutto) gekommen ist.

Nun will die Versicherung mir aber nur 1000 (netto) (bei 1200 brutto) auszahlen aufgrund einer Reperaturkalkulation die sie haben anfertigen lassen und berufen sich da auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (anscheinend das Porsche/VW-Urteil).

Meine erste Frage wäre: ist es rechtens das mir nur der netto Betrag ausgezahlt wird?

Und die zweite lohnt es sich überhaupt bei solch einer geringen Summe zum Anwalt zu gehen?

Vielen dank schon mal im vor raus.

fobar

(Bei dem Auto handelt es sich um einen E46 mit geringer Laufleistung und ohne Unfallschäden.

Beste Antwort im Thema

Wenn du nix fundiertes hier beizutragen hast als gewöhnlich Anwaltsklefferei, halte ich diese Beiträge leider für Wertlos und weniger Hilfreich als Unhilfreich, sorry...

Meine Meinung...

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Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Zitat:

Original geschrieben von Vers-Expert

 

...hat das Versicherungsunternehmen an dem Tag bei einen durchschnittlichen Kürzungsbetrag von 250 € dann 2500€ verdient. SO rechnen Versicherer......

Wenn Versicherer so wenig Ahnung vom Rechnen hätten, gäbe es schon lang keine mehr...

Um auf dem Niveau zu bleiben: Mir wäre es auch lieber, ich würde nach jedem Unfall einen Blanco-Scheck bekommen und meine KFZ Versicherung wäre noch umsonst....:rolleyes:

Sehen Sie, hier entlarven sie sich! Versicherungen haben ein Anrecht mit Beiträgen Gewinnen zu erzielen oder wie bei einen VVaG auch nicht.

Auf jeden Fall haben Sie KEIN Anrecht Gewinne zu scheffeln indem sie Geschädigten im Schadenfall Ihre berechtigten (!) Ansprüche kleinkürzen.

am 17. März 2013 um 16:56

@ Vers-Expert

 

Wir sind hier alle per du im Forum

am 17. März 2013 um 17:35

Zitat:

Original geschrieben von Vers-Expert

Auf jeden Fall haben Sie KEIN Anrecht Gewinne zu scheffeln indem sie Geschädigten im Schadenfall Ihre berechtigten (!) Ansprüche kleinkürzen.

Woher weisst du denn, dass das im vorliegenden Fall so ist?

Wir wissen weder, welche Stundensätze der freie Gutachter angesetzt hat, noch ob die Kürzungen dem ortsüblichen Stundensatz einer freien Werkstatt unterschreiten.

Und zum dritten wissen wir immer noch nicht, ob für den Wagen überhaupt Anspruch auf Stundensätze einer Markenwerkstatt bestehen.

Außer dir Hellseher weiss dies alles nämlich noch keiner und somit ist deine Aussage erstmal unseriös.

am 17. März 2013 um 17:36

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

@ Vers-Expert

Wir sind hier alle per du im Forum

Ob man das immer so will? Bitte keine Verallgemeinerungen.

Zitat:

Original geschrieben von Vers-Expert

Zitat:

Original geschrieben von fobar

Hallo erstmal,

ich hatte Anfang diesen Monat einen kleineren Unfall bei welchem ich selber nicht Schuld war, alles kein Problem hab die Versicherung des Unfallverursachers kontaktiert, die wollten ein gutachten, da mein Auto mittlerweile schon 12 Jahre alt ist, und das hab ich von einem freien unabhängigen KFZ-Sachverständigen anfertigen lassen, welcher auf eine Gesamtsumme von 1400 € (brutto) gekommen ist.

Nun will die Versicherung mir aber nur 1000 (netto) (bei 1200 brutto) auszahlen aufgrund einer Reperaturkalkulation die sie haben anfertigen lassen und berufen sich da auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (anscheinend das Porsche/VW-Urteil).

Meine erste Frage wäre: ist es rechtens das mir nur der netto Betrag ausgezahlt wird?

Und die zweite lohnt es sich überhaupt bei solch einer geringen Summe zum Anwalt zu gehen?

Vielen dank schon mal im vor raus.

fobar

(Bei dem Auto handelt es sich um einen E46 mit geringer Laufleistung und ohne Unfallschäden.

Bitte genauer, handelt es sich um einen Reparatur- oder Totalschaden ?

Wenn es sich um einen fiktiven Reparaturschaden handelt wird ohne Reparaturnachweis netto ausgezahlt.

Du hast einen Prüfbericht von einen "unabhängigen" Unternehmen erhalten wie Carexpert, Controlexpert etc etc. Dieses sind keine unabhängige Unternehmen sondern erstellen Prüfberichte nach Vorgaben (!) der beauftragenden Versicherungsunternehmen!!!!!!!!

Geh damit zum Anwalt wenn du rechschutzversichert bist!!!!!!! Daran führt kein Weg vorbei.

Und ob es sich lohnt ? Auf jeden Fall für das Versicherungsunternehmen, denn dort werden tagtäglich zum Beispiel 300 Schadenakten wie deiner geschlossen. Wenn nur bei jeder 10 Schadenakte der Anspruchsteller so denkt wie du, hat das Versicherungsunternehmen an dem Tag bei einen durchschnittlichen Kürzungsbetrag von 250 € dann 2500€ verdient. SO rechnen Versicherer......

Mein Beitrag ist nicht unseriös ich habe einfach aus den Angaben des Threaderstellers logische Schlüsse gezogen!

Lt seinen Angaben hat sein Gutachter eine Schadensumme 1400 € ermittelt.

Dann schreibt er dass die Versicherung aufgrund einer eigenen Kalkulation nur 1000 € netto bzw 1200 brutto zahlen will.

Danach gibt er an das sich die Versicherung sich auf ein BGH Urteil beruft ....

Also dass wir wir nicht um ein Kürzung der Haftungsquote reden ist wohl klar und das hier eine Kürzung auf Grundlage von Controlexpert oder wie sie alle heissen erfolgt ist für mich nur eine logische Schlussfolgerung.

Ich glaub ich lieg da nicht so schief und will dem Threadersteller trotz ungenauer Angaben schnell helfen. Falls ich doch falschliegen sollte möge sich der Threadersteller (!) bitte melden.

am 17. März 2013 um 18:01

Zitat:

Original geschrieben von Vers-Expert

Lt seinen Angaben hat sein Gutachter eine Schadensumme 1400 € ermittelt.

Dann schreibt er dass die Versicherung aufgrund einer eigenen Kalkulation nur 1000 € netto bzw 1200 brutto zahlen will.

Danach gibt er an das sich die Versicherung sich auf ein BGH Urteil beruft ....

Vielleicht hat der Gutachter Stundensätze einer Markenwerkstatt berechnet und diese wurden auf das Niveau einer freien Werkstatt gekürzt?

Leider wissen wir das nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Zitat:

Original geschrieben von Vers-Expert

Lt seinen Angaben hat sein Gutachter eine Schadensumme 1400 € ermittelt.

Dann schreibt er dass die Versicherung aufgrund einer eigenen Kalkulation nur 1000 € netto bzw 1200 brutto zahlen will.

Danach gibt er an das sich die Versicherung sich auf ein BGH Urteil beruft ....

Vielleicht hat der Gutachter Stundensätze einer Markenwerkstatt berechnet und diese wurden auf das Niveau einer freien Werkstatt gekürzt?

Leider wissen wir das nicht.

Sorry, versteh ich so nicht deinen Beitrag. Meinst du jetzt das es grundsätzlich richtig ist das Stundenverrechnungsätze einer Markenwerkstatt auf das Preisniveau einer Freien Werkstatt gekürzt werden dürfen????

Dann empfehle ich dir mal dieses Urteil dazu dir anzuschauen:

AG Hamburg-Barmbek entscheidet mit Urteil vom 12.11.2010 über die Stundenverrechnungssätze gemäß dem DEKRA-Prüfbericht und verwirft diesen (816 C 266/09).

Wieder einmal ging es um die Stundenverrechnungssätze markengebundener Fachwerkstätten. Die zum Schadensersatz verpflichtete Kfz-Haftpflichtversicherung meinte, den Geschädigten auf eine Referenzwerkstatt gemäß des Prüfberichtes der DEKRA verweisen zu können. Dem ist das Gericht entschieden entgegen getreten. Die benannte Referenzwerkstatt muss mühelos und ohne Weiteres für den geschädigten Kfz-Eigentümer erreichbar sein. Eigene Nachforschungen muss der Geschädigte nicht anstellen. Die Qualitätskriterien müssen dem Geschädigten auch bereits vorgerichtlich, d.h. rechtzeitig, bekannt gegeben werden. Hieran scheiterte es bei dem sog. “Prüfbericht der DEKRA”. Dieser war noch nicht einmal nachvollziebar.

Siehe auch Verfügung vom 16.08.2010 veröffentlicht bei CH am 13.09.2010

Zitat:

Original geschrieben von Vers-Expert

Dann empfehle ich dir mal dieses Urteil dazu dir anzuschauen:

AG Hamburg-Barmbek entscheidet mit Urteil vom...

Auch diese Empfehlung ist wieder für die Tonne, denn man muss wirklich kein Experte sein, um zu wissen, dass AG Entscheidungen nicht geeignet sind, die Richtigkeit einer Rechtsauffassung zu belegen. Sie entscheiden einen Einzelfall, dessen Hintergründe wir alle nicht kennen und -wenn sie nicht berufngsfähig sind, was bei diesen Kleinstbeträgen nunmal oft der Fall ist- ist nicht einmal gewährleistet, dass sie rechtlich richtig sind. Eventuell hätten sie die nächste Instanz schon nicht überlebt, egal, ob sie pro oder contra ausfallen.

Wenn Du Zitate veröffentlichst, dann solltest Du schon obergerichtliche Entscheidungen suchen.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Zitat:

Original geschrieben von Vers-Expert

Dann empfehle ich dir mal dieses Urteil dazu dir anzuschauen:

AG Hamburg-Barmbek entscheidet mit Urteil vom...

Auch diese Empfehlung ist wieder für die Tonne, denn man muss wirklich kein Experte sein, um zu wissen, dass AG Entscheidungen nicht geeignet sind, die Richtigkeit einer Rechtsauffassung zu belegen. Sie entscheiden einen Einzelfall, dessen Hintergründe wir alle nicht kennen und -wenn sie nicht berufngsfähig sind, was bei diesen Kleinstbeträgen nunmal oft der Fall ist- ist nicht einmal gewährleistet, dass sie rechtlich richtig sind. Eventuell hätten sie die nächste Instanz schon nicht überlebt, egal, ob sie pro oder contra ausfallen.

Wenn Du Zitate veröffentlichst, dann solltest Du schon obergerichtliche Entscheidungen suchen.

Das ist doch vollkommener Quatsch! Ein BGH Urteil ist auch nur ein Urteil was auf einen speziellen Einzelfall beruht und nur bis vor den BGH getrieben wurde. Der Großteil der Rechtsprechung über Haftung und Höhe aus Kfz Versicherungsschadenfällen , besonders wenn es um den Verweis von markengebunder und freier Werkstatt geht, wird vorm Amtsgericht gesprochen und dort auch endgültig entschieden. Da gibts dann im Einzelfall noch eine Revision und das wars! Und was heisst üßberhaupt obergerichtliche Entscheidung??? Und AG Urteile taugen nicht um die Richtigkeit von Rechtsauffassungen zu untermauern???? Meine Güte, warum lese ich in Klagebegründungen immer nur AG Urteile?

Zitat:

Original geschrieben von Vers-Expert

 

Siehe auch Verfügung vom 16.08.2010 veröffentlicht bei CH am 13.09.2010

Aha.... daher weht der Wind. Ist also ein neuer Versuch diese recht einseitig agierende Seite hier bei Motor-Talk erneut ins Gespräch zu bringen.

Offen gesagt werde ich das zu verhindern wissen. Es ist nicht das erste mal das von dieser Richtung aus versucht wird den Forenfrieden zu stören :mad:

Grüße

Steini

Ok, mir ist meine Zeit zu schade, hier Rechtsnachhilfe für Einsteiger zu geben.

Wenn Du keine Ahnung hast, was der Unterschied zwischen einer erstinstanzlichen Entscheidung, einer Berufung und einer Revision ist, kann (will) ich Dir auch nicht mehr helfen.

 

Aber bitte höre auf, den Lesern vorzumachen, Du hättest Plan. Das ist albern.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

 

Ok, mir ist meine Zeit zu schade, hier Rechtsnachhilfe für Einsteiger zu geben.

Wenn Du keine Ahnung hast, was der Unterschied zwischen einer erstinstanzlichen Entscheidung, einer Berufung und einer Revision ist, kann (will) ich Dir auch nicht mehr helfen.

Aber bitte höre auf, den Lesern vorzumachen, Du hättest Plan. Das ist albern.

Und wieder verdrehst du deine Antworten

Lass du dir besser Helfen

hier für Dich :

Aufgabe und Organisation des BGH

 

Der Bundesgerichtshof ist - bis auf wenige Ausnahmen - Revisionsgericht. Er hat vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.

Er trifft grundsätzlich keine eigenen Tatsachenfeststellungen, sondern beschränkt sich auf die Nachprüfung der rechtlichen Beurteilung eines Falles durch die Vorinstanzen, an deren tatsächliche Feststellungen er gebunden ist, es sei denn, diese wurden ihrerseits verfahrensfehlerhaft getroffen.

Beweisaufnahmen finden daher beim Bundesgerichtshof in aller Regel nicht statt. Ausnahmen von diesem Grundsatz bildet etwa der für Patentsachen zuständige Zivilsenat X des Bundesgerichtshofs, der in Patentnichtigkeitsverfahren als Berufungsgericht tatrichterliche Aufgaben wahrnimmt (§§ 110, 115 PatG).

am 17. März 2013 um 21:21

Zitat:

Original geschrieben von Vers-Expert

Dann empfehle ich dir mal dieses Urteil dazu dir anzuschauen:

AG Hamburg-Barmbek entscheidet mit Urteil vom 12.11.2010 über die Stundenverrechnungssätze gemäß dem DEKRA-Prüfbericht und verwirft diesen (816 C 266/09).

Habe ich getan (vermutlich im Gegensatz zu dir).

Ich kann mich mit ruhigem Gewissen als Versicherungsgegner in diesem Forum bezeichnen. Beide Seiten haben sich an geltendes Recht zu halten. Aber auch ich stehe den Aussagen eines alteingesessenen Experten hier sehr kritisch gegenüber.

Aber was du hier für eine Show abziehst, spottet jeder Beschreibung.

Dann schauen wir mal was erstmal grundsätzlich zum Thema durch den BGH festgestellt wurde:

Ein Geschädigter kann auf eine freie Werkstatt verwiesen werden, wenn diese für ihn mühelos und ohne weiteres zugänglich ist. Weiterhin muss die Werkstatt in der Lage sein eine technisch gleichwertige Reparatur durchzuführen. Die Beweislast dazu liegt bei der Versicherung. Ausgenommen sind Fahrzeuge nicht älter als 3 Jahre und ältere Fahrzeuge, sofern sie immer in einer Markenwerkstatt gewartet und repariert wurden. Hier liegt die Beweislast beim Geschädigten.

Soweit die Ausgangslage. Somit ist eine Kürzung der Stundensätze einer Markenwerkstatt auf das Niveau einer freien Werkstatt grundsätzlich rechtlich unbedenklich, sofern o.g. Spielregeln eingehalten werden. Das entspricht auch meiner vorherigen Aussage, die du angezweifelt hast. Solch einfache Sachlagen, sollte ein Experte wie du eigentlich ohne Probleme begreifen können.

Jetzt kommst du mit deinem Urteil. Du hast nur die Kurzzusammenfassung gelesen und daraus deine falschen Schlussfolgerungen gezogen. Hättest du den gesamten Text gelesen, hättest du über folgende Begründung stolpern müssen:

Zitat:

Diesen Anforderungen genügt der von der Beklagten als Anlage B 2 vorgelegte Prüfbericht der DEKRA vom 07.07.2009 nicht annähernd. In dem Schreiben der DEKRA werden lediglich die „Stundenverrechnungssätze eines Referenzbetriebes” genannt, bei dem es sich um eine Kfz-Meisterwerkstatt handeln soll, die auf Karosserie- und Lackierarbeiten spezialisiert sei. Allem Anschein nach handelt es sich bei diesen Ausführungen um einen Textbaustein ohne konkreten Bezug. So ist nicht einmal ersichtlich, auf welchen der beiden auf der Folgeseite genannten Betriebe sich dies eigentlich beziehen soll. Und auf Seite 2 der Anlage B 2 heißt es lediglich, dass „diese Betriebe … eine sach- und fachgerechte sowie qualitativ hochwertige Reparatur nach Herstellervorgaben” gewährleisten würden. Begründet oder auch nur erläutert wird diese Behauptung aber in keiner Weise.

Wenn man diesen Text mit einem bisschen logischen Denken und gesunden Menschenverstand liest, fällt einem auf, dass hier nicht die Kürzung der Stundensätze an sich vom Gericht kritisiert wurde, sondern lediglich die Form des Dekra-Prüfberichtes. Das Gericht sah keinen Bezug zwischen den Textbausteinen die in dem Bericht verwendet wurden und einer tatsächlich greifbaren Werkstatt für den Geschädigten.

Daraus folgen 3 Dinge:

1. Das Urteil hat keine Relevanz für den hier vorliegenden Fall

2. Wir können immer noch nicht sagen, ob die Kürzungen beim TE berechtigt sind

3. Du hast deine Inkompetenz an den Tag gelegt und dich damit zum neuen Forenkasper gekrönt.

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Vers-Expert

 

Mein Beitrag ist nicht unseriös ich habe einfach aus den Angaben des Threaderstellers logische Schlüsse gezogen!

Lt seinen Angaben hat sein Gutachter eine Schadensumme 1400 € ermittelt.

Dann schreibt er dass die Versicherung aufgrund einer eigenen Kalkulation nur 1000 € netto bzw 1200 brutto zahlen will.

Danach gibt er an das sich die Versicherung sich auf ein BGH Urteil beruft ....

Also dass wir wir nicht um ein Kürzung der Haftungsquote reden ist wohl klar und das hier eine Kürzung auf Grundlage von Controlexpert oder wie sie alle heissen erfolgt ist für mich nur eine logische Schlussfolgerung.

Ich glaub ich lieg da nicht so schief und will dem Threadersteller trotz ungenauer Angaben schnell helfen. Falls ich doch falschliegen sollte möge sich der Threadersteller (!) bitte melden.

Zu 1: Natürlich hat das Urteil hier Relevanz weil ICH dem Threadersteller helfen will WIE er sich gegen den ungerechtfertigten Abzug wehren kann!

GRUNDSÄTZLICH hat das Gericht in DIESEM Urteil festgestellt (warum ich es auch zitiere, um meine Argumentationstragie gegen den Versicherer zu untermauern) Zitat: "Ein Geschädigter kann auf eine freie Werkstatt verwiesen werden, wenn diese für ihn mühelos und ohne weiteres zugänglich ist. Weiterhin muss die Werkstatt in der Lage sein eine technisch gleichwertige Reparatur durchzuführen. Die Beweislast dazu liegt bei der Versicherung" Dieser letzte Satz ist ENTSCHEIDEND, weil Versicherer diesen Nachweis in den Kürzungsberichten nicht leisten können oder wollen! Und damit stimmen auch wieder die Anlagen aus diesen Urteil. Alle Stundenverrechnungskürzungen die auf Grundlage einer Dekragegenkalkulation gekürzt wurden sind somit hinfällig! Bei Controlexpert und Carexpert sieht es genauso aus aus weil sie inhaltlich den gleichen Mangel aufweisen. Und dem Geschädigten oder hier Threadersteller ist es doch wohl egal auf Grund wessen er sein Geld bekommt oder?

Somit habe ICH dem Threadersteller geholfen anders als du und andere die Ihre Zeit lieber damit verwenden mir jedes Wort im Mund umzudrehen und mich zu beleidigen. Siehe Punkt 3 von dir.

Zu Punkt 2: siehe oben mein eigenes Zitat. Und wenn du mal den 3 Beitrag in diesen "Fred" liest siehst das es definitiv um den Verweis Markenwerkstatt-freie Werkstatt geht.

am 17. März 2013 um 22:28

Zitat:

Original geschrieben von Vers-Expert

Zu 1: Natürlich hat das Urteil hier Relevanz weil ICH dem Threadersteller helfen will WIE er sich gegen den ungerechtfertigten Abzug wehren kann!

Vielleicht solltest du dir erstmal selber helfen lassen. Nochmal: Woher willst du anhand der wenigen Informationen wissen, dass die Abzüge ungerechtfertigt sind? Eben - das kannst du nicht. Somit zeigst du dich erneut als unseriöser Scharlatan.

Zitat:

Original geschrieben von Vers-Expert

GRUNDSÄTZLICH hat das Gericht in DIESEM Urteil festgestellt (warum ich es auch zitiere, um meine Argumentationstragie gegen den Versicherer zu untermauern) Zitat: "Ein Geschädigter kann auf eine freie Werkstatt verwiesen werden, wenn diese für ihn mühelos und ohne weiteres zugänglich ist. Weiterhin muss die Werkstatt in der Lage sein eine technisch gleichwertige Reparatur durchzuführen. Die Beweislast dazu liegt bei der Versicherung" Dieser letzte Satz ist ENTSCHEIDEND, weil Versicherer diesen Nachweis in den Kürzungsberichten nicht leisten können oder wollen! Und damit stimmen auch wieder die Anlagen.

Grundsätzlich hat diese Ausführung der BGH in seinem VW-Urteil dieses festgestellt, und nicht dein AG. Soviel zu deinem Sachverstand.

Zitat:

Original geschrieben von Vers-Expert

Somit habe ICH dem Threadersteller geholfen anders als du und andere die Ihre Zeit lieber damit verwenden mir jedes Wort im Mund umzudrehen und mich zu beleidigen. Siehe Punkt 3 von dir.

Nein, du hast dem TE nicht geholfen sondern nur einen Haufen Fehlinterpretationen in den Raum geworfen.

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